ziellen ÖPP-Projekt analog anwendet, wä ch Länge der dem privaten Betriebsd agenen Unterhaltungsstrecke
laubt derzeit noch keine abschließenden Aussagen über die Wirtschaftlichkeit und somit Bauwürdigkeit dieses potenziellen ÖPP-Projektes.
Zu 1: Die Kosten für den Straßenbetriebsdienst der Straßenbauverwaltung auf der A 7 belau nach dem sechsstreifigen Ausbau auf ca. 48 750 Euro/km/Jahr. Die einem Konzessionsnehmer entstehenden Betriebskosten unterliegen dem Wettbewerb und können erst nach Vorliegen der Angebote beziffert werden.
Zu 2: Vor dem Hintergrund des in diesem Jahr anstehenden Baubeginns (siehe Vorbemerkungen) des Abschnittes Bockenem–Seesen ist das Erfordernis der weiterhin teueren Betonplatte rung in diesem Bauabschnitt - dies ist der Abschnitt mit den stärksten Schäden - erfreulicherweise weitgehend obsolet geworden. Die vergleichsweise geringen Kosten zur Beseitigung der Schäden zwischen Seesen und Nörten-Hardenberg sollen vom Bund in die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einbezogen werden.
Zu 3: Kenntnisse über den dauerhaften Betreuungsaufwand insbesondere in der Erhaltungs- bzw. Betriebsphase für die Straßenbauverwaltungen, in denen ÖPP-Projekte bisher realisiert wurden, liegen dem Land nicht vor. Dies gilt auch für die Betriebskosten der Konzessionäre.
des Finanzministeriums auf die Frage 34 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, Stefan Wenzel und Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)
Nach eigener Darstellung anlässlich der Teilnahme an on in die USA fir dem ehemaligen Ministerpräsidenten einen anonymen Scheck in Höhe von 500 000 Euro überreicht hat, als „Private Investor“. Bei einer Reise mit der Wirtschaftsdelegation des Ministerpräsidenten nach China beschrieb Herr Geerkens seine Tätigkeit als „Familienunternehmer“ wie folgt: „Seit 35 Jahren tätig als privater Immobilieninvestor. In dieser Zeit wurden in Deutschland Ladenpassagen, Gewerbeeinheiten und Wohnungen in Osnabrück (Nieder
sachsen) und der Bundeshauptstadt Berlin errichtet. Das Tätigkeitsfeld umfasste die nung, die Erstellung sowie die Verwaltun ser Objekte, also umfassendes Gebäudemanagement.“
Herr Egon Geerkens betrieb zu früheren Zeiten offenbar am Hauptbahnhof Osnabrück zusammen mit seinem Partne Automobilhandel mit den Niederlanden, einen „Kristallpalast“ genannten Veranstaltungsraum, und nehmern für die Firma Karmann soll er tätig gewesen sein. Später entdeckte er laut Focus vo Antiquitätenmarkt, führt Antiquitäten ein. Währenddessen übernahm er in seiner Heimatstadt das Juweliergeschäft Emil Gudemann. „Später kamen Häuser hinzu - in Osnabrück und anderswo, allerdings immer als private Vermögensverwaltung, nie gewerblich“,
Einen Teil dieser Projekte betrieb Herr kens offenbar als wirtschaftlich Berechtigter zusammen mit Dr. Theodor Bergmann, der laut Handelsregister 21 Vermögensverwaltungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaften als wirtschaftlich Berechtigter vertritt. Die Bergmann & Geerkens GbR betrieb unter dem Aktenzeichen FU/R-98/02778-ne bzw. 3 O 719/99 (108) ein Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück.
Unter einer ehemaligen Adresse von Herrn Egon Geerkens bzw. seiner Mutter in der Dielinger Straße 30 in Osnabrück firmierte zudem die Italy Estate Immobilien Projektmanagement GmbH, die später in HypothekenBörse Beratungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH umbenannt wurde. Ob Herr Geerkens als Treuhandgeber wirtschaftlich Berechtigter dieser Firma war, ist jedoch offen. Gegenstand dieser Gesellschaft war die Vermittlung von Darlehen für private und gewerbliche Investoren sowie die Finanzierungsberatung für private und gewerbliche Investoren auf Honorarbasis.
„Das Darlehen meiner Frau war eine rein private Vereinbarung unter Freunden“, sagt der 67Jährige laut Focus vom 14. Dezember 2011. „Irgendwelche Vorteile für mein Geschäftsleben spielten schon deshalb keine Rolle, weil es für mich seit 2003 kein Geschäftsleben in Deutschland mehr gibt. Ich lebe seitdem mit meiner Familie in d mann Inh. Egon Geerkens 15. August 2007 gelöscht.
1. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen grenzen die private Vermögensverwaltung bzw. Immobilienverwaltung von der gewerblichen Vermögensverwaltung bzw. Immobilienverwaltung ab?
2. Wie sind die „Firmen“ und „Unternehmungen“ (Zitate Christian Wulff) von Herrn Geerkens und Herrn Bergmann jeweils steuerrechtlich eingestuft worden (private Vermögensverwaltung bzw. Immobilienverwaltung, gewerbliche Ver- mögensverwaltung bzw. Immobilienverwaltung, GbR, GmbH oder andere)?
es bei den „Unternehmungen“ und „Firmen“ von Herrn Geerkens oder Herrn Bergmann in den vergangenen 20 Jahren eine steu
Ich ha auso oft sc esmal tun (m desregier von Bürge nfte geben kann, weil ich bzw. die Landesregierung insow den s
erliche Betriebsprüfung, eine große steuerliche Betriebsprüfung, eine Umsatzsteuerprüfung oder eine andere außerplanmäßige Prüfung gegeben, die Anlass zu Beanstandungen gegeben hat?