Frau Geuter, wenn man in die Mipla schaut, wird man feststellen, dass damals ein Negativwachstum von 0,5 bis 0,6 % ausschlaggebend war. In der Finanzmarktkrise aber haben wir eine Wachstumsverschlechterung um 5 bis 6 % gehabt. Das macht die Dramatik deutlich.
Im Übrigen gab es damals das Problem bei der Körperschaftsteuer. Wir konnten nichts dafür, dass Ihre Berliner Kollegen und insbesondere Schröder ein Körperschaftsteuergesetz gemacht haben, durch das die Körperschaftsteuer zur Auszahlungsposition geworden ist. Das war doch wohl eher Ihr Problem.
Ich kann Ihnen übrigens leicht vorrechnen, wie die 4 Milliarden Euro, die ich Ihnen vorgeworfen habe, zustande kommen. Wenn Sie keinen Abbaupfad festschreiben, können Sie in Höhe der eigenfinanzierten Investitionen Kredite aufnehmen. Die lagen in den letzten Jahren im Durchschnitt bei rund 900 Millionen Euro. Wenn Sie davon die Verschul
dungsbeträge abziehen, die wir in unserem Abbaupfad festgeschrieben haben, kommen Sie auf eine Differenz von ungefähr 4,5 Milliarden Euro. Das wären die Kreditaufnahmemöglichkeiten, die Sie nach wie vor hätten. - Das ist ziemlich einfach auszurechnen.
„Die parallele Verbesserung beider Indikatoren - der Nettokreditaufnahme und des strukturellen Finanzierungssaldos - zeigt dabei, dass die Einhaltung des Abbaupfades der Nettokreditaufnahme durch strukturell wirksame Maßnahmen realisiert wird.“
Da ist also nichts mit Einmaleffekten! Das sind strukturelle Maßnahmen, die vom Landesrechnungshof im Haushaltsausschuss ausdrücklich unterstützt worden sind. Wir haben enorme Konsolidierungserfolge erzielt - - -
Danke schön. - Für die Landesregierung hat sich Ministerpräsident McAllister zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich in dieser Debatte ganz bewusst erst zum Schluss gemeldet, weil die Parlamentsfraktionen in den letzten anderthalb Jahren mit diesem Thema sehr beschäftigt waren. Es ist ein wichtiges Thema. Nun habe ich die Debatte in den letzten anderthalb Stunden sehr aufmerksam verfolgt. Sie hat eines einmal mehr gezeigt: Der Opposition gehen abstrakte Bekenntnisse zur Haushaltskonsolidierung leicht von den Lippen. Aber immer, wenn es um konkrete Festlegungen geht, ist sie nicht dabei.
cherte Schuldenbremse, weil wir nur damit das hohe Maß an Verbindlichkeit erreichen, das wir brauchen, um zukünftige Generationen vor der Ausbeutung der Staatshaushalte zu bewahren. Der Weg, den Herr Thümler und Herr Dürr eingeschlagen hatten, war der richtige Weg, und sie haben dabei immer die volle Unterstützung der Landesregierung gehabt.
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung von CDU und FDP hat mit einem geregelten Abbaupfad zur Rückführung der Verschuldung ja auch gute Erfahrungen gemacht; einige meiner Vorredner haben darauf hingewiesen. Wir haben, nachdem wir 2003 von Ihnen die Rekordnettokreditaufnahme von 3 Milliarden Euro übernommen hatten, die Strategie der 350-Millionen-Euro-Schritte definiert und sie gegen den alljährlichen erbitterten Widerstand der Opposition in den Haushaltsdebatten konsequent durchgezogen.
Wir waren dem Ziel, den Niedersachsen einen ausgeglichenen Landeshaushalt vorzulegen, auch schon sehr, sehr nahe gekommen. Aber dann kam die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, und aus den bekannten Gründen haben wir die Neuverschuldung wieder anheben müssen.
- Ich finde, es gab doch jetzt wirklich genügend Gelegenheit für alle Rednerinnen und Redner der Opposition.
In 2009, zuzeiten der Großen Koalition, gab es dann die Chance für die Grundgesetzänderung. Niedersachsen hat ihr im Bundesrat damals gerne zugestimmt. Es war richtig, im Grundgesetz ein Neuverschuldungsverbot für die Länder und eine Schuldenbremse für den Bund zu verankern. Damals, 2009, ist ein Übergangszeitraum bis 2020 formuliert worden, weil damals die wirtschaftliche und finanzielle Situation schwieriger war, als sie es heute ist.
Was mich an der hiesigen Debatte die ganze Zeit gestört hat, ist, dass die Opposition die Erkenntnis, dass ein strategisch organisierter Sinkflug - wie wir ihn planen - besser ist als ein ungebremster Sturzflug - wie ihn andere planen -, frühzeitig ad acta gelegt hat. Schaut man sich das Hin und Her der letzten anderthalb Jahre an, dann erkennt man, dass die Opposition von Anfang an nicht ernsthaft an einer Lösung interessiert war. Das ist die eigentliche Erkenntnis aus dieser Debatte.
