Protocol of the Session on February 24, 2012

nung wurden u. a. Boden- und Grund

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6. Ok

Zu 2: Die RWE Dea AG hat am 5. Januar 2012 das

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Mit Schreiben vom 20. Januar 2012 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde die Schulen aller öffentlichen Schulen in Niedern aufgefordert, zum Stichtag 25. Januar 2012 zu überprüf den von den Schulen genutzten lokalen und externen Rech

d dies der Landesschulbe

nisse und deren anschließender Bewertung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Erlass vom 21. November 2011 das LBE aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation einzuleiten.

Die vom LBEG im April 2011 veranlasste Überprüfung der von den Erdöl- und Erdgaskonzerne in Niedersachsen betriebenen Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser hat dazu geführt, dass die Bodenverunreinigungen in der Ortschaft Völkersen des Fleckens Langwedel festgestellt werden konnten und Maßnahmen eingeleitet wurden, um den Umweltschaden zu beseitigen. Die RWE Dea AG hat zwischenzeitlich die im Raum Völkersen zum Transport von Lagerstättenwasser verwendeten Kunststoffrohrleitungen außer Betrieb genommen und wird diese in Abstimmung mit dem LBEG komplett zurückbauen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit Anordnung vom 13. April 2011 hat das LBEG die Erdöl- und Erdgas fördernden Unternehmen angewiesen, d 28. Februar 2012 zum Transport von Lagerstättenwasser nur noch Rohrleitungen aus Kunststoffen betrieben werden, bei denen die Eignung des Werkstoffs, auch unter Berücksichtigung von Permeation und Diffusion, durch einen unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen ist. Aufgrund dieser Anord wasseruntersuchungen an Leitungen durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang im Dezember 2011 an einer Lagerstättenwasserleitung in Völkersen (Leitung 951) durchgeführten Untersuchungen ergaben Hinweise auf Grundwasserverunreinigungen, die Anfang Januar 2012 mit der Vorlage der Analytikergebnisse bestätigt wurden. Parallel zu den Boden- und Grundwasseruntersuchungen wurden Dichtheits- bzw. Drucktests an den Lagerstättenwasserleitungen durchgeführt, Hinweise auf die Undichtigkeit der Leitungen gaben.

Entsprechend der Genehmigung der Rohrleitung sind vom Betreiber regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durchzuführen. Bei der Leitung 951 erfolgten diese alle drei Jahre, letztmalig am

tober 2010. Die Eignung der für diese Leitung verwendeten Kunststoffrohre wurde durch Gutachten des TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt vom 20. März 1997 bestätigt. Werkstoffuntersuchungen durch das LBEG bzw. im Auftrage des LBEG hat es ni gegeben.

LBEG und die untere Wasserbehörde des Landkreises Verden über die Verunreinigungen an der eitungstrasse 951 informiert. Diese Information aben die zuständigen Mit

gehend an ihre Vorgesetzten weitergeleitet. Am. Januar 2012 wurden in einer gemeinsamen esprechung von V

kreises Verden, der RWE Dea A gen Sachverständigen das E Maßnahmen erläutert, Messdaten und Schadensststellung verifiziert, seitens der Behörden Stelng bezogen sowie das weitere Vorgehen und aßnahmen bis zur nächsten Besprechung f

legt.

Die RWE Dea AG hat am 6. Januar 2012 betroffene und benachbarte Grundeigentümer und den Bürgermeister des Flecken Langwedel und am 7. Januar 2012 den Ortsbürgermeister der Ortschaft Völkersen benachrichtigt. Da 9. Januar 2012 die Öffentlichkeit über eine entsprechende Pressemitteilung informiert.

Zu 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Anlage 12

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Nach dem vorläufigen Scheitern der „Schultrojaner“ - Sollen jetzt die Schulleiterinnen und Schulleiter zu „Hilfspolizisten“ gemacht werden?

leitung sachse

en, ob sich auf

nern und Speichersystemen - ob eigen- oder fremdbetrieben - keine Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken befinden, un hörde bis zum 10. Februar 2012 per vorformulierter Erklärung zu bestätigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise sollen die Schulleitungen überprüfen, ob auf den von den Schulen genutzten lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen - ob eigen- oder fremdbetrieben - keine Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken befinden, und welcher Zeitaufwand wird dafür je nach Größe der Schule veranschlagt?

2. Welche Rechtsfolgen könnte es für die Schulleiterinnen und Schulleiter haben, wenn sich herausstellen sollte, dass sich entgegen einer von ihnen unterzeichneten Erklärung doch Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an

on den Schulen genutzten

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Die S r Verga schen Kultus Rechtslage

Schulen bestimmten Werken auf den von den Schulen genutzten lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen - ob eigen- oder fremdbetrieben - befinden oder befunden haben?

3. Welche Auswirkungen auf das Schulklima sind nach Auffassung der Landesregierung zu befürchten, wenn sich die Schulleitungen als Kontrolleure aller v lokalen und externen Rechner und Speichersysteme betätigen?

. Januar 2008 wurde das Urheberrech t. Nach § 53 des Urheberrechtsgeset ) dürfen Kopien aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien nur noch mit Zu der Rechteinhaber gefertigt werden. Re r sind die Bildungs- und Schulbuchverlag eren Autoren. Die digitale Speicherung itales Verteilen von Kopien (z. B. per E-M chon von Gesetzes wegen nicht gest s Verbot dient dem Schutz geistigen Ei das (neben dem Schutz körperlichen E in den Schutzbereich des Artikel

gesetzes (Eigentumsgarantie) fällt.

Lehrkräfte für ihren Unterricht auch kü opien nutzen wollen (gerade auch aus S rn und sonstigen Unterrichtsmateria die Länder am 21. Dezember 2010 - ve urch das Bayerische Staatsministerium icht und Kultus - mit den Bildungs- buchverlagen eine Vereinbarung (Ges g) geschlossen. Darin gestatten die Bild chulbuchverlage den Schulen Fotokopi detailliert festgelegten Umfang gegen iner Pauschalvergütung durch die Lä ehrkräfte profitieren von dem G

eifacher Hinsicht: Die Regelungen sin nterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerin ehrer erhalten Rechtssicherheit.

e Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31 r 2014 wurde ein neuer Gesamtvertrag mung von Ansprüchen nach § 53 UrhG

den Ländern und den Rechteinhaber t.

en Schulen mithilfe des Gesamtvert hale Vervielfältigungsrechte aus Sch in begrenztem Umfang weiter einräume n, mussten sich die Länder im Geg über den Rechteinhabern zur Übern Aufgaben verpflichten.