Noch eine kurze Bemerkung zum Änderungsantrag der Fraktion der Linken: In diesem Änderungsantrag steht absolut nichts Falsches. Unter dem großen Dach der Geriatrie ist das, was Sie in Ihrem Änderungsantrag beschrieben haben, aber nicht unbedingt wiederzufinden. Deshalb werden wir uns dazu der Stimme enthalten.
Danke schön, Frau Kollegin Tiemann. - Habe ich es richtig gesehen, dass sich Frau Kollegin Prüssner soeben zu einer Kurzintervention gemeldet hat? - Es stimmt. Ich war eben nur etwas irritiert, weil Sie im Gespräch waren. Für anderthalb Minuten haben Sie das Wort.
Zu der Laienpflege: Ich meinte diejenigen, die ehrenamtlich zu Hause tätig sind und dort Demenzkranke pflegen. Es geht aber nicht nur um Demenzkranke. Diejenigen, die geriatrisch versorgt werden müssen, werden häufig von Familienangehörigen gepflegt. Das sind Laien. Auch sie müssen meiner Meinung nach qualifiziert werden, damit sie wissen - Sie, Frau Tiemann, haben es ja richtig beschrieben -, was Geriatrie ist. Sie müssen mit den Hausärzten in Kontakt stehen. Sie müssen sich auch vernetzen. Also: qualifiziert. - Die Anforderungen auch an die pflegenden Familienangehö
rigen werden sich erhöhen. Sie selbst wissen, dass die Anforderungen so hoch sind, dass die Betreffenden häufig überfordert sind. Deshalb muss da etwas geschehen.
Zunächst einmal wissen wir, dass zwei Drittel aller Menschen, die zu Hause gepflegt werden, von ihren Familienangehörigen gepflegt werden. In diesem speziellen Fall geht es aber um Geriatrie. Das ist aber auf keinen Fall mit Laienpflege zu bewerkstelligen. Dabei geht es um die Rehabilitation mit dem Ziel, dass die Menschen wieder allein selbstständig zu Hause leben können. Dabei geht es darum, all die Akteure, die dafür nötig sind, um den sozialen Aspekt, den rehabilitativen Aspekt und den klinischen Aspekt herauszustellen, miteinander zu verknüpfen.
Wir verstehen darunter - ich glaube, da muss man sich den Antrag noch einmal ansehen - ein hoch qualifiziertes und vor allem gut funktionierendes Netzwerk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die geriatrische Versorgung in Niedersachsen muss dringend verbessert werden. Darin stimmen wir mit allen anderen Fraktionen hier im Hause überein. Aufgrund der Dringlichkeit haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der aus unserer Sicht unentbehrliche Ergänzungen zu der Entschließung enthält. Uns geht es um die altersbedingte Pflegebedürftigkeit; denn diese gehört unbestritten zur geriatrischen Versorgung. Nach wie vor werden die meisten altersbedingt pflegebedürftigen Menschen von ihren Angehörigen versorgt
und häufig auch selbst gepflegt. Fraktionsübergreifend haben wir das in diesem Hause immer wieder gelobt.
Tatsächlich wird es den Menschen aber immer schwerer gemacht, dieser Sorge und Pflegearbeit nachzukommen. Immer weniger Menschen haben heute die Möglichkeit, sich von der beruflichen Arbeit freistellen zu lassen, ob teilweise durch eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit oder in bestimmten Phasen der Pflege ganz. Die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt, und die Bedingungen für die Angehörigen werden immer schwieriger. Es lässt sich leicht nachvollziehen, dass der Bedarf an Unterstützungsangeboten in der häuslichen Betreuung in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen ist.
Anstatt die Unterstützungsangebote entsprechend weiter auszubauen, hat die Landesregierung dazu beigetragen, dass die Angebote im Bereich der Kurzzeitpflege sogar noch reduziert werden. In den Orten, in denen den Menschen gar keine Einrichtungen der Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, müssen die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige seit Anfang letzten Jahres ca. 17 Euro pro Tag zusätzlich berappen, wenn sie ersatzweise auf stationäre Einrichtungen zurückgreifen müssen. Dabei ist die finanzielle Situation in der Pflege für die Betroffenen angespannt genug. Das wissen wir alle in diesem Hause.
Ganz konkret wollen wir mit unserem Änderungsantrag erstens die haushaltspolitischen Einsparungen im Bereich der Kurzeitpflege zurücknehmen und die Änderung des § 10 des Niedersächsischen Pflegegesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 rückgängig machen. Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass der Landesseniorenrat dies in seiner Stellungnahme im Rahmen unserer Anhörung gefordert hat.
