Protocol of the Session on February 24, 2012

Es muss aber auch sichergestellt sein, dass nicht die naturschutzfachlichen Belange - z. B. wegen der ökologischen Entwicklung im Falle der Sandgruben im Norden der Strecke - per se über die der Anwohner gestellt werden. Entsprechend muss die Abwägung stattfinden.

Beim Thema des Lärmschutzes verhält es sich so, dass auch bei der östlichsten Trasse die niedrigen Lärm

stlich von Groß Heh

n. Einen solchen Kontakt gab es

Helge Limbu

tete der Weser-Kurier

Mitte 2005 auf, mehr als

soll sich der daf Glaeseker mit walt Raban

so Funk. Auch der Sprecher des

schwellen für die Lärmvorsorge und nicht die höheren der ‚Lärmsanierung’ zugrunde gelegt werden. In einem ersten Schritt wurde von der NLStBV der Suchraum für eventuelle Linienänderungen we len so abgegrenzt, dass Überschreitungen der Lärmgrenzwerte für Wohngebiete nicht auftreten.“

Einen direkten, mündlichen Kontakt der Zeitungsredaktion hatte es in dieser Sache weder mit Herrn Minister Bode noch mit der Pressestelle des Ministeriums gegebe erst nach Erscheinen des Artikels.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Eine gesamtplanerisch richtige Abwägung ist nur sicherzustellen, wenn die jeweiligen Belange mit der Gewichtung behandelt werden, die ihnen aufgrund der jeweiligen Rechtsgrundlagen und vollständig erhobenen Daten zukommen. Einzelne Belange wie z. B. die naturschutzfachlichen Belange sind insoweit nicht von vornherein über die Belange der Anwohner zu stellen.

Zu 3: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Die von der NLStBV bisher entwickelten Linienvarianten sind überwiegend aus trassierungstechnischer Sicht entstanden. Eine vergleichende Bewertung dieser Linien und Optimierung wird durchgeführt, wenn alle entscheidungserheblichen Daten vorliegen. Dieses ist bisher nicht der Fall. Insofern hat eine Festlegung der planenden Verwaltung auf eine Linie für die Nordspange bisher nicht stattgefunden.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 44 der Abg. Ursula Helmhold und

rg (GRÜNE)

Der Fall „Bernd Kirchner“/Einsatz von und Umgang mit V-Personen (Teil 3)

Auf erste Anfragen „Der Fall ‚Bernd Kirchner’/Einsatz von und Umgang mit V-Personen“ (Teil 1 und 2) der Abgeordneten Limburg und Helmhold aus Januar 2012) antwortete die Landesregierung u. a., dass gegen drei Beamte ein Kontaktverbot zu Bernd Kirchner verhängt wurde. Sie begründete das Verbot damit, dass Kirchner als gefährdeter Person nur noch eine Bezugsperson zur Seite gestellt werden durfte, um Informationsflüsse zu kanalisieren.

Am 15. Mai 2010 berich unter Berufung auf Polizeiprotokolle, Kirchner habe bereits im Jahr 2000 auf die VW-Affäre hingewiesen: „Bereits im Jahr 2000 berichtete G06 der Polizei, dass ein VW-Betriebsratsmitglied sich vermutlich von Bordellbetreiber R. schmieren lasse. … Anfang 2001 meldete der Spitzel dann, Bordellbetreiber R. organisiere teure Sex-Partys für VW-Manager. Bekanntlich flog die ,VW-Affäre‘ um Sex-Partys, Tarnfirmen und Schmiergeld erst vier Jahre nach Kirchners Hinweisen.“

Nach Medienberichten im Jahr 2006 über den VW-Aspekt des Falls Kirchner malige Regierungssprecher Ola Kirchners damaligem Rechtsan Funk in Verbindung gesetzt haben. Dazu berichtete die taz-nord am 27 Januar 2012: „Das sei damals bis ,in die höchsten Regierungskreise‘ gegangen, damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) sei eingeschaltet gewesen.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum wurde das Kontaktverbot nur geg drei Beamte verhängt statt gegen alle bis auf die eine Bezugsperson?

2. Hat der ehemalige Regierungssprecher Glaeseker Kontakt zu Bernd Kirchner aufgenommen und, wenn ja, mit welchem Ziel?

3. Hat der ehemalige Regierungssprecher Glaeseker Kontakt zu Rechtsanwalt Funk aufgenommen und, wenn ja, mit welchem Ziel?

