2. Können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrerinnen und Lehrer zukünftig während der Dienst- und Unterrichtszeit an Demonstrationen für die Einführung von Gesamtschulen teilnehmen, ohne Nachteile befürchten zu müssen?
3. Werden den konservativen Vertretern ausschließlich gymnasialer Schulangebote bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Obliegenheiten Verständnis und Toleranz für der onen entgegen gebracht? Falls ja, können die Befürworter von integrierter Schulbildung auf das gleiche Maß an Verständnis und Toleranz
Aus dem Grundsatz der staatlichen Neutralität folgt, dass während des Unterrichts oder einer Schulveranstaltung nicht gezielt im Sinne einer bestimmten politischen oder ideologischen Weltanschauung Einfluss genommen werden darf und die Schülerinnen und Schüler von staatlicher Indoktrination unbehelligt bleiben.
Das Verbot der staatsgelenkten Indoktrinierung gehört zu den grundlegenden Prinzipien im Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Schulen als staatliche Einrichtung sin sung und das Niedersächsische Schulgesetz vorgegebenen Bildungszielen verpflichtet. Zwar sollen Schülerinnen und Schüler in Schule auch Meinungsbildung und Meinungsäußerung einüben können. Der Charakter von Schule als Lernstätte verlangt aber, dass sie dies in einer friedlichen, nicht vom öffentlichen Meinungsstreit geprägten Umgebung erproben können.
Schulen bzw. die Lehrkräfte dürfen Schulen nicht zur Stätte politischer Auseinandersetzungen umfunktionieren, auch dann nicht, wenn es um schulpolitische Grundsatzfragen geht.
Im vorliegenden Fall erfuhr die Niedersächsische Landesschulbehörde per E-Mail am Freitag, dem 20. Januar 2012, um 14.56 Uhr von einer für den 24. Januar 2012 geplanten Protestaktion am Gymnasium Ernestinum Celle und am Hölty-Gymnasium Celle. Der zuständige schulfachliche Dezernent wurde am Monta über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und wies seinerseits die Schulleitungen der beiden Gymnasien am Vormittag des 24. Januar geltende Rechtslage im Zusammenhang mit Protestaktionen von Schülerinnen und Schülern hin. Dabei verwies er insbesondere auf die gen der Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 18. August 2011 zur „Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit“.
Da sich weder die Rechtslage noch die rechtliche Bewertung der Landesregierung im Hinblick auf die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrkräften an Demonstrationen oder Schulstreiks geändert hat, wird dem dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegenden Sachve hang mit der Protestaktion vom 24. Januar 2012 mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen werden.
ngen haben sich die s r die Eindung, Unterbringung und Betreuung ausländiationen während des Aufenthalts im verständigt, um eine unterschiedliche Behandlung in esländern bzw. bei
us Behördenvertreter anderer Staate tional üblich espauschale den Sätze n Komm , mit Finan onen zugru
rechtliche Bewertung der Landesregierung geändert: Vorbereitung und Durchführung von Demonstrationen während der Unterrichtszeit sind nicht zulässig.
ne Kleine Anfrage (Drs. 17/8042) der Fraktion DIE LINKE geht hervor, dass der Kostensatz für die Zwangsvorführung von Flüchtlingen im Rahmen einer sogenannten Expertenanhörung mit einer Delegation des Russischen Föderalen Migrationsdienstes (FMS-Delegation) bei der LAB Niedersachsen in Langen bis zum 19. Mai 2011 zur Passersatzpapierbeschaffung für russische Staatsbürger 203,05 Euro pro Person beträgt. In die Kostenberechnung sind u. a. folgende Kosten eingeflossen:
Experten stellen sich die Frage, warum die Landesaufnahmebehörde an russische Behördenvertreter, die für russische Staatsbürger Passpapiere ausstellen, ü „Gastgeschenke“ zahlt. Aus ihrer Sicht ist die Höhe der Honorare und „Gastgeschenke“ an eine ungenannte Zahl von russischen „Experten“ nicht geeignet, den „Ruch der Korruption“ zu beseitigen, der solchen Geschäften aus ihrer Sicht anhaftet.
1. Warum erhalten welche Bediensteten anderer Staaten im Rahmen der Passbeschaffung Geschenke und Honorare von der Landesregierung, und welche „Gastgeschenke“ wurden wem mit w
2. Wie viele russische „Spezialisten“ erhielten seit 2008 bis zum heutige mit welcher Begründung und in aus welchem Haushaltstitel?
3. Wie und wo erfolgten die Bewirtung und Unterbringung in Hotels, und reisten die eingeschalteten Dolmetscher aus Russland an oder leben sie in Deutschland?
In Zusammenarbeit mit dem Föderalen Migrationsdienst (FMS) der Russischen Föderation führte die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen vom 15. Mai (Anreisetag) bis 20. Mai 2011 (Abreisetag) eine Expertenanhörung durch. An vier Tagen, vom 16. bis 19. Mai 2011, wu Ausländerinnen und Ausländer mit vermutlich russischer Herkunft in den Räumen der Außenstelle Hannover angehört.
Grundlage für diese und künftige Expertenanhörungen ist das am 25. Mai 2006 unterzeichnete und am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinscha Einladung der Delegation erfolgte offiziell per Verbalnote durch das Auswärtige Amt.
Ziel der Expertenanhörung war es, im Rahmen des Artikels 9 Abs. 4 des Rückübernahmeabkommens für vollziehbar ausreisepflichtige, mutmaßlich russische Staatsangehörige Befragungen zur Klärung der Staatsangehörigkeit/Identität durchzuführen, da durch die bisherigen Interviewverfahren bei den General schen Föderation in Deutschland regelmäßig keine ausreichende Klärung erfolgen konnte. An der Anhörung waren auch andere Bundesländer beteiligt.
Für derartige Expertenanhöru Länder und die Bundespolizei auf ein einheitliche Verfahren und gemeinsame Standards fü la scher Deleg Bundesgebiet
der Bundespolizei auszuschließen. Die Standards orientieren sich dabei bei Einladungen von Delegationen, die sich a
für die Delegationsangehörigen nach n bemessen, die von der Europäische ission festgelegt und bei internationalen zmitteln der EU-finanzierten Missi nde gelegt werden.