zielten Einsatz von Strukturhilfen, Förderprogrammen, Investitionen in Infrastruktur, mit denen sich nachhaltig positive Wirkungen für die Haushalte erzielen lassen. In die „Bündelung der Kräfte“ müsse künftig auch stärker die Ausgleichsfunktion der Kreis- bzw. Reg einbezogen werden.
1. Wie beurteilt die Landesregierung im Ländervergleich die nachhaltige Wirkung der u schiedlichen Strategien und Maßnahmen zur Entschuldung von strukturell unterfinanzierten und hoch verschuldeten Kommunen, wie sie auch im niedersächsischen Zukunftsver gelegt sind?
2. In welcher Weise haben die Verlängerung der Antragsfrist in Verbindung mit die Erweiterung der Antragsvoraussetzung „Fusionsbereitschaft“ um das Kriterium „Eigenentschuldung“ den Kreis der antragstellende größert, bzw. werden notleiden nach wie vor ausgegrenzt?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Ergänzung zum Zukunftsvertrag voranzubringen, um den finanzschwächsten Kommunen in Niedersachsen, denen derzeit die (Teil-)Entschuldung über den Zukunftsvertrag verwehrt ist, durch einen „dritten Weg aus der Schuldenkrise von Kommunen“ (z. B. durch die Bünde- lung und den intelligenten Einsatz von Förder- mitteln, Strukturhilfen oder beispielsweise Infra- strukturinvestitionen) nachhaltig auf dem Weg zu ausgeglichenen Haushalten zu helfen?
Die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände haben am 17. Dezember 2009 die gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zukunftsvertrag) unterzeichnet. Der Zukunftsvertrag ist ein Grundstein für die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Kommunen und für den Ausbau des hierzu erforderlichen Instrumentariums.
In dem Zukunftsvertrag ist u. a. vereinbart worden, zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen einen gemeinsamen Entschuldungsfonds zu bilden, in ein Volumen von bis zu 70 Millionen Euro jährlich zur Verfügung steht. Liegen die Voraussetzungen des § 14 a des Niedersächsischen Finanzausgleichgesetzes vor, kann die Landesregierung aufgrund der Empfehlung einer zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenver
bänden paritätisch besetzten Kommission mit der betroffenen Kommune einen individuellen Vertrag schließen (sogenannten Entschul diesem werden konkrete Schritte zur Haushaltskonsolidierung im Einzelnen festgelegt. Durch den Entschuldungsvertrag soll die nachhaltige rung der Leistungsfähigkeit der Kommune wiederhergestellt werden. Ziel ist es, einen dauerhaften Haushaltsausgleich im Vertragszeitraum zu erreichen.
Von Beginn an wurde hierbei schen den Kommunen, die einen dauerhaften Haushaltsausgleich mit Strukturveränderung durch eine Gebietsänderung anstreben und jenen Kommunen, die ohne Gebietsänderung das Ziel erreichen können. Der Vertrag wurde im Juli 2011 insoweit ergänzt, als die sogenannte Zugriffsfrist deutlich verlängert wurde. Der Zeitraum, innerhalb dessen eine Entschuldungshilfe beantragt werden kann, endet nunmehr erst am 31. März 2013. Im Zuge dieser Verlängerung wurde auch die Frist zur Erbringung des Haushaltsausgleiches bei Entschuldungsverträgen ohne Gebietsänderungen verkürzt. Kommunen, die nach dem 1. Novemb 2011 einen Antrag auf Entschuldung ohne Strukturveränderungen stellen, haben den Ausgleich des Ergebnishaushaltes in dem Jahr zu erreichen, in dem die Entschuldungshilfe vonseiten des Landes geleistet wird. Bei Anträgen mit Gebietsänderungsabsichten muss der Ergebnishaushalt grundsätzlich dagegen lediglich innerhalb des Finanzplanungszeitraumes ausgeglichen werden.
Zu 1: Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer Maßnahmen zur Entschuldung ergriffen. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, in denen ausschließlich eine finanzielle Entschuldungslösung greifen soll, verfügt der niedersächsische Weg über einen integrativen Ansatz. So wird die Frage der nachhaltigen Entschuldung einer Kommune u. a. auch mit dem Ansatz einer ressortübergreifenden Strukturpolitik sowie einer Funktionalreform zur bürgernahen Durchführung öffentlicher Aufgaben verknüpft.
