Protocol of the Session on December 9, 2011

Darüber hinaus haben in den einstweiligen Ruhestand versetzte politische Beamte Anspruch auf ein „zeitweise erhöhtes Ruhegehalt“ sowie nach Ablauf des vorbezeichneten Zeitraums das „erdiente“ Ruhegehalt.

Anlage 60

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 61 der Abg. Christian Meyer und Helge Limburg (GRÜNE)

Vom Steintorviertel zur Dorferneuerung - War die Versetzung Christian Grahls auf die Stelle als Referatsleiter des Referates für Landentwicklung und ländliche Bodenordnung ein „Akt der Belohnung“ (HAZ vom 23. November 2011) des Innenministers?

Am 22. November 2011 wurde durch das Innenministerium bekannt gegeben, dass der ehemalige Präsident der Zentralen Polizeidirektion Hannover, Herr Christian Grahl, künftig als Leiter des Referates für Landentwicklung und ländliche Bodenordnung im Agrarministerium beschäftigt werden wird.

Herr Grahl war nach Berichten über einen Besuch und eine Feier in der „Sansibar“ in Hannovers Steintorviertel, die er mit Polizeischülern verbrachte, zunächst an die Spitze des Landesamts für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) versetzt worden. Dort sollte er sein altes Gehalt behalten. Nach Kritik an dieser Versetzung wurde ihm laut HAZ vom 23. November 2011 von der Regierung angeboten, in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden. Er wäre dann zweieinhalb Jahre lang auf hohem Gehaltsniveau weiterbezahlt worden. Dies habe Herr Grahl abgelehnt. Anschließend wurde Herr Grahl auf Beschluss des Kabinetts in das Agrarministerium versetzt. Die Opposition bewertete diese Versetzung auf einen „sicheren Posten“ als „Akt der Belohnung“ (HAZ vom 23. November 2011). Gleichzeitig läuft ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Grahl.

Die Stelle der Referatsleitung 306 - Landentwicklung und ländliche Bodenordnung - im Agrarministerium war zuvor ausgeschrieben worden, Bewerbungsschluss war der 28. Oktober 2011. In der Stellenausschreibung waren klare Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber formuliert.

Gesucht wurde eine „engagierte Persönlichkeit, die kraft fachlicher Kompetenz in der Lage ist, neue Entwicklungen für die ländlichen Räume und der ländlichen Bodenordnung einzuschätzen, zu beurteilen und deren Umsetzung voranzutreiben.“

Außerdem wurde erwartet, „durch beispielhaftes Führungs- und Sozialverhalten die Landesbediensteten der Fachverwaltung zu motivieren“. Außerdem ist Voraussetzung für die Ausübung des Dienstpostens der Nachweis von Europakompetenz oder internationaler Erfahrung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist mit Antritt der o. g. Stelle die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit verbunden, und, wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diesen „Akt der Belohnung“ (HAZ vom 23. Novem- ber 2011)?

2. Welche Umstände haben es nach der Versetzung von Herrn Grahl in das LSKN notwendig gemacht, diesen bereits nach zwei Wochen erneut - dieses Mal in das ML - zu versetzen?

3. Welche Folgen kann das laufende Disziplinarverfahren auf die erfolgte Versetzung von Herrn Grahl haben, und stellt die Kabinettsentscheidung einen Vorgriff dar?

Unmittelbar nach Bekanntwerden weiterer Details des Besuchs der Sansibar durch den damaligen Präsidenten der Zentralen Polizeidirektion, Dr. Christian Grahl, wurde dieser am 11. November 2011 von seiner Funktion entbunden und mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) betraut.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport reagierte damit unmittelbar und innerhalb des ihm zur Verfügung stehenden dienstrechtlichen Handlungskanons. Hiernach war die Entscheidung, Herrn Dr. Grahl eine Aufgabenwahrnehmung beim LSKN zu übertragen, die einzig rechtlich vertretbare. Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder in ein anderes Amt innerhalb der Landesverwaltung hätte der Entscheidung durch die Landesregierung bedurft.

Fest stand, dass Herr Dr. Grahl als Präsident der ZPD seiner Vorbildfunktion nicht mehr gerecht werden konnte. Herr Minister Schünemann beabsichtigte deshalb, das Kabinett in der nächstmöglichen Kabinettssitzung am 22. November 2011 um Entscheidung über die Personalie zu bitten. Am 15. November 2011 wurde außerdem ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Dr. Grahl wegen der mit dem Vorfall in der Sansibar in Zusammenhang stehenden Details eingeleitet.

