Protocol of the Session on February 24, 2012

1. Warum hat die Polizeidirektion Hannove sagte Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover und dem Amtsgericht Springe nicht in die Tat umgesetzt?

2. Wie kommt die Führung der Polizeidirektion Hannover zu ihrer Bewertung der V-MannTätigkeit Kirchners, die sich von der seiner ehemaligen VP-Führer unterscheidet, wenn doch nur diese Kontakt zu ihm hielten?

3. Welche „guten Gründe“ hatte der damalige Polizeipräsident Klosa für seine Entscheidung, entgegen den Entlohnungsanträgen von Herrn Kirchner, in denen seine VP-Führer Beträge bis zu 78 500 Euro veranschlagten, lediglich 15 000 Euro für angemessen zu halten, obwohl dieser keinen Kontakt zu G06 hatte?

Zunäc tellung in ragen der A RÜNE): und Umga Fragestun und Nr. 33 vom 24. Fe urch das Niedersächsische M

Dies v e auf der G ektion Hanno gt:

Zu 1: 06 durch ere Behör gkeit erhielt e war das v a mit Sitz im tsgerich sie nach ls auftragge

Hannover, Einsatz Kirchners als V-Person nichts en Strafbefehl gegen Herrn Kirchner

om 31. Oktober

es - etwa drei Jahre in dem Verfahren ein Fortgang zu verzeichnen war.

ie Abläufe in Bezug auf den betreffenden Einpruch, insbesondere die Frage, wann und auf elchem Weg der Einspruch zu den Akten gelangte, sind der Landesregierung bis heute nicht be

nem aufgrund einer Strafanzeige von Herrn Kirchner eing rmittlungsverfahren wegen Rechtsbeugu hr 2007 durch die

Hannover gehört und vorhandene. der o. g. V würdigt. Gleichwohl eklärt werde

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eine höhere Be

hst verweise ich auf die umfängliche Dars der Beantwortung der Mündlichen Anf bgeordneten Helmhold und Limburg (G „Der Fall „Bernd Kirchner“/Einsatz von ng mit V-Personen“ (Teil 1 und 2 in der de vom 20. Januar 2012, Fragen Nr. 32 ; sowie Teil 3 in der Fragestunde bruar 2012, Nr. 44) d

inisterium für Inneres und Sport.

orangestellt, beantworte ich die Anfrag rundlage des Berichtes der Polizeidir ver namens der Landesregierung wie fol

Vor dem Einsatz der ehemaligen VP G die PD Hannover war sie für eine and de tätig. Schon für diese damalige Täti die VP eine Legende. Teil der Legend erantwortliche Mitwirken in einer Firm örtlichen Zuständigkeitsbereich des Am ts Springe. Im Laufe des Einsatzes hat eigenen Angaben ihrer dama

benden Behörde mitgeteilt, dass sie für diese Firma Konkurs anmelden müsse. Auf deren Anraten sei die Konkursanmeldung, um die noch andauernden Ermittlungen nicht zu gefährden, zunächst zurückgestellt worden.

Am 4. Oktober 2000 erließ das Amtsgericht Springe auf Antrag der Staatsanwaltschaft die von dem wusste, ein wegen „Konkursverschleppung“ (§§ 64, 84 GmbHG). Nachdem der Strafbefehl Herrn Kirchner am 12. Oktober 2000 förmlich zugestellt worden war, wandte sich die Vertrauensperson an einen für sie mittlerweile zuständigen VP-Führer der Polizeidirektion Hannover.

Nach dem Inhalt des in der Anfrage genannten Polizeivermerks des VP-Führers v 2000 hat dieser in der Angelegenheit Rücksprache mit dem Amtsgericht Springe und der Staatsanwaltschaft Hannover gehalten. Außerdem enthält der Vermerk den Text eines Widerspruches gegen die o. g. Entscheidung des AG Springe. Fest steht, dass ein in den Akten des Amtsgerichts Springe vorhandener undatierter Einspruch mit Datumsstempel vom 30. Oktober 2000 versehen ist und dass - aufgrund einer Überlastung des richterlichen Dezernat k

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Staatsanwaltschaft Hannover wurden sämtliche beteiligten Mitarbeiter der PD Hannover und Staatsanwaltschaft

Unterlagen, Akten und Vermerke, u. a ermerk der VP-Führung ge

konnte der Geschehensablauf nicht g n.

em der Staatsanwaltschaft im Januar 2 das AG Springe Akteneinsicht gewährt ar, stellte sie fest, dass der Einspruch g trafbefehl erst am 30. Oktober 2000 nach Ablauf der zweiwöchigen Einspru ingelegt worden war, sodass d

end zu verwerfen war. In der Folge w erst nach einem Richterwechsel, das weiter gefördert und im Jahr 2004 die ung eingeleitet. Bis dahin war die ng der PD Hannover davon ausgegan gegen die ehemalige VP keine Sankti der zurückgestellten Konkursanmeldu fen werden. Weil sich Herr Kirchner als VP mittlerweile im Zeugenschutz be die Vollstreckung zunächst nur zurückhal

eben bzw. teilweise ausgesetzt und Mai 2010 abgeschlossen.

nd 3: Entlohnungen orientierten sich an meinen Grundsätzen zur Bezahlung sonen und Informanten (Stand: 6 “. Demnach soll die Entlohnung als Erg ganzheitlichen Betrachtung eine angem Relation zwischen dem durch die Strafve

erzielten Ermittlungserfo aßnahmen der Gefahrenab

nd dem Engagement sowie der Gefähr P andererseits herstellen. Bei gravieren

konkreten Einzelfall, sind Ausschluss- o rungsgründe für die Gewährung von Entloh

esehen. Entlohnungen sind gemä rundsätzen durch die VP-führende Dien zu beantragen.

Dementsprechend werden in der PD Hannover Entlohnungsanträge von der VP-führenden Dienststelle der Behördenleitung zur Genehmigung vorgelegt. Dort erfolgt eine sorgfältige und ganz bewusst abgesetzte Prüfung der Anträge gemäß den Allgemeinen Grundsätzen.

In dem in Rede stehenden Fall wurde durch einen ehemaligen V-Personen-Führer

zahlung in Höhe von 75 800 Euro für die V-Person Bernd Kirchner vorgeschlagen. Die eingehende Prüfung der Behördenleitung der Polizeidirektion Hannover zu diesem Vorschlag beinhaltete auch

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twicklung auf die rage 46 der Abg. Martin Bäumer, Helmut Damann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, eier, Ursula Ernst, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp esterhelweg, Silke Weyberg und Heiner e (CDU)

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diverse Erörterungen zwischen der Behördenleitung und dem Leiter der VP-führenden Dienststelle zu den Kriterien für die Bemessung der Entlohnung. Aufgrund einer erneuten Bewertung durch den antragstellenden Zentralen Kriminaldienst und die Behördenleitung wurde die vorgeschlagene Entlohnung in ihrer Höhe deutlich korrigiert.