Protocol of the Session on July 3, 2008

Das Umweltministerium hat mit der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) in Essen einen Vertrag zur Annahme, Behandlung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle geschlossen. Zu diesen Aufgaben gehört u. a. die Zwischenlagerung der konditionierten radioaktiven Abfälle im Lager Leese der Firma QSA Global GmbH.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wer übernimmt im Falle einer Insolvenz der Firma QSA Global die Verantwortung für die eingelagerten radioaktiven Abfälle im Lager Leese, und wie ist dies rechtlich und organisatorisch abgesichert?

2. Inwieweit wurden Standortalternativen zum Lager in Leese geprüft, zu denen die Abfallgebinde nötigenfalls abtransportiert werden könnten, und wie ist das Ergebnis einer solchen Prüfung?

3. Da die Lager- und Konditionierungsanlagen vom Betreiber und einem unabhängigen Gutachter kontrolliert werden müssen, frage ich: Welche Auffälligkeiten/Vorkommnisse sind innerhalb der letzten drei Jahre im Sinne von Grenzwertüberschreitungen im Umweltministerium gemeldet worden, bzw. sind dem Umweltministerium derartige Auffälligkeiten/Vorkommnisse bekannt geworden?

Gemäß § 9 a Abs. 3 Satz 1 des Atomgesetzes (AtG) haben die Länder Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Sie können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.

So lagert die Firma QSA Global im Auftrag des Landes Niedersachsen in den Lagerhallen ihrer Außenstelle in Landesbergen, Ortsteil Leese, 1 485 Abfallfässer des Landes, die von September 2000 bis April 2002 aus der damaligen Landessammelstelle Steyerberg ausgelagert wurden.

Weiterhin sind Ende des Jahres 2007 drei konditionierte Konrad-Container eingelagert worden, die bis zur Inbetriebnahme des Endlagers in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle in Leese bleiben sollen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der im Jahr 2002 zwischen dem Land Niedersachsen und der GNS, Gesellschaft für Nuklear-Service, Essen, abgeschlossene und zuletzt im Jahr 2004 aktualisierte Vertrag über Leistungen der GNS für die Landessammelstelle Niedersachsen regelt die Übertragung administrativer Aufgaben auf die GNS. Hierzu zählen die Übernahme, Verarbeitung, Lagerung und Abführung von radioaktiven Abfällen sowie die Durchführung damit verbundener administrativer Aufgaben der Landessammelstelle. Die GNS wird als sogenannter Verwaltungshelfer tätig; die rechtlichen Beziehungen im Außenverhältnis zu den jeweiligen Ablieferungspflichtigen verbleiben beim Land.

Das Eigentum an den radioaktiven Abfällen geht bei ordnungsgemäßer Übernahme gemäß den

jeweiligen Benutzungsordnungen auf das Land über und verbleibt dort bis zu einer Abführung an ein Bundesendlager.

Die Zwischenlagerung der von GNS übernommenen Abfälle erfolgt im Lager Leese. Grundlage hierfür ist ein zwischen der GNS und der AEA Technology QSA GmbH - jetzt: QSA Global GmbH, Braunschweig - im Jahr 2003 abgeschlossener Vertrag über die Zwischenlagerung von Abfallgebinden, die an die Landessammelstelle Niedersachsen abgegeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Mitte 2010 und verlängert sich um jeweils fünf Jahre, sofern nicht eine Kündigung erfolgt. Für den Fall einer Kündigung haben die Vertragsparteien Modalitäten vereinbart, die die ersatzweise Suche anderer Möglichkeiten zur Vertragsdurchführung bzw. eine ordnungsgemäße Übergabe der gelagerten Gebinde an GNS vorsehen.

Die Vertragserfüllungspflichten aus dem zwischen MU und GNS geschlossenen Vertrag liegen uneingeschränkt bei GNS. Etwaige gesellschaftsrechtliche Änderungen bei einem Unterauftragnehmer tangieren nicht die Vertragserfüllung. Das bestehende Vertragsverhältnis bliebe hiervon unberührt.

