Protocol of the Session on February 24, 2012

Bundestag und Bundesrat haben am 9. und 10. Februar 2012 dem erzielten Kompromissvorschlag zugestimmt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit der Novelle des Telekommun setzes werden wesentliche Verbesserungen für Wirtschaft und die Verbraucher geschaffen. Die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen werden verbessert sowie die Bestimmungen zum Daten- und Verbrau schutz modernisiert. So enthält die TKG-Novelle eine Reihe von Bestimmungen, die Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern. Hervorzuheben sind:

- investitionsfreundliche Regulierungsgrundsätze,

- Erhöhung der Planungssicherheit der Unternehmen,

- Mitnutzung

stückseige

- Microtrenching.

Neben dem Breitbandausbau bildet

hutz einen weiteren wichtigen Baustein ovelle. Die beschlossenen Maßnahme lnen sind:

chtige Warteschleifen dürfen bei Son ufnummern nicht mehr eingesetzt werde

Bezahlfunktion von Handys sowie de zu Mehrwertdienstrufnummern kann rt werden. Damit wird verhindert, das rauchern über die Telefonrechnung g Willen Geldbeträge abgebucht werden.

Anbieterwechsel dürfen Versorgungsu hungen maximal einen Kalendertag an

ilfunkkunden haben künftig das Recht, d Mobilfunkrufnummer unabhängig von ragslaufzeit mit dem bisherigen Anbiete n neuen Anbieter übertragen wird.

der Auswahl eines alternativen Netzb (sogenanntes Call by Call) muss künftig elle Preis vor Gesprächsbeginn ange

s verbessert die Preistransparenz rbindet gleichzeitig bestehende Missbrä. ständige intransparente Preisänderun

den Datenschutzbestimmungen im munikationsrecht werden zusätzliche ons- und Transparenzverpflichtungen Ziel eingeführt, sensible Daten besse tzen und damit die Rechtsposition rauchers zu stärken. Hie flichtung, bei jeder Ortu

erätes dem Nutzer anzuzeigen, dass er wird.

Im Vermittlungsverfahren konnte n, dass die Zusammenarbeit von Bun rn bei der künftigen Frequenzpla ltung und -verteilung intensiviert wird. n den Forderungen der Länder a ngsbeschluss des Bundesrates vember 2011 weitgehend nachgekommen.

anderem konnte man sich darauf vers ss die Bundesreg

quenzzuweisungen in einer Verordnung regelt, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Soweit bei den Planungen zur Frequenznutzung Belange der öffentlichen Sicherheit und Übertragungskapa

zitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betroffen sind, muss die Bundesnetzagentur künftig das Einvernehmen mit den Länderbehörden herstellen.

Parallel dazu kündigte die Bundesregierung eine Änderung der Frequenzgebührenverordnung an, die zeitgleich mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft treten soll. Beabsichtigt ist, Inhalteanbietern einen preisgünstigen Wechsel des Sendernetzbetreibers zu ermöglichen und damit den Wettbewerb zu fördern.

Außerdem sicherte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zu, bei der nächsten Vergabe

sverteilung

meinsam mit der KfW-Förderbank Vor

esserung der Entschädigungsrege

ng des Zeitraums für die Antragstellung

. D)

tadt Göttingen für ihr Engagement Schaffung von Krippenplätzen vom Land doppelt bes

Die Stadt Göttingen belegt reu

gsquote

882 000 Euro überzeichnet. Dieses

3, Artikel 3 Abs. 3). Obwohl

von ehemaligen Rundfunkfrequenzen - insbesondere durch Versteigerung - mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlö zu erarbeiten, wobei sich der Bund bewusst ist, dass die Länder von einer hälftigen Verteilung der Erlöse nach Abzug der umstellungsbedingten Kosten ausgehen.

Eine weitere Protokollerklärung betrifft die Förderung des Breitbandausbaus: Bund und Länder wollen ge schläge entwickeln, um die bestehenden KfW-Programme für Kommunen besser zum Breitbandausbau zu nutzen.

Eine Protokollnotiz im Vermittlungsausschuss betrifft die Verb lungen für Kosten, die durch die Frequenzumstellung im Rahmen der digitalen Dividende entstanden sind. Hiervon profitieren beispielsweise Kommunen und kleine Theater, die drahtlose Mikrofone neu anschaffen müssen. Die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz“ wird in folgenden Punkten angepasst:

a) Anhebu

von 2015 auf 2017,

b) Berücksichtigung von Einrichtungen der Kirchen, Länder, Städte, Landkreise und Kommunen, die gemäß §§ 51 ff. der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, für eine Nutzungszeit von acht Jahren (Wertminde- rungszeit),

c) Einführung einer Sockelregelung für Nutzer ab dem sechsten Jahr nach Beginn der Wertminderungszeit.

Zu 3: Wie bereits oben ausgeführt, sind die Beratungen zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Auf die Antworten zu Ziffer 1 und 2 wird verwiesen.

Anlage 23

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 24 der Abg Dr. Gabriele Andretta (SP

Wird die S in der

traft?

mit einer Bet

ungsquote der unter Dreijährigen von 44 % bundesweit einen Spitzenplatz. Allein in den vergangenen fünf Jahren hat sie über 400 Krippenplätze neu geschaffen und trotz schwieriger Finanzlage erhebliche Investitionen getätigt. Trotz dieses Engagements der Stadt kann die Nachfrage von Eltern nach Krippenplätzen nicht erfüllt werden. Erst mit einer Versorgun von 53 % kann der Bedarf gedeckt und so der ab 2013 bestehende Rechtsanspruch der Eltern auf einen Krippenplatz erfüllt werden.

Die Stadt sieht sich beim Ausbau der Krippenplätze vom Land alleingelassen: Bund und Land fördern den Ausbau an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige auf der Basis der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK). Nach dieser Richtlinie steht der Stadt Göttingen bis 2013 ein Fördermittelkontingent in Höhe von 3,075 Millionen Euro zu. Bislang hat die Stadt 21 Anträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 3 958 000 Euro gestellt und damit ihr Kontingent um Vorgehen war zum anderen dem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen geschuldet und geschah in der begründeten Hoffnung, 2013 auf freie Mittelkontingente anderer Kommunen zugreifen zu können. Bund und Länder haben nämlich 2007 im Rahmen des Krippengipfels vereinbart, Bundesmittel, die für das Jahr 2013 von den Ländern nicht abgerufen werden, auf andere Länder, die Zusatzbedarfe melden, zu verteilen (vgl. Anlage Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 201 das Niedersachsen zustehende Mittelkontingent in Höhe von 225 Millionen Euro nicht vollständig mit Anträgen belegt ist und damit nicht alle Mittel abgerufen werden, ist das zuständige Kultusministerium nicht bereit, die freien Mittel auf die Kommunen zu übertragen, die sich überdurchschnittlich im Krippenausbau engagiert haben und ihre zugewiesenen Kontingente überzeichneten.

Bei der Betreuung der unter Dreijährigen lag Niedersachsen zum Stichtag 1. März 2011 mit 19,1 % weit unter dem Bundesdurchschnitt von 25,4 % und nahm damit im Ländervergleich den vorletzten Platz ein. Nach Ankündigung der Landesregierung soll nun bis 2013 mit einem