In einem Zeitungsbericht der Schaumburger Nachrichten vom 3. Juni 2008 wurde berichtet, dass es keine Überlegungen mehr gebe, das Amtsgericht in Rinteln zu schließen. Zum Hintergrund ist zu erläutern, dass das Justizminis
terium das Amtsgericht bereits seit vielen Jahren über die Zukunft im Unklaren lässt. Die ehemalige Justizministerin Heister-Neumann hat lediglich eine Bestandsgarantie bis 2009 gegeben. Nunmehr hat Justizminister Busemann gegenüber der Rechtsanwalts- und Notarkammer Oldenburg erklärt, es gebe aktuell keine Überlegungen, die Amtsgerichtsstrukturen organisatorisch zu verändern oder gar Gerichte zu schließen. Demgegenüber erklärt der Pressesprecher des Justizministeriums Georg Weßling, dass der Minister die Absicht habe, die Amtsgerichtsstrukturen bis auf ein paar Ausnahmen zu belassen. Die Lage ist damit nach wie vor unklar und bedarf im Sinne der Richterinnen und Richter, der Bediensteten wie auch der Bevölkerung der eindeutigen Klärung.
1. Wird eine Schließung des AG Rinteln bzw. eine Kürzung von Stellen beim AG Rinteln seitens des Justizministeriums definitiv und endgültig ausgeschlossen?
2. Auf welche Amtsgerichte bezieht sich die Aussage des Pressesprechers Georg Weßling, wenn er von ein paar Ausnahmen spricht, in denen eine Schließung von Amtsgerichten möglich ist?
3. Wenn die Schließung des AG Rinteln seitens des Justizministeriums ausgeschlossen wird, warum findet dann eine Verlängerung des Mietvertrages derzeit immer für nur ein Jahr statt?
Es gibt aktuell keine Überlegungen, die Amtsgerichtsstrukturen organisatorisch zu verändern oder Amtsgerichte zu schließen. Entsprechend der Zielsetzung des Koalitionsvertrages gilt es vielmehr, die bürgernahe, leistungsfähige Justiz bei der Wahrnehmung ihrer gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben zu unterstützen und in ihrer Funktionsfähigkeit in der Fläche zu erhalten.
Zu 1: Eine „Ewigkeitsgarantie“ für bestehende Strukturen gibt es nicht. In der laufenden Legislaturperiode kommt eine Schließung des Amtsgerichts Rinteln jedenfalls nicht in Betracht.
Zu 2: Für die Standorte Bad Gandersheim und Hoya wird zu gegebener Zeit geprüft werden, ob sich diese in Ansehung der geringen Personalstärke (zwei Richterstellen beim Amtsgericht Bad Gandersheim, eine Richterstelle bei der Zweigstel- le Hoya des Amtsgerichts Nienburg) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufrechterhalten lassen.
verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Es handelt sich hierbei um eine Regelung des bestehenden Mietvertrages, die so in nahezu sämtlichen Mietverträgen des Landes verwendet wird. Es ist damit keine Ausnahme, dass ein Mietvertrag nach Ablauf der Festmietzeit in ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit übergeht.
Die Länder nehmen die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden oder die ins Bundesgebiet unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen auf. Die Verteilung auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Niedersachsen unterhält mit den Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) in Braunschweig und Oldenburg zwei Aufnahmeeinrichtungen für diese Personenkreise.
Wie in der NWZ am 12. April 2008 zu lesen war, plant das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration eine Organisationsreform der ZAAB. Die zwei Aufnahmeeinrichtungen sollen zu einer Behörde verbunden werden, weshalb die Oldenburger die Schließung ihrer ZAAB befürchten.