Zunächst verweise ich auf die umfängliche Darstellung in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Helmhold und Limburg (GRÜ- NE): „Der Fall „Bernd Kirchner“/Einsatz von und Umgang mit V-Personen“ (Teil 1; Frage Nr. 32 und Teil 2; Frage Nr. 33) zu TOP 28 der 127. Landtagssitzung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung auf der Grundlage des Berichtes der Polizeidirektion Hannover wie folgt:

Zu 1: Wie bereits in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 33 der Abgeordneten Helmhold und Limburg dargestellt, verfügte Herr Kirchner über Kontakte zu verschiedenen Aufgabenbereichen der Polizei. Insoweit verweise ich auf die dortigen Ausführungen. Insbesondere nutzte Herr Kirchner jedoch Kontakte zu drei Beamten, u. a. um seine eigenen Ziele zu verfolgen. Daher waren von dem sogenannten Kontaktverbot auch nur diese drei Beamten betroffen.

Zu 2 und 3: Ob und gegebenenfalls mit welchem Ziel Herr Glaeseker Kontakt zu Herrn Kirchner oder zu Herrn Rechtsanwalt Funk aufgenommen hat, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Der Landesregierung ist lediglich bekannt, dass Herr Olaf Glaeseker im Sommer 2005 bezüglich der Anfrage eines Journalisten, der wegen vermeintlicher Verbindungen zwischen VW und dem

24. November 2011, erneut schwere Vorwürfe

ser-Kurier be

ielten Kontakt

as ihm seiner

esen Beamten waren derlei

r be

Rotlichtmilieu recherchiere, telefonischen Kontakt mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport aufgenommen hat.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 45 der Abg. Helge Limburg und Ursula Helmhold (GRÜNE)

Der Fall „Bernd Kirchner“/Einsatz von und Umgang mit V-Personen (Teil 4)

Der ehemalige V-Mann G06 alias Bernd Kirchner erhebt in dem Artikel „Der V-Mann, der zu viel wusste“, erschienen in der taz-nord vom

gegen Polizei und Landesregierung. Ihm von der Polizeidirektion Hannover gemachte Zusagen seien nicht eingehalten worden. Unter anderem sei die Aufhebung eines Urteils wegen Konkursverschleppung nicht erfolgt. In dem Artikel „Abgeschaltet: Aufstieg und Fall eines V-Manns“ zitiert der Bremer We reits am 15. Mai 2010 dazu aus einem Polizeivermerk: „Tatsächlich gab ein Polizist am 31. Oktober 2000 zu Protokoll, ,vertraulich‘ mit dem Amtsgericht Springe und der Staatsanwaltschaft Hannover gesprochen zu haben: Die Anklagebehörde werde den Richter bitten, das Urteil gegen G06 ,wegen geringer Schuld‘ aufzuheben, der Richter diesen Wunsch dann erfüllen, hielt der Beamte als Absprache fest.“

Widersprüche ergeben sich auch in der Bewertung des V-Mannes. Im selben Artikel schreibt der Weser-Kurier: „G06 lieferte ,uneigennützig äußerst glaubwürdige und präzise‘ Informationen, urteilte ein Polizeibeamter. ,Erkenntnisse von unschätzbarem Wert‘ habe die Polizei dem V-Mann zu verdanken, fasste ein anderer Beamter zusammen. … Die Polizisten waren Kirchners ,VP-Führer‘. Nur sie h zu dem V-Mann, nur sie kannten seine genauen Lebensumstände.“

Im selben Artikel heißt es weiter: „Als gänzlich selbstlos will sich der Lebemann von einst aber doch nicht verkaufen. Neben einer Legende fordert Kirchner Geld. Geld, d Meinung nach zusteht. 15 000 Euro bekam er von der Polizei, als er abgeschaltet wurde. Viel zu wenig, meint er - und steht auch mit dieser Meinung nicht alleine da. Seine ehemaligen VP-Führer schrieben 2003 gleich mehrere ,Entlohnungsanträge‘ für ihren scheidenden Informanten. Sie errechneten Beträge bis zu 75 800 Euro.“

Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias wird in dem Artikel so zitiert: „Für Binias sieht Kirchners ,Sicht der Dinge kurz zusammengefasst wie folgt aus: Herr K. meint, dass er als VP extrem wertvolle Informationen geliefert hat, wofür er nicht hinreichend entlohnt wurde‘. Und der Polizeichef hält dagegen: ,Viele Informationen der ehemaligen VP G06 hatten für Ermittlungsvorgänge längst nicht den Nutzen, den der Betreffende anscheinend bis heute selbst annimmt.‘ Über die Freigabe des Geldes [gemeint ist der VP-Lohn] entscheide ,letztendlich der Polizeipräsident‘ - und sein Amtsvorgänger Klosa ,hatte sehr gute Gründe zu entscheiden, wie er es getan hat‘. Diese ,sehr guten Gründe‘ nennt Binias allerdings nicht. Er verrät auch nicht, wie sein Vorgänger Klosa zu diesen Erkenntnissen über die ,VP G06‘ kam: Eigentlich halten doch nur VP-Führer Kontakt zu Spitzeln wie Kirchner, und di ,sehr gute Gründe‘ offenbar nicht bekannt.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum hat die Polizeidirektion Hannove sagte Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover und dem Amtsgericht Springe nicht in die Tat umgesetzt?