Ihre Antwort, dass die größeren Halter für das ganze Elend verantwortlich sind, springt dann einfach zu kurz und ist am Ende nicht tragfähig.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Meyer jetzt die nächste Zusatzfrage. Herr Meyer, von Ihnen liegen mir zwei Wortmeldungen hintereinander vor. Möchten Sie beide Fragen zusammen stellen oder einzeln?
Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Forderung von Frau Aigner, dass auch die Länder ihre Kontrollen angesichts des erschreckenden Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung deutlich verstärken sollten, frage ich die Landesregierung, ob sie zwecks Lückenschließung beim DIMDI, die der grüne Agrarminister schon im Sommer eingefordert hat und die jetzt auch Sie im November für notwendig halten, nicht auch das zusätzlich erfassen will, was bei den Landkreisen in den Stallbüchern dokumentiert ist? Das heißt, dass auf Landesebene nicht nur erfasst wird, welche Arzneimittelmengen in welchen Landkreis gehen, sondern auch, was in welchen Ställen verschrieben worden ist. Wollen Sie nicht auch eine Dokumentation auf Landesebene haben, um dann, wie Sie sagen, gegen Missbräuche oder Missmanagement besser vorgehen zu können?
Sehr geehrter Herr Meyer, wir werden mit den Kontrollmöglichkeiten, die wir auf Landesebene haben, die zusätzlichen Erkenntnisse, die wir aus DIMDI gewinnen werden, auswerten und danach entscheiden, ob dies bereits Aufschluss gibt. Wir werden dann in der Lage sein, bei Tierärzten, die besonders viele Tierarzneimittel beziehen, sehr gezielt nachzufragen, was mit diesen Tierarzneimitteln passiert und warum sie Tierarzneimittel in dieser Menge beziehen. Wir werden dort nachfragen.
Wenn dann noch das Herunterbrechen auf den einzelnen Betrieb erforderlich ist, dann ist natürlich auch das fraglos eine Möglichkeit, die wir wahrnehmen wollen und werden. Ich bitte in diesem Zusammenhang aber noch einmal darum, dabei auch den Verwaltungsaufbau des Landes Niedersachsen zu berücksichtigen. Das eine ist landesweit das, wofür wir selbst zuständig sind und worauf wir den unmittelbaren Zugriff haben, das andere sind die unteren Veterinärbehörden. Auf deren Personalbestand haben wir keinen Einfluss und
ihnen können wir als Land keine Anweisungen geben. Wir können aber sehr wohl im Rahmen der Fachaufsicht bewirken, dass dort, wo es geboten ist, genauer hingeguckt und ausgewertet wird. Sie können ganz sicher sein, dass wir das veranlassen werden, wenn es für die Umsetzung des Plans notwendig sein sollte.
Okay. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade das Buch von Herrn Dr. Focke geholt. Ich frage, ob es eine weitere Studie zum Thema Antibiotika gibt. Er beschreibt in seinem Buch, dass 2009 im Auftrag des Landes eine Untersuchung bei der TiHo in Auftrag gegeben worden ist, wobei aber die Mediziner danach gefragt worden sind, was sie in den Landkreisen gemacht haben. Er beschreibt, dass diese Studie der TiHo, die schon fast fertig war, 2010, als Ihre Vorgängerin, Frau Grotelüschen, im Amt war und die Debatte um die Massentierhaltung tobte, auf Druck von oben eingestellt worden ist. Können Sie mir bestätigen, dass es solche Aufträge und Studien für eine weitere Untersuchung zu Antibiotika gab und sie auf Druck von oben unterbunden worden sind?
Lieber Herr Meyer, es gibt aus der Sicht des Landes keine Landesstudie, die einen Bezug zu dem Buch von Herrn Focke herstellen könnte. Meine zuständige Abteilungsleiterin sagte mir aber gerade, dass er eine Studie meinen könnte, die die NGW, also die Niedersächsische Geflügelwirtschaft, bei der Tierärztlichen Hochschule in Auftrag
Herr Minister Lindemann, es gibt Studien, die belegen, dass 80 bis 90 % aller Menschen, die in der Nutztierhaltung arbeiten, Träger von multiresistenten Keimen sind. Der Drucksache 3596, die uns im April vorgelegt worden ist, kann man entnehmen, dass es Studien der Ludwig-Maximilians-Universität München gibt, wonach sogar private Besuche auf landwirtschaftlichen Betrieben, z. B. Einkaufen auf dem Bauernhof, dazu führen, dass es eine höhere Wahrscheinlichkeit gibt, Träger multiresistenter Keime zu werden.
- Das ist eine Antwort der Landesregierung. Ich nenne gerne noch einmal ihre Drucksachennummer: 16/3596.
