Klaus Krumfuß
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Soziale Wirtschaftsförderung in Niedersachsen - dringend geboten und rechtlich möglich“: Beginnen wir einmal mit dem „dringend geboten“. Ich habe, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, lange überlegt, was dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt soll. Ich hätte einen Antrag verstehen können, der noch eine Beratungschance hat. Sie haben ja immer wieder die parlamentarische Arbeit eingefordert, dass man also Anträge vernünftig berät. Das aber war in dieser Zeit überhaupt nicht möglich.
Ich denke, dass wir seitens CDU und FDP mit dem Antrag in verschiedener Hinsicht überhaupt nicht
konform gehen können. Zum anderen ist dieser Zeitrahmen, der uns noch zur Verfügung steht, überhaupt nicht einzuhalten.
Da man auch politischen Gegnern mit Liebe begegnen soll, wenn man etwas erreichen will, sehr gerne.
Frau Kollegin Weisser-Roelle, ich bin Ihnen sehr dankbar für das Stichwort. Was Sie nicht eingerechnet haben, ist die Sommerpause.
Ich weiß nicht, ob Sie hier waren und sich zumindest in Ihrem Arbeitskreis beraten haben. - Aber jetzt mal im Ernst. Ich denke, dass zu dieser - - -
- Herr Kollege Adler, da fällt mir immer wieder das Lied von den Kastelruther Spatzen mit der Schattenwand ein. Darauf gehe ich nicht weiter ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, zu einer vernünftigen Ausschussberatung gehört eben nicht nur der Bereich der politischen Gremien, sondern ich lege großen Wert darauf, dass auch externe Beratung stattfindet. Sie wissen selbst, dass auch ein Anhörungsverfahren seine Zeit dauert.
Ich habe gesagt, was ich davon halte: Der Zeitplan war nicht in Ordnung. Wenn man darüber nachdenkt, warum Sie das gemacht haben, ergibt sich, dass Sie mit diesem Antrag kurz vor dem 20. Januar vermeintlich noch einmal punkten wollten, indem Sie etwas ins Plenum bringen.
- Ich sprach vom 20. Januar 2013. Den haben Sie doch im Hinterkopf.
Ich denke, das Landesvergabegesetz bringt schon eine ganze Menge an Möglichkeiten. Teilweise werden damit die Vergaben erleichtert. Wer sich mit der Kommunal- und der Landespolitik auseinandersetzt, wird feststellen, dass es mit dem Landesvergabegesetz, das im letzten Jahr neu gestaltet worden ist, viel bessere Möglichkeiten gibt. Schon heute passiert eine ganze Menge: Wirtschaftsfördermittel gehen nur an Unternehmen, die sich an gewisse Standards halten bzw. Qualitätskriterien erfüllen. All das ist doch schon gegeben. Dabei spielt auch die Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine Rolle.
Herr Kollege Schneck, Sie werden sich wundern, ich bin zum Teil aber bei Ihnen. Ich halte starke Gewerkschaften für wichtig. Das ist gar keine Frage.
Ich selbst habe jahrelang Gewerkschaftsarbeit gemacht. Ich war im erweiterten Landesvorstand des DGB. Von daher trennt uns nicht so viel. Ob wir aber die Tarifautonomie aufgeben sollten? - Gerade als Gewerkschafter finde ich, dass sie - für mich jedenfalls - ein ganz wichtiges Gut ist.
- Ich habe Sie doch auch ausreden lassen, als Sie mir die Frage gestellt haben.
Ich denke, wir sollten uns bemühen, eine marktwirtschaftliche und verbindliche Lohnuntergrenze einzuführen. Dann haben wir dort ein Stück mehr Sicherheit; denn auch die Fraktionen der CDU und der FDP sind dafür, dass Arbeit auskömmlich sein muss.
Arbeit muss auskömmlich sein. - Sehr geehrter Herr Kollege Lies, ich habe es zweimal gesagt. Jetzt müssten Sie es allmählich glauben, oder?
Wir haben - auch das dürfen wir nicht vergessen - durch die gute Wirtschaftspolitik, die in Niedersachsen in den letzten neuneinhalb Jahren verwirklicht worden ist, eine gute Arbeitsmarktentwicklung. Wir haben in zwölf Kommunen Vollbeschäftigung. Wir haben einen Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit. Wir haben es also mit einem Erfolgsmodell zu tun.
Deshalb empfehlen wir, den Antrag abzulehnen. Er ist ja auch vom mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien abgelehnt worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition 03043/11/16. Hierbei geht es zum einen um den Erlass von Studiengebühren und zum anderen um BAföG-Leistungen. Der Petent beschwert sich, dass ihm beides nicht gewährt wird. Es hat eine Überprüfung seiner Einkünfte gegeben. Dabei ist festgestellt worden, dass er keine BAföG-Leistungen beanspruchen kann. Dass auch kein Härtefall hinsichtlich der Studiengebühren vorliegt, geht aus den Unterlagen klar hervor. Deshalb ist die Entscheidung so zu treffen, wie sie zu treffen ist.
Des Weiteren habe ich noch einmal geprüft, ob eine Beratung stattgefunden hat. Diese hat nicht stattgefunden. Ich empfehle, dass in der Stellungnahme deutlich wird, dass der junge Mann eine Beratung bekommen sollte. Es gibt ja die Beratungsangebote der Hochschule.
In diesem Fall muss es meiner Meinung nach bei dem Petitum bleiben, auf „Sach- und Rechtslage“ zu entscheiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Linken fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf,
Wirtschaftsförderung nachhaltig und an soziale Kriterien zu binden. Das klingt ja erst einmal gut.
Aber was ist eigentlich damit gemeint, und was wollen Sie vor allem unter welchen Bedingungen erreichen?
Die Lektüre Ihres Antrages fand ich ganz spannend. Ich habe ja über Jahre in DGB-Gremien mitgearbeitet, wo es auch schon um diese Dinge ging, die hier angesprochen werden, und ich lasse mich auch von niemanden in eine bestimmte Ecke rücken, weil ich vielleicht drei andere Buchstaben habe als beispielsweise Sie.
Von daher habe ich mich mit Ihrem Antrag sehr beschäftigt. An Ihren Schlussfolgerungen wird deutlich, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen. Fördergelder wollen Sie nur an Unternehmen zahlen, die auch den „Mindestlohn zahlen und sich an bestimmten tarifliche Regelungen orientieren, wenn dies zur Realisierung des Förderzweck beitrage“. So heißt es bei Ihnen. Es geht bei Ihnen um die „Höchstquoten für Leiharbeit oder Befristungen“, und Sie haben Mindestquoten für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen in den Blick genommen. Höhere Fördersummen sollen an die Unternehmen gezahlt werden, „die eine umfangreiche Tarifbindung oder eine hervorragende Mitbestimmung verzeichnen“.
Davon kann man viele Dinge pauschal - durchaus nicht negativ - abhaken. Das Hinterfragen führt dann aber zu der Frage, was das jetzt bedeutet und was wir schon gelöst haben. Wenn Sie sich beispielsweise das Landesvergabegesetz anschauen, - - -
- Ich finde es ja äußerst interessant, dass Sie davon leben, hier Zwischenrufe zu machen. Damit wollen Sie brillant politische Arbeit machen. Wenn Sie wüssten, wie es in den Besuchergruppen ankommt, dass Sie laufend dazwischen schreien, dann würden Sie sich sicherlich einmal für ein anderes Benehmen entscheiden.
Das Landesvergabegesetz sieht schon vor, dass nur an Unternehmen vergeben wird, die sich und vor allen Dingen auch ihre Nachunternehmer verpflichten, Entgelte nach den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen oder gemäß den im sogenannten Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegten Tarifen zu zahlen. Außerdem wird den Auftraggebern das Recht eingeräumt, unangemessen niedrige Angebote der Anbieter - das gibt es gerade im kommunalen Bereich - auf ihre Kalkulation hin prüfen zu können.
