Lieber Herr Brunotte, der Niedersächsische Landtag wird Vernünftigen einen Antrag beschließen, dessen Überschrift lautet: „Wohnraumförderung zukunftsfähig gestalten - Mittel aus dem Entflechtungsgesetz weiterhin zweckentsprechend einsetzen“. Damit ist doch wirklich alles gesagt. Die Mittel werden in diesem Sinne eingesetzt. Worüber man sich unterhalten müssen wird, ist die Frage: Was ist der Bedarf? Und da nützt nicht ein Gutachten oder eine interessengeleitete Forderung von einer Seite, sondern da nützt am Ende politisches Abwägen. Das ist und bleibt die Aufgabe der Parlamente, und daran werden wir uns verantwortungsvoll beteiligen.
Meine Damen und Herren, die nächste Wortmeldung kommt von Frau Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sachverhalt, wie da den Kompensationsmitteln und ihrer Zweckbindung funktioniert, ist schon zur Genüge dargestellt worden. Das will ich nicht noch einmal wiederholen.
Herr Riese, das Problem haben wir nicht mit der Überschrift Ihres Antrags. „Wohnraumförderung zukunftsfähig gestalten - Mittel a
zen“ klingt erst einmal gut. Leider ist diese Antragsüberschrift aber nicht deckungsgleich mit dem, was im Antragstext steht. Dabei stört uns weniger die Lobhudelei in Richtung Landesregierung. Sie ist im Übrigen ungerechtfertigt, weil - das will ich hier einmal betonen - Niedersachsen keine eigenen Mittel zur Verfügung stellt, um diese Kompensationsmittel des Bundes kozufinanzieren.
In den anderen Bundesländern sieht das anders aus. Im Bundesschnitt wird die Gesamtsumme der Wohnraumfördermittel zu 60 % durch Landesmittel finanziert. Niedersachsen aber gibt keinen einzigen Cent dazu. Das ist schon ziemlich armselig, und deswegen greift dieses Lob, das Sie da formulieren, eben nicht.
Zum Thema Wohnraumförderfonds ist Folgendes zu sagen: An und für sich ist dieser revolvierende Fonds ein richtiges Instrument. Aber wenn man die Rücklaufquoten sieht, muss man feststellen, dass die Wohnraumförderung in Zukunft nicht mehr in der bisherigen Höhe stattfinden kann.
Und nun komme ich zu dem Punkt, zu dem wir gemeinsam mit der SPD unseren Änderungsantrag eingebracht haben, nämlich zu der umstrittenen
Auch ich muss sagen, Herr Riese: Für wie naiv und dumm halten Sie uns eigentlich? - Wir sind doch alle nicht erst seit gestern in der Politik und wissen deshalb ganz genau, was sich hinter einer Formulierung wie „in bedarfsgerechter Höhe“ verbirgt. Das bedeutet doch nichts anderes, als dass gekürzt werden kann!
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir das umformulieren. Ich lese den von uns vorgeschlagenen Satz einfach einmal vor; denn es ist wirklich sehr kurz. Er lautet:
„Der Landtag spricht sich dafür aus, die Mittel, die der Bund dem Land aus dem Entflechtungsgesetz für die Wohnraumförderung zuweist, auch ab 2014 in der bisherigen Höhe für diesen Zweck vorzusehen.“
Dieser Satz macht deutlich, dass wir die 100-prozentige Zweckbindung der Wohnraumfördermittel wollen. Schließlich haben wir einen enormen Bedarf - das hat Herr Brunotte gerade schon dargestellt -, insbesondere was die energetische Sanierung angeht. Die Sanierungsquote liegt derzeit unter 1 %. Mit anderen Worten: Wir bräuchten über 100 Jahre, bis der Altbaubest
Wohnraum; denn wir wissen alle, dass die steigenden Energiepreise inzwischen zu einer sozialen Frage geworden sind.
Auch das Thema Barrierefreiheit ist schon angesprochen worden. Der demografische Wandel führt eben nicht d Wohnungen brauchen. Es kommt zu einer Verschiebung des Bedarfs. Wir brauchen mehr barrierefreie und barrierearme Wohnungen. Wir brauchen auch mehr Single-Wohnungen, weil wir sehr viel mehr alleinstehende ältere Personen in Niedersachsen haben werden.
Alles in allem ist der Antrag von CDU und FDP a unserer Sicht kraftlos und nicht zielführend. Er hält nicht das, was die Überschrift verspricht. Insofern sollten alle, die es mit der Wohnraumförderung der nächsten Jahre wirklich erst meinen, dem Änderungsantrag von SPD und Grünen zustimmen.
„Infolge der demografischen Entwicklung wächst der Bedarf an Wohnungen. Dies belegt die Wohnungsmarktbeobachtung der NBank.“,
Ich darf daran erinnern, dass ich bereits am 29. O lem hingewiesen habe. Ich habe damals die NBank zitiert, die schon damals erklärt hatte:
„Der Wohnungsbau sollte nicht nur im Interesse der Bauwirtschaft stimuliert werden, vielmehr braucht der Markt neue Angebote. Für einzelne Wohnungsnachfragegruppen, insbesondere im preiswerten und generationsgerechten Segment, die nicht vom Markt bedient werden (können), wird die Wohnraumförderung gefragt sein.“
sind, und gemeint, dass man a problems m System zurückkehren muss, das wir „Objektförderung“ genannt haben und das wir nen.
dieses Problem nun einmal ni it Mitteln eingreife nen Euro hinausgehen, könnten wir das durch die ansferleistungen ersparten
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