hart erkämpft wurde. Darüber hinaus findet die Forderung nach einem Gehörlosengeld auch die Unterstützung der Gehörlosenverbände.
Wir alle können also sehen: Gute Idee, gute Vorschläge zur Umsetzung, kaum ein bürokratischer Aufwand, und - das ist für uns ein ganz entscheidender Punkt - in Teilbereichen kommen wir der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich ein Stück näher.
Niedersachsen könnte hier im Vorderfeld aller Bundesländer mitspielen. Das wären doch einmal gute Nachrichten.
Warum nur „wären“? Die die Regierung tragenden Fraktionen lehnen unsere Initiative rundweg ab. Da können wir nicht nur sauer und enttäuscht sein. Es ist immer wieder müßig, Ihnen von der rechten Seite des Hauses zentrale Punkte der UN-Behindertenrechtskonvention zu erläutern, obwohl sie auch für unser Bundesland Niedersachsen geltendes Recht darstellt und wir verpflichtet sind, spürbare Maßnahmen zu deren Umsetzung zu ergreifen.
Die Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Barrierefreiheit, die Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
Schauen Sie doch einfach einmal in diese Konvention hinein und lesen Sie besonders aufmerksam die Artikel 1, 9, 19, 20, 21, 24, 27, 29 und 30. Siehe da: Dann werden selbst Sie feststellen, dass es mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen noch nicht weither ist.
Aber Ihr Umgang mit diesem Antrag ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen mit Behinderung; denn Sie haben in der Ausschussberatung tatsächlich u. a. von einer Privilegierung von Menschen mit Hörbehinderung gesprochen und davon, dass bei anderen „Behinderten“ Erwartungen geweckt würden, die nicht erfüllt werden könnten. Diese Herangehensweise ist aus meiner Sicht eine Beleidigung dieser Menschen und entbehrt jeglicher Kenntnis der UN-Behindertenrechtskonvention.
Das werden wir genauso wenig wie die Betroffenen auf Dauer hinnehmen. Diese Landesregierung ist verpflichtet, Schritte hin zur Beseitigung der Barrieren für Menschen mit Behinderung zu gehen. Dazu reichen Ihre Politik der schönen Worte und der sehr oberflächliche niedersächsische Aktionsplan bei Weitem nicht aus.
Besonders schlimm, dabei aber sehr entlarvend, ist aber Ihre Reaktion auf den Änderungsantrag, den wir Ihnen auf den Tisch gelegt haben und den Sie in der Ausschussberatung auch in Bausch und Bogen abgelehnt haben. Mit diesem Antrag sind wir Ihnen, und dies in gemeinsamer Absprache mit den beiden anderen Oppositionsfraktionen, sehr weit entgegengekommen. Wir haben die Überschrift geändert, haben aus dem Ursprungsantrag einen Prüfauftrag gemacht, und in einem weiteren Punkt haben wir auch die anderen betroffenen Verbände mit einbezogen, damit es allumfassend ist, bevor wir zu einer endgültigen Beschlussfassung kommen. Das waren im Prinzip die Kriterien, die Sie selber genannt haben. Aber selbst diese umzusetzen, waren Sie nicht bereit. Mit der Perspektive einer einheitlichen Lösung haben Sie tatsächlich nichts zu tun.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen ein Beispiel dafür bringen, wie es in der Realität ist und wie wir uns diesbezüglich organisieren. Selbstverständlich haben wir die Gehörlosenverbände, die es in Niedersachsen gibt, informiert. Am letzten Donnerstag wurde die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt offiziell bekannt gegeben. Im Vorfeld - ich hatte vor der Sitzung des Ältestenrats nachgefragt - hatten wir die Behindertenverbände darüber informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt vermutlich am heutigen Mittwoch oder morgen, am Donnerstag, behandelt werden würde. Sofort, als bekannt war, wann der Punkt behandelt werden wird, habe ich diese Verbände informiert, sie eingeladen und - später in Ergänzung zur Landtagsverwaltung - auch versucht, Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdendolmetscher zu engagieren. Aber das war natürlich, weil diese alle freiberuflich tätig sind, nicht möglich.
Das heißt, es war nicht möglich, dass ein Mensch mit Hörbehinderung oder ein Gehörloser spontan an dieser Sitzung teilnehmen kann. Das bedauern wir sehr. Deswegen haben wir die Initiative ergriffen und wollen etwas organisieren.
Ich möchte Sie einladen, wenn Sie schon heute nicht zustimmen können, gemeinsam mit uns eine Initiative anzuschieben, damit die Plenarsitzungen künftig durch Gebärdendolmetscher gedolmetscht werden, damit es künftig möglich ist - das wäre wirklich ein Ziel, das wir in dieser Legislaturperiode noch gemeinsam erreichen könnten -, diese Gebärdendolmetscher immer im Video-Stream zu sehen. Wir bitten um Ihre Unterstützung, damit wir der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an einer kleinen Stelle entgegenkommen.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Beratung des ursprünglichen Antrags der Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema im Fachausschuss hat bereits zu einem Änderungsantrag geführt. Denn es wurde sehr schnell deutlich, dass der ursprüngliche Antrag auch von den beiden anderen Oppositionsfraktionen nicht befürwortet wird.