Von daher ist der Antrag der Linken in verschiedener Hinsicht überhaupt nicht konform mit dem, was wir als CDU und FDP hier wollen und auch schon umgesetzt haben. Es ist deutlich geworden - Frau Kollegin König hat darauf hingewiesen -, was unsere gute Arbeitsmarktpolitik bisher erreicht hat. Sie können ja nicht wegdiskutieren, dass wir mittlerweile zwölf Kommunen haben, die Vollbeschäftigung verzeichnen, dass sich die Jugendarbeitslosigkeit nahezu halbiert hat. Vor allen Dingen die Erfolge auf dem Arbeitsmarkt - die geringste Arbeitslosigkeit seit Jahrzehnten - sind doch Erfolge, die man nicht wegdiskutieren kann.
Das ist doch der Erfolg dieser Fraktionen der CDU und der FDP, die das mit der Landesregierung hinbekommen haben.
Dieser Antrag kann unsere Zustimmung nicht finden. Das hat auch der Kollege Will vorhin schon gesagt, weil der Antrag in seinen Ansätzen überhaupt nicht das rüberbringt, was möglich ist; denn dieser Antrag, wie er von Ihnen gestellt wurde, ist noch nicht einmal beratungsfähig. Sie sollten sich bis zur nächsten Ausschusssitzung überlegen, ob Sie daran vielleicht noch etwas ändern wollen. So ist das mit uns jedenfalls nicht möglich. Wir von der CDU und von der FDP wollen unsere erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik fortsetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich auf den heutigen Tag sehr intensiv mit dieser ausländerrechtlichen Problematik, sprich aufenthaltsrechlichen Automatik - - -
- Ich spreche eigentlich ganz normal. Kann man das ein bisschen lauter drehen?
Frau Präsident, ich gebe mir Mühe. Ist es jetzt besser?
Ich habe mich im Vorfeld der heutigen Sitzung auf diesen Beratungspunkt sehr intensiv vorbereitet. Ich denke, meine Kolleginnen aus dem Ausschuss wissen, dass ich jeden Fall lese, ihn werte und dann in der Sitzung mit berate bzw. weiß, um was es geht.
Mir ist es ganz wichtig - das ist hier auch deutlich geworden -: In diesem Fall geht es um vier Kinder einer Familie. Das ist natürlich eine besondere Problematik, wenn man sich die geschichtliche Situation, die sogenannte Legende zu diesem Fall, anschaut. Ich kann nur davor warnen, dass wir in Schwarz-Weiß-Denken übergehen. Es gibt nicht nur weiß oder schwarz. Wir müssen vielmehr immer versuchen, auch in dem grauen Feld etwas zu finden, was vielleicht hilfreich sein könnte. Ich denke, Frau Kollegin Polat, wenn wir gemeinsam - wir haben ja Zeit, gerade über diesen Fall zu beraten, es ist ja heute die Einbringung - - -
- Es interessiert mich jetzt überhaupt nicht, Frau Zimmermann, was Sie da sagen. Wenn Sie etwas zu sagen haben, melden Sie sich bitte zu Wort. Ich versuche gerade, in der Sache vorzutragen. Sie sehen das aus Ihrer Sicht natürlich anders. Aber das können Sie hier auch nach der Rede sagen.
- Frau Flauger, mit Ihnen hatte ich eigentlich als Erste gerechnet. Dass Sie sich jetzt erst als Zweite von den Linken melden, überrascht mich dann auch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Fall hat eine Geschichte, wie ich schon angeführt habe. Auch die Landesregierung, die heute schon von Frau Polat, von Frau Zimmermann darauf angesprochen wurde, was sie alles falsch gemacht hat, hat gerade im Jahr 2010 versucht, in diesem Fall zu helfen. Nach dem Urteil - Sie haben vom Bundesverfassungsgericht gesprochen, liebe Kollegin Polat -, dass man die soziale Komponente dieses Falles noch einmal beleuchten sollte, ist auf Initiative des niedersächsischen Innenministeriums ein Vergleich zustande gekommen. Diesem Vergleich haben sich die Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim und auch der Anwalt von Herrn Siala angeschlossen.
Wäre es so gekommen, dann hätten wir, glaube ich, heute gar nicht mehr die Möglichkeit, über den Fall zu sprechen, weil er sich durch diesen Vergleich erledigt hätte. Doch leider hat Herr Siala es vorgezogen, die Dinge nicht so zu erledigen - ich sage es einmal ganz vorsichtig -, wie sie hätten gemacht werden müssen. Dazu gehört, dass er nicht weiter straffällig wird. Das hat er nicht hinbekommen. Von den Ordnungswidrigkeiten spreche ich heute gar nicht.
Zur Arbeit: Er hat nie nachgewiesen, dass er die Arbeit hat. Er hat nur angegeben, dass er arbeitet und wie viel er verdient. Aber es ist in der Zeit nichts in die Sozialsysteme eingeflossen. Er hat auch nicht durch eine Arbeitsbescheinigung nachgewiesen, wie viel er letzten Endes verdient und ob er da tatsächlich angestellt ist.
Ich denke, dass wir, wenn sich Herr Siala im Jahr 2010 nicht nur auf diesen Vergleich eingelassen hätte - das hat er durch seinen Anwalt getan -, sondern auch etwas für diesen Vergleich getan hätte, hierbei nicht nur ein Stück weiter wären, sondern, wie ich schon gesagt habe, diese Problematik gar nicht mehr hätten.
Ich sehe auch, dass wir gerade in der sozialen Betrachtung, weil eben vier Kinder in diesem Fall betroffen sind, nicht außer Acht lassen können, wie Herr Siala durch sein Verhalten eine Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung nicht belegt hat. Auch wenn wir im Moment sagen müssen, dass so, wie die Fakten sind, es nicht geht, weil sie keine Möglichkeit zulassen. Aber ich sehe doch Mög
lichkeiten. Wir können zumindest über einige Dinge nachdenken, beispielsweise über § 29 des Aufenthaltsgesetzes, wenn die beiden tatsächlich bereit sind, die Eheschließung hier in Deutschland zu vollziehen, und über § 25 des Aufenthaltsgesetzes für die beiden Töchter, die hier in Deutschland leben; auch da bestehen ja noch Spielräume.
Zum Schluss darf ich die herzliche Bitte äußern, diesen Fall im Ausschuss noch einmal sehr sorgsam zu beraten. Ich bin gern bereit, mich da auch weiterhin einzubringen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Kollegin Zimmermann, ich habe hier vorne gesagt, dass wir im Innenausschuss die Beratungszeit haben. Ich spreche zum ersten Mal dazu. Dann müssen Sie mir schon zugestehen, dass ich einige Zeit brauche, um mich weiter einzulesen.
Ich habe gesagt: Die rechtliche Situation ist zurzeit so, wie sie ist, also so, dass nichts gehen kann.
Ich suche mir doch das Recht nicht aus. Die Landesregierung tut das auch nicht. Wir haben doch keine eigenen Vorstellungen in Bezug darauf, wie sich jemand verhält. Vielmehr ist geht es um die Rechtsordnung. Wenn jemand immer wieder dazu neigt, Straftaten zu begehen - und Ordnungswidrigkeiten manchmal mehrmals am Tag -, dann entsteht für mich der Eindruck, dass er - ich sage es einmal in Anführungsstrichen - mit der Rechtsordnung Schwierigkeiten hat.
