Protocol of the Session on January 20, 2012

In der Hildesheimer Zeitung vom 23. Dezember 2011 heißt es zu diesem Schreiben: „Der Kreiselternrats-Vorsitzende Karsten Treutler aus Bockenem reagiert in der Tat alarmiert. ‚Die Verunsicherung bei den Eltern ist riesengroß, ich bekomme täglich viele E-Mails zu dem Thema. Von der Nachmittagsbetreuung hängt für die Eltern alles Mögliche ab, vor allem die Berufstätigkeit. Die Leute verlassen sich auf die Ganztagsschulen und planen damit.’ Von der Landesregierung sei er deshalb derzeit enttäuscht: ‚Warum kann der Minister nicht endlich Klarheit schaffen? Die Zeit drängt!’“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann schafft die Landesregierung Klarheit für die Ganztagsschulen und schafft die erforderliche Rechtssicherheit?

2. Wie wird die Landesregierung ihr Versprechen, die Ganztagsangebote seien gesichert, einhalten?

3. Nach Angaben der Hildesheimer Zeitung vom 23. Dezember 2011 sollen die Schulen in Kürze weitere detaillierte Informationen erhalten. Wann und mit welchen konkreten neuen Inhalten werden die Schulen Informationen erhalten?

Diese Anfrage hat sich überholt, da hier seitens der Landesregierung längst verantwortungsvoll gehandelt wurde: Am 4. Januar 2012 ging ein Schreiben an alle niedersächsischen Schulen, das die rechtliche Lage im Ganztagsbereich klarstellt und darüber hinaus den niedersächsischen Schulen eine gute Perspektive auf dem Weg zu mehr Eigenverantwortlichkeit aufzeigt, indem die Servicefunktion der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestärkt und ausgebaut wird.

Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

mit meinem Schreiben vom 28. November 2011 an die niedersächsischen Ganztagsschulen hatte ich ein Moratorium für den Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen und verschiedene weitere für den Ganztagsbetrieb bedeutsame Entscheidungen mitgeteilt. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die zwischenzeitlichen Entwicklungen und Planungen in Kenntnis setzen, die allerdings über den reinen Ganztagsbetrieb hinausreichen.

Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass sich erfreulicherweise unsere Rechtsauffassung der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Verwendung von Honorarverträgen bzw. freien Dienstleistungsverträgen in Ganztagsschulen bestätigt hat. Die Äußerungen der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (DRV) im Kultusausschuss des Landtages wurden offenbar fehlinterpretiert. Dem Kultusministerium wurde seitens der DRV bestätigt, dass es bei der Beurteilung dieser Verträge jeweils auf die ‚konkrete Betrachtung und Würdigung des Einzelfalles’ ankommt. Von einer grundsätzlichen

Rechtswidrigkeit könne aber keine Rede sein.

Desgleichen hat eine vom Kultusministerium beauftragte renommierte und bundesweit tätige Anwaltssozietät in einem fundierten Rechtsgutachten die Zulässigkeit derartiger Verträge an Ganztagsschulen bestätigt. Insofern habe ich mich entschlossen, den Abschluss der sogenannten Honorarverträge wieder freizugeben.

Dabei ist es im schulischen Alltag aber außerordentlich wichtig, zu beachten, dass die außerschulischen Fachkräfte im Rahmen ihrer Verträge lediglich mit einem von vornherein zeitlich und sachlich festgelegten Angebot betraut werden und darüber hinaus weitere Pflichten nicht übernehmen dürfen. Damit werden sie nicht derart in den Schulbetrieb eingegliedert, dass von einer abhängigen Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts auszugehen wäre.

Naturgemäß wird aus zwingenden organisatorischen Gründen zwischen der Ganztagsschule und der außerschulischen Fachkraft für ein Schulhalbjahr oder ein Schuljahr eine regelmäßige, feste Zeit für die von der Fachkraft angebotene nicht unterrichtliche Veranstaltung vereinbart. Es darf aber nicht geschehen, dass die Fachkraft zu darüber hinausgehenden Einsätzen, z. B. als Vertretungskraft für andere, verpflichtet wird. Weiterhin ist die außerschulische Fachkraft nach den entsprechenden Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz im Unterschied zu Lehrkräften und sonstigen im unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land oder zum Schulträger stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch nicht Mitglied in schulischen Gremien. Eine Einflussnahme der Schule auf die Einsatzzeiten der außerschulischen Fachkraft, beispielsweise durch Festlegung von Konferenzterminen, kommt also auch insoweit nicht in Betracht. Ebenso wenig kommt eine Einplanung der außerschulischen Fachkraft für Auf

sichtsdienste außerhalb der von ihr durchgeführten Veranstaltung, z. B. in Pausen, infrage. Wichtig ist, dass die außerschulischen Fachkräfte nicht in die schulischen Abläufe integriert werden dürfen.