Nunmehr heißt es im Antragstext, der Landtag möge die Landesregierung dazu auffordern, analog zum Landesblindengeld eine bedarfsorientierte Nachteilsregelung für Menschen mit Hörbehinderung zu prüfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer einen solchen Prüfauftrag befürwortet, macht den betroffenen Menschen Hoffnung, dass eine individuelle finanzielle Förderung verwirklicht werden könnte. Diese Hoffnung möchten wir nicht unterstützen. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass das Bundesland Niedersachsen auch weiterhin zu der großen Mehrheit der Bundesländer gehören sollte, die kein individuelles Gehörlosengeld zahlen, aber durch die Förderung der Hörgeschädigten- und der Gehörlosenverbände die Beratung gehörbehinderter Menschen garantiert und, damit verbunden, ihre Integration sicherstellt.
Die Beratungsstellen, die wir haben, sind wichtig und notwendig, weil sie Aufgaben für gehörlose und hörgeschädigte Menschen wahrnehmen, z. B. die Aufgabe, ihnen eine angemessene Kommunikationsform - Deutsche Gebärdensprache, Fingeralphabet etc. - zur Verfügung zu stellen, und weil sie Mitarbeitern eine Arbeitsplattform bieten, die mit den kulturellen, psychologischen und soziologischen Besonderheiten der Gehörlosengemeinde und den speziellen Problemen gehörloser Menschen vertraut sind.
Wir unterstreichen auch die Bedeutung der Beratungsstellen in Behördenangelegenheiten, im sozialen Miteinander, bei finanziellen Problemen, bei der Suche nach Rehamaßnahmen und der Beschaffung von Hilfsmitteln sowie auch bei der Lösung der Probleme des Alltags, soweit sie durch diese Behinderung bedingt sind.
Ich möchte dies auch am Beispiel des Haushaltes des Landes Niedersachsen 2010 verdeutlichen. Das Land hat jährliche Zuwendungen in Höhe von 330 000 Euro - das ist eine durchaus ansehnliche Größenordnung - erbracht.
Wenn ich allerdings eine monatliche Leistung für die Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl - ein Gehörlosengeld - etablieren möchte, dann bedeutete das bei knapp 6 000 Personen und dem höchsten monatlichen Betrag, den das Bundesland Berlin zahlt - nämlich 123 Euro pro Person -, dass wir ca. 8,75 Millionen Euro im Haushalt zu berücksichtigen hätten. Woher nehmen und nicht stehlen?
Nach Schätzungen des Deutschen Schwerhörigenbundes, Landesverband Niedersachsen, leben in unserem Bundesland etwa 1,3 Millionen Menschen mit einer Höreinschränkung, darunter etwa 500 000 Menschen mit mittel- oder hochgradiger Höreinschränkung, die bei Bedarf eine entsprechende Unterstützung aufgrund ihrer Behinderung tatsächlich erwarten. Schon sind wir dann bei einer Größenordnung, die wir nicht vertreten können.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch darauf hinweisen, dass der geringste Satz, der in einem Bundesland gezahlt wird - in Sachsen-Anhalt -, 41 Euro beträgt. Das würde insgesamt auch noch eine Summe von etwa 3 Millionen Euro für den Landeshaushalt bedeuten. Ob eine solche individuelle Zahlungsleistung von 41 Euro pro Monat
tatsächlich zur Verbesserung der Situation der Betroffenen z. B. hier in der Landeshauptstadt Hannover führt, das muss doch genauer hinterfragt werden. Ich persönlich bezweifle das.
Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die Präjudizierung. Hier ist bereits von meinem Vorredner darauf eingegangen worden. Wir sind der Auffassung: Wenn wir Menschen mit Hörbehinderung finanzielle Leistungen zur Verfügung stellen, dann müssen wir auch zügig dafür sorgen, dass weitere Behindertengruppen ebenfalls eine entsprechende finanzielle Basis erhalten, damit sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dies würde finanzielle Auswirkungen haben, die wir zurzeit schlichtweg nicht schultern können. Deshalb können wir diesem Ansatz der Präjudizierung ebenfalls aus guten Gründen nicht entsprechen.
Der Hinweis auf das Landesblindengeld entkräftet unserer Auffassung nach unsere Position nicht. Denn das Landesblindengeld hat historische Bedeutung und wurde über Jahre hinweg auf den Weg gebracht.
Wir kommen also zu dem Ergebnis: Solch ein Prüfauftrag ist so überflüssig wie ein Kropf. Wir wissen mittlerweile natürlich, dass die Linke ihre Eckpfeiler zur Landtagswahl 2013 gesetzt hat. Deshalb überrascht es uns natürlich nicht, dass solch ein Antrag gezielt vor dem nächsten Landtagswahltermin zur Abstimmung gestellt wird.
Ich denke, auch andere Anträge Ihrer Fraktion zeigen, dass es Ihnen hier ausschließlich um eine Positionierung zur Landtagswahl geht.
Dieser Weg ist für uns nicht finanzierbar, und für Sie werden wir ihn mit Sicherheit nicht finanzieren.
den. Die Haushaltsmittel, die wir im Haushalt haben, werden uneingeschränkt erhalten bleiben. Das ist ein deutliches Zeichen, das wir an die Betroffenen senden wollen. Wir sind seriöse Partner und sagen das zu, was wir auch einhalten können.
Prüfaufträge, die in die Unverbindlichkeit weisen, sind nicht unsere Sache. Deshalb lehnen wir sie aus Überzeugung ab.