Ich habe aber auch Hoffnung, dass er darüber vielleicht noch einmal nachdenken kann. Es gibt ja sehr viele Unterstützer; Frau Kollegin Rübke hat darauf hingewiesen. Frau Kollegin Rübke, ich weiß, dass Sie einen Draht dorthin haben. Vielleicht sprechen Sie diese Thematik einmal an und sagen ihm, dass er bereit sein muss, sein Verhalten umzustellen. Denn es kann nicht sein, dass wir uns für jemanden einsetzen, der die deutsche Rechtsordnung überhaupt nicht anerkennt.
- Natürlich geht es dann auch um die Kinder. Das weiß ich doch alles.
Lassen Sie uns im Innenausschuss darüber beraten, welche Möglichkeiten es gibt!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der kommunale Straßenbau und der ÖPNV sind eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und auf Dauer ausgelegt. Es ist deshalb auch weiterhin eine Mittelbereitstellung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verwendung der Mittel war bis 2006 das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Durch die Föderalismusreform II trat das GVFG außer Kraft. Anstelle des GVFG erhalten die Länder seit 2010 nach dem Entflechtungsgesetz bis 2013 jährlich einen gleichbleibenden Betrag in Höhe von 1 335 500 000 Euro für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Kollege Hagenah hat ja gerade aus dem Gesetzentwurf vorgetragen - will mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass die Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung auch nach 2013 gesichert werden.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen ist aber aus unserer Sicht nicht zielführend. Weder werden dadurch die Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung gesichert, noch führen die weiteren Fördertatbestände bei gleichbleibender Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel zu einer Ver
besserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden.
Von den Kommunen, Herr Kollege Hagenah, wird der Gesetzentwurf ohnehin mit großer Skepsis gesehen. Bürgermeister und Landräte haben mich gefragt: Die Grünen haben doch in der Vergangenheit niedersachsenweit nahezu alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der kommunalen Infrastruktur führen würden, abgelehnt; warum wollen sie dann dieses Gesetz unbedingt durchbringen? Was passiert mit dem Geld für die Planungen der Städte und Gemeinden? - Die haben natürlich schon das eine oder andere vor, um die Verkehrsinfrastruktur erheblich zu verbessern.
Aber das wird von Ihnen boykottiert, indem Sie die Maßnahmen einfach ablehnen. Wir haben heute Morgen ja wieder eine lange Streichliste gehört; da haben die Grünen gesagt: Das machen wir nicht mit.
Außerdem habe ich in den Ausschussberatungen - ansonsten müsste ich in der einen Ausschusssitzung nicht richtig zugehört haben - überhaupt keine Position zu Ihren teuren Forderungen gehört, als gefragt wurde, woher Sie das Geld nehmen wollen.
- Herr Kollege Jüttner, ich finde es ja schön, dass Sie mich unterstützen. Sie können unserem Antrag dann nachher ja zustimmen.
Die Kommunen wollen auch nicht, dass bei Antragstellung die Förderfähigkeit nur noch bis zu 75 % beträgt. Auch das sagen mir die Bürgermeister und Landräte. Was passiert denn mit den finanzschwachen Gemeinden? Die haben doch dann gar keine Möglichkeit mehr. Wir brauchen aber auch die Möglichkeit - das richtet sich natürlich nach der Art des Projektes - einer Förderung in Höhe von 90 %.
Ihr Gesetzentwurf aber führt zu einer enormen Verunsicherung der kommunalen Seite.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Gesetzentwurf in weiten Teilen vom Ursprungsgesetz abgeschrieben worden ist. Das kann man ja nachvollziehen; Sie haben heute ja schon angedeutet, in welchen Landesgesetzen das auch so steht.
Wenn man die fachliche Seite betrachtet, kommt man aber sehr schnell zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf nicht fehlerfrei ist.
So ist bereits jetzt die Beschaffung von Linien- und Gelenkomnibussen Bestandteil der Förderpraxis. Das müssen wir nicht noch einmal ins Gesetz schreiben. Wir halten die im Gesetzentwurf der Grünen genannte Förderung von ÖPNVOmnibussen durch das Land - auch das habe ich schon in der ersten Beratung gesagt - unter Berücksichtigung des europäischen Wettbewerbsrechts grundsätzlich für nicht zulässig.
Der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP - „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden - Mittel aus dem Entflechtungsgesetz weiterhin zweckentsprechend einsetzen“ - ist da eher zielführend und sorgt für eine große Planungssicherheit bei den Kommunen. Auch von den Verbänden haben wir viel Zuspruch erfahren.
Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Grünen ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Jüttner, Ihr Signal habe ich so verstanden, dass Sie mit uns stimmen wollen - sonst hätten Sie mich ja nicht angesprochen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann natürlich einige Dinge menschlich nachvollziehen. Aber wenn wir uns auf das Parkett begeben, nicht mehr nach Recht und Gesetz zu entscheiden, dann gehen wir in Richtung Willkür.
Nach dem Gesetz gibt es bei Kriseninterventionen den Abschiebestopp als ein wichtiges Instrument. Aber in diesem Fall, bei der Republik Kosovo - ich habe mich gestern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch einmal erkundigt -, handelt es sich um einen anerkannten Staat.
Die Republik Kosovo ist dabei, eine multiethnische Gesellschaft aufzubauen, und hat schon viele Erfolge gerade in dieser Richtung errungen. Das wurde mir gestern noch einmal deutlich gemacht. Deshalb kann ich das nicht nachvollziehen, was meine Vorrednerinnen hier vorgetragen haben.
Es gibt mittlerweile viele Dinge: Wir haben seit 2006 eine Bleiberechtsregelung und die gesetzliche Altfallregelung. In diesem Fall konnte das aber nicht zur Anwendung kommen, weil eben wesentliche Voraussetzungen gefehlt haben. Das muss man klar erkennen. Die Betroffenen wissen seit Jahren, dass sie zur Ausreise verpflichtet sind.
Deshalb kann ich nur die Ausschussempfehlung noch einmal bekannt geben. Ich denke - ich habe es schon gesagt -, wir müssen uns auch in diesem Fall nach Recht und Gesetz bewegen. Sonst wäre es willkürliches Handeln. Die Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport lautet, auf „Sach- und Rechtslage“ zu entscheiden. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Das ist geltendes Recht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Vollgas zurück in die Vergangenheit, habe ich gedacht, als ich den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE gelesen habe.
Warum sage ich das? - Das, was 1991 geschehen ist, war meines Erachtens richtig. Die Ermächtigung des Bundes hat seinerzeit dazu geführt, dass die Niedersächsische Zweckentfremdungsverordnung gekommen ist. Sie ist in 62 Städten und Gemeinden angewendet worden. Im Laufe der Jahre reduzierte sich ihre Anwendung dann aber auf sechs Städte und Gemeinden. Man hatte erkannt, dass es dieser Verordnung nicht mehr bedurfte.
Wenn wir heute über den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE diskutieren, müssen wir uns Gedanken darüber machen, was zwischenzeitlich passiert ist. Ich finde, es war richtig, dass die damalige Landesregierung 2004 die Koalitionsvereinbarung umgesetzt hat, nachdem die Städte und Gemeinden das Signal ausgesandt hatten, dass sie dieses Instrument nicht mehr benötigen und es nur Mittel und Kräfte bindet. Schon die Erstprüfung hat so viel Arbeit bereitet; die zwischenzeitliche Überwachung natürlich auch.
Die heutige Situation - ich will Ihren Zwischenruf gerne aufnehmen, Herr Kollege Adler - hat Herr Kollege Brunotte zutreffend beschrieben: Heute gibt es weniger Bedarf an Wohnraum als vielmehr Bedarf an Mietern. Ich muss nur in meinen Wahlkreis schauen: Dort stehen die Wohnungen nicht deswegen leer, weil die Eigentümer sie bewusst leer stehen lassen, sondern weil es keine Mieter für sie gibt. Natürlich gibt es noch Gebiete, wo Wohnraum gesucht wird, beispielsweise das Ems
land. Aber den großen Bedarf, von dem Sie in Ihrem Gesetzentwurf sprechen, gibt es nicht.