Sollten die Zwischenlagerkapazitäten im Lager Leese nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre die GNS gemäß der getroffenen vertraglichen Vereinbarung in der Lage, Zwischenlagerungen auch in der Landessammelstelle Nordrhein-Westfalen, Jülich, sowie - je nach Erforderlichkeit und Verfügbarkeit - auch im Abfalllager Gorleben der GNS oder in einem anderen Zwischenlager vorzunehmen.

Etwaige Insolvenzen beauftragter Verwaltungshelfer oder von Drittunternehmen, die vertraglich mit der Zwischenlagerung übernommener radioaktiver Abfälle betraut sind, verändern nicht die Eigentumslage. Das Land Niedersachsen wäre auch in diesem Fall im Hinblick auf die übernommenen radioaktiven Abfälle verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht aus § 9 a Abs. 3 AtG.

Die der Landessammelstelle entstehenden Kosten sind von den abgebenden Abfallbesitzern zu tragen. Soweit Abfallbesitzer nicht herangezogen werden können oder nachträglich Kosten entstehen, die einzelnen Abfallbesitzern nicht zugeordnet werden können, sind diese im Rahmen der Zweckausgabenerstattung gegenüber dem Bund geltend zu machen. Der Bund trägt gemäß Artikel 104 a Abs. 2 des Grundgesetzes für Handlungen der

Länder, die diese im Auftrage des Bundes ausführen, die sich daraus ergebenden Ausgaben.

Zu 2: Siehe Antwort zu 1.

Zu 3: Für das Lager Leese, Außenlager der Firma QSA Global GmbH, ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. In der Umgangsgenehmigung sind umfangreiche Überwachungsmaßnahmen durch den Betreiber, unabhängige Gutachter und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als landeseigener Sachverständiger festgeschrieben worden. Zusätzlich erfolgt mindestens jährlich eine Besichtigung vor Ort durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover entsprechend der Dienstvorschrift für die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.

Bei der Genehmigung von Emissionsgrenzwerten kann die zuständige Behörde gemäß § 47 Abs. 2 StrlSchV von der Festlegung von Aktivitätsmengen und -konzentrationen absehen. Dabei dürfen aber die nach StrlSchV Anlage VII Teil D zulässigen Werte für Ableitungen mit der Luft und Abwasser aus den Strahlenschutzbereichen im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden.

Der Betreiber hat gemäß Lagergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Hannover in den Lagerhallen vierteljährlich Messungen der Aktivitätskonzentration für Gammastrahler, H 3, C 14 und Radon durchzuführen. Unabhängig von diesen Messungen sind halbjährliche Messungen durch den NLWKN vorgesehen. Die Messergebnisse innerhalb der Hallen schwanken punktuell und abhängig von den Jahreszeiten sehr stark. Ende 2006 /Anfang 2007 sind vom Betreiber Aktivitätskonzentrationen bei C 14 innerhalb der Hallen gemessen worden, die die in der Genehmigung festgeschriebenen Werte der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Anlage VII Teil D überschritten haben. Die vom NLWKN im Rahmen der Routinemessungen ermittelten Werte lagen dagegen unterhalb der Betreiberwerte. Eine Grenzwertüberschreitung konnte zu diesem Zeitpunkt deshalb noch nicht bestätigt werden.

Zur Aufklärung des Sachverhalts wurde wegen der unterschiedlichen Messwerte das Labor für Radioisotope der Uni Göttingen als weiterer Sachverständiger hinzugezogen. Die unterschiedlichen Probenahme- und Messverfahren der verschiedenen Institutionen führten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Daraufhin wurden im Laufe des Jahres 2007 entsprechende Ringversuche zur Festlegung

der Messmethodik durchgeführt. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.