Meine Damen und Herren, alle wesentliche Argumente sind genannt worden. Zum Schluss ist Folgendes festzuhalten: Das Thema bleibt auf der Agenda. Wenn wir wegen der hiesigen Fundamentalopposition keine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung der Verfassung hinbekommen, werden wir die Schuldenbremse eben einfachgesetzlich regeln. Ich bin sehr guter Dinge, dass wir bei diesem Thema die breite Mehrheit der Menschen in Niedersachsen an unserer Seite haben. Warum bin ich das? - Weil es am 27. März 2011 in unserem Nachbarland Hessen eine Volksabstimmung zum Thema „Neuverschuldungsverbot in der Landesverfassung - Ja oder Nein?“ - gab, und die Hessinnen und Hessen in geheimer Wahl mit 70 % für eine Änderung der Landesverfassung gestimmt haben.
- Herr Kollege Hagenah, wohl war! Hessen hat 2020 vorgesehen. Wir in Niedersachsen sind ehrgeiziger, weil wir das Ziel schon 2017 erreichen wollen. Jedes Jahr, das wir früher weniger Schulden machen, zählt.
Mir kann es ja vergleichsweise egal sein. Das, was Sie hier heute abgeliefert haben, wird Ihnen noch leid tun; denn selbstverständlich werden wir die Finanzpolitik als das A und O einer zukunftsgerichteten Landespolitik zum Thema des Wahlkampfes bis zum 20. Januar machen. Ich bin fest entschlossen, dass wir 2017 mit den Schulden Schluss machen und dass wir 2018 zum ersten Mal Schulden zurückzahlen. Wir gehen unseren Weg!
Zum Schluss möchte ich Ihnen noch eines sagen: Den ersten und bislang einzigen ausgeglichenen Haushalt in der Geschichte des Landes hat 1946/47der britische Zivilgouverneur Sir Gordon
Neville McReady verantwortet. Den zweiten ausgeglichenen Haushalt wird Ministerpräsident McAllister verantworten. Von McReady zu McAllister - das ist der Weg!
(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP - La- chen bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, von drei Kollegen liegen Wünsche auf zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung vor. Zunächst erteile ich Herrn Möhrmann für die SPD-Fraktion das Wort. Sie haben eineinhalb Minuten. - Sie können aber auch gerne Ihre ganz normale Redezeit bekommen. Dann berücksichtige ich das, Herr Möhrmann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich dem Thema in einer etwas anderen Art und Weise annähern.
Wir reden über eine Änderung der Verfassung. Ich bin schon einige Jahre im Parlament und habe gelernt, dass sich die Verfassung nicht für Tagespolitik eignet.
Es ist doch klar, dass zu Beginn einer Diskussion über die Frage, ob es gelingt, eine Zweidrittelmehrheit hinzubekommen, unterschiedliche Ansätze vorhanden sind. Ich frage mich aber schon, meine Damen und Herren, warum es in anderen Länderparlamenten, im Bundestag und auch im Bundesrat gelungen ist, einen gemeinsamen Text mit einer Zweidrittelmehrheit zu verabschieden, und warum das in Niedersachsen offenbar nicht möglich ist.
- Herr Minister Möllring, ich rede jetzt nicht über die einzelnen Punkte unseres Textes, sondern ich rede darüber, warum es in Rheinland-Pfalz, in Hamburg und in anderen Bundesländern gelungen ist, zu einer gemeinsamen Lösung kommt, und
Meine Damen und Herren, sicherlich sind auch in den von mir genannten Parlamenten unterschiedlichen Interessen aufeinander gestoßen. Dort aber hat man miteinander geredet. Der entscheidende Unterschied zu Niedersachsen ist nach meinem Eindruck, dass die hiesigen Koalitionsfraktionen das Datum 2017 für die Auseinandersetzungen im Blick auf die Wahl am 20. Januar 2013 braucht. Sie wollen unbedingt - das Zitat von Hasselmann war für mich der Beweis, weil ich es schon einige Male gehört habe -, dass dieser Eindruck nach außen erweckt wird.
Aber lassen Sie mich sagen, wie es wirklich aussieht. Herr Möllring hat uns bei der Vorstellung der Mipla gesagt, dass zur Erreichung der NullNeuverschuldung ab 2017 nach derzeitigem Stand eine Begrenzung des jahresdurchschnittlichen Ausgabewachstums auf etwa 1,4 % erforderlich ist. Würde man drei Jahre länger warten, wären Ausgabesteigerungsraten um bis zu 1,7 % möglich. Das sind 567 Millionen Euro.
Jetzt betrachten wir nur einmal die Personalkosten. Nehmen wir die Personalkostensteigerungen der letzten sechs Jahre als Maßstab für die der nächsten sechs Jahre, dann muss dieses Land allein in diesem Bereich über 1 Milliarde Euro mehr ausgeben.
Deswegen sage ich Ihnen: Lassen Sie uns noch einmal darüber reden, ob es nicht doch Formulierungen gibt, auf die wir uns einigen können.