Protocol of the Session on September 26, 2012

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Adler. Sie haben eine Minute.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr McAllister, Sie hätten in Ihrem Beitrag einmal darauf eingehen sollen, inwieweit Sie durch Ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat mit dazu beigetragen haben, dass das Land diese hohen Schulden hat. Ich meine die Einnahmeaus

fälle, die auf das Land Niedersachsen z. B. als Folge des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zugekommen sind. Dieses Gesetz ist mit Zustimmung des Landes Niedersachsen beschlossen worden und bringt uns hier in die prekäre Situation, dass wir gemeinsam nach Auswegen suchen, aber keine gemeinsamen Auswegen finden, weil Sie eine bestimmte Klientel schonen wollen, nämlich die Millionäre und Milliardäre.

Und noch ein weiterer Satz zu Ihnen, Herr McAllister. Wenn Sie schon einen solchen Traditionsbogen zu Ihren britischen Vorfahren spannen, empfehlen ich Ihnen, diese Traditionslinie fortzusetzen. Sie haben ja die doppelte Staatsbürgerschaft. Bewerben Sie sich doch nach Ihrer Niederlage als schottischer Regionalministerpräsident.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich ebenfalls nach § 71 Abs. 3 Herr Wenzel zu Wort gemeldet. Er hat eine Minute.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident McAllister, in diesem Herbst hätten eigentlich Haushaltsberatungen angestanden. Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, einen Haushalt vorzulegen, in dem Sie genau beschreiben, wie Sie sich die weitere Finanzplanung vorstellen. Diesen Mut haben Sie aber nicht gehabt.

Sie haben gerade den ersten Abbaupfad der Regierung Wulff/McAllister angesprochen. Dieser erste Abbaupfad ist gescheitert. Sie haben in der Finanzkrise versucht zu verstecken, dass Sie mit Ihren Plänen das Ziel, das Sie erreichen wollten, überhaupt nicht erreicht hätten. Sie haben etwa 1 Milliarde Euro mehr draufgelegt, als Sie wegen der Finanzkrise hätten drauflegen müssen.

In Ihren Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung haben Sie Hintertürchen bezüglich des Vermögensverzehrs eingebaut. Normalerweise gehört zu einer Bilanz, dass die linke und die rechte Seite ausgeglichen sind. Das haben Sie verweigert. Von daher gab es auch da keine Klarheit.

Einen letzten Satz, Herr Wenzel!

Ich komme zum Ende. Die Koalitionsfraktionen haben keine Gelegenheiten ausgelassen, die interfraktionellen Gespräche über eine Verfassungsänderung zu einem großen Theater werden zu lassen. Von daher, Herr McAllister, nehme ich Ihnen Ihre Ernsthaftigkeit nicht ab. Sie haben die Verfassungsänderung für den Wahlkampf instrumentalisiert.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Thümler das Wort. Sie haben zwei Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Möhrmann, wenn Sie die Rede, die Sie gerade gehalten haben, vor eineinhalb Jahren in Ihrer Fraktion gehalten hätten - und wenn sie dort auch verstanden worden wäre; aber sie ist ja gerade mit großem Applaus bedacht worden -, dann wäre das der Weg gewesen, auf dem man sich hätte bewegen können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber leider hat man Ihnen und auch Herrn Aller nicht zugehört. Sie beide haben verstanden, um was es geht, nämlich darum, dass es eine grundgesetzliche Vorgabe gibt, wie wir den Abbaupfad zu gestalten haben, dass wir ihn überhaupt zu gestalten haben und dass wir, wenn wir Ausnahmen machen wollen, diese in der Landesverfassung absichern müssen, damit wir verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite sind. Frau Geuter und Herr Schostok hingegen haben das, auch wenn wir in den Verhandlungen darauf hingewiesen haben, immer ignoriert.

Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren. Deswegen ist es schade, Herr Möhrmann, dass die Erkenntnis erst heute kommt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie sagen, dass wir jetzt die Kommunen schützen müssen. Aber bitte überlegen Sie sich einmal, was es verfassungsrechtlich bedeuten würde, wenn man den Artikel 58 heute ändern würde, so wie Sie das wollen. Das würde nichts anderes bedeuten, als dass man bis zur Einführung der Schuldenbremse, die vom Grundgesetz für 2020 vorgegeben ist, die Kommunen in einen Abbaupfad einbeziehen müsste. Das aber kann doch nicht Ihr Ernst

sein, die Kommunen schon jetzt an einem Abbaupfad beteiligen zu wollen. - Das ist verfassungsrechtliche Praxis. Unterhalten Sie sich mit Verfassungsrechtlern, die werden Ihnen das bestätigen. Von daher sind Sie in dieser Frage auf einer völlig schiefen Ebene.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Das ist Unsinn, was Sie da erzählen! So ein Blödsinn!)

Uns geht es darum, die kommunale Seite eben nicht einzubeziehen. Wir wollen den Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes nicht geltend machen, sondern wir sagen ganz deutlich, dass der kommunale Finanzausgleich auf der Höhe bleiben soll, auf der er ist, damit die Kommunen ihre wichtigen Aufgaben für dieses Land auch weiterhin erfüllen können, meine Damen und Herren.

