Nur so viel zu dieser Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrates: Niedersachsen hat dort gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses und damit für die vom Bundestag beschlossene Kompromissregelung gestimmt, die von den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene und von dem Verband der kommunalen Unternehmen getragen wurden. Insoweit gibt es ein eindeutiges Votum Niedersachsens für den Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Allerdings - so ist das in einer Demokratie - muss man feststellen, dass im Umweltausschuss des Bundesrats der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, also gegen den Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden, eine Mehrheit gefunden hat. Auch dies muss man zur Kenntnis nehmen. Erst danach, nachdem also der Kompromiss von der Ausschussmehrheit abgelehnt worden und im Bundesratsverfahren als gescheitert anzusehen war - zumindest in der Sitzung des Umweltausschusses -, hat Niedersachsen Anträge gestellt, die vor allem der Verbesserung eines fairen Interessenausgleichs zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Entsorgern dienen sollten, genauso wie es der Niedersächsi
Die Mehrheit der Länder im Bundesrat hat am 25. November 2011 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen, die Gleichwertigkeitsklausel zu streichen, obwohl dieser Gesetzestext mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene und dem Verband kommunaler Unternehmen abgestimmt und von diesen akzeptiert war.
Zu 1 und 2: Die Niedersächsische Landesregierung vertritt selbstverständlich die Interessen der niedersächsischen Kommunen. Sie ist der Auffassung, dass die Entsorgung von Siedlungsabfall daher grundsätzlich Aufgabe der Kommunen bleiben muss. Gleichzeitig hat sie aber auch auf einen fairen Umgang mit privaten Unternehmen zu achten. Ein gesunder Wettbewerb kommt allen Beteiligten zugute.
Es dürfte den Betroffenen nur schwer zu vermitteln sein, wenn bestehende private Entsorgungsstrukturen und damit Arbeitsplätze vernichtet werden, nur weil ein kommunaler öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger diesen Teil der Entsorgung alleine wahrnehmen will.
- Wollen Sie die Antwort hören, oder wollen Sie sie nicht hören? Dass sie Ihnen nicht gefällt, mag ja sein.
(Kurt Herzog [LINKE]: Es wäre gut, wenn Sie darüber nachdenken wür- den, was Sie sagen! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Fragen sind kurz und knapp zu stellen, und so sind sie auch zu beantworten!)
Am Beispiel des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Kreislaufwirtschaft und des Abfalls wird deutlich, dass die Landesregierung hinter den niedersächsischen Kommunen steht. Denn sie hat im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt und damit die mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene abgestimmten Regelungen unterstützt. Von einer „Kommunalfeindlichkeit“ kann also gar keine Rede sein.
Zu 3: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Kreislaufwirtschaft und des Abfalls dient der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Diese Zielsetzung wurde und wird von der Landesregierung unterstützt.
Mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 28. Oktober 2011 hat das Gesetz den Status eines Entwurfs verloren. Die Landesregierung hat im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Sie war bereit, dem Gesetz zuzustimmen und es damit insgesamt zu befürworten. Dies hat Minister Sander in seiner Rede im Bundesratsplenum ausdrücklich ausgeführt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Präsident des Deutschen Landkreistages - anders als hier von Minister Bode geäußert - nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses die Erwartung geäußert hat, dass die Gleichwertigkeitsprüfung entfallen werde, frage ich die Landesregierung ganz konkret: Wie wird sich Niedersachsen in der nächsten Woche im Bundesrat verhalten?
Sehr geehrte Frau Stief-Kreihe, ich sage noch einmal etwas zum Verfahren. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser ist einerseits im Notifizierungsverfahren von der Europäischen Kommission mit Bedenken belegt worden und andererseits in der öffentlichen Diskussion in Deutschland, beispielsweise von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der kommunalen Unternehmen, kritisiert worden. Auch die Bundestagsfraktionen hatten unterschiedliche Positionen.
Um ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden, hat sich Bundesumweltminister Röttgen aufgemacht, einen Kompromiss zu finden. Wenn ein Kompro
miss tragfähig ist, bedeutet das immer, dass die eine Seite nicht alles bekommt und die andere Seite auch nicht alles bekommt. Man versucht, sich in der Mitte zu treffen, sodass beide Seiten sagen: Unsere Intentionen, die nach unserer Ansicht bestehenden Notwendigkeiten, sind abgedeckt. Dieser Kompromiss ist vom Deutschen Bundestag beschlossen und von den kommunalen Spitzenverbänden auch öffentlich in einer gemeinsamen Presseerklärung bestätigt worden. Da kann es gar kein Vertun geben.
Nun ist der Vermittlungsausschuss bezüglich dieses Gesetzes nur in dieser einen Frage, nämlich bezüglich der sogenannten Gleichwertigkeitsklausel, angerufen worden, nicht aber dem Grunde nach. Sie müssen sehen, dass man in einem Vermittlungsverfahren, wenn man schaut, ob der Kompromiss trägt oder ob nachgesteuert werden muss, die Position oder Grenzen, über die man nicht gehen kann, oder Ähnliches natürlich nicht öffentlich zu Markte tragen wird. Wenn Sie mit Ihrem Partner so umgingen, wäre das für ein Verfahren absolut kontraproduktiv.
Sie brauchen im Bundesrat, damit das Gesetz beschlossen wird, die Zustimmung der sogenannten B-Seite und der sogenannten A-Seite oder aber zumindest von den Großen Koalitionen, damit Sie eine positive Mehrheit bekommen. Sie müssen in diesem Verfahren somit zum einen die Bedenken der Europäischen Kommission, die im Notifizierungsverfahren aufgeworfen worden sind, sehen, und Sie müssen zum anderen sehen, dass der Gesetzentwurf schon einen Kompromiss zwischen den Beteiligten, nämlich der kommunalen Seite und der Bundesregierung, darstellt. Daher verbieten sich aus meiner Sicht, wenn man das Gesetz nicht europarechtswidrig machen möchte, große Veränderungen.
