Protocol of the Session on June 20, 2012

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Bei den an- deren! Der Sportbund ist dann zufrie- den!)

Die Regelung unter Punkt 5 ist nicht für die Situation vorgesehen, dass das Modell scheitert. Wenn die Rechtsfolge, die wir uns alle nicht wünschen, einträte, nämlich indem das Gesetz für nichtig erklärt würde, würde in Niedersachsen wieder das Vorschaltgesetz gelten. Dann wäre die Einnahme für alle Beteiligten ebenfalls sichergestellt. Wir haben in dem Punkt eine komfortablere Situation als alle anderen Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein.

(Beifall bei der SPD)

Das war übrigens kein Antrag im Stile von „Kai aus der Kiste“, wie Sie es genannt haben. Vergegenwärtigen Sie sich die Einbringung des Gesetzentwurfes! Die Landesregierung bei der Einbringung des Gesetzentwurfes die Wünsche der Destinatäre gehört, die gesagt haben, dass sie aus dem Staatsvertrag Mehreinnahmen erwarten und als Destinatäre davon genauso profitieren wollen wie der größte Destinatär Hartmut Möllring als Finanzminister.

Wir als Landesregierung sind aber der Überzeugung, dass wir mit diesem Staatsvertrag sicherstellen können, dass der dramatische Einnahmerückgang gestoppt werden kann, dass wir aber nicht sicherstellen können, dass es zu Mehreinnahmen kommt. Genauso haben wir damals beschlossen. Wir wünschen, dass es zu Mehreinnahmen kommt, und dann sollen auch die Destinatäre beteiligt werden.

Die Regierungsfraktionen haben diese Zielvorstellungen in diesem Entschließungsantrag zusammengefasst und für den Landessportbund einen anderen Punkt, der für den Landessportbund immer ein großer Punkt war, mit aufnehmen wollen. Die Regierungsfraktionen haben dargelegt, dass der Innenminister mit dem Parlament gemeinsam über ein Sportgesetz diskutiert, in dem die anderen Fördermittel, die der Landessportbund bekommt, gebündelt und unter einen einfachen unbürokratischen Auszahlungs- und Prüfmechanismus gestellt werden. Er wird dabei auch vom Kultusministerium und von der Staatskanzlei unterstützt.

Herr Jüttner möchte eine weitere Frage stellen. Bitte schön!

Das hat damit zu tun, dass es eine Tischvorlage gibt, die hoch komplizierte Sachverhalte beinhaltet. Der Sport geht davon aus, das Geld, was er insgesamt vom Land bekommt, durch ein Sportgesetz gesammelt zu bekommen. Ich habe Sie so verstanden, dass der Sport wie bisher 28,7 Millionen Euro aus dem Glücksspielstaatsvertrag bekommt, während die restlichen 4 oder 5 Millionen Euro aus dem Sportgesetz stammen werden.

Es bleibt die Frage offen, wie sich das, was wir gegenüber dem Sport machen, im Vergleich zu dem verhält, was wir gegenüber den Wohlfahrtsverbänden als zweitem großen Bereich machen. Diese Ungleichbehandlung soll sich aus der Verabschiedung des Staatsvertrags ergeben. Das ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar.

Bei allem Respekt: Ich wünsche dem Sport eine bessere finanzielle Entwicklung.

Die Frage ist angekommen. Herr Minister!

Die Frage ist angekommen, Herr Jüttner. Es ist gut, dass man es noch einmal klarstellen kann. Nach dem Entschließungsantrag soll eine zentrale Bündelung stattfinden. Das heißt nicht, dass hiermit eine andere Erhöhung unterstellt wird als sie bei den Wohlfahrtsverbänden durch die Steigerung der Glücksspielabgabe unterstellt wird. Herr Jüttner, ich kann Sie in beiden Fällen beruhigen. Gesetzgeber ist immer noch der Niedersächsische Landtag, ist das Plenum. Für die Verbände sind Festbeträge festgelegt. Nur wenn das Parlament als Haushaltsgesetzgeber etwas hieran ändert, kann es von der Landesregierung tatsächlich vollzogen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen Punkt zu sprechen kommen. Die SPD sagt, sie stimmt dem Staatsvertrag zu, dem Ausführungsgesetz im Landesrecht aber nicht, weil dort Übertragungen vorgenommen werden. Herr Jüttner, die Übertragungen an Kommissionen werden über den Staatsvertrag initiiert. In diesem Bereich ist Ihre Argumentation nicht

schlüssig. Sie sollten noch einmal darüber nachdenken.

