(Zustimmung bei der CDU - Kreszen- tia Flauger [LINKE]: Sie müssen schauen, was Ihre Fraktion im Bun- destag vertritt!)
Der Kollege Limburg hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Nach den Ausführungen von Frau Kollegin Pieper muss ich noch einmal auf Dinge zurückkommen, von denen ich gedacht hatte, sie seien mittlerweile endgültig vom Tisch.
Vergegenwärtigen wir uns noch einmal die Debatte in den vergangenen Jahren in Deutschland um das Zugangserschwerungsgesetz. Als das Gesetz, maßgeblich betrieben von Ihrer Ministerin Ursula von der Leyen,
auf die Tagesordnung gekommen ist, haben Expertinnen und Experten aus der Internetszene, allen voran der Chaos Computer Club, von Anfang an vor den tatsächlichen und weitreichenden Problemen gerade auch im Bereich der Grund- und Freiheitsrechte im Internet gewarnt.
Das Bundeskriminalamt hat dagegen von Anfang an den Anschein erweckt, das alles sei faktisch gar kein Problem und man sei technisch und grundrechtsicher in der Lage, dieses Gesetz durchzuführen.
Das Bundeskriminalamt hat außerdem ausgeführt, der Grundsatz „Löschen statt sperren“ sei vollkommen unrealistisch und könne gerade bei Internetseiten im Ausland nie funktionieren, deshalb sei dieser Vorschlag nicht praktikabel.
Zwei Jahre später sind wir zumindest auf Bundesebene in einer ganz anderen Situation: Das Zugangserschwerungsgesetz ist endgültig Geschichte. Das Bundeskriminalamt hat sich vollkommen gedreht und ist jetzt begeisterter Anhänger der Idee „Löschen statt sperren“. Es führt selbst Löschen-statt-sperren-Maßnahmen durch und muss
Jetzt haben wir hier in Niedersachsen eine neue Wendung: Die CDU-Landtagsfraktion will sich vorbehalten, zu dieser Sache, die auf Bundesebene längst beerdigt worden ist, zurückzukommen.
Meine Damen und Herren, mir geht es wie der Kollegin Behrens: Das versetzt mich in große Sorge. Es zeigt, wie wichtig es ist, dass die Fraktion DIE LINKE dieses Thema auch hier im Landtag noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Ich möchte insbesondere den Aspekt der Europäischen Union betonen. Denn in der Tat hat es gerade im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung in der Vergangenheit bereits mehrfach den Versuch gegeben - als Grüner, der quasi indirekt auf Bundesebene mit Otto Schily koalieren musste, weiß ich, wovon ich rede -,
Maßnahmen im bürgerrechtlichen Bereich, die in Deutschland nicht durchsetzbar waren, über den Umweg über die Europäische Union doch rechtsverbindlich in ganz Europa zu etablieren.
Meine Damen und Herren, diese Gefahr besteht in der Tat auch bei der Debatte um die Internetsperren. Gerade darum ist es so wichtig, genau zu beobachten, was die Vertreter der noch schwarzgelben Bundesregierung in diesem Bereich auf europäischer Ebene machen. Es ist wichtig, dass der Niedersächsische Landtag seine Meinung zu diesem Thema laut artikuliert.
Ein letzter Aspekt zur Frage der Daseinsvorsorge. Aus meiner Sicht ist es vollkommen unverständlich, warum wir im Bereich des Breitbandes und der schnellen Internetversorgung - denn es muss um Internet in angemessener Geschwindigkeit gehen - nicht längst zu einem System gekommen sind, wie es, wie bereits zu Recht angesprochen wurde, im Bereich der Post besteht. Dort ist es selbstverständlich, dass über eine Art Umlage auch der ländliche Raum mitfinanziert wird, damit es überall eine Grundversorgung gibt.
So etwas Ähnliches schwebt uns auch für den Bereich des Internets vor, damit dieses Grundrecht überall verwirklicht werden kann.
- Zunächst bitte ich aber um Ruhe und Aufmerksamkeit für den Redner. - Bitte schön, Herr Professor Zielke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die überarbeitete Fassung des Antrages, über die wir heute reden, ist im zuständigen Ausschuss nur extrem knapp diskutiert worden. Ich glaube, es gab zwei Wortmeldungen.
Bei der Neufassung ist die erste der drei Forderungen gänzlich unverändert geblieben, nämlich Netzsperren grundsätzlich abzulehnen. Mit dieser Forderung sind wir völlig einverstanden.
Die zweite und die dritte Forderung im Originalantrag bezogen sich auf den Glücksspielstaatsvertrag bzw. auf Menschenrechte.
Die neue Forderung Nr. 2, auch künftig keinen Gesetzesvorhaben zuzustimmen, die auf Netzsperren hinauslaufen, ist zwar nicht falsch, aber überflüssig, und zwar aus genau den Gründen, die im Antrag weiter oben aufgelistet sind. Denn das Zugangserschwerungsgesetz ist aufgehoben, und Deutschland hat das International Covenant on Civil and Political Rights ratifiziert.
Die Universaldienstverpflichtung hat eben nicht nur informationsfreiheitliche Facetten, sondern auch wirtschaftspolitische und finanzpolitische Implikationen, die gesondert diskutiert werden müssten. Wer sagt uns denn, dass die Breitbandversorgung allein für das Internet der Weisheit letzter Schluss ist? Vielleicht werden wir uns in fünf oder zehn Jahren über ganz andere Techniken unterhalten. Das jetzt gesetzlich festzuschreiben, halte ich für etwas verfehlt.
In der Absolutheit, in der das gefordert wird, können wir dieser Forderung und damit dem Antrag insgesamt leider nicht zustimmen.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Ulrich Watermann [SPD]: Gut, dass ihr noch etwas gefunden habt!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls sie abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3833 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Abschließende Beratung: Konsequenzen aus den Fällen von sexuellem Missbrauch, Übergriffen und Diskriminierung in der Schule ziehen - eine Ombudsstelle für Schülerinnen und Schüler einrichten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2874 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/4479
Damit treten wir in die Beratung ein. Es hat sich Frau Korter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.
- Frau Korter, ich möchte Ihnen gleich das Wort erteilen, wenn etwas mehr Ruhe eingekehrt ist. - Frau Korter, bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag entscheidet heute über die Einrichtung einer landesweiten Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche und deren Eltern in Fällen von sexuellem Missbrauch und Diskriminierung in Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen.