Sie setzen Ihre Wahlkreismitarbeiter für die Landtagsfraktion ein. Sie brauchen und wollen vor Ort keine Infrastruktur. Bei Ihnen zählt nur Hannover. Das zeigt sich in Ihrer Arbeit. Aufgrund dieser Auffassung von der Abgeordnetentätigkeit ist auch dieser Gesetzentwurf entwickelt worden. Das wird aus Ihren Vorschlägen sehr deutlich.
Inzwischen haben Sie weitgehend davon Abstand genommen. Vieles aus diesem Entwurf ist Ihnen inzwischen erkennbar peinlich. Das ist in der Beratung im Rechtsausschuss mehr als deutlich geworden. - Frau Kollegin Heinen-Kljajić, soweit ich mich entsinnen kann, sind Sie da nicht dabei gewesen. Sie gewöhnen sich langsam an, über Din
ge zu reden, die Sie überhaupt nicht wissen und kennen können. Das macht das Ganze natürlich ausgesprochen schwach.
(Zuruf von Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE] - Clemens Große Macke [CDU]: Sie macht es noch nicht mal langsam!)
Am Ende - auch das ist im Redebeitrag deutlich geworden - blieb nur noch die Frage der Altersgrenze. Und sofort erlagen Sie einmal mehr der Versuchung, sich als die besseren Menschen zu präsentieren, wie es Ihre Pressemitteilung vom 23. Mai dieses Jahres deutlich macht.
Frau Modder und ich haben es Ihnen in der ersten Beratung schon deutlich gesagt: Selbstverständlich werden wir die Heraufsetzung der Grenze für Altersbezüge im Abgeordnetengesetz verankern. Herr Kollege Haase hat es eben noch einmal sehr deutlich ausgeführt.
Bei den Abgeordneten heißt das übrigens nicht „Pensionsalter“, Herr Kollege Limburg. Es sind diese Ungenauigkeiten, die manchmal Ihre Arbeit im Rechtsausschuss so kompliziert machen.
Bei der Veränderung der Regeln für Abgeordnete hat es sich allerdings bewährt, sich an den Vorschlägen der Diätenkommission zu orientieren. Auch das hat der Kollege Haase völlig zu Recht ausgeführt. Genau das werden wir auch tun. Ihre regelmäßigen populistischen Zwischenrufe vor Wahlen helfen da ganz sicher nicht weiter. Deswegen wird der Gesetzentwurf hier heute mit großer Mehrheit abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen muss ich zugeben, dass er in sich einer gewissen inneren Logik folgt. Wenn man für die Rente mit 67 bei den abhängig beschäftigten Arbeitern
und Angestellten ist, wenn man für die Rente mit 67 bei den Beamtinnen und Beamten ist, dann ist es konsequent, sie auch auf Abgeordnete anzuwenden.
Deswegen haben wir auch im Bundestag dagegen gestimmt. Und wir sind auch dagegen, das auf die niedersächsischen Beamten zu übertragen, weil wir gesagt haben: Wenn man einen Fehler einmal macht, muss man ihn nicht ein zweites Mal machen.
Nun ist die Frage: Wie wollen wir es bei den Abgeordneten regeln? - Natürlich wollen wir nicht, dass hier ein Abgeordnetenprivileg längere Zeit aufrechterhalten wird. Aber wir werden dagegen stimmen, weil für uns die ganze Richtung nicht stimmt, die mit diesen Verlängerungen der Lebensarbeitszeit eingeleitet worden ist.
Sie dürfen doch nicht verkennen: Die Rente mit 67 war ein großer sozialpolitischer Fehler. Die meisten abhängig Beschäftigten erreichen diese Altersgrenze gar nicht. Faktisch läuft es nur auf Rentenkürzungen hinaus.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass eine solche neoliberale Politik an der Rente angesetzt hat. An der Rentenformel wurde ja schon mehrfach manipuliert mit Nachhaltigkeitsfaktor und ähnlichen Instrumenten.
Was kommt dabei heraus? - Die Zahl der Menschen, die im Alter arm sind, die Zahl der Menschen, die in Altersarmut leben, nimmt zu - vor allem bei denjenigen, die aufgrund längerer Arbeitslosigkeit gebrochene Erwerbsbiografien haben. In erster Linie betrifft das Ganze Frauen.
Ich denke mal, Ihr Argument wird natürlich immer sein - das kommt bei der Rente mit 67 -: Die Menschen werden ja auch älter, und deswegen muss
Aber ich frage mich: Wenn die Menschen älter werden, ist das eine schöne Sache, aber gleichzeitig wird diese Gesellschaft ja auch reicher. Der gesellschaftliche Reichtum hat ja auch zugenommen. Warum sollen denn die Mehrkosten für die Alterssicherung nicht aus diesem Zuwachs des gesellschaftlichen Reichtums geschöpft werden?
Man kann das ja z. B. durch eine Anhebung der Pflichtversicherungsgrenze machen. Ich glaube, die Grünen haben nie verstanden, dass die wirkliche Auseinandersetzung nicht die zwischen den Generationen ist, sondern es ist die Auseinandersetzung, wie man zwischen Arm und Reich verteilt. Das ist die Kernfrage, um die es geht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen von den Kollegen Haase und Nacke kann ich mich relativ kurz fassen. In der Tat sind einige Punkte des vorliegenden Entwurfs durchaus diskussionswürdig. Die Anhebung des Rentenalters für Abgeordnete von 65 auf 67 Jahre wird von der FDP-Fraktion ausdrücklich geteilt. Dies würde wohl auch von sehr vielen Mitgliedern dieses Hohen Hauses befürwortet werden. Was wir für die Landesbediensteten als Reaktion auf den demografischen Wandel beschlossen haben, muss selbstverständlich auch für uns Abgeordnete gelten.
Allerdings hat sich die unabhängige Diätenkommission dieses Landtags zu den im Entwurf angesprochenen Problemfeldern noch nicht geäußert. Und davon gibt es einige. Es wäre vermessen zu glauben, dass in der kurzen Zeit von der Befassung mit der Thematik im Rechtsausschuss im Mai bis zum Ende der Legislaturperiode eine fundierte Stellungnahme der Diätenkommission, eine anschließende sorgfältige Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss mit Expertenanhörung und eine Verabschiedung im Landtag zu leisten wären.
Ich gebe auch zu bedenken, dass es bei der Beamtenversorgung nicht nur um die Rente mit 67 geht, sondern - genauso wichtig - auch um die sogenannte Trennung der Systeme, die einen Wechsel vom Staatsdienst in andere Beschäftigungsverhältnisse und zurück erleichtern soll und die wir erst noch beschließen wollen.
Dieses Gesamtpaket der Beamtenversorgung sollte erst verabschiedet sein, bevor wir ein Gesamtpaket zur Neuregelung der Abgeordnetenversorgung in Angriff nehmen. Dort wird die Trennung der Systeme eine noch wichtigere Rolle spielen, denn bei Abgeordneten ist der Wechsel zwischen unterschiedlichen Systemen der Altersversorgung eher die Regel als die Ausnahme.
Die Neuordnung der Abgeordnetenversorgung ist überfällig, aber sie wird in der gebotenen Sorgfalt erst in der nächsten Legislaturperiode möglich sein.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3291 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Vollzuges der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4873