Unbeschadet dessen ist das Gewerbeaufsichtsamt Hannover davon ausgegangen, dass die nach § 47 StrlSchV Anlage VII Teil D festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten werden können. In diesem Fall sind besonders berechnete, konkrete Genehmigungswerte zugrunde zu legen. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 47 StrlSchV sind dabei u. a. Wetterdaten, Aktivitätsabgaben sowie die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Ende 2007 wurden daraufhin vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in einer Änderungsgenehmigung Werte für C 14 und Rn 222 (jeweils 6,2 E10 Bq/a) für das Lager Leese festgelegt. Die Aktivitätsabgaben für C 14 und Rn 222 wurden dabei insgesamt beschränkt. Die Überwachung des Lagers wird durch die Festlegung zusätzlicher Boden- und Bewuchsproben intensiviert.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung wurde durch Rechnung nachgewiesen, dass der für die Bevölkerung zulässige Grenzwert der StrlSchV von 0,3 mSv/a in der Umgebung zu weniger als 20 % ausgeschöpft wird.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist hiervon durch den Betreiber und die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt worden.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 34 der Abg. Miriam Staudte und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Zukunft der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik an der Leuphana Universität

Dem jüngsten Bericht der Wissenschaftlichen Kommission zur Leuphana Universität in Lüneburg ist zu entnehmen, dass die WKN der Universität empfiehlt, ihr Profil zu stärken und Schwerpunkte in den Bereichen Kulturforschung, Nachhaltigkeitsforschung, Management und in der Lehrerbildung zu setzen. Für die Schwerpunktsetzung in der Lehrerbildung sei es unumgänglich, Ressourcen aus den Studiengängen Sozialarbeit/Sozialpädagogik abzuziehen, da sich diese nicht zur Profilbildung eigneten. Noch im Dezember 2007 hieß es hingegen in einem Schreiben des Unipräsidiums: „Eine Schließung des Faches Sozialarbeit/Sozialpädagogik ist derzeit nicht vorgesehen. (…) Ein konsekutiver Master befindet sich derzeit in der letzten Planungsphase und wird voraus

sichtlich im nächsten Jahr erstmalig angeboten.“

Zahlreiche Briefe und Stellungnahmen gegen eine Schließung der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik sollen bereits an das Wissenschaftsministerium gesandt worden sein. Kritisiert werde u. a., dass sich im WKN-Gremium kein Sozialpädagoge befunden habe, und man befürchtet außerdem erhebliche Nachteile für die Region Lüneburg. Nach Schließung der Studiengänge würde ein erheblicher Arbeitskräftemangel an Sozialarbeitern und Sozialpädagogen in der Region eintreten, und wertvolle Praxisstellen, in denen Studierende aktiv Sozialarbeit für die Menschen in der Region betreiben, gingen verloren.

Eine breite Front von ver.di-Jugend, Gewerkschaftsbund, verschiedenen Parteien auf kommunaler Ebene sowie diversen Hochschulgruppen demonstriert gegen die Schließung der Studiengänge. Die HIS-GmbH weist darauf hin, dass mit der Einstellung der Studiengänge auch ein zukunftsfähiges Modell guter Praxis der BMfBF-Initiative ANKOM (Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen) aufgegeben werde. Da der Fachbereich ein Verfahren zur Anrechnung formaler und informell erworbener Kompetenzen auf das Studium entwickelt hat, sei zukünftig das Studium der Sozialen Arbeit an der Leuphana Universität für Erzieherinnen und Erzieher aus ganz Deutschland attraktiv.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Steht die Landesregierung weiterhin zu ihrer in einer den Sachverhalt betreffenden Stellungnahme getätigten Aussage vom Februar 2008, dass „eine Schließung des Faches Sozialarbeit/Sozialpädagogik - auch ausweislich der mittlerweile abgeschlossenen Zielvereinbarung 2007 bis 2010 - nicht vorgesehen ist“, oder hat die Landesregierung mittlerweile abschließende Kenntnis über anderweitige Pläne?

