Protocol of the Session on January 20, 2012

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Evaluierung des beitragsfreien Kindergartenjahres wurde im Zeitraum September bis Oktober 2011 durchgeführt. Abgefragt wurden bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 1. März 2011 für jedes Kind

- der geleistete Betrag des örtlichen Jugendhilfeträgers an den Träger der Einrichtung,

- der zum 1. März 2010 tatsächlich gezahlte Elternbeitrag und

- die Betreuungsstunden.

Die Landesleistung ist im Haushaltszeitraum 2012/2013 unter Berücksichtigung einer Steigerung von 1,5 vom Hundert pro Kindergartenjahr - vergleichbar der Regelung in § 3 Abs. 3 letzter Satz der 2. DVO-KiTaG - auskömmlich.

Zu 2: Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund hat sich in den nachgefragten Altersstufen seit dem Jahr 2006 wie folgt entwickelt:

Kinder mit Migrationshintergrund in Tageseinrichtungen (Nichtschulkinder)

nach Jahren

Kinder im Alter von/ bis unter... Jahren

2006 Besuchsquote 2007 Besuchsquote 2008 Besuchsquote 2009 Besuchsquote 2010 Besuchsquote 2011 Besuchsquote

0 bis 3 1 659 0,8 2 064 1,0 2 427 1,2 3 017 1,5 3 605 1,9 4502 2,3

3 bis 4 8 675 11,6 10 402 14,5 10 214 14,3 10 638 15,7 11039 16,7 11923 18,0

Kinder mit Migrationshintergrund in Tageseinrichtungen (Nichtschulkinder)

nach Jahren

Kinder im Alter

von/ bis

unter... Jahren

2006 Besuchsquote 2007 Besuchsquote 2008 Besuchsquote 2009 Besuchsquote 2010 Besuchsquote 2011 Besuchsquote

4 bis 5 12 898 16,6 14 371 19,2 14 221 19,8 14 373 20,2 14 794 21,8 14 976 22,6

5 bis 6 14 121 17,3 15 214 19,6 14 601 19,5 15 216 21,2 15 512 21,7 15 740 23,1

6 bis 7 8 423 10,2 9 269 11,3 9 243 11,9 9 349 12,5 9 903 13,8 8 969 12,5

7 310 0,4 289 0,3 199 0,2 203 0,3 235 0,3 178 0,2

Zu 3.: Der Stundenanteil hat sich in den Vergleichsjahren 2010 zu 2011 bei den beitragsfrei gestellten Kindern um durchschnittlich 38 Minuten erhöht. Im Vergleichszeitraum sind eine Steigerung der Besuchsquoten und eine erhöhte Betreuungszeit zu verzeichnen.

Anlage 52

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 53 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Kürzung der Zuwendungen an Gemeinden für den Betrieb von Kindertagesstätten

Der Niedersächsische Landtag hat am 9. Dezember 2011 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP beschlossen, für das Haushaltsjahr 2012 die Zuweisungen an Gemeinden (Titel 633 70) und die sonstigen Zuwendungen für die Kindertagespflege an Gemeinden (Ti- tel 633 72) in Kapitel 07 74 Titelgruppe 70 bis 72 „Finanzhilfen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder ‚Offensive kinder- und familienfreundliches Niedersachsen’“ um jeweils 5 Millionen Euro zu kürzen. Das entspricht einer Kürzung der Ansätze dieser Titel um 7,6 % bzw. 12,5 %. Als Erläuterung ist zu diesem Beschluss vermerkt: „Neuberechnung des Bedarfs“. Im Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe wurde dazu am 12. Dezember 2011 erläutert, dass eine Revision der Vereinbarung zu den Betriebskostenzuschüssen beabsichtigt sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise will sie diese von den Regierungsfraktionen im Landtag beschlossenen Kürzungen erwirtschaften?

2. In welcher Weise soll der Bedarf an Zuwendungen an die Gemeinden neu berechnet werden, und welche Parameter sollen dabei wie geändert werden?

