Diese Struktur des deutschen Übertragungsstromnetzes erweist sich zunehmend als Hemmnis sowohl für einen volkswirtschaftlich optimalen Netzausbau im Binnenland als auch insbesondere für
Zu Frage 2: Bereits in die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP zur Bildung einer Bundesregierung ist im Jahr 2009 das Ziel aufgenommen worden, eine einheitliche deutsche Netzgesellschaft anzustreben. In der Vergangenheit haben insbesondere die derzeitigen Netzbetreiber diesen Zusammenschluss der vier Netzzonen zu einer einheitlichen deutschen Netzzone und einem integrierten Netzunternehmen für nicht erforderlich gehalten. Nach ihrer Auffassung reichte eine verstärkte Kooperation zur Lösung der Aufgabenstellungen beim Netzbetrieb und Netzausbau aus.
Durch die nunmehr von der Netzbetreiberseite ausgelöste Krise bei den Netzanschlussaufgabenstellungen für die Offshorewindparks ist deutlich geworden, dass Strukturveränderungen zumindest für dieses Aufgabenfeld unverzichtbar sind.
Deshalb hat die Landesregierung das Thema der Schaffung einer einheitlichen deutschen Netzgesellschaft wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt. Es ist aus unserer Sicht offensichtlich, dass es so wie bisher mit den Netzstrukturen nicht weitergehen kann.
Die Schaffung einer einheitlichen deutschen Netzgesellschaft ist eine auch eigentumsrechtlich komplexe Aufgabenstellung. Auch aus diesem Grund scheint es durchaus sinnvoll, auf diesem Weg schrittweise vorzugehen.
Die Landesregierung schlägt daher vor, mit der Gründung einer deutschen Netzgesellschaft für den Anschluss der Offshorewindparks als ersten Schritt zu beginnen. Dieser Gesellschaft könnte durch eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes die Netzanschlussaufgabe übertragen werden. Eine Fortsetzung der bisherigen Aufgabenzuordnungen auf einen mit unzureichendem Eigenkapital ausgestatteten Netzbetreiber würde die Verunsicherung der Investoren über eine verlässliche Offshoreentwicklung nicht ausreichend auflösen. Dies kann endgültig nur durch eine neue Netzgesellschaft erreicht werden.
Zu Frage 3: Der Ausbau der deutschen Stromnetze und Offshorenetzanschlüsse ist eine der größten Infrastrukturherausforderungen der letzten Jahre. Die damit verbundenen Investitionsnotwendigkeiten sind enorm. Derartige Sondersituationen machen auch eine Diskussion über eine staatliche Aufgabenwahrnehmung erforderlich. Die Übertragungsstromnetze stellen einen Monopolbereich
dar, in dem es keinen echten Wettbewerb gibt. Die Netze sind vielmehr die unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass es bei der Stromversorgung zu einem funktionierenden Marktgeschehen kommen kann. Wenn die Netze nicht im notwendigen Maße ausgebaut werden, wird es keine stabile Stromversorgung und auch keinen flächendeckenden Stromhandel geben können.
Die aktuelle Entwicklung hat deutlich gezeigt, dass die im Netzbereich tätigen Unternehmen zunehmend an ihre Grenzen geraten. Auch aus diesem Grunde darf es kein Denkverbot über eine staatliche Struktur oder staatliche Beteiligung an einer solchen Netzgesellschaft geben.
Zu beachten ist auch, dass es derzeit formal zwar eine privatrechtliche Aufgabenwahrnehmung gibt, aber faktisch das Netz in der TenneT Netzzone bereits im staatlichen Eigentum ist - allerdings nicht im Eigentum des deutschen, sondern des niederländischen Staates. Es ist auch keine unproblematische Situation, wenn innenpolitische Probleme in einem befreundeten Nachbarland dazu führen, dass die industrielle Entwicklung in Deutschland in einem Teilbereich problematisch wird.
