Protocol of the Session on January 19, 2012

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zur Petition 02507/10/16 erteile ich der Kollegin Flauger das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petentin fordert, dass sensible Daten, z. B. Angaben über das Privatvermögen, die Steuernummer und Angaben über Leistungen nach dem BAföG, bei der Einreichung eines Befreiungsantrages bei der Gebühreneinzugszentrale für die Rundfunkgebühren nicht mehr offengelegt werden müssen. Das Problem ist - das schildert sie -, dass die Bewilligungsbescheide für Leistungen nach dem BA

föG im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden müssen, um eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu erhalten.

Wir haben dieses Problem auch in den Beratungen zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag immer wieder angesprochen und auch am Beispiel der Hartz-IV-Bescheide deutlich gemacht.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten - Jens Nacke [CDU]: Jetzt ist der Da- tenschutz wieder wichtig, oder was?)

Um eine Rundfunkgebührenbefreiung zu bekommen, müssen Bescheide inhaltlich vollständig vorgelegt werden, die sehr viele persönliche Daten auf zig Seiten enthalten, obwohl die Tatsache als solche, dass der Bescheid erteilt wurde, ausreichen würde und das Gleiche über sogenannte Drittbescheinigungen erreichbar wäre, auf denen nur das bestätigt wird.

Hier wird ein Grundprinzip des Datenschutzes, nämlich die Datensparsamkeit, nicht berücksichtigt. Das war einer der Gründe, warum wir den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgelehnt haben.

(Jens Nacke [CDU]: Darüber hätten Sie heute Morgen einmal nachdenken sollen!)

In der Stellungnahme der Niedersächsischen Staatskanzlei wird ausgeführt:

„Die Problematik, dass die Bescheide oftmals mehr Informationen beinhalten als für eine Entscheidung über die Rundfunkgebührenbefreiung erforderlich ist, ist den Rundfunkanstalten und der von ihr beauftragten GEZ hinlänglich bekannt. Aus diesem Grund stehen sie seit Jahren mit allen beteiligten Behörden in Kontakt, um dort die Ausstellung der sogenannten ‚Drittbescheinigung‘ zu erreichen.“

Das Problem ist: Sie können das an der Stelle nicht durchsetzen. Das steht dort ebenfalls: Die Rundfunkanstalten haben

„keinen Einfluss darauf, ob und wann solche Umstellungen erfolgen.“

Der NDR bittet um Verständnis für die Verfahrensweise, weil sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Da kann es nur eine Konsequenz geben. Sie liegt klar auf der Hand: Hier müssen gesetzliche Ände

rungen her, um den Datenschutz zu gewährleisten. Da muss die Landesregierung initiativ werden. Deswegen beantragen wir „Berücksichtigung“.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Ursula Helmhold [GRÜ- NE]: Wir ebenfalls!)

Ebenfalls zu dieser Petition erteile ich dem Kollegen Rickert das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Flauger hat den Sachverhalt völlig richtig dargestellt. Wenn jemand Gebührenbefreiung beantragt, dann muss er seine Einkommensverhältnisse nachweisen. In dem hier vorliegenden Fall handelt es sich um BAföG-Bescheinigungen, aus denen aber wesentlich mehr Informationen hervorgehen, als gebraucht werden, um den Antrag zu bescheiden. Wie wir diskutiert haben, ist es technisch nicht anders möglich, an das Wissen um die nötigen Informationen zu kommen, sodass wir hinnehmen müssen, dass diese Bescheinigung zur Beurteilung der Gebührenbefreiung herangezogen wird.

Die Notwendigkeit eines „abgespeckten“ - so nenne ich es einmal - Informationsmaterials, der sogenannten Drittbescheinigung, ist durchaus erkannt worden. Frau Flauger hat aus der Stellungnahme der Landesregierung zitiert. Der Text geht dort weiter - das vervollständige ich -:

„Erfreulicherweise beteiligen sich bereits sehr viele Behörden an diesem vereinfachten Verfahren, sodass sich die Anzahl der Antragsteller, die mangels einer solchen Bescheinigung einen Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie einreichen müssen, schon erheblich reduziert hat.“

Das heißt, die Dinge sind im Fluss. Wenn hier Daten übermittelt werden müssen, so ist auch der Empfänger dieser Daten nach den Regeln des Datenschutzes verpflichtet, die Daten sorgfältig zu behandeln. Die Sensibilität der Daten ist damit ja nicht aufgehoben.

Wir haben im Ausschuss „Sach- und Rechtslage“ beantragt.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile jetzt der Kollegin Pieper das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Flauger, mein Kollege Rickert hat es gerade noch einmal sehr ausführlich dargestellt. Wenn jemand Gebührenbefreiung beantragt, hat er - in diesem Fall die Petentin - auch die Pflicht, die Bedürftigkeit nachzuweisen. Also können wir nichts anderes, als nach dem gegenwärtigen Recht zu handeln. Das heißt, etwas anderes als „Sach- und Rechtslage“ ist im Moment nicht möglich. Dementsprechend müssen wir hier so bescheiden.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Aber man kann Gesetze auch ändern! Das fordern wir! Das wollen Sie aber nicht!)

Mir liegt noch eine Wortmeldung des Kollegen Bachmann vor. Er möchte auf die Petition 01266/11/16 zurückkommen. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank! Nach der Ansage von Frau Lorberg möchte ich für die SPD-Fraktion auf die Petition der Dame aus Merzen - Anerkennung eines in Polen abgelegten Examens als Physiotherapeutin - zurückkommen. Auch wir haben die Petition streitig gestellt.

Frau Lorberg, es ist kein „Gequake“ - Sie haben dazu ja bereits eine Bemerkung des Präsidenten erhalten -, wenn der Kollege Limburg hier dazwischengerufen hat: „Sie will nicht als Dolmetscherin oder als Deutschlehrerin arbeiten, sondern als Physiotherapeutin!“ Sie tun ja so, als würde sie die deutsche Sprache überhaupt nicht beherrschen. Natürlich spricht sie deutsch. Sie hat auch die Petition in deutscher Sprache eingereicht. Aber sie muss nicht ein Deutschexamen ablegen, um diesen Beruf auszuüben. Das will ich noch einmal deutlich machen - nicht dass hier der Eindruck entsteht, die Petentin wolle den Beruf der Physiotherapeutin ausüben, ohne die deutsche Sprache zu beherrschen. Sie spricht Deutsch.

So haben wir uns das nicht vorgestellt mit der Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs

abschlüssen. Etwas mehr Bewegung sollte da schon hineinkommen.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Wer das zweieinhalb Jahre studiert hat, ist sehr wohl in der Lage, den Praxisnachweis zu erbringen. Da muss man nicht zu erneuten Prüfungen einladen.

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

An dieser Stelle muss sich noch mehr bewegen, wenn wir glaubwürdig sein wollen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir schließen damit die Beratung über die Eingaben ab und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln, bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Ich komme zunächst zur Eingabe 02441/09/16 (01). Hier geht es um die Genehmigung der Erweiterung einer Legehennefarm.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden.

Ich komme zur Eingabe 01266/11/16 (01). Hier geht es um die Anerkennung eines in Polen abgelegten Examens als Physiotherapeutin.

Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer diesen bei

den Änderungsanträgen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.

Ich komme zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen zur Eingabe 02535/07/16 (01). Hier geht es um die Geflügelhaltung durch die Firma Wiesenhof.

Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer diesen Änderungsanträgen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen und im Übrigen die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.