Eben ist schon gesagt worden, dass die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich durch die Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden ist. Man hat die Notwendigkeit wohnungsrechtlicher Zweckentfremdungsverbote geprüft und festgestellt, dass sie bundesweit überhaupt keine Rolle spielen.
Sie haben München angesprochen. Ich habe noch gestern telefoniert: Selbst in Hasenbergl ist es im Moment kein Problem, eine Wohnung zu bekommen. Deshalb denkt auch München - übrigens die einzige Stadt in Bayern, die diese gesetzliche Regelung noch anwendet - darüber nach, sie einzustellen: weil sie keinen Sinn mehr macht. Auch Hamburg sagt in Bezug auf den Stadtteil Wilhelmsburg, dass dort mittlerweile Wohnungen freistehen.
Sie haben das Stichwort Immobilienspekulation genannt. In Hamburg-Wilhelmsburg und MünchenHasenbergl ist man froh, dass Immobilien aufgekauft und renoviert werden und damit auch bezüglich der Miethöhe für alle, die in diesen Ballungsgebieten eine Wohnung suchen, erreichbar sind.
Daran sehen wir, dass es überhaupt keinen Bedarf für Ihren Gesetzentwurf gibt. Daher werden wir ihn auch ablehnen.
Angesichts der allgemein entspannten Lage auf dem Wohnungsmarkt gibt es für die vorgeschlagene Regelung keinen Bedarf.
Im Übrigen müssen wir noch prüfen, ob dieser Gesetzentwurf so, wie er von den Linken eingebracht worden ist, überhaupt einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält.
Niedersachsen hat mit dem Wohnraumförderungsgesetz im Oktober 2009 eine Regelung zu Sicherung der Zweckbestimmung getroffen. § 10 enthält Regeln, nach denen in die Förderung einbezogener Mietwohnraum nicht für andere Zwecke als zur Vermietung als Wohnraum genutzt werden darf und nach denen er nicht länger als drei Monate im Leerstand sein darf. Es gibt Ausnahmemöglichkeiten. Darüber entscheiden Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen.
Also, liebe Fraktion der Linken, Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar viel Arbeit ge
macht hat, der aber meiner Meinung nach überhaupt nicht nötig war.
- Herr Sohn, Ihr Einwurf zeigt es wieder einmal, dass Sie sich zu lange in Seilschaften bewegt haben.
Wer sich darin bewegt, dessen Horizont kommt über das Hinterteil des Vordermannes eben nicht hinaus. Deshalb haben Sie darüber nicht nachgedacht.
Wir haben im Ausschuss noch die Möglichkeit, darüber weiter zu beraten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Sohn, ich weiß, dass Sie gern bergwandern. Ich hatte meine Bemerkung eben mit Wandern in Verbindung gebracht. Insofern war das nur eine Vorsichtsmaßnahme. Für Wanderer ist es besonders wichtig, dass man über das Hinterteil des Vordermannes hinausschaut. Sonst kann man nämlich leicht abstürzen. Es war also nur eine Empfehlung!
Sehr geehrter Herr Kollege Adler, das, was Sie beschrieben haben, stimmt, stimmt aber auch nicht. Es gibt in Oldenburg Wohnungsmangel, es gibt dort aber nicht die Not, die Sie hier beschreiben. Vielmehr gibt es auch in Oldenburg Wohnraum zu angemessenen Preisen.
Im Übrigen spreche ich hier nicht als Vermieter, sondern als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages, der sich sehr mit den Problemen der Niedersachsen beschäftigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verkehrs- und Beförderungswesen zählt ohne Zweifel zur Grundversorgung und zur Aufgabenträgerschaft des Staates. Insofern, Herr Kollege Hagenah, stimme ich mit Ihnen überein. Der kommunale Straßenbau und der ÖPNV sind Aufgaben der Daseinsvorsorge und auf Dauer angelegt. Dementsprechend ist auch die dauerhafte Finanzierung sicherzustellen. Deshalb ist es langfristig auch weiterhin erforderlich, Mittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bereitzustellen. Das - und hier setze ich den Punkt, Herr Kollege Hagenah - verschafft den Kommunen Planungssicherheit.
Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verwendung der Mittel war bis 2006 das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Durch die Föderalismusreform II trat es außer Kraft. Jetzt bekommen die Länder Mittel nach dem Entflechtungsgesetz. Seit 2010 erhalten sie einen bis 2013 jährlich gleichbleibenden Betrag in Höhe von 1 335 500 000 Euro für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden.
Im August hat das Land Bayern der Verkehrsministerkonferenz einen Beschlussvorschlag vorgelegt, nach dem der Bund die Gespräche über die Höhe
der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz ab 2014 unmittelbar mit den Ländern aufnehmen sollte. Begründet wurde dies damit, dass den Ländern frühzeitig Planungssicherheit für die Zeit ab 2014 verschafft werden sollte. Die Verkehrsministerkonferenz und die Finanzministerkonferenz haben sich dieses Themas angenommen. Bereits jetzt steht fest, dass der Mittelbedarf für die Zeit von 2014 bis 2019 für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden über dem bisher zur Verfügung gestellten Betrag liegt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass die Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung auch nach 2013 gesichert sind. Das ist aber eigentlich schon klar. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf der Grünen die Aufnahme zusätzlicher Fördertatbestände vor. In § 2 Nr. 3 erwähnen Sie z. B. Lärmschutzmaßnahmen im innerörtlichen Bereich. Dabei lassen Sie aber völlig offen, wie dieser Lärmschutz im innerörtlichen Bereich aussehen soll: Sollen es Wände oder Wälle, oder soll es der sogenannte Flüsterasphalt sein? Da gibt es ja diverse Möglichkeiten. Außerdem - auch das ist ganz wichtig, Herr Kollege Hagenah - wird überhaupt nichts zu den Kriterien der Mittelvergabe gesagt.
Die Beschaffung von Linien- und Gelenkomnibussen ist bereits Bestandteil der Förderpraxis. So sind bereits heute Ersatzinvestitionen an vorhandenen ÖPNV-Infrastrukturanlagen im Rahmen des ÖPNV-Konjunkturprogrammes förderfähig. Hinsichtlich der im Gesetzentwurf der Grünen genannten Förderung von ÖPNV-Omnibussen durch das Land müssen wir ganz genau hinschauen, ob dies unter Berücksichtigung des europäischen Wettbewerbsrechts überhaupt möglich ist.
Grundsätzlich gehen Sie hinsichtlich der Förderfähigkeit davon aus, dass Vorhaben nur noch bis zu 75 % gefördert werden können. Im Moment wird ja in Höhe von 60 %, 75 % und 90 % gefördert, wobei der Satz von 90 % für Kommunen gilt, die finanzschwach sind. Sie sprachen vorhin über Unsicherheiten, Herr Kollege Hagenah. Ich sage Ihnen: Gerade die Tatsache, dass Sie nur noch bis zu 75 % fördern wollen, schafft zusätzliche Unsicherheiten, und zwar genau bei den Kommunen, die finanzschwach sind.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Gesetzentwurf in weiten Teilen vom Ursprungsgesetz abgeschrieben wurde. Betrachtet man die fachliche Seite - ich habe einige Punkte angeführt -, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass noch einiges beraten und besprochen werden muss. Es ist nicht ganz fehlerfrei.
Ich bin schon jetzt gespannt, wie sich die Grünen in den Ausschussberatungen zu den Forderungen, die sie hier aufgestellt haben, positionieren, und freue mich auf die Beratung.
