Protocol of the Session on February 24, 2012

Bei der Betreuung der unter Dreijährigen lag Niedersachsen zum Stichtag 1. März 2011 mit 19,1 % weit unter dem Bundesdurchschnitt von 25,4 % und nahm damit im Ländervergleich den vorletzten Platz ein. Nach Ankündigung der Landesregierung soll nun bis 2013 mit einem

40-Millionen-Euro-Programm der Krippenausbau der unter Dreijährigen gefördert und damit Niedersachsens unterdurchschnittliche Betreuungsquote verbessert werden. Offenbar ist geplant, dass bei der Mittelvergabe nur Kommunen berücksichtigt werden, die ihre RIK-Mittel bereits ausgeschöpft und die die 35-prozentige Versorgungsquote noch nicht erreicht haben.

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Anlage 24

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Damit würde jedoch die Stadt Göttingen doppelt bestraft werden. Sie hat bereits genheit erheblich in den Krippenausbau investiert und Betriebsko vom Land in der Endausbauphase von der Förderung abgehängt. Gleichwohl muss die Stadt Göttingen zum 1. August 2013 ein dem örtlichen Bedarf ten, will sie Klagen von Eltern im Zuge des Rechtsanspruchs vermeiden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang stehen noch nicht belegte Mittel aus dem Niedersachsen zugewiesenen Förderkontingent zur Verfügung, und was soll mit diesen Mitteln geschehen?

2. Hält die Landesregierung daran fest, dass Städte und Kommunen, die bereits die 35-prozentige Tagesbetreuungsquote für unter Dreijährige erreicht haben, bei dem neuen Förderprogramm leer ausgehen werden?

3. Wie wird in den Förderrichtlinien die besondere Situation von großen Städten berücksichtigt, die nachweislich einen höheren Bedarf an Betreuungsplätzen haben als der ländliche Raum?

Keine Kommune wird dafür bestraft, weil sie den Betreuungsausba engagiert vorangetrieben hat. Es ist nicht geplant, Kommunen von einer Landesförderung auszuschließen, die bereits jetzt eine Betreuungsquote von mehr als 35 % e

Die Eckpunkte des Landesprogramms zum Ausbau der Betreuungsplätze in Krippen Tagespflege sind festgelegt und insoweit mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt worden. Der Verwaltungsentwurf der Förderrichtlinie ist mit den beteiligten Ministerien und dem Landesrechnungshof abzustimmen. Anschließend werden die kommunalen Spitzenverbände gemäß § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen beteiligt. Die Landesregierung hat ein Interesse, dass die Förderrichtlinie frühzeitig veröffentlicht werden kann. Die Verb zeitig informiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie lgt:

Zu 1: Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendilfe werden zurzeit gebeten, aufgrund der

Länder-Verwaltun sächsischen Rich ung (RIK) Auskunft über ihren weiteren Ausbaubedarf zu geben, der sich an den jeweiligen regionalen spezifischen Bedürfnissen orientieren soll, um den Rechtsansp zu können. Für eine etwaige Mittelverteilung wird der weitere Ausbaubedarf ein wesentliches Kriteriein.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

u 3: Alle Kommunen sind unabhängig von ihrer röße antragsberechtigt und können eine entsprehende Förderung ihrer neuen Betreuungsplä

erhalten.

Antwort

es Kultusministeriums auf die Frage 25 des Abg. etlef Tanke (SPD)

Wann legt die Landesregierung die Richtlinie zur Verteilung der 40 Millionen Euro für den Ausbau der Krippenplätze vor?

Ab dem 1. August 2013 wird jedes Kind mit der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben. Um dieses Vorhaben zu realisieren, wurde zwischen den Ländern und dem Bund vereinbart, für 35 % der Kinder dieser Altersklasse Krippenplätze zu schaffen.

Die aktuelle Diskussion zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem MK über eine Richtlinie zur Verteilung weiterer 40 Millionen Euro im U-3-Bereich deutet darauf hin, dass die Landesregierung bestrebt ist, den Ausbau von Krippen weiter voranzubringen.

Innerhal Bedarfslage, bezogen auf das Betreuungsangebot, sehr unterschiedlich aus. Fest steht, dass das dem Landkreis Gifhorn zustehende Kontingent für die von 2008 bis 2013 laufende RIK-Förderperiode bereits jetzt ausgeschöpft ist; dies führte dazu, dass den gestellten Förderanträgen ganz oder teilweise nicht entsprochen werden kann.

Es besteht im Landkreis Gifhorn ein großer Bedarf an weiteren RIK-Mitteln, um die Versorgung der unter Dreijährigen zu 35 % fristgerecht gewährleisten zu können.

Dies wurde der Landesschulbehörde am 7. Oktober 2011 seitens des Landkreises mitgeteilt, verbunden mit der Bitte, auf in anderen

Landkreisen nicht ausgeschöpfte Kontingente zugreifen zu dürfen.

Die gleiche Zielrichtung verfolgte eine von allen Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn verabschiedete Resolution.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist über die Verteilung nicht abgerufener Mittel aus der ersten RIK-Förderperiode bereits entschieden, und nach welchen Kriterien wird die Verteilung der zukünftigen finanziellen Mittel auf die Landkreise erfolgen?

2. Wie hoch werden die Fördermittel für den Landkreis Gifhorn sein?

3. Wann wird die Landesregierung verbindliche Zusagen, bezogen auf die Mittelvergabe, treffen, damit die vor Ort ansässigen Gemeinden ihre Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebots realisieren können?

Die Eckpunkte des Landesprogramms zum Ausbau der Betreuungsplätze in Krippen und in der Tagespflege sind festgelegt und insoweit mit den

Geschäftsordnung des Landesre

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Zu 2: Eine Aussage zur Höhe etwaiger Fördermit

Zu 3: Eine verbindliche Verteilung etwaiger freier Mittel wird möglich sein, wenn die Ergebnisse der Befragung ausgewertet sind.