3. In welcher Weise will die Landesregierung mit den Kommunen in Verhandlungen über die Revision der Vereinbarungen zu den Betriebskostenzuschüssen eintreten, und welche Zielsetzungen hat sie für diese Verhandlungen?

Das Land gewährt den kommunalen und sonstigen Trägern von Kindertagesstätten einen im KiTaG normierten gesetzlichen Zuschuss zu den Personalkosten und stellt zudem das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei. Die Mittel hierfür sind im Einzelplan 07 Kapitel 07 74 Titelgruppe 70 bis 72 ausgewiesen und betragen im Jahr 2012 rund 413 Millionen Euro und im Jahr 2013 rund 456 Millionen Euro.

Der Ansatz ist orientiert am zu erwartenden Bedarf auf Grundlage der Platz- und Personalzahlen in den Einrichtungen. Er wird regelmäßig angepasst; an den Ansprüchen der Träger ändert sich durch die Veranschlagung nichts.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Da ausreichende Mittel für die Leistung der Finanzhilfe zur Verfügung stehen, sind Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht erforderlich.

Zu 2: Entfällt, siehe Antwort zu 1.

Zu 3: Die in der Anfrage genannte Revision der Betriebskostenzuschüsse steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den fraglichen Ansätzen. Die Revision geht vielmehr auf die Erklärung der Niedersächsischen Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens über die Umsetzung der Vereinbarung des Krippengipfels am 2. April 2007 festgelegten Revisionsklausel zurück, aufgrund der im Jahr 2011 alle Parameter dieser Vereinbarung auf der Datenbasis der Jahre 2009 und 2010 überprüft werden. Dies betrifft insbesondere auch

die in der Vereinbarung in Bezug genommenen Kostensätze der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege. Die Landesregierung hat mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zu den Ergebnissen der Datenerhebung die Gespräche aufgenommen mit dem gemeinsamen Ziel, die im Jahr 2008 geschlossene Vereinbarung auf der Grundlage der Revisionsergebnisse zu überprüfen und einen eventuellen Veränderungsbedarf gemeinsam abzustimmen.

Anlage 53

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 54 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Modellvorhaben zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung unter drei Jahren in Krippen und kleinen Kindertagesstätten

Zum 31. Dezember 2011 lief die wissenschaftliche Begleitung des Modells zur integrativen Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen aus. Das Modellprojekt sollte in den vergangenen zwei Jahren überprüfen, unter welchen Bedingungen die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren so stattfinden kann, dass die Kinder gut gefördert werden und an der Gemeinschaft teilhaben können. Die Modelleinrichtungen müssen wissen, unter welchen Bedingungen sie ab dem nächsten Kindergartenjahr weiterarbeiten können und ob sie neue Kinder aufnehmen bzw. die jetzigen Kinder weiterbetreuen können.

Die Integration im Kindergarten (drei bis sechs- jährige Kinder) ist bereits seit 2002 in der 2. DVO zum Kita-Gesetz geregelt, die eine Verringerung der Gruppengröße, eine zusätzliche heilpädagogische Fachkraft und eine Erhöhung der Verfügungszeiten verlangt. Für Kinder im Krippenalter und im Hortalter gibt es bislang keine gesetzliche Regelung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchen Ergebnissen ist die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuches gekommen?

2. Wird es ab dem nächsten Kindergartenjahr Betriebserlaubnisse für weitere integrative Krippen geben?

3. Wann wird es auf der Grundlage der jahrelangen guten Erfahrungen mit der gemeinsamen Erziehung im Kindergarten eine gesetzliche Regelung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung unter drei Jahren geben, die die besonderen Bedürfnisse der kleinen Kinder und den Beratungsbedarf der Eltern berück

sichtigt und hinsichtlich der Rahmenbedingungen über die Regelungen aus der 2. DVO hinausgeht?