2. Gedenkt die Landesregierung aufgrund der massiven Proteste gegen eine Schließung das Gespräch mit der Universitätsleitung zu suchen, um gemeinsam Wege zum Erhalt der Sozialarbeit/Sozialpädagogik zu finden?

3. Wie positioniert sich die Landesregierung angesichts des Verlustes des von der HIS angesprochenen einzigartigen Modellprojektes im Rahmen der BMfBF-Initiative ANKOM?

Die Universität Lüneburg durchläuft eine grundlegende Umstrukturierung, ausgehend von der Überführung der Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts und die Fusion mit der Fachhochschule Nordostniedersachsen. Damit verbunden ist der komplexe Prozess einer nahezu vollständigen Neubestimmung insbesondere des Profils der Hochschule.

Der Profil- und Entwicklungsprozess ist von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen

mit einer Strukturkommission begleitet worden, die nunmehr ihren Abschlussbericht sowohl mit einer sachkundigen Analyse als auch mit Empfehlungen vorgelegt hat. Die Kommission hat dabei festgestellt, dass der eingeschlagene Weg weiterbeschritten werden sollte und „das in kurzer Zeit entwickelte Konzept zur Neuausrichtung (…) in seiner Innovativität und Konsequenz bemerkenswert“ sei. Sofern die vorhandenen Ansätze weiterverfolgt und umgesetzt würden, könne die Universität „modellhaft für einen Reformprozess stehen, bei dem die Möglichkeiten und Ziele des Bologna-Prozesses ausgeschöpft und verwirklicht werden“.

Die Landesregierung teilt die Einschätzung der unabhängigen Kommission vollständig und wird den weiteren Entwicklungsprozess auch zukünftig konstruktiv begleiten, u. a. durch eine deutliche Steigerung des Landeszuschusses für die Hochschule von 22,6 % im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Landesregierung hält die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen für nachvollziehbar und gut begründet. Entscheidend ist nunmehr, dass die Universität den internen Diskussionsprozess fortführt und auf Basis der Empfehlungen eine abgestimmte Entwicklungsplanung erarbeitet. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Universität Lüneburg die spezifischen Empfehlungen zur Sozialarbeit/Sozialpädagogik ebenfalls intern diskutieren und abwägen wird. In diesem Zusammenhang haben die Unterstützung der zukünftigen Forschungs-/Leistungsschwerpunkte der gesamten Hochschule, die qualitative Stärkung des Lehramts an berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Sozialpädagogik, sowie die Schaffung eines Angebots Sozialarbeit/Sozialpädagogik im Rahmen der Initiative „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium“ besondere Bedeutung (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter 3).

Zu 2: Das MWK wird die Überlegungen zur Entwicklungsplanung der Hochschule mit der Universitätsleitung besprechen, sobald ein in der Hochschule abgestimmter Entwicklungsplan (NHG § 3) vorliegt. Darüber hinaus werden MWK und Hochschule mit Blick auf mögliche Veränderungen im Studienangebot (Ziel-) Vereinbarungen treffen, sobald dem Haus ein Nachtragsentwurf der Hochschule nach Anhörung der Gremien übermittelt wird.

Zu 3: Die Hochschule plant einen neuen Bachelorstudiengang im Bereich Sozialarbeit als „Zielstudiengang“ für das an der Universität Lüneburg angesiedelte Projekt KomPädenz im Rahmen der Initiative „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium“. Die Landesregierung unterstützt die ANKOM-Initiative nachdrücklich und ermutigt die Hochschule, die Planungen für einen solchen Studiengang fortzuführen. Beginn des Studiengangs könnte voraussichtlich das Wintersemester 2009/10 sein.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 35 der Abg. Elke Twesten und Ina Korter (GRÜNE)