In seiner Sitzung am 22. November 2011 beschloss das Kabinett die Rückernennung von Herrn Dr. Grahl in ein Amt der Besoldungsgruppe B 2 als Ministerialrat sowie seine Versetzung zum Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Infolge der Entscheidung des Kabinetts vom 22. November 2011 änderte sich der Status von Herrn Dr. Grahl als Beamter auf Lebenszeit nicht. Diesen Status hatte er auch bereits als Präsident der Zentralen Polizeidirektion inne.

Bei dem Amt eines Polizeipräsidenten handelt es sich um ein Amt im Sinne des § 30 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) in Verbindung mit § 39 Satz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG). Ein Polizeipräsident kann daher jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

Bei dem aktuellen Amt von Herrn Dr. Grahl als Ministerialrat handelt es sich nicht mehr um ein Amt im Sinne von § 30 Abs. 1 BeamtStG in Verbindung mit § 39 Satz 1 Nr. 5 NBG. Dies bewertet die Landesregierung nach den gegebenen Umständen als angemessen.

Zu 2: Die unverzügliche Übertragung einer anderen Aufgabe - in diesem Fall beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie - war nach Bekanntwerden weiterer Details um den Besuch der Sansibar die einzige dienstrechtlich vertretbare Möglichkeit des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport am Nachmittag des 11. Novembers 2011, um nach innen und nach außen ein deutliches Signal zu setzen. Zu einer sofortigen Entscheidung über eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder in ein anderes Amt innerhalb der Landesverwaltung war der Minister nach den dienstrechtlichen Befugnissen nicht ermächtigt. Diese Entscheidungen sind dem Kabinett vorbehalten.

Zu 3: Auf die am 22. November 2011 erfolgte Versetzung von Herrn Dr. Grahl hat das laufende Disziplinarverfahren keinen Einfluss. Ebenso wenig stellt die Kabinettsentscheidung einen Vorgriff dar. Das Disziplinarverfahren ist am 15. November 2011 eingeleitet worden. Nach dem Gesetz steht dem Beamten danach eine Frist von einem Monat zur schriftlichen Stellungnahme zu. Ob und welche der nach niedersächsischem Disziplinargesetz in

Betracht kommenden Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen wird, ist nach derzeitigem Verfahrenstand noch nicht absehbar.

Anlage 61

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 62 der Abg. Enno Hagenah und Ursula Helmhold (GRÜNE)

Blitzerverbot in Schaumburg - Will der Verkehrsminister die Verkehrssicherheit auf der A 2 in Schaumburg nicht erhöhen?

Seit Oktober 2010 dürfen niedersächsische Kommunen mit Erlaubnis des Landes eigene stationäre Radaranlagen an Autobahnen aufstellen und betreiben. Der Landkreis Schaumburg hatte daraufhin die Platzierung von insgesamt zwei stationären Radaranlagen in der Nähe der Anschlussstellen Bad Eilsen und Rehren beantragt.

Wie die Schaumburger Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 18. November 2011 berichteten, seien bereits Detailgespräche terminiert gewesen. Darin sollte es um die genauen Standorte gehen sowie um die technische Koppelung mit der sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA), der elektronischen flexiblen Tempovorgabe. Diese Gespräche seien von der Landesbehörde für Straßen und Verkehr aber „plötzlich abgebrochen“ worden. Konkret wurde ein für Ende September anberaumter Ortstermin an zwei Unfallschwerpunkten an der A 2 kurzfristig von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgesagt.

Die Kreisverwaltung hörte danach nichts mehr und erfuhr Mitte November aus der Braunschweiger Zeitung, dass der niedersächsische Verkehrsminister keine weiteren Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wolle.

Die Kreise Peine, Gifhorn und Helmstedt wollen fünf Anlagen aufstellen. Dort waren offenbar Verträge mit den Landkreisen bereits abgeschlossen. Anschließend, so Christian Budde, Sprecher des Verkehrsministeriums (zitiert laut Schaumburger Nachrichten vom 18. November 2011) habe Verkehrsminister Jörg Bode (FDP) jedoch entschieden, dass es „keine weiteren Blitzer geben soll“.

Der Minister begründe das mit der Überzeugung, dass das Ziel angemessener Geschwindigkeiten „mit Fingerspitzengefühl“ erreicht werden müsse, weil die Akzeptanz der Autofahrer nötig sei, erläuterte Budde. Das VBASystem auf der A 2 sei das vorrangig geeignete Mittel, „optimal sicheren und effektiv fließenden Verkehr“ zu befördern. Blitzer könnten nur ein ergänzendes „letztes rigoroses Mittel sein“, erklärte Budde diese Position.