Frau Präsidentin! Meine Frage an die Landesregierung lautet: Wie beurteilen Sie die Entwicklung der Rohheitsdelikte bei Jugendlichen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass wir heute die Möglichkeit haben, über Petitionen im Parlament zu sprechen. Der Antrag der SPD-Fraktion zeigt u. a. auch auf, dass möglichst ein Bericht über die Arbeit des Ausschusses erstattet werden sollte. Der Antrag hat viele Ansätze, die positiv zu begleiten sind. Wir sollten darüber im Ausschuss reden. Wir haben ja die Möglichkeit der Beratung.
Gestatten Sie mir, dass ich jetzt als Vorsitzender die Möglichkeit ergreife, all denen zu danken, die seit 2003 im Ausschuss im Petitionsverfahren für die Menschen in Niedersachsen da waren, hoch motiviert gearbeitet haben und deshalb den Ausschuss so dargestellt haben, wie er sich heute darstellt. Wenn Sie einmal mit den Bürgerinnen und Bürgern sprechen, stellen Sie fest, dass der Petitionsausschuss in Niedersachsen einen enormen Stellenwert hat und großes Vertrauen genießt.
Dazu tragen natürlich in einem gehörigen Maß und mit einer gehörigen Portion an Arbeit die Mitglieder des Ausschusses bei, die selbstlos und über Parteigrenzen hinweg zum Wohle der Menschen in Niedersachsen die Einzelberatungen durchführen.
Ich erwähne sehr gern die Landtagsverwaltung, die uns exzellent zuarbeitet. Ich sage auch ein Dankeschön in Richtung der Ministerien, die uns manchmal auch in sehr schwierigen Fällen anhand der Stellungnahme die Möglichkeit geben, viele Dinge noch einmal zu hinterfragen und Wege der Petition nachzuvollziehen. Das ist wichtig im Sinne einer guten Beratung. Deshalb sage ich ihnen ganz herzlich Danke.
- Natürlich sage ich auch etwas zum Antrag. Das müssen Sie mir nicht sagen.
Es ist wichtig, immer wieder nachzufragen: Wie können wir Dinge verändern, verbessern, in der Durchführung zu besseren Arbeitsbedingungen kommen? Das liegt in der Natur der Sache. Deshalb kann ich einige Dinge sofort nachvollziehen. Gerade E-Mail-Petitionen und Online-Petitionen können wir in Zukunft für den Petitionsausschuss andenken. Wer sich informiert hat - viele waren dabei, als wir in Bayern bzw. in Berlin waren -, weiß, dass dort der Aufwand an Technik und Manpower gar nicht viel größer ist als bei dem System, das wir jetzt haben.
Ich denke, dass wir auch darüber nachdenken müssen, wie wir die Außenwahrnehmung des Petitionsausschusses noch verbessern können. Da gibt Ihnen der Ausschussvorsitzende zwei, drei Tipps.
Er ist z. B. Ansprechpartner am Rande des Plenums. Ich habe heute Morgen um kurz nach sieben angefangen, die ersten Gespräche zu führen. Das ist eine wunderbare Möglichkeit für jede Berichterstatterin und jeden Berichterstatter, für die Menschen in Niedersachsen da zu sein, sich zu verabreden.
Aber der Vortrag allein hilft natürlich nicht weiter. Wir kommen ohne eine schriftliche Petition oder in Zukunft vielleicht eine E-Mail-Petition oder OnlinePetition nicht aus. Wenn Sie das später hinterfragen, kommt meist gar nichts nach. Sie führen ein Gespräch, schriftlich wird nichts abgegeben, und wenn Sie nachhaken, hören Sie: Ach, eigentlich hat sich das für mich erledigt. - Wir sollten darüber nachdenken, ob wir das tatsächlich so wollen.
Die Diskussion zum Berichterstatterwesen finde ich interessant. Natürlich kann man das noch einmal in einen Antrag schreiben. Eigentlich machen wir das schon. Wir haben schon die zweite Berichterstatterin oder den zweiten Berichterstatter. Aber der Ausschussvorsitzende hat im Sinne der Möglichkeit einer schnelleren Beratung den Wunsch, dass sich die beiden Berichterstatter im Vorfeld darüber absprechen, wie mit der Petition verfahren werden soll, und möglichst schon zu einem Votum kommen - es sei denn, sie werden sich nicht einig oder andere Fraktionen wollen noch Informationen. Dann geht das heute schon. Wir müssen nicht erst darauf warten, dass sich hinsichtlich der neuen Medien, der neuen Techniken etwas verbessert.
Ich bin auf jeder Messe, auf der der Deutsche Bundestag seinen Petitionsmessestand aufbaut. Ich war auch schon über Niedersachsen hinaus unterwegs - privat; nicht dass einer wissen will, was ich abgerechnet habe. Auch da kann man sehr gut Öffentlichkeitsarbeit machen. Es steht doch jedem frei, sich zu informieren, ob auf der Hannover-Messe auch der Stand des Deutschen Bundestages vertreten ist.
Als die Arbeit des Petitionsausschusses begann, waren wir auf dem Tag der Niedersachsen. Ich kann mich beispielsweise noch gut an Bückeburg erinnern. Ich glaube, wir waren auch in Leer; da bin ich mir nicht ganz so sicher.
- Frau Modder bestätigt das gerade. Sie müssen am Stand gewesen sein. Ich glaube, wir beide haben da auch miteinander gesprochen. - Das ist etwas, was wir schon haben und was wir natürlich weiter verbessern können.
Es obliegt jedem, sich jederzeit - egal, wie weit das Verfahren ist - durch einen Ortstermin noch besser zu informieren. Auch diese Möglichkeit haben wir schon. Es rufen mich einige an; der Vorsitzende hat ja die Möglichkeit, erforderliche Dienstreisen zum Vor-Ort-Termin schon vor der Ausschusssitzung zu genehmigen. Das ist doch gar kein Problem. Auch das müssen wir nicht sonderlich festschreiben. Das gibt die Geschäftsordnung heute schon her, wie auch die Möglichkeit eines zweiten Berichterstatters.
Es gibt also gute Ansätze. Wir haben viele Möglichkeiten, über die einzelnen Punkte zu beraten, Herr Kollege Tonne, gar keine Frage.
Auf eines will ich noch ganz kurz hinweisen, wenn ich darf, Herr Präsident.
Der letzte Satz: Wir haben schon einmal im Ausschuss über Härtefälle entschieden. Dann kam von der Opposition die Forderung nach einer Härtefallkommission. Jetzt wollen Sie mit dem Ausschuss dirigistisch in die Härtefallkommission eingreifen können, indem Sie sagen: Diesen Fall habt ihr zu behandeln; da gibt es keine Ausschlusskriterien. - Das verstehe ich nicht. Ich weiß nicht, Herr Kollege Tonne, ob das rein rechtlich überhaupt möglich ist.
Ich freue mich auf eine gute Beratung im Ausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam darüber diskutieren.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die demografischen, ja, die gesellschaftlichen Veränderungen und die weitere Morbiditätsentwicklung werden zu erhöhten Anforderungen an die medizinische Versorgung insgesamt, vor allem aber - da gebe ich dem Kollegen Schwarz recht - der Primärversorgung führen. Eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung ist eine Bedingung für eine gute, wirtschaftliche und vor allem soziale Entwicklung im ländlichen Raum.
Aus unserer Sicht kann der Weg weder sein, alle Leistungserbringer in die Bedarfsplanung einzubeziehen, noch einzelne Bereiche davon auszuschließen. Wir müssen weg von den reinen Verhältniszahlen hin zu einer Morbiditätsorientierung. Ich meine, das macht Sinn.
Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion sieht vor, dass die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert werden soll, eine Bundesratsinitiative zur Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder in der medizinischen Versorgung zu starten.
Ich komme auf Folgendes zurück, Kollege Schwarz: Am 1. Juli 2010 ist in der GMK in großer Einmütigkeit, nämlich 16 : 0, ein Beschluss gefasst worden.
Man hat sich darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe mit Staatssekretärinnen und Staatssekretären aus den einzelnen Gesundheitsministerien der Bundesrepublik Deutschland zu gründen. Diese Arbeitsgruppe - da sind wir bei der Geschwindigkeit, Kollege Schwarz - hat es geschafft, dass die erarbeiteten Dinge in der Sondersitzung der GMK am 25. Oktober 2010 in den Beschluss mit eingearbeitet werden konnten. Dass Sie mit diesem Beschluss einverstanden sind, hat mir Ihr Antrag gezeigt, weil sich nahezu alle Spiegelstriche wortgleich dort wiedergefunden haben,
bis auf die Nr. 1, bei der es leichte Abweichungen gibt. Das muss ja nicht negativ sein; das wollte ich damit gar nicht sagen. Aber wenn man von Geschwindigkeit spricht und weiß, wie lange Bundesratsinitiativen dauern können, dann muss man darüber nachdenken, ob das wirklich der richtige Weg ist.
Ich habe in den letzten Tagen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern telefoniert, um einmal deren Meinung zu hören.
Sie haben gesagt, dieses Ausscheren von Niedersachsen würden sie nicht verstehen; denn wir alle seien auf einem guten Weg. Auch der zuständige Bundesminister hat ein eindeutiges Signal gegeben.
Deshalb, so meine ich, sollten wir mit großer Freude das einmütige 16 : 0-Ergebnis der Sonder-GMK vom 25. Oktober positiv werten.
Alle Länder haben sich für die Einrichtung der Kommission entschieden. Wenn man, von nächstem Jahr ausgehend, ein halbes Jahr hinzurech
net, dann glaube ich kaum, dass die Bundesratsinitiative schneller sein könnte.
Der Beschluss der Sonder-GMK geht vom Inhalt her weit über das Anliegen der Entschließung der SPD-Landtagsfraktion hinaus.
Deshalb möchte ich darum bitten, Herr Kollege Schwarz, dass wir uns darauf verständigen, der Kommission jetzt die Arbeit zu ermöglichen. Wenn wir Mitte nächsten Jahres ein Ergebnis haben, dann sollten wir vielleicht gemeinsam über dieses Ergebnis nachdenken. Ich meine, wir sollten keinen Sonderweg gehen, sondern wir sollten der Kommission die Möglichkeit der Arbeit geben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Humke-Focks, ich finde es irgendwie nicht in Ordnung, wie Sie vorgehen. Ich habe noch Restredezeit, und Sie wissen gar nicht, was wir vielleicht noch dazu sagen wollen und wie wir über die sofortige Abstimmung denken. Aber erst einmal pauschal in die Fraktion, die Sie wahrscheinlich nicht so gernhaben, einen reinzusetzen, finde ich nicht gut.
Wenn wir heute feststellen, dass wir das, was dieser Beschluss inhaltlich widerspiegelt, zum Teil in großer Einmütigkeit so sehen, dann - so denke ich - sollten wir, ohne den einen oder anderen noch mal ganz schnell anzukacheln - nicht zugehört, nicht aufgepasst, Gegensätzliches gesagt -, Gemeinsamkeiten entwickeln. Herr Kollege
Schwarz, ich gebe Ihnen in dieser Weise recht: Wir sollten heute sofort abstimmen; denn mit dem Ergebnis, das vorliegt, kann man wirklich sehr gut leben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um die Petition 01758/11/16 und damit um die Einstufung in eine Entgeltgruppe. Frau Kollegin König hat dazu vorgetragen. Ich muss darauf hinweisen, dass § 16 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder bei Einstellungen ganz klar regelt: Bei einer Neueinstellung kommt man zunächst in die Stufe 1, es sei denn, man hat eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung vorzuweisen. Dann kann man in die Tarifgruppe 2 kommen. Die Petentin ist in diese Tarifgruppe gekommen.
Dann haben Sie hinsichtlich der Personalstruktur angeführt, dass akuter Personalbedarf bestanden hat. Das muss ich zurückweisen. Es wurde zwar eine Lehrkraft gesucht, aber die Petentin hat nicht die Voraussetzungen erfüllt, ein Mangelfach be
setzen zu können. Deshalb ist eine bessere Tarifentlohnung nach dem von mir angesprochenen Tarifvertrag nicht möglich. Es muss dabei bleiben, hier nach Sach- und Rechtslage zu entscheiden.
Ich frage die Landesregierung: Welche Organisationen, Verbände und Parteien haben zur Teilnahme an der Demonstration anlässlich des 20. Jahrestages des Todes von Cornelia Wessmann aufgerufen, und wie bewertet die Landesregierung diese Aufrufe?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich alle einig - das war auch aus den Reden der Sprecher der einzelnen Fraktionen herauszuhören -, dass es sich bei der NPD um eine antisemitische, extremistische und rassistische Partei handelt, die die freiheitlichdemokratische Grundordnung unseres Grundgesetzes ablehnt, die parlamentarische Demokratie beseitigen möchte und offen das Ziel verfolgt - das kann man immer wieder lesen -, die Bundesrepublik Deutschland, wie sie sagt, abzuwickeln.
Der Kollege Oetjen hat schon darauf hingewiesen: Das Parteienverbot ist eine hohe Hürde. Die Parteienfreiheit darf natürlich nicht dazu missbraucht werden, die Freiheit anderer zu zerstören. Ich gehe davon aus, dass das uns allen klar ist. Zur Möglichkeit des Parteienverbotes nach Artikel 21 GG hat Kollege Oetjen schon etwas gesagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung einige Punkte sehr deutlich angesprochen. Danach muss die Partei, nämlich die NPD, im Verbotsverfahren zum Zeitpunkt der Entscheidung entweder planvoll die Grundfesten unserer Demokratie, wie die Achtung der Menschenrechte, die Gewaltenteilung oder das Mehrparteienprinzip, beeinträchtigen mit dem Ziel, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst zu beseitigen, oder sie muss die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit unseres Staates gefährden.
Außerdem muss eine aktive, kämpferische, aggressive Haltung hinzukommen. Gleichzeitig muss das Verhalten der Parteianhänger der Partei zugerechnet bzw. zugeordnet werden können. Ich sehe hierin Gefahren und Probleme für das Parteienverbot. Die NPD würde sich als brave und friedliche Partei zeigen. Daher benötigt man ohne Weiteres die Informationen aus der Partei selbst durch den Einsatz von V-Leuten, die auch aus dem inneren Zirkel berichten können. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Informanten in der Partei nicht unmittelbar vor oder während des Verbotsverfahrens auf der Leitungsebene Informationen sammeln. Auch das ist ein sehr wichtiger Punkt. Auch auf Quellen außerhalb des Vorstandes, die Einfluss auf die Willensbildung und die Selbstdarstellung der Partei haben, darf die Antragsbegründung nicht gestützt werden.
Hier soll ein Verbotsantrag gestellt werden. Dann müssen die Informanten abgezogen werden; das haben wir schon einige Male gehört. Soll der Antrag Erfolg haben, müssen aber auch Informationen aus der Partei verfügbar sein. Ich frage mich, wie das möglich sein soll, wenn vorher die V-Leute abgezogen worden sind.
Soll der Antrag weiterhin erfolgreich laufen, gibt es die geheimen Quellen. Wenn man sie in die öffentlichen Verhandlungen einbezieht, besteht die große Gefahr, dass sich bei der Enttarnung von geheimen Quellen erhebliche Gefahren für Leib und Leben der Informanten ergeben. Auch das können wir nicht wollen.