Die Landesregierung schlägt der Bundesregierung vor, eine neue Offshorenetzgesellschaft zu gründen, an der sich der Bund beteiligen sollte. Den vier deutschen Netzbetreibern soll eine Minderheitsbeteiligung an dieser Netzgesellschaft ermöglicht werden. Durch die Mehrheitsbeteiligung des Bundes kann eine ausreichende Eigenkapitalausstattung zur Aufgabenwahrnehmung und Aufgabenerledigung sichergestellt werden. Damit kann auch das Vertrauen der in- und ausländischen Investoren in die deutsche Offshorepolitik wiederhergestellt werden.
Die ersten Reaktionen aus dem Bereich der Investoren im Offshoresektor auf diese Initiative der Landesregierung sind ausgesprochen positiv.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir abschließend bitte noch den Hinweis, dass es sich beim Netzbetrieb um einen regulierten Bereich handelt, für den eine gesicherte Eigenkapitalverzinsung von derzeit 9,05 % gewährleistet ist. Eine
staatliche Aufgabenwahrnehmung in diesem Feld würde daher nicht dazu führen, dass dem Bundeshaushalt zusätzliche Belastungen aufgebürdet werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das Bundeswirtschaftsministerium von Philipp Rösler und Bundesumweltminister Peter Altmaier vorschlagen, für die Haftungsregelung der Offshorewindparks eine Sonderumlage einzuführen, die von den einzelnen Stromkunden zu tragen sein soll, frage ich die Landesregierung: In welcher Höhe erwartet sie diese Sonderumlage, und wie verträgt sich das mit der von CDU und FDP immer wieder beschworenen Zielsetzung von bezahlbarem Strom?
Herr Präsident! Herr Herzog! Meine Damen und Herren! Zunächst zu der ersten Frage nach der Höhe. Das lässt sich nicht beziffern, weil die Sonderumlage nur dann eintritt, wenn auch ein Haftungsfall eintritt. Insofern kann man nicht verlässlich beziffern, in welcher Höhe das eintritt. Vermutlich kann man errechnen, welche Maximalfälle eintreten können. Eine solche Rechnung liegt mir aber nicht vor. Das ist aber nur für den Fall gedacht, dass eine solche Kabelverbindung tatsächlich eines Tages versagt.
Nun zu Ihrer zweiten Frage, wie es sich mit dem vor allem von CDU und FDP verfolgten Ziel verhält, die Strompreise kostengünstig und wettbewerbsfähig zu halten: Dafür stehen CDU und FDP. Das ist völlig richtig erkannt.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Björn Thümler [CDU]: Sehr gut! - La- chen bei der SPD - Kreszentia Flau- ger [LINKE]: Das war der Witz des Tages!)
Damit sprechen Sie einen Punkt an, der deutlich macht, dass wir über jeden Cent, den wir zur Fortentwicklung der erneuerbaren Energien nehmen müssen - das gilt insbesondere für die Offshoreenergie -, genauer nachdenken über Förder- und Unterstützungsmechanismen reden müssen, die diese Effizienz gewährleisten.
Es gibt ein gutes System - das nennt sich Wettbewerb -, das man nicht seiner selbst wegen verfolgt, sondern das man deshalb wählt, weil es gewisse Ziele erreicht, nämlich Effizienz und in diesem Fall Kosteneffizienz. Insofern verträgt sich das sehr wohl mit der Positionierung, die Strompreise bzw. Stromkosten in den Blickpunkt zu nehmen, weil wir zusätzliche Aufwendungen werden machen müssen, um die erneuerbaren Energien voranzubringen.
