Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Frau Groskurt hat noch einmal darauf hingewiesen, wie wichtig Frauenpolitik ist. In diesem Punkt stimmen wir durchaus überein. Ich kann nur feststellen: Man muss hier und heute gucken, was Frauen wirklich brauchen. - An dieser Stelle komme ich immer wieder auf den einen Punkt zurück: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu werden in Niedersachsen vorbildliche, mustergültige Akzente gesetzt, die ihresgleichen suchen.
Herzlichen Dank. - Für die FDP-Fraktion hat sich zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Professor Dr. Zielke zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich den vorliegenden Entwurf gelesen habe, habe ich mich gefragt: Was bringt dieses Gesetz? Was wird es neu zur tatsächlichen Realisierung echter Gleichberechtigung beitragen, über das hinaus, was schon Gesetz ist? Oder sucht die SPD hier eine Gelegenheit, sich im Vorwahlkampf als Speerspitze der Gleichstellung aufzuspielen?
Ohne den Ausschussberatungen vorgreifen zu wollen, möchte ich auf einige offensichtliche Unzulänglichkeiten des Entwurfs hinweisen.
„Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen.“
Danach führen Sie selbst Ihre eigene Maxime ad absurdum; denn in Absatz 1 desselben Paragrafen schreiben Sie:
„Dabei wird den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.“
§ 9 a konkretisiert den Begriff „sexuelle Belästigung“. Das aber ist nichts Neues; denn dies steht fast wörtlich auch schon im AGG. Dopplungen in Gesetzestexten - das kann ich Ihnen sagen - bringen erfahrungsgemäß für die Praxis wenig.
„… wenn der Frauen- oder Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 50 von Hundert liegt.“
Damit ist z. B. bei kleinen Amtsgerichten mit fünf Richterstellen eine Nichtunterrepräsentanz unmöglich. Wie soll das gehen? - Inwieweit für Minidienststellen mit weniger als 50 Beschäftigten - das ist bei Ihnen ja etwas Neues - ein Gleichstellungsplan bzw. eine Gleichstellungsbeauftragte ein deutliches Mehr an Gleichstellungsdynamik auslösen werden, das mag der Ausschuss ausloten.
Zum Schluss zur SPD als glaubwürdiger Anwalt für Gleichstellung im öffentlichen Dienst: Die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreibt am 11. Juni:
„In den öffentlichen Unternehmen der Stadt Hannover gibt es keine einzige Frau an der Spitze - das ist sonst in keiner anderen deutschen Landeshauptstadt der Fall.“
Besteht noch Diskussionsbedarf? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich jetzt die Beratungen; denn weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen.
Abschließende Beratung: Mit Deutschland-Bonds die Zinsausgaben senken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4569 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4752
Wir kommen zur Beratung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Klein zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anleihen, mit denen sich der Staat an den Finanzmärkten das Geld für seine neuen Schulden und im größeren Umfang für die Refinanzierung seiner fälligen Altschulden leiht, werden derzeit von Bund und Ländern getrennt aufgelegt. Gelegentlich schließen sich mehrere Länder für gemeinsame Anleihen zusammen. Dabei ergibt sich regelmäßig, dass der Bund je nach Laufzeit bis zu einem halben Prozentpunkt - manchmal sogar darüber hinaus - weniger Zinsen zahlen muss als im Durchschnitt die Länder. Nur um die Größenordnung zu verdeutlichen: Wenn Niedersachsen einen Zinsvorteil von nur 25 Basispunkten hätte, also um 0,25 Prozentpunkte geringere Zinsen für seine gesamten Schulden zahlen müsste, könnten wir 135 Millionen Euro weniger neue Schulden aufnehmen.
Aus logischen Gesichtspunkten gibt es für diesen Zinsunterschied überhaupt keinen Grund. Denn die Bonität von Bund und Ländern ist identisch. Die Einstandsgarantie des Bundes für die Länder schafft einen verfassungsrechtlich abgesicherten einheitlichen Haftungsverbund für die gesamte staatliche Ebene. Aber wir wissen: Finanzmärkte reagieren bekanntlich nicht immer logisch. Fachleute sehen die Ursache für diesen Zinsunterschied in der größeren Bekanntheit des Bundes. Da liegt es doch nahe, diese Bekanntheit des Bundes zu nutzen und gemeinsame Anleihen anzubieten, die so diskutierten Deutschland-Bonds.
