Protocol of the Session on January 20, 2012

den o. g. Richtlinien, im Januar 2005 aus dem Zeugenschutzprogramm herausgenommen. Fortan erfolgten angesichts der weiter andauernden Gefährdung verschiedene gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei. Noch bis zum 31. Dezember 2011 stand Herrn Kirchner in der Polizeidirektion Hannover ein Polizeivollzugsbeamter als fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Herr Kirchner hat erst nach seiner Entpflichtung als Vertrauensperson im März 2003 Vorwürfe gegen Polizeibeamte und Staatsanwälte erhoben. Sobald die Vorwürfe der Landesregierung bekannt geworden sind, hat sie das aus ihrer Sicht Notwendige veranlasst.

Dem gegen die Staatsanwaltschaft bzw. einzelne Staatsanwälte gerichteten Vorwurf der Strafvereitelung bzw. Nähebeziehung zum Milieu im Jahr 2000 war bereits - ohne öffentlichen Hinweis von Herrn Kirchner - im Jahr 2001 durch Einleitung eines Ermittlungs- und Disziplinarverfahrens nachgegangen worden. Die Ergebnisse sind u. a. in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Niedersächsische Staatsanwälte im Rotlichtmilieu“ (Az.: II/72-337; LT-Drs. 15/2083) enthalten, auf die verwiesen wird. Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass der gesamte Akteninhalt ein anderes Bild zeichnet als die Presseberichterstattung, auch diejenige des Weser-Kuriers im Mai 2010.

Nach dem von Herrn Kirchner erhobenen Vorwurf der Urkundenunterdrückung bzw. der Strafvereitelung im Zusammenhang mit der VW-Affäre sowie weiteren Vorwürfen, die hier erstmalig im Juli 2005 bekannt wurden, ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und nach umfangreichen Ermittlungen im Juli 2006 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

Im Zuge von Landtagseingaben von Herrn Kirchner seit 2008 sowie einer Vielzahl weiterer Eingaben an die Landesregierung sind seine darin erhobenen Vorwürfe und Forderungen (u. a. Forderung nach einer höheren Entlohnung, Übernahme von Anwaltskosten) stets überprüft worden.

Für seine Tätigkeit als Vertrauensperson wurde Herr Kirchner von der Polizeidirektion Hannover entlohnt. Entlohnungen werden durch die VP-führende Dienststelle beantragt und auf dem Dienstweg deren Behördenleitung vorgelegt. Die Entscheidung der Behördenleitung wird mit einem Antrag zur Genehmigung über die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel dem Niedesächsischen Ministerium für Inneres und Sport übermittelt.

Die von der Behörde vorgelegte Entscheidung war auch hinsichtlich der Höhe der Entlohnung - entgegen der vielfach geäußerten Ansicht von Herrn Kirchner - nicht zu beanstanden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage auf der Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Hannover namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Eine Vertrauensperson ist eine Person, die bereit ist, die Strafverfolgungs- bzw. Polizeibehörde im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr auf längere, jedoch begrenzte Zeit zu unterstützen, ohne selber einer Ermittlungsbehörde anzugehören. Die Identität der Vertrauensperson wird geheim gehalten.

Die Zusicherung der Geheimhaltung entfällt jedoch grundsätzlich und der Einsatz wird beendet, sobald sich die Vertrauensperson bei ihrer Tätigkeit für die Strafverfolgungs- bzw. Polizeibehörde strafbar macht. Hierauf wurde auch Herr Kirchner zu Beginn seines Einsatzes als Vertrauensperson hingewiesen.