Aber gerade das führt dazu, dass wir intensiv die Diskussion über die Wettbewerbsfähigkeit der Stromkosten führen, zu mehr Kosteneffizienz kommen und daher aus meiner Sicht auch eine Diskussion über den Fördermechanismus, etwa das EEG, führen müssen, um sicherzustellen, dass es in der Gesamtschau noch vertretbar und die Wettbewerbsfähigkeit auch künftig sichergestellt ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass einzelne Fraktionen hier in diesem Landtag anscheinend Freude daran haben, die Offshorewindenergie schlechtzureden,
und sich darüber beklagen, dass der Ausbau nicht vorankommt, frage ich die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Offshorewindenergienutzung?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bäumer, die Offshorewindenergienutzung, die Offshorewindenergieentwicklung stellt sich derzeit wie folgt dar:
Es gibt 29 Projekte in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, für die insbesondere das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig ist. Das sind in der Zuständigkeit des Bundes liegende Projekte in Nord- und Ostsee, die genehmigt sind. Davon sind 26 Projekte in der Nordsee. 18 dieser Projekte werden über Niedersachsen angebunden. In der ländlichen Richtung der Ausschließlichen Wirtschaftszone, im Küstenmeer und somit innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone und damit im niedersächsischen Zuständigkeitsbereich gibt es zwei Windparks: zum einen Borkum Riffgat und zum anderen Nordergründe.
Wir haben für diese Projekte in der Nordsee mit dem Leerrohrbauwerk über Norderney und mit den Trassen, die darüber geführt werden, die Möglichkeit, 3 000 MW abzuführen. Wir sind derzeit in der Planung, um eine weitere Entwicklung in der Nordsee zu ermöglichen, dabei, eine weitere Trasse mit bis zu 5 000 MW auszuweisen, die sich voraussichtlich im Emsfahrwasser bewegen wird. Das ist mit der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms auf den Weg gebracht.
Neben den fertiggestellten Netzanbindungen für den bereits im Betrieb befindlichen Testwindpark alpha ventus und für den Offshorewindpark BARD Offshore 1 - das ist die Netzanbindung BorWin 1; die haben immer solche Namen - befinden sich in Niedersachsen derzeit zwei weitere Netzanbindungen im Bau. Dabei handelt es sich BorWin 2 und DolWin 1. Für DolWin 2 - das ist eine weitere Netzanbindung - ist der Baubeginn in diesem Jahr vorgesehen. Damit wäre die Norderney-Trasse, über die bis zu 3 000 MW geführt werden können, vollständig belegt.
Neben BARD Offshore 1 als wirklich echtes Pionierprojekt mit all den Risiken, die damit verbunden sind, befinden sich derzeit in der Nordsee die Projekte GlobalTech I, Borkum West II und Riffgat in der Realisierungsphase. Im ersten Halbjahr 2012 wurden nach Angaben des europäischen Windkraftverbandes 27 Turbinen und 34 Offshorefundamente vor Deutschlands Küsten errichtet.
Das zeigt, dass Offshore trotz aller Schwierigkeiten, die wir haben, weiterhin vorangeht und dem Grunde nach auf einem guten Wege ist. Das ist nämlich etwa doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum und immerhin gut ein Drittel der neuen Fundamente, die in Großbritannien - wo eine ganz andere Situation ist, weil es näher an der Küste ist - installiert sind.
Das zeigt, dass es bei Offshore vorangeht. Da ist ein enormes Potenzial, das wir aus niedersächsischer Sicht dringend nutzen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Hindernisse, die im Wege stehen, konsequent aus dem Weg räumen. Das tun wir mit unserer Initiative. Das wird meines Erachtens einer der entscheidenden Schritte sein, um Offshore tatsächlich mit den nötigen Investitionen für die kommenden Jahrzehnte zu unterlegen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Oberbürgermeister von Hannover die Windkraftanlagen in der Nordsee ablehnt, frage ich - - -
(Widerspruch bei der SPD - Olaf Lies [SPD]: Haben Sie ein halbes Jahr ge- schlafen, oder haben Sie nicht zuge- hört?)
- So war es in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 3. Dezember 2011 zu lesen. Herr Lies, Sie sollten sich diese Zeitungsausgabe noch einmal vornehmen und das nachlesen.