Schließlich führt ein Parteienverbot zu einem Organisations-, aber nicht zu einem Gedankenverbot. Die rechten Gruppierungen - wie sie auch alle heißen - sind bereits genannt worden.
Deshalb ist das Parteienverbot das eine. Ich meine, dass die Landesregierung auf einem sehr guten Weg ist. Sie hat nämlich erkannt, dass der Rechtsextremismus in den Köpfen beginnt. Da
muss angesetzt werden. Dazu ist hier schon in unterschiedlichster Form etwas gesagt worden. Die Landesregierung hat in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung zu diesem Thema bereits sehr gute Arbeit geleistet.
So setzt Niedersachsen auf eine nachhaltige Prävention und Aufklärungsarbeit. Hier leistet der Niedersächsische Verfassungsschutz schon seit einiger Zeit eine hervorragende Arbeit. Der Niedersächsischen Extremismus-Informationsstelle NEIS kommt hierbei eine wichtige Aufgabe zu. Sie ist die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, für Verbände und Kommunen und, wenn es um Fragen des Extremismus geht, auch für andere, die diese Informationen benötigen. Es gibt Wanderausstellungen, Jugendkongresse, Multiplikatorenberatung an den Schulen und in der Erwachsenenbildung. Da schließt sich doch dieser Kreis. Frau Leuschner, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir etwas abgeschafft hätten, was aus Ihrer Sicht unmittelbar wichtig sei.
Aber Sie sehen ja, dass es auch so funktionieren kann. Auch in der Erwachsenenbildung gibt es diese Möglichkeiten.
Die Möglichkeiten insbesondere für jüngere Bürgerinnen und Bürger, sich durch das Internet zu informieren, hat eine Riesenakzeptanz erfahren. Man kann bekanntlich messen, wie oft diese Seiten angelinkt werden.
Ein wichtiger Beitrag ist aber auch das, was Städte wie Verden, Delmenhorst, Oldenburg, Melle und Faßberg - um nur einige beispielhaft zu erwähnen - geleistet haben. Dabei haben unsere Kommunen bewiesen, dass sie auch mit Rechtsextremismus gut umgehen können. Es ist ein Präventionskonzept „Beste Praktiken“ - ich sage es einmal auf deutsch - entwickelt worden. Davon können andere Kommunen lernen und rechtzeitig eine Gegenstrategie entwickeln.
Ich habe schon in der ersten Beratung gesagt, dass die staatliche Parteienfinanzierung neu geregelt werden muss, weil das eine sehr gute Möglichkeit ist. Sie ist ein, wie ich meine, sehr neuralgischer Punkt.
Die NPD wird zu 40 % aus Steuermitteln finanziert. Das waren im Jahr 2007 rund 1,5 Millionen Euro.
Es ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, wenn diejenigen aus Steuermitteln finanziert werden, die offensiv die Abschaffung der Demokratie anstreben.
Der niedersächsische Innenminister hat bei der letzten Innenministerkonferenz diese Neuregelung erneut angesprochen, nachdem er bereits im Herbst 2008 auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens dazu Vorschläge gemacht hat, wie verfassungsfeindlichen Parteien wie der NPD die Finanzierung aus Steuermitteln entzogen werden kann. Es müsste aber zu einer Modifizierung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes kommen, um diese Möglichkeit zu nutzen.
Alles in allem stelle ich für die CDU-Fraktion fest, dass wir dem Rechtsextremismus weiter den Kampf ansagen werden und deshalb die gute Präventionsarbeit fortsetzen müssen. Ich meine, dass es wichtig ist, jetzt bei dem Verbotsantrag keinen Schnellschuss zu machen, weil uns im Jahre 2003 vom Bundesverfassungsgericht ganz klare Voraussetzungen aufgeschrieben worden sind.
Meines Erachtens ist es auch wichtig, darüber nachzudenken, welche Wirkung es hätte, wenn wir mit einem neuen Verbotsantrag vor Gericht wieder scheitern würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Modder, Sie haben von Ausblenden gesprochen, Sie haben von Wahrnehmungsverlusten gesprochen. Jetzt frage ich Sie: Wo waren Sie mit Ihrer Wahrnehmung, wenn Sie sagen, es habe nichts zum Thema Rechtsextremismus stattgefunden? Erst vor wenigen Tagen hat eine Tagung stattgefunden, nämlich am 16. September 2009.
- Vielen Dank für die Information. - Es gibt keine Blockadehaltung, weder von der CDU-Fraktion, noch können wir sie beim zuständigen Ministerium erkennen. Ganz im Gegenteil! Gerade der Innenminister des Landes Niedersachsen war es, der sich in der Innenministerkonferenz im Herbst 2008 für ein Rechtsgutachten eingesetzt hat, in dem es gerade um die Steuergelder geht.
- Frau Modder, wenn Sie nicht bereit sind zuzuhören, dann lassen Sie es sein, gehen Sie raus, aber versuchen Sie nicht immer dazwischenzureden. Das kann ich überhaupt nicht vertragen.
Dieses Thema ist so wichtig, dass wir, die demokratischen Vertreter hier im Parlament, uns wirklich darauf konzentrieren sollten, wie wir die Dinge gemeinsam erarbeiten können, um vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen zu können; denn das Bundesverfassungsgericht hat uns ganz deutlich Dinge aufgetragen, die wir erst erledigen müssen.
Nein. - Sich jetzt hier hinzustellen, es sich so einfach zu machen und ein NPD-Verbotsverfahren jetzt zu fordern, das geht meiner Meinung nach gar nicht.
Das hilft nicht gegen alles das, was es im Bereich des Rechtsextremismus gibt. Wir müssen da auch
an die Kameradschaften denken, die zuarbeiten. Wenn wir die NPD verbieten, haben wir trotzdem noch das rechtsradikale Gedankengut.
Von daher müssen wir nach anderen Lösungsmöglichkeiten suchen. Gerade unsere Verfassungsschutzbehörde hat sich da hervorragend aufgestellt. Wer die Ausstellungen dazu besucht hat, wer bei den Multiplikatorenveranstaltungen in den Schulen dabei war, wer sich den Internetauftritt angeschaut hat, der wird der Verfassungsschutzbehörde doch wirklich nur ein Kompliment machen können. Wenn man darüber nachdenkt, wie viele junge Menschen sich jetzt dafür interessieren und diesen Internetauftritt abrufen, dann wird klar, dass das eine ganz tolle Geschichte ist. Deshalb sage ich herzlichen Dank für die absolut gute Aufklärungs- und Präventionsarbeit, die von der Verfassungsschutzbehörde und dem Innenministerium in diesem Bereich geleistet wird.
Ich frage mich schon, Frau Kollegin Modder, warum Sie jetzt, kurz vor der Wahl, mit diesem Antrag um die Ecke kommen.
Sie haben sich aber nicht in die Beratungen im Ausschuss eingebracht. Solche Anträge liegen ja schon seit dem 16. oder 17. März vor. Warum bringen Sie sich da nicht ein? Da kommen Sie jetzt, vor der Wahl, mit einem Antrag um die Ecke, um nach außen möglichst noch einmal eine gewisse Wirkung zu erzielen. Ich sage Ihnen aber eines: Die Menschen draußen wollen das nicht; sie wollen, dass sich die demokratischen Parlamentarier in den deutschen Parlamenten vernünftig mit dieser Sache auseinandersetzen und nach Lösungen suchen - aber nicht polemisch, wie Sie das hier machen.