Auf den 34 km des Schaumburger Abschnitts der A 2 ereignen sich nach Angaben der Kreisverwaltung Schaumburg pro Jahr rund 1 000

Unfälle. Dies belaste Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte erheblich. Mehr Verkehrssicherheit sei dort nur durch Radarblitzer zu erreichen, erklärte der Pressesprecher des Landkreises Schaumburg, Heimann.

Der Erlass vom Oktober 2010 war auf ausdrücklichen Wunsch der Polizei entstanden, die bereits vor Jahren den Wunsch geäußert hatte, dass die Kommunen Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung übernehmen sollten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welcher Begründung wurden die Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Schaumburg abgebrochen und der Ortstermin im September abgesagt?

2. Wie erklärt die Landesregierung die Tatsache, dass der Verkehrsminister offensichtlich eine restriktive Politik im Hinblick auf Verkehrsüberwachung an Autobahnen betreibt und damit nach Auffassung des Landkreises Schaumburg eine erhöhte Unfallhäufigkeit in Kauf nimmt, während die Polizei eine erhöhte Beteiligung der Kommunen an der Überwachung des Verkehrs an Unfallschwerpunkten auf Autobahnen fordert und speziell zu diesem Zweck ein Erlass herausgegeben wurde?

3. Wann wird der Verkehrsminister dem Landkreis Schaumburg die notwendigen Daten über das jeweils gültige Tempolimit übermitteln lassen und damit indirekt die Genehmigung zur Überwachung der Geschwindigkeit auf der A 2 erteilen und damit nach Auffassung des Landkreises Schaumburg zur Verkehrssicherheit beitragen?

Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Verkehrssicherheit auf niedersächsischen Straßen zu erhöhen. Zur Erreichung dieses Ziels sind differenzierte Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Durch die Verbesserung der Infrastruktur wird der Rahmen für eine sichere Verkehrsteilnahme geschaffen. In Niedersachsen werden für die Erhaltung und die Grunderneuerung von Bundesfernstraßen inklusive Ingenieurbauwerken jährlich Investitionen von ca. 250 Millionen Euro eingesetzt. Mit einem umfassenden Programm des Bundes werden die bestehenden Tunnel an Bundesfernstraßen an die aktuellsten technischen Regelungen und Sicherheitsstandards angepasst, um allen Verkehrsteilnehmern eine optimale Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Für schwächere Verkehrsteilnehmer, wie z. B. Fahrradfahrer, wird das Radwegenetz an Bundesstraßen ständig erweitert und erhalten. Jeder vierte Radwegkilometer an Bundesstraßen liegt in Niedersachsen.

Ein sicherer und die Kapazitäten ideal nutzender Verkehrsfluss wird zudem durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) erreicht. Diese Anlagen sind feste Bestandteile der niedersächsischen

Bundesfernstraßeninfrastruktur, nachdem die Landesregierung gegenüber dem Bund sehr nachdrücklich auf deren Installation gedrungen hat. Die VBA dienen dazu, den Fahrzeugführer durch die dynamische Regulierung der zulässigen Geschwindigkeit frühzeitig auf Gefahren- und Störungsstellen hinzuweisen, die Verkehrsströme gleichmäßig zu halten und wegweisende oder verkehrslenkende Hinweise zu geben. Das Verkehrsministerium möchte durch eine bedarfs- und verkehrssicherheitsorientierte Schaltung für diese Verkehrslenkung eine hohe Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erreichen.

Ein weiteres mögliches Mittel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist die Einrichtung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Deren Einsatz gilt es sorgfältig abzuwägen; denn durch das abrupte Abbremsen der Fahrzeuge bei Erkennen der Blitzlichtanlage kann es zu gefährlichen Situationen kommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Auswirkungen von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf die Verkehrssicherheit sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren wissenschaftlich untersucht werden. Für eine solche Untersuchung reichen die geplanten fünf Überwachungsanlagen der Landkreise Peine, Helmstedt und Gifhorn aus.

Zu 2: Die Beachtung der Verkehrsregeln ist eine der Grundvoraussetzungen für die Verkehrssicherheit.

Die Änderung des Gemeinsamen Runderlasses des MI und des MW vom 25. November 1994, zuletzt geändert den Gemeinsamen Runderlass vom 7. Oktober 2010, ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden, von Stellen außerhalb des Verkehrsraums Geschwindigkeitsmessungen auch auf Bundesautobahnen durchzuführen.

Aus der rechtlichen Möglichkeit ist kein Anspruch auf Aufstellung der Überwachungsanlage ableitbar.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.