Sie haben die Fragestellung aufgeworfen, ob das mit EU-Recht kompatibel ist. Es gibt durchaus unterschiedliche Auffassungen. Man muss erwarten, dass dies von einigen vor Gericht gebracht wird. Ich will den Landtag auf den Sachverhalt aufmerksam machen, den Sie kurz angesprochen haben, Herr Jüttner. In den Ausschussberatungen konnte das nicht intensiv thematisiert werden. Es ist zum Verständnis eines Parlaments im Verfassungskonstrukt wichtig zu wissen, welche Probleme man bei der Abstimmung bewältigen muss.

Sie haben richtigerweise die Kompetenzfrage angeschnitten. Es geht um die Kompetenzfrage, ob der Niedersächsische Landtag bei der heutigen Abstimmung das Recht hat, dieses Gesetz zu beschließen. Es gibt zwei Problemfelder. Auf ein Problemfeld habe ich ehrlich gesagt auch keine Antwort. Mit diesem Gesetz wird eine Kompetenz für die Werberichtlinien auf das Land NordrheinWestfalen übertragen. Das Land NordrheinWestfalen ist aufgrund der Neuwahlen nicht mehr Vertragspartner. Nordrhein-Westfalen kann das Gesetz nicht mehr rechtzeitig ratifizieren, da Ministerpräsidentin Kraft erst heute ins Amt gekommen ist. Wir haben in Niedersachsen aber keine Gesetzgebungskompetenz für das Land NordrheinWestfalen. Weil wir keinen Vertragspartner mehr haben, ist hierfür eigentlich keine Kompetenz gegeben.

Es ist uns nicht klar, welche Auswirkungen das hat. Der GBD hatte das kurz angesprochen. Ich befürchte, dass auch dies Teil einer juristischen Überprüfung sein wird.

Das zweite, aber viel wesentlichere Problemfeld ist: Als der Gesetzentwurf eingebracht wurde, haben wir gesagt, erforderlich ist eine Öffnungsklausel im Rennwett- und Lotteriegesetz. Diese ist wichtig, weil sie erst den steuerlichen Teil der Sportwetten ermöglicht. Ohne diese Öffnungsklausel sind die Regelungen zur Kohärenz, zur europarechtlichen Klarstellung nicht möglich. Ohne diese Öffnungsklausel macht der gesamte Staatsvertrag überhaupt keinen Sinn und wäre nichtig, weil sie verknüpft und immer wesentlicher Bestandteil dieses Staatsvertrages ist und war. Hier ist der Zeitplan im Deutschen Bundestag nicht eingehalten worden, was einen nicht ganz trivialen Hintergrund hat. Alle Bundesministerien gehen davon aus, dass das Rennwett- und Lotteriegesetz notifizie

rungspflichtig ist - beihilferechtlich und informationsrichtlinienmäßig.

Ebenfalls hat es unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber gegeben, welchen Weg man gehen soll. Dies ging bis zu der Frage, ob sich bei einer Beschlussfassung alle Buchmacher nach dem 1. Juli strafbar machen, wenn sie nur 80 % ihres Geschäftes so weiterführen, wie sie es heute machen. Sie können die Staatsanwaltschaft nicht bitten, aufgrund der späten Beschlussfassung ein Auge zuzudrücken. Wenn ein Staatsanwalt ermitteln möchte, dann ermittelt er. Das heißt, es sind sehr schwierige Fragen, die im Deutschen Bundestag abgewogen werden müssen. Von daher haben wir heute nicht die Kompetenz durch das Rennwett- und Lotteriegesetz bekommen.

Jetzt könnte man zu der Auffassung kommen, wir dürften dann heute nicht darüber abstimmen, wenn man sich nicht des Verfassungsbruches bezichtigen lassen möchte. Es gibt aber zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus den Jahren 1971 und 1972, die auf diese Fragestellungen eingehen. Ich kann Sie nur ermuntern, heute abzustimmen; denn in diesen Entscheidungen steht, dass es ausreichend ist, wenn das Inkrafttreten mit dem danach eintretenden Kompetenzübertragungsvorgang zeitlich in Einklang gebracht werden kann bzw. wenn man davon ausgehen kann, dass die Kompetenz übertragen wird. Der Deutsche Bundestag hat vorsorglich Sitzungstermine reserviert, sodass man davon ausgehen kann, dass wir die Kompetenz erlangen werden.