Vor diesem Hintergrund frage ich: Was unternehmen Sie zum Schutz der Menschen, und welche Kosten entstehen im Krankheitswesen für diese gesonderte Behandlung, die jetzt schon für Menschen aus der Landwirtschaft nötig ist? Es gibt schon Krankenhäuser, die vorweg bestimmte Isolationsaufnahmen durchführen, um sicherzustellen, dass keine Keime in den Krankenhausbereich eingeschleust werden; in den Niederlanden ist so etwas schon gang und gäbe. Welche Kosten entstehen dadurch?
entstehen, sind nicht erfasst und demgemäß auch nicht zu ermitteln. Ich kann sie Ihnen also nicht beziffern. Sie sind wohl auch bundesweit nicht verfügbar.
Die Zahl der MRSA-Erkrankungen in der Landwirtschaft stellen Sie allerdings in einen falschen Zusammenhang. Es sind 1 872 Personen aus der Landwirtschaft untersucht worden. Bei 1,5 % der insgesamt untersuchten Personen sind MRSABakterien festgestellt worden. 85 % davon stammten aus der Landwirtschaft. Es ist also nicht die Gruppe aller Landwirte, die dort erfasst worden sind, sondern 1,5 % - insgesamt 1 872 Personen -, und davon waren 85 % sozusagen MRSA-befallen. Man kann also nicht sagen, dass von der gesamten Gruppe der Nutztier haltenden Landwirte etwa 85 % MRSA-befallen sind.
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass wir im Dezember letzten Jahres eine Anhörung von Fachleuten zu diesem Thema hatten: Kann die Landesregierung die Aussage von Professor Witte bestätigen, dass in ca. 30 % des Auftauwassers von Geflügel - das entspricht bekanntlich dem normalen Verhalten des Verbrauchers - MRSA-Keime enthalten sind?
Ich kann bestätigen, dass in 30 % aller Wasserproben an Geflügel MRSA-verdächtige Keime festgestellt worden sind.
neimitteldatenbank, der das Land Niedersachsen zumindest ausweislich der Protokolle des Bundesrates insoweit zugestimmt hat, dass es diese Ausnahme gibt. Es ist ein einstimmiger Beschluss erfolgt, bevor die drei grünen Minister da waren. Es war eine Änderung des Bundesratsausschusses, dass es diese Ausnahme nur für Geflügel gab. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie das Argument bewerten, dass es einen anderen Datenschutz für Hühner und Puten als für Rinder und Schweine gebe, das Bundesrat und Bundesregierung angeführt haben.
Der übrigens vom Bundesjustizministeriums und noch nicht einmal vom Bundeslandwirtschaftsministerium angeführte Grund, aus dem das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, bestand darin, dass es sehr viel weniger auf Geflügelbehandlung spezialisierte Tierärzte gebe als Tierärzte, die sich sozusagen im allgemeinen kurativen Bereich tummelten, und aus diesem Grunde aus einer solchen Datenbank der Rückschluss auf den einzelnen Tierarzt viel leichter möglich wäre, als wenn man die Gesamtheit aller Nutztiere behandelnden Tierärzte zugrunde legen würde.
Ich habe - Herr Meyer, das war der Grund, aus dem ich im Frühsommer dieses Jahres deutlich gemacht habe, dass ich mit dieser Positionierung nicht einverstanden bin - diese Position des Bundesjustizministeriums nie als tragfähig angesehen, weil ich davon überzeugt bin, dass der Umgang mit Daten durch die dafür zuständigen Behörden keine datenschutzrechtliche Relevanz hat, und deshalb diese Positionierung nicht überzeugend ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte zu der Beantwortung der Frage von Frau Schröder-Ehlers nach den Zahlen der untersuchten Personen eine Ergänzung vornehmen. Wir haben im Zeitraum
vom 23. bis zum 27. Mai 2011 ein fünftägiges MRSA-Eingangsscreening unternommen. Daran haben 34 Krankenhäuser teilgenommen. Dazu zählten die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte: Landkreis Ammerland, Landkreis Aurich, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Emsland, Landkreis Friesland, Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Leer, Landkreis Wittmund, Stadt Emden, Stadt Oldenburg, Landkreis Vechta, Landkreis Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Delmenhorst. 86 % aller aufgenommenen Patienten wurden untersucht. Absolut waren es 4 900 Patienten. Die MRSA-Prävalenz lag bei 2,67 %. Bei der Typisierung der MRSA-Isolate haben wir festgestellt, dass ca. 22 % MRSA aus dem Veterinärbereich - die sogenannten LA-MRSA - stammten.
Das sind aktuellere Zahlen als die, die Sie oder der Minister eben zitiert haben. Sie stammten aus der Studie der Ludwig-Maximilians-Universität in München, die wir auch unterstützt haben. Das war ein tiefer gehendes Screening in einem Gebiet, in dem man Probleme am stärksten vermuten würde.
Ich möchte nur den Sachstand zur Kenntnis geben: Für die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besteht keine Gelegenheit mehr, Zusatzfragen zu stellen. Die SPD hat noch eine Frage offen. Zunächst kommt aber Herr DammannTamke für die CDU-Fraktion an die Reihe. - Bitte schön!