Protocol of the Session on November 9, 2011

Vereidigung des neu gewählten stellvertretenden Mitgliedes des Staatsgerichtshofs

Ich bitte das wiedergewählte stellvertretende Mitglied, in den Plenarsaal vor das Präsidium zu treten.

Der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vorgeschriebenen Eid auch in vollem Wortlaut zu leisten.

Ich bitte alle Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.

Der Eid lautet:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Der Eid kann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Ich bitte Sie, nun den Eidestext zu sprechen.

Lothar C. Rilinger:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Vielen Dank, Herr Rilinger. Ich darf Ihnen herzlich im Namen des ganzen Hauses gratulieren und Ihnen wünschen, dass Sie mit dem Mitwirken an den Entscheidungen des Staatsgerichtshofs unserem Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern dienen. Ich wünsche Ihnen dazu eine glückliche Hand. Alles Gute für Sie persönlich!

(Beifall)

Lothar C. Rilinger:

Vielen Dank.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:

Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Niedersächsi- sches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NdsGVFG) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3532 - b) Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden - Mittel aus dem Entflechtungsgesetz weiterhin zweckentsprechend einsetzen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4039 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/4108 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4126

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unverändert anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

Eine mündliche Berichterstattung nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Dazu erteile ich dem Kollegen Hagenah das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Grüne erleben heute trotz der voraussichtlichen Ablehnung unseres Gesetzentwurfs einen Etappenerfolg, auch wenn das auf den ersten Blick vielleicht paradox erscheinen mag.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Zum einen zeigt die grundsätzliche Unterstützung der anderen Oppositionsfraktionen, dass eine solche Gesetzesbindung nach den derzeitigen Umfragen gute Chancen hat, 2013 doch noch Gesetz zu werden.

Zum anderen hat unsere Initiative wohl auch dazu beigetragen, dass CDU und FDP trotz des Widerstandes aus dem Kabinett immerhin dazu bewegt worden sind, hier und heute zumindest eine Absichtserklärung zur Zweckbindung zu beschließen. Das ist immerhin schon einmal etwas - ein gutes Signal für die Kommunen in Niedersachsen und für die Verkehrsträger, denen mit dem Hinweis auf die ungeklärte Finanzlage ab 2014 bereits erste Ab

lehnungen zu größeren mehrjährigen Verkehrsinvestitionsprojekten avisiert worden sind. Daher bestand dringender Handlungsbedarf. Deswegen unsere Gesetzesinitiative!

Zunächst noch einmal fürs Protokoll: Wenn CDU und FDP unseren Antrag heute ablehnen, dann tun sie das trotz der Veränderungen, die wir aufgrund der Beratungen mit dem GBD und der Anregungen aus aktuellen Gesetzen anderer Bundesländer in unseren Entwurf während der Beratungen noch aufgenommen haben.

Wie bei den neuen, ähnlich ausgerichteten Landesgesetzen, die in Bayern, in Schleswig-Holstein, im Saarland und in Rheinland-Pfalz inzwischen beschlossen wurden, haben wir den in § 1 Abs. 1 in unserem Ursprungsentwurf noch enthaltenen Haushaltsvorbehalt herausgenommen. Dies war noch orientiert an den damals, als wir unseren Gesetzentwurf schrieben, einzigen zur Verfügung stehenden bereits beschlossenen Gesetzen in Baden-Württemberg und Hessen. Das Bessere ist des Guten Feind! Wir haben das übernommen - auch wegen der berechtigten Kritik und der Missverständnisse, die dieser Passus bei den kommunalen Vertretern ausgelöst hat.