Wir wollen zweitens das Angebot der teilstationären Pflege weiter ausbauen, da die in der Durchführungsverordnung festgelegte Auslastungsgrenze von 80 % eine Barriere gerade für die Einrichtungen in schwächer besiedelten Regionen Niedersachsens darstellen könnte. Wir wollen diese Grenze auf 75 % absenken. Wir wissen sehr wohl, dass der Landesrechnungshof hierzu eine gegenteilige Empfehlung abgegeben hat, nämlich die Grenze auf 85 % zu erhöhen. Allerdings will der Landesrechnungshof hiermit explizit die Nutzung teilstationärer Einrichtungen reduzieren. Diese Position können wir aufgrund der dargestellten Situation überhaupt nicht teilen.
Lassen Sie sich bei Ihrem Engagement für eine bessere geriatrische Versorgung beim Wort nehmen und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Ich denke, dann wird das alles eine runde Sache.
Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für 90 Sekunden das Wort.
(Jens Nacke [CDU]: Was ist denn das jetzt für ein Spielchen hier? Redezeit hochjazzen durch gegenseitige Kurz- interventionen?)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Humke, mit Ihrem Änderungsantrag ist es ein bisschen schwierig. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Änderungsantrag enthalten.
Wir betrachten die Geriatrie als Teilgebiet der Medizin, so wie Kardiologie oder Kinderärzte. Niemand würde auf die Idee kommen, Kinder könnten von jedem Arzt behandelt werden, sondern da ist vollkommen klar: Ein Kind ist kein kleiner Erwachsener und braucht eine spezialisierte Versorgung, die auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Mit der Altersmedizin ist es genauso. Der Sinn dieses Antrages und der Sinn der spezialisierten geriatrischen Versorgung im Akut- und im Rehabereich ist gerade, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Deswegen finde ich es schwierig, diesen Antrag mit Forderungen nach Leistungen in einem komplett anderen Segment zu verknüpfen. Die Förderung der Kurzzeitpflege nach dem Pflegegesetz hat wirklich null und nichts mit diesem Antrag zu tun. Stellen Sie dazu einen eigenständigen Antrag! Dann sind Sie unserer Zustimmung sicher - aber nicht in diesem Zusammenhang. Wir müssen uns bei der Abstimmung über diesen Änderungsantrag enthalten, weil es der Intention dieses Antrages widerspricht, hier vollstationäre oder teilstationäre Pflege aufzuführen.
Frau Präsidentin! Frau Helmhold, vielen Dank für Ihren Einwand. Aber wie bei dem vorherigen Antrag sind wir der Auffassung, dass der Sachverhalt möglichst umfassend abgedeckt werden sollte.
(Heidemarie Mundlos [CDU]: Wo Frau Helmhold recht hat, hat sie recht! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Dann müssen Sie die Hospize auch noch aufnehmen!)
Eine Trennung fällt uns, gerade was die Kurzzeitpflege angeht, sehr schwer. Insofern fehlt uns nach wie vor dieser Bezug. Wir möchten Sie bitten, von der Enthaltung abzurücken und unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Eine Enthaltung ist besser als eine Ablehnung. Aber in der Logik Ihrer Argumentation macht eine Enthaltung eigentlich keinen Sinn.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ihr Anlie- gen ist nicht falsch, aber an dieser Stelle völlig deplatziert!)
Wir werden gucken. Ich nehme Ihre Anregung auf. Wir werden uns mit diesem Thema heute nicht das letzte Mal beschäftigt haben. Da sind wir uns, denke ich, in diesem Hause einig.
Herzlichen Dank, Herr Humke. - Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Riese zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dies ist der zweite Tagesordnungspunkt in Folge, der zeigt, dass der Sozialausschuss wirklich sehr vernünftig fachlich diskutiert und im Allgemeinen in sehr großer Einigkeit zu guten Ergebnissen findet.
Allerdings ist an diesem Pult doch das eine oder andere ein bisschen falsch dargestellt worden. Wer sich davon im Detail überzeugen möchte, müsste in den Unterlagen zur Anhörung nachlesen. Die
Bei der Anhörung ist klar geworden, dass in der Fachwelt seit langer Zeit darüber diskutiert wird, ob es den Facharzt für Geriatrie geben sollte oder ob es ihn nicht geben sollte. Das ist unter den Fachleuten tatsächlich umstritten. Klugerweise hat die antragstellende Fraktion weder in der ersten Fassung des Antrages noch in der jetzt vorliegenden gefordert, dass wir uns da positionieren. Ich meine, das müssen die Mediziner wirklich untereinander klären.
Große Einigkeit herrschte unter den vielen Experten, die wir angehört haben, darüber, dass Weiterbildung außerordentlich notwendig und wichtig ist. Wohlan! Diejenigen, die für die Weiterbildung und Fortbildung von Medizinern zuständig sind, nämlich die Ärztekammern, sollen das gestalten. Alle, die sich bei uns im Fachausschuss dafür eingesetzt haben, sind herzlich eingeladen, Gleiches in den Gremien ihrer ärztlichen Vereinigungen und namentlich der Ärztekammer zu tun, um eine Verstärkung der Weiterbildung hinzubekommen.