Zuständigkeitsbereich angeordneten Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation detailliert zu berichten. Die Grundlagen der Berichtspflicht sind in § 100 b Abs.
nzahl der Überwachungsanordnungen 0 a Abs. 1, unterschieden nach Erst- ängerungsanordnungen sowie Fest ilfunk- und Internettelekommunikation un
Anzahl der Maßnahmen, die ergeb ieben sind, weil die abgefragten Daten teilweise nicht verfügbar waren,
Über die Anzahl von Anträgen von niedersächsischen Staatsanwaltschaften auf Erlass von Anordnungen nach § 100 a StPO und § 100 g Abs. 1 StPO, die zugrunde liegenden Sachverhalte und die jeweiligen Gerichte, an die Anträge gerichtet
Zur Erfüllung der oben genannten Berichtspflichten gegenüber dem Bundesamt für Justiz legen die Generalstaatsanwaltschaften de schen Justizministerium bis zum 30. April des Folgejahres jeweils für ihren Geschäftsbereich zusammenfassende Jahresübersichten vor.
Der Landesregierung liegen die Statistiken für das Jahr 2011 daher noch nicht vor, weshalb nur die Zahlen für das Jahr 2010 mitgeteilt werden können. Die erwähnte differenziert Jahr 2010 wird dieser Antwort als Anlage beigefügt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 3 der Abg. Dirk Toepffer und Axel Miesner (CDU)
Die rot-grüne Mehrheit im Rat der Stadt Hannover einigte sich im Januar 2012 auf die Einführung einer Hotelübernachtungssteuer in Höhe von 2,50 Euro ab dem Jahr 2014. Dies geschah in erster Linie, um den Stadtetat zu sanieren. Sowohl der Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes als auch die Industrie- und Handelskam ßerten bereits Kritik an der vielfach auch als „Bettensteuer“ bezeichneten Abgabe, da diese dem Messestandort Hannover und den vom Tourismus lebenden Betrieben in der Landeshauptstadt schade.
1. Wie wird sich die Einführung einer „Bettensteuer“ nach Ansicht der Landesregierung auf den Messe- und Tourismusstandort Hannover auswirken?
2. Welch dersächsischen Kommunen nach Einführung einer „Bettensteuer“ in Bezug auf die Entwicklung der Übernachtungszahlen gemacht?
3. Teilt die Landesregierung Bedenken, wonach die Einführung einer „Bettensteuer“ einen ungerechtfertigten Eingriff in den Wettbewerb in der Hotellerie darstellt?
Der Tourismus, der sich auch in Zeiten einer weltweiten Wirtschaftskrise als äußerst robust erwiesen hat, nimmt in Niedersac faktor eine sehr wichtige Schlüsselposition ein. Er ist Standortfaktor, Beschäftigungsmotor, Imageträ
ger und Stabilisierungsfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region zugleich. In Niedersachsen belegen über 38 Millionen Übernachtungen den hohen Stellenwert des Tourismus, der zudem rund 340 000 Erwerbstätigen einen Arbeitsplatz sichert und einen Umsatz von gut 15 Milliarden Euro generiert. Auch die Landeshauptstadt Hannover hat von dem Aufwärtstrend stark profitieren können. Mit Stand November 2011 weisen die statistischen Erhebungen eine Steigerung der Übernachtungszahlen gegenüber dem Vorjahr von 9,7 % aus.
Die Rahmenbedingungen für den Tourismus haben sich allerdings nicht nur zum Positiven verändert und stellen die Tourismusbranche und ihre Akteure vor neue Herausforderungen, für die alle in dieser Branche engagierten Ebenen (Land und Kommunen) Lösungsansätze finden müssen.
Insbesondere die niedersächsischen Städte und Kommunen geraten bei der Finanzierung touristischer Aufgaben, die kommunalrechtlich den freiwilligen Aufgaben zugeordnet werden, zunehmend unter Druck. Die eigenen finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten im Tourismus müssen von den Kommunen eigenverantwortlich geprüft und bewertet werden, vorhandene Finanzierungsinstrumente (Kurtaxe und/oder Fr geschöpft und zukunftsfeste Finanzierungsalternativen in Erwägung gezogen werden.
Unabhängig von den aktuellen Gerichtsentscheidungen des OVG Koblenz bzw. des VG Köln zur Rechtmäßigkeit einer Kulturförderabgabe oder sogenannten Bettensteuer könnte die Einführung dieser kommunalen Bagatellsteuer aus Sicht der Landesregierung dem Ziel, den Tagungs- und Tourismusstandort Hannover zu fördern, entgegenarbeiten.
Zu 1: Die Einführung der „Bettensteuer“ wird sich nicht direkt auf den Messestandort auswirken. Gleichwohl könnte die Hotellerie in Hannover sie als ein falsches Signal ansehen, da sie in der Vergangenheit stets um moderate Preiszuschläge während der Messezeiten bemüht war.
Wie der Unternehmer die Aufwendungen „Bettensteuer“ zu tragen hat, liegt in der Ausgestaltung der Steuersatzung. Negative Entwicklungen könnten die Folge sein.
Osnabrück waren seit Einführung am 1. Januar 2011 keine Rückgänge bei den Übernachtungszahlen zu verzeichnen. Mit Stand November 2011 wurden für die Stadt Osnabrück rund 285 000 Übernachtungen statistisch registriert. Im Vergleichszeitraum 2010 lag das Übernachtungsvolumen bei 275 830.