Jemand, der im Schattenkabinett ist und Innenminister werden will, hat in Lüneburg - ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren, Frau Präsidentin - gesagt: Er ist für ein Verbot der rechtsextremen Partei. Dafür würde ich mit einer intelligenten Strategie vorgehen. Ich sehe Chancen für einen zweiten Anlauf. - Wo sind diese Strategien? Lassen Sie
uns doch in einer Beratung diese Strategien besprechen!
- Herr Kollege Siebels, wenn Sie mir so etwas unterstellen: Sie können ja nach vorne kommen. Auf meinem Zettel stehen nur ein paar Spiegelstriche und nicht mehr. Wenn Sie meinen, ich hätte hier die falsche Rede, dann haben Sie mir die ganze Zeit nicht zugehört.
Ich kann nur sagen: Kommen Sie dazu zurück! Leisten Sie mit uns die notwendige Arbeit! Ich weiß wie Sie, dass wir hierbei in der Ausschussarbeit zu Gemeinsamkeiten kommen könnten. Die Gefahren und Probleme eines Parteienverbotes sind uns allen bekannt. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ins Stammbuch geschrieben. Die Informationen, die gesammelt worden sind, wurden nicht anerkannt. Wir wissen es doch. Es wurde uns doch so gesagt. Soll ein Verbotsantrag gestellt werden, müssen die Informanten auf der Leitungsebene der Partei abgezogen werden. Wer will dieses Risiko eingehen, wenn wir plötzlich keine Informationen mehr aus dem Bereich der NPD bekommen? Wie wollen Sie dann gegen diese Extremen vorgehen?
Ich kann abschließend nur sagen, dass ich mich schon gewundert habe, dass dieser Antrag zur jetzigen Zeit kommt. Ich halte einen neuen Verbotsantrag übrigens auch für eine kostenlose Werbung für die NPD, so wie Sie es machen. Das hat der Vorsitzende der NPD uns ja bereits über die Welt mitteilen lassen. Es ist daher schlicht verantwortungslos, kurz vor der Bundestagswahl und verschiedenen Landtagswahlen solche populistischen Anträge zu stellen.
Nehmen Sie Ihre Oppositionsrolle wahr! Diskutieren Sie mit uns! Beraten Sie mit uns im zuständigen Ausschuss! Lassen Sie uns die Dinge erarbeiten!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Modder, es ist schon bezeichnend, wie Sie uns, wenn Sie hier nach vorn kommen, angreifen und uns nur polemisch angehen.
Sie beschweren sich, dass ein Zwischenruf kommt. Sie haben die ganze Zeit, als ich gesprochen habe, Zwischenrufe gemacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren gerade von der SPD-Fraktion - von den Linken erwarte ich ja nichts anderes -, ich habe den Eindruck, dass Sie sich nicht in der Sache mit mir auseinandersetzen wollen,
sondern den Klamauk gesucht haben. - Wenn ein Parlamentarischer Geschäftsführer nicht in der Lage ist, dieser Debatte zu folgen, und meint, den Redner mit Zwischenrufen stören zu müssen, so ist das sein Anspruch. Mein Anspruch ist das nicht, Herr Bartling.
Ich habe vorhin gesagt, dass es unser Innenminister war, der in der Innenministerkonferenz das erwähnte Rechtsgutachten eingefordert hat. Unser Innenminister ist auf dem besten Wege, auf der nächsten Innenministerkonferenz dafür zu sorgen, dass es weitergeht, dass wir nicht länger dulden, dass es die Finanzierung einer Partei gibt, die nicht demokratisch ist, sondern die dabei ist, die Demokratie beseitigen zu wollen. Das wollen wir nicht haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Erkenntnisse sie über Gewalt gegen Polizeibeamte bei Fußballspielen hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie, Herr Präsident, es gerade angesprochen haben, sind die Fraktionen übereingekommen, diese Eingabe zurück in den Petitionsausschuss zu nehmen. Ganz kurz die Erklärung dazu: Es ist unmittelbar nach der Petitionsausschusssitzung, zwei Tage später, ein weiteres Schriftstück eingegangen. Der Petitionsausschuss möchte dieses Schriftstück als Beratungsgegenstand für die nächste Sitzung aufnehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich spreche zu dieser Eingabe. Frau Kollegin König hat schon viel dazu gesagt. Ein ganz wichtiger Punkt für unsere Arbeit im Petitionsausschuss ist, im Einzelfall drüberzuschauen: Gibt es Ungerechtigkeiten? Warum haben wir die Aufteilung: 95 % machen es so und 5 % anders?
Ich möchte, dass die Petentinnen und Petenten, wenn sie sich an den Ausschuss wenden, ganz sicher sind, dass wir drüberschauen, dass wir das Allgemeinwohl im Auge haben und dass es zu einer Gleichbehandlung kommt. Dies hat auch etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.
Deshalb war es uns wichtig, dieses Material als Beratungsgrundlage für die kommenden Verhandlungen im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Gesetz zur Verfügung zu stellen. Ich erachte es für wichtig, dass wir so verfahren.
Der von mir sehr geschätzte Kollege Watermann hat vor einem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gewarnt. Das soll es natürlich überhaupt nicht sein, ganz im Gegenteil: Wir geben ja mit dieser Petition, die wir als Material überweisen wollen, wichtige Beratungsgrundlagen weiter. Ich meine, für das Wohl der Petentinnen und Petenten in Niedersachsen war das eine kluge Entscheidung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10Gesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, für die CDU-Fraktion steht zweifelsfrei fest: Die G-10-Kommission ist qualitativ und quantitativ bestens aufgestellt und hat in den letzten Jahren eine fantastische Arbeit gemacht.
Sie fordern, die G-10-Kommission soll sechsmal im Jahr tagen. Wenn Herr Briese in den Beratungen zugehört hätte, hätte er bereits in Erfahrung gebracht, dass in der letzten Zeit zwölfmal im Jahr getagt wurde. Wenn besondere Beschränkungen erfolgen müssen, ist es natürlich notwendig, dass man sofort und sehr zeitnah reagiert. Ich denke also, auch diese Forderung der Grünen können wir streichen.
Den Grund für die Vergrößerung der Zahl der Mitglieder von drei auf vier haben Sie bislang nicht genannt, auch nicht in den Beratungen.
- Herr Briese, Sie haben heute zum Teil ohnehin schon wie ein orientierungsloser Kapitän in einem Boot gewirkt. Sie haben zwar tüchtig Gas gegeben, aber ohne zu wissen, in welche Richtung es geht.
Der Minister hat Sie ja schon darauf hingewiesen, und ich muss es Ihnen noch einmal sagen: Auch in der Beratung ist klar geworden, dass die Reise, die Sie wollen, nicht richtig sein kann. Sie wissen das eigentlich auch. Deshalb ist der Entwurf, für den Sie streiten, einfach nur abzulehnen.
Die G-10-Kommission ist eine spezielle Datenschutzinstanz. Auch das muss man feststellen. Sie fordern mehr Datenschutz. Es ist schon heute so, dass der Datenschutzbeauftragte hinzugezogen werden kann. Er kann besonders beauftragt werden, das eine oder andere noch einmal einer Prüfung zu unterziehen. Auch in diesem Bereich wird die Arbeit also schon so getan, wie Sie sie erst jetzt einfordern.
Wenn Sie dann noch sagen, dass die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitert worden seien, muss ich Sie enttäuschen. Das ist nicht der Fall. Sie sind nicht erweitert worden. Die Regelungen bestehen bereits fünf Jahre. Auch hierauf hat der Minister bereits in der ersten Beratung hingewiesen, sodass Sie das eigentlich schon seit vielen Wochen wissen.
Im Ergebnis ist kein Grund ersichtlich, warum an der bestehenden Kommission Änderungen vorgenommen werden sollen.