Zwischenzeitlich war auch die Frage aufgeworfen worden, ob das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nach einer zum 1. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetzesänderung auf die Kooperationsverträge Auswirkungen haben könnte. Eine von mir vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeholte Stellungnahme stellt klar, dass dieses nicht der Fall ist. Insoweit ergeben sich hieraus also keine weitergehenden Probleme bei der Abwicklung des Ganztagsschulbetriebes.

Ich möchte Sie nach wie vor dringend um die Beachtung der ‚Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten’ (RdErl. des MK vom 3. Juni 2010) und der ‚Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten’ der Nds. Landesschulbehörde (NLSchB) , die als Anlage diesem Schreiben beigefügt sind, sowie um Beachtung der Vorgaben der NLSchB im Einzelfall bitten. Gleichfalls beigefügt ist die Liste der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der NLSchB, die für alle Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Um Sie künftig bei der Abfassung der Verträge und bei der Beurteilung von rechtlichen Fragen noch besser zu unterstützen, habe ich mich für eine deutliche Aufstockung des Stellenbestandes der NLSchB entschieden. Diese Stellen werden für die angekündigten ‚Beratungs- und Prüfteams Ganztag’ in den vier Regionalabteilungen der NLSchB sowie eine zentrale Koordinierung und Steuerung dieses Bereichs eingesetzt. Diese Teams werden auch vor Ort Beratung und Unterstützung leisten. Sie werden aber auch mit klaren Prüfzuständigkeiten versehen, um gegebenenfalls

entstandene Fehlentwicklungen wirksam abstellen zu können.

Perspektivisch soll dies auch zu einer Erweiterung der NLSchB in ihrer Dienstleistungsfunktion und damit zu einer noch besseren Unterstützung der Schulen in ihrer Eigenverantwortlichkeit führen. Die Aufstockung des Personals der NLSchB wird damit allen Schulen in Niedersachsen zugute kommen, unsere Schulen von Verwaltungsaufgaben entlasten und mehr Freiräume für die pädagogische Arbeit schaffen. Kurz gefasst: mehr Personal in der Niedersächsischen Landesschulbehörde für mehr Eigenverantwortung und gute Pädagogik in der Schule!

Mit diesen Maßnahmen wird gewährleistet, dass in den Ganztagsschulen wieder mit frischer Kraft an die Gestaltung des Ganztagsbetriebs herangegangen werden kann und alle Schulen bei ihrer Arbeit unterstützt und entlastet werden.

Ihnen allen wünsche ich weiterhin viel Erfolg in Ihrem Wirken zum Besten für unsere Schülerinnen und Schüler und ein gutes Jahr 2012.“

Damit sieht sich die Landesregierung in ihrem bisherigen Handeln im Ganztagsbereich bestätigt. Der Ganztagsbereich im Lande ist gut aufgestellt und abgesichert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1, 2 und 3: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Anlage 20

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 21 der Abg. Frauke Heiligenstadt (SPD)

Schulverwaltungskräfte in Niedersachsen

In den letzten Jahren haben sich der Arbeitsplatz, das Aufgabenspektrum und die Anforderungen an die Schulverwaltungskräfte in den Schulsekretariaten verändert. Zur Neukonzeption des Arbeitsplatzes „Schulverwaltung“ hat der Verband Schulverwaltungskräfte Niedersach

sen e. V. mehrere Resolutionen verabschiedet. Diese Resolutionen fordern für die Schulverwaltungskräfte als kommunale Beschäftigte Verbesserungen ein. Zurzeit sollen Gespräche zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden bezüglich der Arbeitssituation von Schulleitungen und Schulverwaltungskräften geführt werden. Bei diesen Gesprächen soll über ein Abkommen verhandelt werden, weil das Land aufgrund der Veränderungsprozesse an Schulen einen entsprechenden Handlungsbedarf anerkennt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung aufgrund der Veränderungen des Arbeitsplatzes der Schulverwaltungskräfte im Sinne der Resolutionen des Verbandes Schulverwaltungskräfte Niedersachsen e. V.?

2. Wie sieht der Stand der Ergebnisse der o. g. Gespräche aus?

3. Warum bindet die Landesregierung die Kompetenz des Verbandes Schulverwaltungskräfte Niedersachsen e. V. in die o. g. Gespräche nicht mit ein?