Das bedeutet, wir können heute - vielleicht nicht unbedingt reinen und guten Gewissens - mit einer berechtigten Annahme, dass dieser Vorgang passiert, abstimmen, ohne dass wir uns bewusst als Parlament gegen diese nicht vorhandene Kompetenzregelung stellen. Es ist wichtig für das Parlament zu wissen, dass diese Abstimmung tatsächlich möglich ist. Endgültige Klarheit hätten wir nur bei einer Organklage. Ich möchte aber niemanden bitten, eine solche einzureichen. Das würde die Situation in Niedersachsen weiter verkomplizieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, egal wie die weitere Entscheidung ausgeht, ob das Gesetz nichtig ist oder nicht, ob das Gesetz zustande kommt oder nicht: In Niedersachsen muss sich niemand Sorgen machen. Durch das Vorschaltgesetz sind die Einnahmen für das Land und für die Destinatäre gesichert. Das war sinnvoll. Andere Länder haben uns ein wenig darum beneidet, dass

wir nicht in der gleichen Zwangslage sind wie sie. Ich bitte um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Herr Kollege Adler, wollen Sie noch einmal zur Geschäftsordnung sprechen? Sie hatten mit Ihrem Redebeitrag deutlich gemacht, dass Sie sich nach § 99 unserer Geschäftsordnung auf den Antrag der CDU und der FDP beziehen möchten. Nach § 36 unserer Geschäftsordnung geschieht das nach der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Nach der Abstimmung werde ich Ihren Antrag noch einmal aufrufen. - Dann haben wir das geklärt. Herzlichen Dank.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung in der Drs. 16/4878.

Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich des Staatsvertrages. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist so beschlossen.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.

Artikel 4. - Unverändert.

Artikel 5. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt dem zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen das Gesetz? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, das Gesetz wurde mit Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen nunmehr zu dem Antrag des Kollegen der Fraktion DIE LINKE, Herrn Adler, nach § 99 unserer Geschäftsordnung zu verfahren. Er bezieht sich auf den Antrag der CDU und der FDP, über den wir sonst gleich abstimmen würden. Nach § 99 möchte er nicht, dass wir jetzt darüber abstimmen, sondern der Antrag noch einmal an die Ausschüsse zurückgeht.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Nicht noch einmal, sondern das erste Mal!)

- Erstmalig. Herr Jüttner, das ist korrekt. Entschuldigung.

Nach § 99 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag von Vorschriften der Geschäftsordnung abweichen, wenn nicht zehn anwesende Mitglieder des Landtages widersprechen. Vor diesem Hintergrund stelle ich diesen Antrag zur Geschäftsordnung jetzt zur Abstimmung.

(Jens Nacke [CDU]: Wir widerspre- chen! - Christian Dürr [FDP]: Wir auch!)

- Herr Nacke macht für die gesamte Fraktion deutlich, dass sie widerspricht. Das sind eindeutig mehr. Darüber brauchen wir uns gar nicht zu unterhalten.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Für heute reicht es noch!)

Jetzt sehe ich eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Herr Kollege Adler, Sie haben noch einmal das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil Sie es nicht in den Ausschuss verweisen wollen, müssen wir praktisch die Ausschussarbeit hier nachholen. Deshalb bitte ich um eine Beratungspause von fünf Minuten. Ich werde folgenden Änderungsantrag stellen, der im Grunde genommen so einfach ist, dass Sie ihn mitschreiben können.

Es geht nur um Nr. 5 der Drucksache 4908. Da heißt es bisher: Der Landtag bittet die Landesregierung, einen Entwurf für ein Sportgesetz zu entwickeln. Ich schlage vor, das Wort „Sportgesetz“ durch das Wort „Gesetz“ zu ersetzen. Außerdem schlage ich vor, im Text des zweiten Spiegelstrichs an die Formulierung „die Mittel der Sportförderung des Landes an den Landessportbund Niedersachsen“ die Worte „und für die anderen Destinatäre“ anzufügen. Dann geht es im Text weiter. Unten soll

es dann heißen „einschließlich der Sanierung von Sportstätten“.

Das heißt, dieser Änderungsantrag hat nichts anderes zum Ziel, als die Gleichberechtigung aller derjenigen, die davon gefördert werden sollen, in die Entschließung mit einzubeziehen, um das, was Herr Bode vorhin als Missverständnis bezeichnete, auszuräumen. Wenn Sie der Meinung sind, alle müssten gleichberechtigt gefördert und nicht einer vor den anderen bevorzugt werden, dann müssten Sie dem eigentlich zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Adler. - Sie haben gehört, der Antrag, der zur Geschäftsordnung vorliegt, lautet auf eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.