Protocol of the Session on January 20, 2012

Auf die Frage, ob es geschäftliche Beziehungen zwischen dem ehemaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und dem Unternehmer Egon Geerkens oder irgendeiner Firma, an der Herr Geerkens als Gesellschafter beteiligt war, gab, antwortete die Staatskanzlei: „Zwischen Ministerpräsident Wulff und den in der Anfrage genannten Personen und Gesellschaften hat es in den letzten zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben.“

Zwischenzeitlich ist jedoch bekannt geworden, dass der ehemalige Ministerpräsident von dem Unternehmer Egon Geerkens einen anonymisierten Scheck in Höhe von 500 000 Euro in Empfang genommen hat. Offen ist bislang, woher das Geld tatsächlich stammte, aus welchen Geschäften das Geld stammte, welchem Zweck es diente, ob es Gegenleistungen gab, ob das Geld in der Schweiz oder in Deutschland versteuert wurde und wer in diesem Zusammenhang als wirtschaftlich Berechtigter zu gelten hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gab es geschäftliche Beziehungen zwischen Christian Wulff und Herrn Egon Geerkens oder irgendeiner Firma, an der Herr Geerkens als Gesellschafter beteiligt war, oder irgendeinem Unternehmen oder irgendeiner Institution in Deutschland oder im Ausland, die Herr Geerkens als wirtschaftlich Berechtigter vertrat?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Welche „Firmen und Unternehmungen“ (Zitat Christian Wulff, ARD 4. Januar 2012) hat Herr Egon Geerkens als wirtschaftlich Berechtigter in Deutschland und im Ausland vertreten?

Zu 1: Nein, die gab es nicht.

Zu 2: Die Frage kann die Landesregierung nicht nachvollziehen, da zwischen Herrn Wulff und Herrn Geerkens rein private Kontakte bestehen und keinerlei Anlass für geschäftliche Beziehungen bestand.

Zu 3: Zu den Delegationsreisen 2009 nach Japan und in die USA hat sich Herr Geerkens auf die Ausschreibung der IHK zur Abgabe einer Interessenbekundung gemeldet. Für die Delegationsbroschüren der Reisen nach Indien/China und Japan, die über die Mitglieder der Delegation informierten, hat Herr Geerkens der Staatskanzlei folgenden Text übermittelt: „Seit 35 Jahren tätig als privater Immobilieninvestor. In dieser Zeit wurden in Deutschland Ladenpassagen, Gewerbeeinheiten und Wohnungen in Osnabrück (Niedersachsen) und der Bundeshauptstadt Berlin errichtet. Das Tätigkeitsfeld umfasste die Planung, die Erstellung

sowie die Verwaltung dieser Objekte, also umfassendes Gebäudemanagement.

Andere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 42 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Wie ist der genaue Stand der Arbeiten im Salzstock Gorleben?

Nach einem zehnjährigen Moratorium ließ Bundesumweltminister Norbert Röttgen die Arbeiten im Salzstock Gorleben im Herbst 2010 wieder aufnehmen.

In der Öffentlichkeit gibt es immer wieder Unklarheit über den genauen Stand der Arbeiten im Salzstock Gorleben, insbesondere auch nach dem kürzlich vom Bundesumweltminister ausgesprochenen „Ausbaustopp“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Ausbaustand hatten die Arbeiten im Salzstock am Ende des Moratoriums 2010 (An- gabe des Erkundungsbereichs, Länge und La- ge der aufgefahrenen Strecken und Zusatzhohl- räume, Erkundungsbohrungen - Länge, Rich- tung, Zweck)?

2. Welche genauen Maßnahmen sind seit Wiederaufnahme der Arbeiten im Herbst 2010 bis zum von Röttgen verkündeten „Ausbaustopp“ vollzogen worden (Angabe des Erkundungsbe- reichs, Länge und Lage der aufgefahrenen Strecken und Zusatzhohlräume, Erkundungs- bohrungen - Länge, Richtung, Zweck)?

3. Welche Arbeiten sind nach verhängtem „Ausbaustopp“ eingestellt und welche sind seitdem weitergeführt worden (Angabe des Erkun- dungsbereichs, Länge und Lage der aufgefah- renen Strecken und Zusatzhohlräume, Erkun- dungsbohrungen - Länge, Richtung, Zweck)?

