Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn meines Redebeitrags sagen, dass ich es sehr richtig und gut finde, dass Rot-Grün 1998 das Staatsangehörigkeitsrecht angefasst hat. Das war aus meiner Sicht - ich war damals 20 Jahr alt -
Aber in Deutschland ist das Thema der Staatsangehörigkeit sehr sensibel. Von daher ist damals mit dem Bundesrat und der Mehrheit der CDUgeführten Bundesländer ein Kompromiss getroffen worden.
Deutschland ist ein Zuwanderungsland, und in diesem Zuwanderungsland ist Mehrstaatlichkeit immer mehr an der Tagesordnung und eine zur Normalität gehörende Situation. Im Zuge der europäischen Einigung und wachsender Mobilität von
Der Optionszwang wird oft damit begründet, dass angezweifelt wird, dass sich Menschen in zwei Kulturen heimisch fühlen können, dass angezweifelt wird, dass ein Mensch zwei nationale Identitäten haben kann. Ich möchte hier sehr deutlich sagen, dass ich es als Vater einer binationalen Tochter, die zwei Pässe hat, sogar wünschenswert finde, dass sie sich in beiden Kulturen heimisch und zu Hause fühlt, und dass das eines unserer Erziehungsziele ist.
Die Argumente, die von Frau Dr. Lesemann vorgetragen worden sind, kann ich, insbesondere, was die Frage der Verwaltung angeht, im Wesentlichen nachvollziehen. Aber wir haben uns gemeinsam mit den Kollegen von der Union darauf verständigt, dass wir den Evaluationsbericht abwarten wollen.
Wenn dieser Evaluationsbericht vorliegt, soll auf Bundesebene darüber diskutiert werden, wie in der Frage der Staatsangehörigkeit weiter vorgegangen werden soll. Die FDP ist vertragstreu. Deswegen werden wir den Antrag heute trotz Sympathie ablehnen.
Abschließend will ich sagen, dass wir sehr darauf achten sollten, dass eine solche sensible Frage nicht Spielball politischer Interessen wird.
Wir sollten sehr darauf achten, einen Konsens in unserer Gesellschaft herzustellen. Damals, als die ersten Vorschläge von Rot-Grün vorlagen, hat man gesehen, dass dieser Konsens nicht vorhanden war. Für die Politik ist es aber wichtig, dass wir, wenn in dieser sensiblen Frage Entscheidungen getroffen und Veränderungen herbeigeführt werden, die Menschen in unserem Land mitnehmen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Oetjen, ich hatte mich zu einer Zwischenfrage gemeldet, weil Sie die Kritik am Optionszwang und dessen Begründung teilen.
Sie sagten, Sie seien Vater einer Tochter mit doppelter Staatsbürgerschaft. Vor diesem Hintergrund würde mich wirklich interessieren, wie Sie emotional auf die Pressemitteilung der Kollegin Lorberg reagiert haben, in der es heißt - ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren -:
„Im Übrigen dürfte eine Abschaffung des Optionszwangs dazu führen, dass die Mehrstaatlichkeit nach und nach zur Regel wird. Damit“
„Warum noch die deutsche Sprache lernen, warum sich zur bundesdeutschen Werte- und Grundordnung bekennen, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zum Nulltarif zu haben ist?“
Teilen Sie eine solche Pressemitteilung? Wissen Sie, was das bei Migranten und Migrantinnen auslöst?
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist unglaublich! Die Pressemittei- lung ist an mir vorbeigegangen!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Polat, ich habe diese Pressemitteilung auch gesehen. Sie ist in meinem Stapel ganz unten gelandet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe schon bewiesen, dass man Stapel auch relativ schnell abarbeiten kann.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Keine Angst, wir machen neue für Sie!)
Ich habe mich gemeldet, um der FDP Gelegenheit zu geben, den Antrag doch noch aus Überzeugung abzulehnen.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist bis- her nicht der Fall! Das haben wir ge- hört! Jetzt kommen Sie, jetzt klappt es!)
- Ich habe gehört, dass es „mit dem Herzen“ noch nicht der Fall ist. Aber „mit Überzeugung“ können wir vielleicht noch erreichen.
Herr Oetjen hat darauf hingewiesen, dass wir abwarten müssen, bis der Evaluationsbericht zum Optionsgesetz vorliegt. Gerade heute, vor wenigen Augenblicken hat der Bundesinnenminister die ersten Ergebnisse vorgelegt. Diese will ich Ihnen nicht vorenthalten.
Auch wenn die ersten Optionsverfahren erst im Jahr 2013 abgeschlossen sein werden, zeigt sich bundesweit bereits jetzt die klare Tendenz für die deutsche Staatsangehörigkeit. Weniger als 2 % entscheiden sich für die ausländische und gegen die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Verunsicherung in der familiären oder beruflichen Lebensplanung - darauf kommt es ja immer an - aufgrund der Entscheidungspflicht wurde im Rahmen der Befragung nur von 5,6 % der Betroffenen angegeben.
Allerdings weisen viele Optionspflichtige erhebliche Wissenslücken zum Optionsverfahren und zu ihren Mitwirkungspflichten auf. Die Landesregierung hat schon im Vorgriff darauf reagiert. Dem wirken wir in Niedersachsen entgegen, indem wir bereits frühzeitig die Staatsangehörigkeitsbehörden gebeten haben, durch persönliche Beratung und Informationsschreiben die betroffenen Optionspflichtigen auf Möglichkeiten und Fristen hinzuweisen.
und her gerissen ist, dass im Prinzip ein Keil in die Familie getrieben wurde - nicht bestätigen. Der Wert 5,6 % spricht eine klare Sprache. Nach den jetzigen Erkenntnissen aufgrund der Evaluation ist eine Änderung der Optionspflicht nicht notwendig.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4584 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Abschließende Beratung: Verbesserung der Verkehrsleitsysteme - Sicherheit hat Vorfahrt - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4575 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/4814
Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Heineking von der CDU-Fraktion. Bitte schön!