Zu 3: Mit der Presseberichterstattung im WeserKurier im Mai 2010 bzw. dem taz-Bericht aus November 2011 sind keine neuen Erkenntnisse bekannt geworden. Die Artikel enthalten lediglich über zehn Jahre alte Vorwürfe, die bereits sämtlich überprüft und widerlegt waren.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 33 der Abg. Ursula Helmhold und Helge Limburg (GRÜNE)

Der Fall „Bernd Kirchner“/Einsatz von und Umgang mit V-Personen (Teil 2)

In der Lokalausgabe Nord der tageszeitung vom 24. November 2011 wird über die ehemalige V-Person Bernd Kirchner berichtet. Dabei wird durch Kirchner die Behauptung aufgestellt, dass ihm die Gewährung seitens der Polizeiführung zugesagter Vorteile verwehrt bliebe, u. a. Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung weiterer womöglich im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als V-Person erworbener Ansprüche. Widersprüche gebe es demnach auch in der Bewertung des V-Mannes Kirchner. Während seine unmittelbaren Führungsbeamten in der Polizei ihm stets eine hervorragende Arbeit bescheinigten, bewertete der Polizeipräsident von Hannover seine Arbeit deutlich kritischer, wobei unklar ist, auf welche Fakten sich diese negative Bewertung stützt.

Weiterhin legt der Artikel zumindest den Verdacht nahe, dass zwischen dem Milieu, in dem Kirchner eingesetzt war, und Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Verstrickungen bestanden haben oder bestehen. Berichte des WeserKuriers aus Bremen wiesen hierauf bereits am 15. Mai 2010 hin und deuteten überdies an, dass die Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Hannover in dieser Sache Ungereimtheiten aufweist. So wird etwa die Möglichkeit persönlicher Interessen und Motive, mithin Befangenheit, in der Arbeit der Staatsanwaltschaft in Betracht gezogen.

Bereits im Mai 2005 wurde die Landesregierung mittels einer Kleinen Anfrage (Drs. 15/2083) aufgefordert, etwaige Erkenntnisse über derartige Verstrickungen mitzuteilen. Zumindest bezüglich der Inanspruchnahme von Diensten Prostituierter durch Staatsanwälte wurden in der Antwort Erkenntnisse verneint.

Im Licht jüngst bekannt gewordener Verfehlungen des ehemaligen ZPD-Präsidenten Grahl und öffentlicher Aussagen zum hannoverschen Rotlichtmilieu durch die Polizeiführung ist das öffentliche Interesse an der diesbezüglichen Polizeiarbeit gewachsen.

Die Rolle der V-Person Kirchner in der Affäre um Lustreisen und Untreue bei Volkswagen ist ebenfalls Gegenstand der Berichterstattung gewesen und dürfte das Aufklärungsinteresse für die Menschen in Niedersachsen nochmals untermauern. Öffentliche Stellungnahmen zum Fall „Kirchner“ seitens der Landesbehörden sind bisher jedoch unterblieben.

Daneben wurden mehrere Polizeibeamte mit einem Kontaktverbot gegenüber Kirchner belegt und, mindestens in einem Fall, wegen Verstoßes gegen dieses Verbot mit einem Disziplinarverfahren belegt. Mindestens einer dieser Beamten klagt erfolgreich gegen die Disziplinarstrafe.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele niedersächsische Beamte erhielten aus welchem Grund ein Kontaktverbot mit Bernd Kirchner, und in welchem Verhältnis standen sie jeweils vorher mit ihm?

2. Aus welchem Grund wurde in wie vielen Fällen gegen niedersächsische Beamte im Zusammenhang mit Bernd Kirchner ein Disziplinarverfahren angestrengt?

3. Wie viele Beamte klagten gegen das Kontaktverbot, und wie wurden diese Klagen jeweils entschieden?

Zunächst verweise ich auf die umfängliche Darstellung in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 32 der Abgeordneten Helmhold und Limburg (GRÜNE) ; „Der Fall ‚Bernd Kirchner’/Einsatz von und Umgang mit V-Personen (Teil 1)“ zu TOP 28 des 41. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen

Landtages (127. Sitzung) durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage auf der Grundlage des Berichts der Polizeidirektion Hannover namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Von dem sogenannten Kontaktverbot waren die beiden bisherigen Vertrauensperson-Führer und ein Vorgesetzter aus dem Kommissariat „Zeugenschutz“ des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeidirektion Hannover betroffen.