Die Kleine Anfrage des Abg. Herzog beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aufgefahren bis zum Ende des Moratoriums waren der Infrastrukturbereich (Werkstätten, La- gerräume etc.), die Schachtunterfahrung, der Ostquerschlag, der Westquerschlag und die beiden Richtstrecken, die 820 m - Abwettersohle sowie diverse Bohrorte; insgesamt ca. 7 km Strecken.

Es wurden Bohrungen ca. 11 km gestoßen, die sich im Wesentlichen aus geologischen Erkundungsbohrungen, Vorbohrungen und geotechnischen Probenahmebohrungen zusammensetzten.

Zu 2: Seit Dezember 2010 findet die Fortsetzung der Erkundung des Salzstockes statt, bislang ausschließlich im sogenannten Erkundungsbereich 1 (EB 1). Es wurden zunächst geophysikalische Messverfahren angewandt (Strecken - elektro- magnetisches Reflexionsverfahren (EMR)/Radar), Bohrorte in einer Gesamtlänge von ca. 400 m hergestellt sowie ca. 100 Bohrungen in unterschiedlicher Länge und unterschiedlichem Durchmesser gestoßen. Davon dienen ca. 50 Kurzbohrungen von ca. 6 m Länge der Untersuchung der Verbreitung von Kohlenwasserstoffen; weitere Bohrungen sind Streckenvorerkundungsbohrungen für das Auffahren der Bohrorte, Probenahmebohrungen, Geotechnikbohrungen und geologische Erkundungsbohrungen (bis ca. 360 m Länge).

Zu 3: Die Erkundungsarbeiten wurden planmäßig wie oben beschrieben im EB 1 fortgesetzt. Streckenauffahrungen in den EB 3 hinein wurden auf Anordnung des Bundesamtes für Strahlenforschung (BfS)/Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nicht vorgenommen.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Gefährdet die Politik des Verkehrsministers Jörg Bode (FDP) die Verkehrssicherheit auf der Autobahn 2?

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) übt Kritik an der Niedersächsischen Landesregierung, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 2 (A 2) von 120 km/h auf 130 km/h erhöhen will. „Die CDU-FDP-geführte Landesregierung will einen erneuten Schritt unternehmen, um an dieser unfallträchtigen Strecke die Verkehrssicherheit abzubauen, statt sie zu verbessern“, erklärte der stellvertretende VCDLandesvorsitzende Harald Walsberg in einer Pressemitteilung am 6. Januar 2011.

Verkehrsminister Jörg Bode (FDP) will die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöhen und erhofft sich dadurch einen besseren Verkehrsfluss sowie ein geringeres Unfallrisiko. VCDVerkehrssicherheitsexperte Walsberg dazu: „Der einschlägige und grundlegende Fachwissenstand weist jedoch genau in die andere Richtung. Eine Tempoerhöhung treibt mit jedem zusätzlichen Stundenkilometer Schwere und Anzahl der Unfälle in die Höhe; ebenso wird die Stauwahrscheinlichkeit vergrößert, Lärm und Schadstoffausstoß nehmen überproportional zu.“

Der VCD-Landesverband Niedersachsen macht am 6. Januar 2012 zugleich darauf aufmerksam, dass Verkehrsminister Bode bereits vor Kurzem mit seiner Ansicht nach fragwürdigen Mitteln für eine bessere Verkehrssicherheit auf der A 2 sorgen wollte. So ließ er „Warnschilder“ vor Geschwindigkeitskontrollen aufstellen. „Minister Bode schafft es in penetranter Weise, fachliche Zusammenhänge zu entstellen und ins Gegenteil zu verkehren. Insbesondere weil es hier um Menschenleben geht, fordert der VCD erneut die CDU/FDP-Landesregierung auf, ihrem Auftrag gemäß Schaden vom Volke abzuwenden. Zu diesem Zweck muss sie endlich ihr Vorgehen auf die neuen Füße stellen und es an fachlichen Fakten ausrichten. Die Sicherheit von Menschenleben einem kurzsichtigen parteipolitischen Kalkül einer verzweifelten FDP zu opfern, ist inakzeptabel.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie setzt sie sich mit der vorgetragenen Kritik des VCD zu der beabsichtigten Lockerung des Tempolimits auf der A 2 auseinander?