Sollte das Gesetz in diesem Verfahren eine zu starke Veränderung erfahren, wären relativ schnell eine Notifizierungsrüge beim Europäischen Gerichtshof und eine Entscheidung zu erwarten, die diese Regelung des Gesetzes nichtig und nicht anwendbar macht. Ich habe große Zweifel, ob das der Interessenlage der Kommunen entspricht.
Deshalb werden wir die Interessen der Kommunen und auch der kommunalen Spitzenverbände im Vermittlungsverfahren weiter berücksichtigen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass auf der kommunalen Ebene gerade das Thema Altpapier immer wieder eine große Rolle spielt und es dazu kürzlich ein Urteil - ich glaube, des Bundesverwaltungsgerichts - gegeben hat, hätte ich gern von der Landesregierung gewusst, wie sie die Konsequenzen und die Bedeutung dieses Urteils einschätzt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Oetjen, Sie haben recht: Es war das Bundesverwaltungsgericht, das ein Urteil gesprochen und eine Entscheidung getroffen hat, die Auswirkungen auf den Bereich des Altpapiers hat. Sie müssen sehen - das ist die Gewaltenteilung in Deutschland in die erste, zweite und dritte Gewalt -, dass die dritte Gewalt eine Ausführung einer bestehenden Rechtslage natürlich kritisieren bzw. aufheben und sagen kann, dass das, was in der Praxis geschieht, nicht rechtskonform ist, dass dies aber die erste Gewalt, die Gesetzgebungsgewalt, nicht hindert, die Rechtsnorm, aufgrund derer die dritte Gewalt eine Entscheidung getroffen, ein Urteil gefällt hat, zu ändern. Das heißt: Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, den Rechtsrahmen zu verändern, den das Gericht angewandt hat.
Außerhalb der Kommunen und bei diesen nahestehenden Organisationen und Personen, beispielsweise des Verbands der kommunalen Unternehmen, wird dieses Urteil sehr kritisch gesehen und diskutiert, da es möglicherweise die EURegelung zur Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit nicht in ausreichendem Maße beachtet. Deshalb und auch wegen der europäischen Abfall
rahmenrichtlinie wäre es sehr sinnvoll, wenn wir ein gemeinsames neues Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht bekämen, wenn also das Vermittlungsverfahren zu einem Erfolg geführt werden könnte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ein wesentliches Kernelement der sozialen Marktwirtschaft der Wettbewerb ist, frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Vorteile sieht man in der Entsorgungswirtschaft im Bereich des Wettbewerbs?
(Beifall bei der FDP - Olaf Lies [SPD]: Das war eigentlich eine gute Frage! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Warum stel- len Sie nicht eine eigene Anfrage, wenn Sie so viele Fragen an den Mi- nister haben?)
Sehr geehrter Herr Wenzel, die Anfrage wurde von den Kollegen der SPD eingebracht. Das gesamte Parlament hat anscheinend ein Interesse an diesem Thema. Deshalb bin ich gern bereit, die Fragen, die sonst von Ihnen so gern in den Raum gestellt werden, zu klären. Denn es gab ja die Unsicherheit im Parlament, was die Landesregierung im Bundesratsverfahren gemacht hat und ob die Landesregierung - das ist ja der schwelende Vorwurf - die Beschlussfassung des Landtags in einem Entschließungsantrag zu diesem Gesetzgebungsverfahren überhaupt berücksichtigt und umgesetzt hat. Dazu ich nur sagen: Ja, das haben wir.
Nun zur Frage nach dem Wettbewerb mit privaten Entsorgern. Privater Wettbewerb schafft Arbeitsplätze und bringt dem Bürger auch eine höhere Qualität der Entsorgung. Es ist vom System bedingt, dass man als Unternehmen, ganz gleich, ob privates oder kommunales Unternehmen, immer versucht, entweder über günstigere Konditionen oder über eine höhere Qualität im Wettbewerb erfolgreicher zu sein. Das heißt, der Bürger hat auf der einen Seite den Vorteil, dass bei der Erbrin
gung einer Dienstleistung oder einer Produktion im Wettbewerb auch immer der Druck auf die erforderlichen Kosten vorhanden ist, dass auf der anderen Seite aber auch der Qualitätsdruck vorhanden ist, ein besseres Angebot als andere zu machen. Das haben wir beispielsweise im Bereich des Altpapiers gesehen, in dem durchaus unterschiedliche Systeme zum Einsatz kamen: zum einen sozusagen gebündelte Papiere, die an der Straße abgelegt wurden, zum anderen Papier in Säcken oder aber auch komfortable Tonnen, die sozusagen das Flattern des Papiers im Wind verhindert haben, etc.
Man hat gesehen, dass der Bürger dort, wo es ein gutes Angebot gab, weil andere nachzogen, durchaus eine Alternative ergriffen hat. Das führte in anderen Bereichen, in denen es diesen Druck aus Gründen nicht vorhandenen Wettbewerbs nicht gab, dazu, dass das Angebot erhöht war.
Man kann aber sagen: Da gibt es keinen Unterschied zwischen Privaten und Kommunalen. Dort, wo kommunale Unternehmen und Entsorger ein gutes Angebot gemacht haben, hatten Private gar keine Chance, sich entsprechend am Markt zu platzieren. Wettbewerb ist also gut für den Bürger.
Ich frage die Landesregierung, ob die elf Anträge, die Herr Sander im Bundesrat gestellt hat, die Meinung der Landesregierung widerspiegeln.