Mit unserem Antrag wollten wir entsprechende, auch parteiübergreifende Initiativen aus unseren Nachbarländern unterstützen - aus Bremen, aus Hamburg, aber auch aus dem damals CDU/FDPgeführten Schleswig-Holstein. Auch Frau Merkel und Herr Schäuble hatten sich durchaus schon wohlwollend zu dieser Möglichkeit geäußert. Deshalb gingen wir eigentlich von einer breiten Unterstützung aus. Aber wie es so kommt: Hier im Landtag hat sich offensichtlich die FDP als ideologisch motivierte Schutzmacht der Finanzmärkte und Zocker wieder einmal durchsetzen können.
rigeren Zinsen mehr Schulden als notwendig zu machen und die Haushaltskonsolidierung zu vernachlässigen. Das ist schlichtweg Unsinn und wird auch durch ständiges Wiederholen nicht richtig.
Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung wird künftig durch die Schuldenbremse durchgesetzt, ohne jeden Einfluss weiterer Rahmenbedingungen, Herr Grascha, auch wenn Sie mit dem Kopf schütteln, wie z. B. der aktuellen Zinshöhe.
Auch der Verweis auf die Parallelität zu den bisher von Schwarz-Gelb abgelehnten Euro-Bonds ist nicht relevant. Im Gegensatz zur EU gibt es in Deutschland die Bund-Länder-Solidarität mit dem verfassungsrechtlich gesicherten Haftungsverbund; ich habe es angesprochen. Während der Fiskalpakt der EU noch nicht in trockenen Tüchern ist, existiert in Deutschland inzwischen weitgehend unbestritten die Schuldenbremse im Grundgesetz.
Nebenbei bemerkt: Mit einer Zustimmung zu den Deutschland-Bonds könnten Sie sich auch selbst helfen, meine Damen und Herren auf der rechten Seite. Dann fiele es Ihnen nämlich nicht so schwer, den nächsten Schwenk von Frau Merkel mitzumachen, wenn sie die Idee der Einführung von EuroBonds oder gar eines entsprechenden Altschuldentilgungsfonds übernimmt und zu ihrer eigenen Meinung macht.
Die unbelegten Behauptungen von FDP und CDU, die Zinsen für Deutschland-Bonds würden deutlich über den bisherigen Zinsen für Bundesanleihen liegen und sogar den Einspareffekt für die Länder überkompensieren, sind an den Haaren herbeigezogenen Vermutungen. Eine ganze Reihe von Experten kommt zu anderen Prognosen. Dabei wissen wir alle, dass das Verhalten der Finanzmärkte nur ganz begrenzt bis gar nicht vorhersehbar ist.
Warum sich also nicht einmal auf diesen Versuch einlassen? - Wenn der Bund dabei tatsächlich dauerhaft draufzahlen würde, dann würde er diese Praxis zweifellos umgehend beenden. Aber nicht einmal auf einen solchen Versuch wollen sich FDP und CDU einlassen, weil es ihnen eben nicht um die beste Lösung, sondern um dumpfe Verhinderungspolitik geht. Es bleiben nebulöse ideologische, ordnungsrechtliche Vorbehalte, die mit politischer und wirtschaftlicher Vernunft und Realität nichts zu tun haben - zum Schaden des Landes
Danke schön, Herr Kollege Klein. - Für die FDPFraktion hat Herr Kollege Grascha das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Deutschland-Bonds, die wir sowohl in der ersten Beratung im Plenum als auch in der Ausschussberatung diskutiert haben, sind die falsche Antwort auf die Fragen, die aktuell gestellt werden. Ich nenne dafür nur drei Gründe.
Zum einen besteht die Gefahr - diese Befürchtung haben viele Experten geäußert, die Sie offensichtlich nicht zitiert haben -, dass die gesamtstaatliche Zinsbelastung steigt. Nicht umsonst stellt sich ja der Bund gegen diese Idee; denn 60 % der gesamten Verschuldung liegen beim Bund, und der Bund hat, wie Sie gerade ausgeführt haben, die beste Bonität. Insofern würde der Bund unter verschlechterten Konditionen leiden. Das würde am Ende möglicherweise dazu führen, dass die gesamtstaatliche Zinsbelastung steigt.
Sie haben hier gesagt, wir sollten diesen Versuch doch einmal machen. - Wir leben hier in Deutschland aber nicht in einem Versuchslabor, sondern wir haben mit den Realitäten an den Kapitalmärkten zu tun. Darauf müssen wir uns einstellen, und entsprechend muss man richtige und vernünftige Entscheidungen treffen.
Der zweite Punkt ist: Es entspricht zumindest unserer Überzeugung, dass Länder für die Gestaltung des Haushaltes selbst Verantwortung, selbst das Risiko und damit auch die Haftung übernehmen müssen. Das heißt, die Lösung für die aktuell diskutierten Fragen ist eher mehr Autonomie und nicht weniger Autonomie. Deswegen sind Bonds, die sozusagen über ganz Deutschland verteilt werden, die falsche Antwort.