Protocol of the Session on July 3, 2008

GeS 72,1 %

BBS 90,3 %

Zu 2: Ergebnisse der Schulinspektion zeigen über alle Schulformen hinweg, dass es besonders bei den Qualitätskriterien 5 - „Lehrerhandeln im Unterricht - Unterstützung eines aktiven Lernprozesses“ und 16 - „Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung“ Anforderungen an die Schulen gibt, denen viele von ihnen noch besser nachkommen müssen.

Zu 3: Nachdem im Herbst der erste periodische Bericht der Niedersächsischen Schulinspektion vorliegen wird, gilt es zu beobachten, wie sich die landesweiten Ergebnisse der Schulen im Zuge der allmählichen Komplettierung der Daten entwickeln. Aus heutiger Sicht lässt sich sagen, dass nach Abschluss der ersten Inspektionsrunde in etwa zwei Jahren der Zeitpunkt gekommen sein dürfte, erneut Öffentlichkeit und Parlament zu informieren.

Darüber hinausgehende zusätzliche Möglichkeiten, aus diesen Daten Rückschlüsse zu ziehen, werden wir nutzen. Dazu werde ich mich mit den Fachleuten aus meinem Haus, unseren nachgeordneten Behörden und auch externen Ratgebern aus der Wissenschaft austauschen und für Transparenz und Orientierung gegenüber allen Beteiligten sorgen.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 7 der Abg. Matthias Nerlich und André Wiese (CDU)

Kinderfeuerwehren in Niedersachsen

Die Zahl der aktiven Mitglieder in den freiwilligen Feuerwehren ist auch in Niedersachsen in den letzten Jahren leicht zurückgegangen. Das gilt auch für die Zahl der Jugendlichen, die sich in den Feuerwehren engagieren. Der demografische Wandel führt außerdem dazu, dass die Zahl der potenziellen zukünftigen Feuerwehrfrauen und -männer in den nächsten Jahren weiter abnehmen wird.

Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz dürfen Kinder ab dem zehnten Lebensjahr in den Jugendfeuerwehren aktiv werden.

In diesem Alter haben sich viele bereits an andere Vereine gebunden oder sind in anderen Bereichen aktiv. Andere Bundesländer haben auch deshalb durch entsprechende Öffnungsklauseln in ihren Brandschutzgesetzen die rechtlichen Vorraussetzungen dafür geschaffen, dass Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren bereits in Kinder- oder Vorbereitungsgruppen an Feuerwehrthemen herangeführt und so für ein Engagement in den Jugendabteilungen gewonnen werden können.

Auch in Niedersachsen entwickeln sich immer mehr Gruppen, die als „Kinderfeuerwehren“, „Bambini-Feuerwehren“ oder „Feuerwehrstrolche“ ein spielerisches Heranführen an den Dienst in der Jugendfeuerwehr praktizieren.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gründung von Kinderfeuerwehren vor dem Hintergrund des demografischen Wandels?

2. Liegen der Landesregierung Zahlen über Anzahl und Mitgliederstärke von Kinderfeuerwehren in Niedersachsen vor? Wenn ja, wie haben sich diese in den letzten Jahren entwickelt?

3. Sind aus Sicht der Landesregierung weitergehende gesetzliche Regelungen erforderlich, wie sie etwa in die Brandschutzgesetze der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz aufgenommen wurden, um der Gründung von Kinder- oder Vorbereitungsgruppen bei den freiwilligen Feuerwehren Rechtssicherheit z. B. im Unfallschutz zu geben?

Das erklärte Ziel der Landesregierung ist es, das Engagement der ehrenamtlich Aktiven in Feuerwehr und Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz zu fördern. Dabei ist die Landesregierung bestrebt, die bestehenden Aktivitäten zu unterstützen. In einem weiteren Schritt wird es darum gehen, ein zukunftsweisendes Konzept zur

Sicherstellung des kommunalen Brandschutzes und der Hilfeleistung unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels im Flächenland Niedersachsen zu erstellen. Insofern wird die Thematik Kinderfeuerwehr und damit das Thema Nachwuchsgewinnung eine wichtige Rolle in den Betrachtungen einnehmen und einen Hauptaspekt innerhalb des Gesamtkonzepts darstellen.

Schon heute sind in den niedersächsischen Gemeinden 199 Kinderabteilungen mit 2 841 Kindern (Stand 31. Dezember 2007) bei steigender Tendenz organisatorisch hervorgehoben. Insofern steht der Bereich Feuerwehr sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene beispielhaft dafür, dass junge Menschen frühzeitig an eine Sache herangeführt und für die Sache begeistert werden, um einerseits bei ihnen eine Vorstellung dafür zu entwickeln, dass es gesellschaftlich wertvoll ist, sich für andere ehrenamtlich einzusetzen. Weiterhin werden auf diese Weise erste Voraussetzungen für den Erhalt der Einsatzbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der 3 365 ehrenamtlichen Orts- und Gemeindefeuerwehren, der drei hauptberuflichen Wachbereitschaften und der zehn Berufsfeuerwehren geschaffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Hinsichtlich der Anzahl und der Mitgliederstärke von Kinderfeuerwehren mit Stand vom 31. Juli 2007 verweise ich auf die anliegende Übersicht, die seitens der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr e. V. zur Verfügung gestellt wurde. Da eine regelmäßige Berichtspflicht für diesen Bereich nicht vorliegt und derartige Daten im Rahmen des Jahresberichts der Feuerwehren nicht erhoben werden, kann über die Entwicklung der letzten Jahre keine Aussage getroffen werden.

Zu 3: Nein. Gemäß § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Freiwillige Feuerwehren zählen im Sinne des NBrandSchG neben den Berufs-, Pflicht- und Werkfeuerwehren zu den verschiedenen Arten von Feuerwehren.

Gemäß § 11 Abs. 3 NBrandSchG können der freiwilligen Feuerwehr Jugend-, Alters-, Ehren- und andere Abteilungen angegliedert werden.

Aus Gründen einer einheitlichen Organisation der freiwilligen Feuerwehren wird den Gemeinden und Samtgemeinden die Umsetzung einer Mustersatzung für freiwillige Feuerwehren empfohlen, die die Einrichtung der o. g. Abteilungen bereits grundsätzlich berücksichtigt. Da die Aufzählung der verschiedenen Abteilungen nicht abschließend ist, könnte demnach auch eine Kinderabteilung (soge- nannte Kinderfeuerwehren) als Bestandteil einer freiwilligen Feuerwehr innerhalb der Feuerwehrsatzung berücksichtigt werden. Die Einrichtung einer solchen Kinderabteilung liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde als Träger der Feuerwehr. Hinsichtlich des Unfallschutzes gelten somit auch für Kinderfeuerwehren die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Gebietskörperschaft KinderFW Mitglieder

Braunschweig 0 0

Gifhorn 14 210

Göttingen-LK 10 180

Goslar 0 0

Helmstedt 9 105

Northeim 5 110

Osterode 2 30

Peine 2 20

Salzgitter 0 0

Wolfenbüttel 9 184

Wolfsburg 0 0

51 839

Hameln-Pyrmont 3 80

Region Hannover 50 440

Hildesheim 14 220

Holzminden 1 15

Nienburg 10 199

Schaumburg 25 394

103 1348

Gebietskörperschaft KinderFW Mitglieder

Celle 0 0

Cuxhaven 0 0

Harburg 2 30

Lüchow-Dannenberg 24 360