Einen letzten Satz, Herr Thümler!

Eine letzte Bemerkung. - Herr Wenzel, wenn Sie sagen, dass es diese Landesregierung seit 2003 nicht geschafft hat, die Nettoneuverschuldung nachhaltig abzubauen, dann ist das an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Sie wissen schließlich genau, dass die Nettoneuverschuldung zwischen 2003 und 2008 um 80 % gesenkt worden ist und dass wir dann nur wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise zusätzliche Kredite aufnehmen mussten, um über Konjunkturprogramme die Stabilität der Wirtschaft in Niedersachsen zu erhalten. Tun Sie bitte nicht so, als ob es anders wäre. Sie wissen es besser, Herr Wenzel.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Bevor ich Ihnen das Abstimmungsverfahren erläutere, möchte ich auf Folgendes hinweisen:

Wie Sie wissen, bedarf ein verfassungsänderndes Gesetz nach Artikel 46 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/3748, dem dazu vorliegenden Eventualantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5188 und dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in

der Drs. 16/5178, zu dem die Fraktion der SPD eine sofortige Abstimmung beantragt hat, stehen insgesamt drei Entwürfe für eine Änderung der Verfassung zur Abstimmung.

Bedarf ein Beschluss einer Mehrheit des Landtages, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zur berechnen ist - das ist bei der Zweidrittelmehrheit der Fall -, ist durch Namensaufruf abzustimmen. So regelt es § 84 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung.

Nun haben die Fraktionen mitgeteilt, dass sie von der in § 99 unserer Geschäftsordnung gegebenen Abweichungsmöglichkeit Gebrauch machen möchten, indem in den genannten drei Fällen auf den Namensaufruf verzichtet und die Schlussabstimmung in der Weise durchgeführt werden soll, dass sowohl Zustimmung als auch Ablehnung als auch Enthaltung durch Aufstehen signalisiert werden.

Da nach § 99 eine Abweichung von der Geschäftsordnung nur dann zulässig ist, wenn nicht zehn Abgeordnete widersprechen, frage ich zunächst, ob es Widerspruch gegen die beabsichtigte Abweichung gibt. Ist das der Fall? - Das sehe ich nicht.

Nachdem der Landtag fraktionsübergreifend eine Abweichung von unserer Geschäftsordnung hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens beschlossen hat, frage ich, ob das Präsidium zur Vereinfachung des Verfahrens davon ausgehen kann, dass eine Ausschussüberweisung dieser in erster Beratung behandelten Gesetzentwürfe nicht beantragt werden wird und sich auch kein Widerspruch dagegen ergibt, die zweite Beratung der Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD in der Drs. 16/5178 und der Drs. 16/5177 sogleich anzuschließen. Dies ist nach § 29 unserer Geschäftsordnung nur dann möglich, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.

Daher frage ich: Wird zu den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD in den eben von mir genannten Drucksachen Ausschussüberweisung beantragt? - Das ist nicht der Fall. Erhebt sich Widerspruch dagegen, die zweite Beratung unmittelbar anzuschließen? - Auch das ist nicht der Fall.

Schließlich noch der folgende Verfahrenshinweis: Sollte das soeben erläuterte Abstimmungsverfahren nach der Beurteilung des Präsidiums zu keinen eindeutigen Abstimmungsergebnissen führen - was ich mir nicht wünsche -, würde das Präsidium zur exakten Feststellung, ob die Zweidrittelmehrheit erreicht wurde, anschließend doch einen Na

mensaufruf durchführen. Das sage ich rein prophylaktisch. - Widerspruch dagegen gibt es nicht.

Von daher kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP unter Tagesordnungspunkt 4, und zwar zunächst zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier stelle ich fest: Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Für die Schlussabstimmung bitte ich jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Fassung der Einzelberatung ihre Zustimmung geben möchte, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Im Einvernehmen mit der Schriftführerin und dem Schriftführer stelle ich fest, dass die für eine Verfassungsänderung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages unzweifelhaft nicht gegeben war. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP wurde demzufolge abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den für diesen Fall gestellten Hilfsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5188, die Niedersächsische Verfassung lediglich hinsichtlich ihres Artikels 58 zu ändern. Es gilt das soeben vereinfachte Verfahren. Wir führen zunächst die Einzelberatung durch. Ich rufe auf:

Artikel 1.

Artikel 2.

Gesetzesüberschrift.

Für die Schlussabstimmung bitte ich diejenigen, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben möchten, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Im Einvernehmen mit der Schriftführerin und dem Schriftführer stelle ich fest, dass die für eine Verfassungsänderung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages unzweifelhaft nicht gegeben war. Damit ist der Hilfsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5188 abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD unter Tagesordnungspunkt 5. Vereinbarungsgemäß gilt auch hier das hinsichtlich der Feststellung der Zweidrittelmehrheit vorhin beschriebene Verfahren. Wir führen zunächst die Einzelberatung durch. Ich rufe auf:

Artikel 1.

Artikel 2.

Gesetzesüberschrift.