Herr Kirchner verfügte durch seine Verwendung als Vertrauensperson über Kontakte zu verschiedenen Ansprechpartnern in der Polizei. Auch nach Beendigung seines Einsatzes als Vertrauensperson und Beginn der Zeugenschutzmaßnahmen kontaktierte er diese aus eigenem Interesse und auch zur Erreichung eigener Ziele. Diese mit den Grundsätzen des Schutzes einer gefährdeten Person nicht in Einklang zu bringende Situation machte es aus Sicht der Polizeidirektion Hannover - insbesondere unter Berücksichtigung der für die ehemalige Vertrauensperson vorgenommenen Gefährdungsprognose - dringend erforderlich, weitere Informationsflüsse zu kanalisieren und der ehemaligen Vertrauensperson zukünftig nur noch eine Bezugsperson zur Seite zu stellen.

Zu 2: Die Polizeidirektion Hannover hat ein Disziplinarverfahren gegen einen der zu Frage 1 genannten Beamten durchgeführt, weil er gegen die ihm erteilte Weisung, den Kontakt zu Herrn Kirchner nicht weiter aufrechtzuerhalten, verstoßen hat.

Zu 3: Der Polizeidirektion Hannover ist keine Klage bekannt, die sich unmittelbar gegen eines der in Frage 1 genannten „Kontaktverbote“ richtet.

In dem auf das vorgenannte Disziplinarverfahren (siehe Frage 2) folgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren kam das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg nach dem Bericht der Polizeidirektion Hannover zu einer bestätigenden Bewertung des mit behördlicher Weisung ausgesprochenen „Kontaktverbots“.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 der Abg. Gabriela König (FDP)

Unfallschwerpunkt B 3?

„Zwei Tote und zwei Schwerverletzte bei Baumcrash auf Bundesstraße - Erst vor zwei Wochen

tödliches Überholmanöver wenige Hundert Meter weiter“, so wurde im Juli 2011 in der Presse über einen Unfall auf der Bundesstraße 3 bei Pattensen berichtet.

Auch auf anderen Abschnitten dieser Bundesstraße scheint es zu Unfallhäufungen zu kommen. So bezeichnet beispielsweise der Kreisverband Göttingen/Northeim des Verkehrsclubs Deutschland den Bereich Kreuzung B 3/Westrampe A 7 als Unfallschwerpunkt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Bundesstraße 3 auch aus Sicht der Verkehrsbehörden ein Unfallschwerpunkt?

2. Welche Bereiche der Bundesstraße 3 sind besonders stark von Unfallereignissen betroffen?

3. Wie haben sich die Unfallzahlen an der Bundesstraße 3 in den letzten fünf Jahren insgesamt und wie in den besonders betroffenen Bereichen entwickelt?

Die B 3 führt in Niedersachsen über eine Strecke von rund 280 km ab Ovelgönne im Landkreis Stade über Soltau–Celle–Hannover–Elze–Einbeck– Göttingen–Hannoversch-Münden über die Landesgrenze hinaus nach Kassel.

Durch diese gestreckte Linienführung durch Niedersachsen sind insgesamt sechs regionale Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und jeweils über zehn verschiedene Polizeidienststellen, Unfallkommissionen und untere Verkehrsbehörden für die B 3 zuständig.

Ebenfalls sehr unterschiedlich sind der Ausbauzustand und das Verkehrsaufkommen auf der B 3. Sie ist überwiegend gut ausgebaut und wird durchschnittlich von 10 000 Kfz/Tag genutzt. Im Raum Hannover verläuft die B 3 als vierspurig ausgebauter Stadtschnellweg mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 67 000 Kfz/Tag, während sie in Celle als Ortsdurchfahrt mit rund 23 000 Kfz/Tag belastet ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein, die Bundesstraße 3 stellt in ihrer Gesamtheit keinen Unfallbrennpunkt dar.

Zu 2: Unfallauffällig sind die Ortsdurchfahrt Celle und der Schnellwegbereich im Raum Hannover.

Zu 3: Eine Auswertung der Unfallentwicklung der letzten fünf Jahre auf der B 3 kann aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage nicht durchgeführt werden, da die Daten hierfür erst von den über zehn zuständigen Polizeidienststellen und Verkehrsbe