Eine Überprüfung im Hinblick auf die nachhaltige Wirkung der länderunterschiedlichen Modelle kann nur durch eine Evaluation vorgenommen werden. Hierzu ist ein Mind
Zu 2: Eine Erweiterung der Kriterien ist nicht erfolgt, da die Möglichkeit der Eigenentschuldung von Beginn an vorhanden war (siehe Vorbemer- kungen). Aktuell sind im Rahmen des Zukunftsvertrages mit 26 Kommunen Verträge zur nachhaltigen Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit mit einem Entschuldungsvolumen von knapp 460 Millionen
es Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, esundheit und Integration auf die Frage 32 der chwarz, Dr. Silke Lesemann, Markus Brinkmann, Marco B lla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möh iemann und Ulrich
Zu 3: Im Zukunftsvertrag ist bereits unter Ziffer 9 die Umsetzung einer ressortübergreifenden, integrativen Regional- und Strukturpolitik verei worden. Denjenigen Kommunen, die eine Entschuldungshilfe nicht in Anspruch nehmen können, stehen neben den Bedarfszuweisungen auc stärkte Förderungen zur nachhaltigen Entwicklung offen. Hierfür bedarf es nachhaltiger Förderkonzepte. Die Landesregierung hat anlässlich der Entscheidung zur Verlängerung des Zukunftsvertrages im Juli 2011 festgelegt, ein in zwei Schritten abgestimmtes institutionelles Besprechun ren zur besseren Abstimmung der Förderpolitik des Landes vorzusehen. Damit ist, neben individuellen Förderszenarien in einzelnen Verträgen, ein neuer Grundsatzdialog in Gang gesetzt worden.
In einem ersten S Staatskanzlei gemeinsam mit den Förderressorts in vier Veranstaltungen die Eckpunkte der Strukturförderung mit den jeweiligen regionalen Entscheidungsträgern in den Grenzen der Regierungsvertretungen bzw. der Regionalstelle Hannover bis zum 1. März 2012 erörtert.
In einem zweiten, vertiefenden Schritt werden die Ressorts nach Bedarf mit kommunalen Vertretern weitere Gespräche führen. So wird z. B. das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf der Ebene der Regionaldirektionen beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen Koordinierungsausschüsse „Ländliche Entwicklung“ einrichten, um den Dialog mit der kommunalen Ebene zu intensivieren.
Mit diesen Beratungsgremien kann der kommunale Wunsch nach einer möglichst passg setzung der Landesförderpolitik in der Fläche diskursiv, transparent und effektiv umgesetzt werden. Hiervon sollen und werden auch die Kommunen profitieren, die die Voraussetzungen für eine Entschuldungshilfe nicht erfü
Wissenschaftliche Untersuchungen beziffern den Anteil traumatisierter Flüchtlinge unter den Asylsuchenden auf 40 %. Der rechtliche und sprachlic schwierig. Niedersachsen hat bisher kein psychosoziales Behandlungszentrum. Das seit einiger Zeit bestehende Netzwerk traumatisierter Flüchtlinge e. V. hat im Rahmen von Förderung durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) , der UNO-Flüchtlingshilfe und des Jobcenters sowie durch vielfältiges ehrenamtliches Engagement eine landesweite Struktur aufbauen können, die die gesundheitliche Situation von traumatisierten Flüchtlingen verbessert. Anfragen aus ganz Niedersachsen erreichen das Netzwerk von Hausärzten, Kliniken, Sozialdiensten, Rechtsanwälten, Ehrenamtlichen, Schulen sowie den Betroffenen selbst. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit über die Psychotherapeutenkammer mit den niedergelassenen Psychotherapeuten, mit der Ärztekammer und mit verschiedenen Kliniken/Institutsambulanzen. Ziel ist es, den Betroffenen Behandlungsangebote in der ambulanten Versorgu zu vermitteln, um nach Möglichkeit auch wesentlich kostenintensivere stationäre Aufenthalte zu vermeiden.
Mit Mitteln aus dem EFF konnte das Netzwerk seit 2010 seine Arbeit erfolgreich fortsetzen. Für die nächste EFF-Förderperiode wurde ein Antrag gestellt; die Bewilligung liegt jetzt vor. Ein parallel beim Land Niedersachsen gestellter Antrag in Höhe von 20 000 Euro wurde bislang noch nicht be
chen Engagements erhöhen und eine Chance zur Beratung von Zielgruppen bieten, die durch die Zielgruppenauslegung des EFF nicht beraten werden können (z. B. Asylberechtigte, Fa- milienangehörige, Opfer von Zwangsheirat).
1. Wann wurde der Förderantrag des Netzwerkes für traumatisierte Flüchtlinge eingereicht, und bis wann wird er beschieden?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Versorgung traumatisierter Flüchtlinge in Niedersachsen sicherzustellen, falls das Sozialministerium den Antrag negativ bescheidet?
atientinnen und Patienten mit einer post hen Belastungsstörung besteht häufig komplexe Symptomatik mit wiederh ivstem Nacherleben des Traumas, emot nd sozialem Rückzug bis hin zum Verlus sfreude und ausgeprägtem Vermeid lten gegenüber Situationen, die auch nt an das Trauma
Bei P traumatisc eine sehr oltem intens ionalem u t der Leben ungsverha nur entfer erinnern könnten.
Nach inten zelfalles bestehen die gr , den Betrof chen Erlebn zu betrac sverha g der Ko die Angstsymptomatik und letztendlic a selbst
Neben chen Verso und -patie eine gut ausgebaute station hiatrische umatherap over, König und Wuns iken, die te ebote mache ühen sich di Dolmetsc urde