Auch bei anderen Punkten - z. B., ob nun wie in anderen Ländern eine 75-%-Förderung in das Gesetz einfließen sollte oder ob es weiter bei bis zu 90 % bleiben muss und ob mit den Mitteln zukünftig nicht auch die Grundsanierung von Verkehrswegen möglich sein sollte oder ob es bei der Vorgabe für den oft unwirtschaftlicheren Neubau bleiben muss - hätten wir uns als Antragsteller gerne bewegt. Aber diese inhaltliche Beratung mit einer dazu nötigen Fachanhörung wurde von CDU und FDP leider nicht zugelassen. Eine verpasste Chance! Denn die Öffnung der Finanzierungsbindung des Bundes ab 2014 ist nicht nur Risiko, sondern bietet auch die Chance für eine auf die niedersächsischen Gemeinden und ihre Bedürfnisse hin im Verkehrsbereich maßgeschneiderte erweiterte Rahmensetzung. Das sollten wir in Zukunft verwenden.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der LINKEN)

Gerade angesichts der großen Herausforderungen des demografischen Wandels, der schnell wachsenden Klimaschutzvorgaben und des erheblichen Erhaltungsstaus auf kommunaler Ebene ist eine derartige Neujustierung sicherlich überfällig und lässt die Mittel zukünftig dort auch effizienter wirken.

Jetzt bleibt es wegen der Blockade von CDU und FDP zunächst noch weiter beim Status quo der bisherigen Festlegung. Aber die Kommunen können getrost darauf hoffen, dass es ab 2013 in ihrem Sinne besser wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Hagenah. - Für die CDU-Fraktion erhält zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Kollege Krumfuß das Wort. Bitte!

(Zuruf von Minister Hartmut Möllring)

- Herr Minister, Sie wissen: Von der Regierungsbank bitte keine Zwischenrufe!

(Minister Hartmut Möllring: Ich gebe eine Hilfestellung!)

Herr Krumfuß!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der kommunale Straßenbau und der ÖPNV sind eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und auf Dauer ausgelegt. Es ist deshalb auch weiterhin eine Mittelbereitstellung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden erforderlich.

Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verwendung der Mittel war bis 2006 das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Durch die Föderalismusreform II trat das GVFG außer Kraft. Anstelle des GVFG erhalten die Länder seit 2010 nach dem Entflechtungsgesetz bis 2013 jährlich einen gleichbleibenden Betrag in Höhe von 1 335 500 000 Euro für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Kollege Hagenah hat ja gerade aus dem Gesetzentwurf vorgetragen - will mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass die Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung auch nach 2013 gesichert werden.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen ist aber aus unserer Sicht nicht zielführend. Weder werden dadurch die Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung gesichert, noch führen die weiteren Fördertatbestände bei gleichbleibender Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel zu einer Ver

besserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Von den Kommunen, Herr Kollege Hagenah, wird der Gesetzentwurf ohnehin mit großer Skepsis gesehen. Bürgermeister und Landräte haben mich gefragt: Die Grünen haben doch in der Vergangenheit niedersachsenweit nahezu alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der kommunalen Infrastruktur führen würden, abgelehnt; warum wollen sie dann dieses Gesetz unbedingt durchbringen? Was passiert mit dem Geld für die Planungen der Städte und Gemeinden? - Die haben natürlich schon das eine oder andere vor, um die Verkehrsinfrastruktur erheblich zu verbessern.

Aber das wird von Ihnen boykottiert, indem Sie die Maßnahmen einfach ablehnen. Wir haben heute Morgen ja wieder eine lange Streichliste gehört; da haben die Grünen gesagt: Das machen wir nicht mit.

(Zuruf von Enno Hagenah [GRÜNE])

Außerdem habe ich in den Ausschussberatungen - ansonsten müsste ich in der einen Ausschusssitzung nicht richtig zugehört haben - überhaupt keine Position zu Ihren teuren Forderungen gehört, als gefragt wurde, woher Sie das Geld nehmen wollen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht! Das Geld ist da, nur unspezifisch ab 2013! Sie waren doch in den Beratungen überhaupt nicht dabei!)

- Herr Kollege Jüttner, ich finde es ja schön, dass Sie mich unterstützen. Sie können unserem Antrag dann nachher ja zustimmen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Nein, ich widerspreche Ihnen!)

Die Kommunen wollen auch nicht, dass bei Antragstellung die Förderfähigkeit nur noch bis zu 75 % beträgt. Auch das sagen mir die Bürgermeister und Landräte. Was passiert denn mit den finanzschwachen Gemeinden? Die haben doch dann gar keine Möglichkeit mehr. Wir brauchen aber auch die Möglichkeit - das richtet sich natürlich nach der Art des Projektes - einer Förderung in Höhe von 90 %.