Der Verein Schulverwaltungskräfte Niedersachsen e. V. hat im April 2011 eine umfangreiche Resolution zur Neukonzeption des Arbeitsplatzes „Schulsekretariat“ verabschiedet. Die darin zum Ausdruck gebrachten Forderungen bezüglich individueller Arbeitsplatzbeschreibungen, Stellenbemessungen, einer adäquaten und zeitgemäßen Eingruppierung, regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen sowie einer laufenden Evaluation richten sich offenkundig an die jeweiligen Beschäftigungsarbeitgeber, d. h. an die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Die gestellten Forderungen können nur von diesen kommunalen Schulträgern geprüft, bewertet und schließlich erfüllt oder abgelehnt werden.

Der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es, sich in dieser Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der kommunalen Schulträger nicht wertend zu äußern.

Dessen ungeachtet sind das Kultusministerium und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens kontinuierlich im Gespräch bezüglich der sich fortentwickelnden Arbeitssituation der Schulleitungen und der Schulverwaltungsassistenz und suchen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen, um die Bedingungen für Arbeitszufriedenheit und Arbeitsmotivation zu optimieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Ungeachtet der Resolution des Vereins Schulverwaltungskräfte Niedersachsen e. V. ist der Landesregierung bewusst, dass infolge der gesellschaftlichen, technischen, schulfachlichen und schulrechtlichen Innovationen die Tätigkeiten der Schulverwaltungskräfte Veränderungen unterliegen.

Das Gesetz zur Änderung des NSchG vom 12. November 2010 trägt einer solchen Veränderung Rechnung, indem in den §§ 53 und 112 NSchG der Beschäftigtenkreis, für den das Land die persönlichen Kosten zu tragen hat, um das Verwaltungspersonal zur Personal- und Mittelbewirtschaftung an öffentlichen berufsbildenden Schulen erweitert wurde.

Außerdem wird zur Entlastung sowie zur Unterstützung der Schulleitungen und der Schulverwaltungsassistenz der Stellenbestand in den vier Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) im Bereich der „Beratungs- und Prüfteams Ganztag“ deutlich aufgestockt. Perspektivisch soll dies auch zu einer Erweiterung der NLSchB in ihrer Dienstleistungsfunktion und damit zu einer noch besseren Unterstützung der Schulen in ihrer Eigenverantwortlichkeit führen.

Weiterer Handlungsbedarf ist von den kommunalen Schulträgern zu identifizieren, zu bewerten und zur Diskussion in die gemeinsamen Gespräche einzubringen.

Es sei allerdings angemerkt, dass Aufgabenverlagerungen und sonstige Veränderungen in der Struktur von Schule und Schulaufsicht die grundsätzliche Kostenlastverteilung nach den §§ 112, 113 NSchG, die auch bei sich ändernden realen Verhältnissen fortbesteht, nicht berühren.

Zu 2: Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und das Kultusministerium stimmen darin überein, dass die Aufgaben und Finanzierungsbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Schulträgern überdacht werden sollten. Wie die künftige Ausgestaltung der DV-Administration in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist auch eine Neukonzeption des Arbeitsplatzes „Schulsekretariat“ ein Teilaspekt der laufenden Gespräche. Ob und inwieweit sich Gesprächsergebnisse nach Umsetzung durch die kommunalen Schulträger bei den Arbeitsplätzen in den Schulsekretariaten widerspiegeln, bleibt der kommunalen Selbstverwaltung überlassen.

Zu 3: Der Verein Schulverwaltungskräfte Niedersachsen e. V. ist ein Zusammenschluss von Schulverwaltungskräften aller Schulformen. Ob der Verein die Schulverwaltungskräfte in Niedersachsen repräsentativ vertritt und ob er hinreichend legitimiert ist, Verhandlungen, Beratungsgespräche oder Ähnliches für diesen Personenkreis zu führen, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung.

Die zentralen Forderungen des Vereins sind jedenfalls Ansprüche an die Kommunen als Beschäftigungsarbeitgeber der Schulverwaltungskräfte. Es bleibt den kommunalen Schulträgern bzw. ihren jeweiligen Spitzenverbänden unbenommen, die Kompetenz des Verbandes für die laufenden Gespräche zu nutzen.

Eine durch die Landesregierung initiierte Einbindung des Vereins in die Verhandlungen könnte von den Kommunen als wertende Einmischung des Landes in eine Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gewertet werden.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 22 des Abg. Ronald Schminke (SPD)