2. Wie entwickelte sich das Unfallgeschehen auf der A 2 im Jahr 2011 im Vergleich zu den Jahren 2010 und 2009?

3. Wie begründet sie das Vorgehen von Verkehrsminister Bode, mit „Warnschildern“ vor Geschwindigkeitskontrollpunkten für mehr Verkehrssicherheit auf der A 2 sorgen zu wollen?

In Niedersachsen, wie auch im gesamten übrigen Bundesgebiet, gibt es grundsätzlich eine empfohlene Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Da der Bund durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Frage der in Deutschland zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bundeseinheitlich geregelt hat, entfalten die diesbezüglichen Regelungen eine Sperrwirkung für abweichendes Landesrecht. Demnach ist es keinem Land rechtlich möglich, im Gesetz- oder Verordnungswege generell-abstrakt zu regeln, dass auf Bundesautobahnen, die über sein Territorium führen, ein generelles Tempolimit besteht.

Hiervon zu unterscheiden sind die Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden der Länder zur Regelung des Verkehrs. § 45 StVO enthält eine enumerative Aufzählung von Gründen, aus denen der Verkehr beschränkt oder verboten werden kann. Neben der Gewährleistung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs kommen hier insbesondere Aspekte des Schutzes der Straßeninfrastruktur sowie des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen in Betracht. Andere als die in § 45 StVO aufgeführten Gründe oder außerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenabwehr liegende Ziele rechtfertigen eine Anordnung nicht.

Mit den zum 1. September 2009 vom Bund erlassenen Verwaltungsvorschriften zur StVO wurde seitens des Bundesgesetzgebers ermöglicht, auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen auch Verkehrsbeschränkungen von 130 km/h im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen anzuordnen. Dieser erweiterte bundesgesetzliche Spielraum soll nun genutzt werden, um die dynamische Verkehrsregelung durch die Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) auf der BAB 2 weiter zu optimieren. Durch einen weiter zu differenzierenden Geschwindigkeitsrahmen kann die VBA noch effizienter auf die jeweiligen Verkehrssituationen reagieren und somit zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses und damit zu mehr Verkehrssicherheit auf der BAB 2 beitragen.

Ein generelles Tempolimit auf 120 km/h gab es auf der BAB 2 auch in der Vergangenheit nicht. Durch die VBA erfolgt jeweils eine bedarfsgerechte Anordnung von etwaigen Verkehrsbeschränkungen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auch nach den praktischen Erfahrungen der zuständigen Autobahn-Polizeidienststellen tragen die von der jeweiligen Verkehrsmenge abhängigen Schaltungen der VBA zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf der BAB 2 bei. Die Schaltungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch die VBA bemessen sich nach Verkehrssicherheitskriterien, wie Verkehrsdichte, Zusammensetzung der Verkehrsarten, Gefahrensituationen oder Witterung. Der jeweilige Geschwindigkeitsgrenzwert kann daher ausschließlich aus solchen Parametern abgeleitet werden.

Die pauschale Kritik des VCD lässt die Tatsache unberücksichtigt, dass es vorliegend nicht um eine generelle Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geht, sondern es sich um eine Weiterentwicklung der Funktionalität der Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der BAB 2 durch Nutzung des durch Bundesrecht gesetzten rechtlichen Rahmens handelt. Diese Weiterentwicklung der VBA ermöglicht unter Berücksichtigung der Faktoren Verkehrssicherheit und Verkehrsaufkommen eine Verbesserung des Verkehrsflusses und erhöht die Akzeptanz der Verkehrsregulierungen bei den Verkehrsteilnehmern.

Zu 2: Da die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2011 erst im folgenden Monat abgeschlossen wird, haben die Unfallzahlen 2011 zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich vorläufigen Charakter. Veränderungen dieser Daten sind daher noch zu erwarten.

Das Verkehrsunfallgeschehen auf der BAB 2 kann der nachstehenden Tabelle als Summe für den gesamten niedersächsischen Bereich entnommen werden:

Summe (Niedersachsen):

2009 2010 2011

Verkehrsunfälle 3 188 3 366 2 769

Leichtverletzte 635 543 484

Schwerverletzte 94 72 88