Protocol of the Session on October 13, 2011

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen konkreten Projekten werden die o. g. Teilbereiche I.1 und I.3 umgesetzt (bitte unter Nennung der beteiligten Akteure und des erwarteten Effektes für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Lüneburg)? Welche Maß

nahmen mit welchen Projektpartnern konnten nicht umgesetzt werden?

2. Sind der Landesregierung Beschwerden über die Umsetzung der Fördermaßnahmen im Rahmen des Innovations-Inkubators bekannt? Falls ja, wie bewertet sie diese Kritik, und welche Maßnahmen hat sie eingeleitet?

3. Auf Basis welcher Erwägungen entschieden/entscheiden welche Personen über die Bewilligung bzw. Ablehnung von Projekten?

Die EU hat im Rahmen der Lissabon-Strategie die Bedeutung der Hochschulen für regionale Innovationsprozesse besonders hervorgehoben. Das EU-Großprojekt „Innovations-Inkubator Lüneburg“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 98 Millionen Euro ist Teil der Neuausrichtung der Leuphana Universität Lüneburg nach der Fusion mit der Fachhochschule Nordostniedersachsen. Mit dem Großprojekt soll diese Neuausrichtung der Universität beschleunigt vorangetrieben werden, um zugleich wissensbasierte Wachstumsimpulse in die Konvergenzregion zu senden. Ziel ist es, die Forschungskraft der Region auszubauen, zusätzliche Arbeitsplätze in wissensintensiven Dienstleistungsbereichen zu schaffen sowie das Angebot hoch qualifizierter Absolventinnen und Absolventen für den regionalen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Durch internationale Wissenschaftskooperationen in den Kompetenztandems sowie durch die Professional School, die Graduate School und das Leuphana College werden Existenzgründungen begleitet und gefördert sowie Projekte zur Vernetzung der regionalen Wirtschaft durchgeführt.

Für die Einbindung regionaler Unternehmen, Verbände und sonstiger wirtschaftlich orientierter Institutionen werden im Rahmen der Teilmaßnahme (TM) 1.6 „Regionale Vernetzung“ spezifische Informations- und Beratungsveranstaltungen angeboten und Kooperationsgespräche geführt. In zahlreichen Veranstaltungen werden die Bedeutung des Innovations-Inkubators für die Region, die Ziele und Maßnahmen des Großprojekts sowie die Möglichkeiten und Erfordernisse der Partizipation aufgezeigt. An der Leuphana Universität Lüneburg sind entsprechende Informations- und Beratungskapazitäten für Einzelberatungen für Wirtschaftspartner und Unternehmen vorhanden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Teilmaßnahmen 1.1, Kompetenztandems, und 1.3, Verbund- und Entwicklungsprojekte mit KMU, sind sogenannte offene Teilmaßnah

men, d. h. es werden jeweils im Rahmen einer Teilmaßnahme Einzelanträge gestellt, die durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Fragestellungen und damit auch unterschiedliche Transferziele und -reichweiten verfolgen. Die Ansiedlung von Unternehmen, Existenzgründungen, Dienstleistungskonzepte, Prozessinnovationen und der Aufbau von anwendungsorientierten Forschungsschwerpunkten stehen hier gleichermaßen im Fokus. Damit soll der Vielfalt des Wissenschaftsbetriebes von vornherein Rechnung getragen werden. Entsprechend unterschiedlicher Art werden auch die zu erzielenden Effekte sein. Es wird schließlich darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine wissensbasierte Innovationsförderung handelt, die nicht mit der klassischen Wirtschaftsförderung verglichen werden kann.

Folgende sechs Kompetenztandems in der Teilmaßnahme 1.1 werden zurzeit gefördert:

- „Vernetzte Versorgung - Grundlagen und Evaluierung der integrierten Versorgung psychisch erkrankter Menschen“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Rössler

- „Moving Image Lab (MIL): Entwicklung und Erforschung von Bewegtbild-Formaten“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Ballhaus

- „Plattform für nachhaltige Biokerosinproduktion“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Schaltegger

- „Internetbasierte Interventionen als innovatives Instrument zur nachhaltigen Reduktion gesundheitsschädlichen Verhaltens“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Sieland

- „Ambulante Reha-Kette - Konzeption und Aufbau eines integrierten ambulanten Rehabilitationsmodells bei Bewegungsstörungen“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Dietz

- „Thermische Batterie“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Ruck

Für folgende zwei Kompetenztandems ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ausgesprochen worden, die Bewilligung durch die NBank steht hier kurz bevor:

- „Vernetzte Versorgung II - Analyse und Evaluation institutioneller und organisatorischer Innovationen in der Gesundheitsversorgung“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Wein und Frau Professorin Weisenfeld

- „Return to work (r2w) - unit - Gesundheitsvorsorge, Eingliederungsmanagement, Integrierte Versorgung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) am Beispiel berufsbedingter Erkrankungen“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Oermann

Insgesamt sollen laut Großprojektantrag bis zu 14 Kompetenztandems bewilligt werden.

Im Bereich der Teilmaßnahme 1.3 (Verbund- und Entwicklungsprojekte mit KMU) sind folgende sieben Projekte bewilligt worden:

- „Operations Excellence für kleine und mittlere Unternehmen“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Schleich, Kooperationspartner: Sieb & Meyer AG, Lüneburg und LAP GmbH Laser Applikation, Lüneburg

- „Wirtschaften in Netzen - Stärkung regionaler Absatzmärkte für KMU als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region“, wissenschaftliche Leitung Frau Professorin Hofmeister, Kooperationspartner: Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue, Hitzacker, GWBF Gesellschaft für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Lüchow-Dannenberg mbH

- „Programmentwicklung für den Aufbau eines Fahrsimulationszentrums“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Höger, Kooperationspartner: ADAC Fahrsicherheitszentrum in Embsen und Projektinitiative „Regional- und Netzwerkmanagement Logistik“ der Süderelbe AG, Hamburg

- „FeQuan - Sensorsystem zur Früherkennung von Verockerungstendenzen in hydraulischen Systemen“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Ruck, Kooperationspartner: Franatech GmbH, Lüneburg und Celler Brunnenbau GmbH, Celle

- „Schlüsselfaktor Ressourceneffizienz - ein Prüfsystem für KMU zur Verbesserung der Vollzugsfähigkeit vom Umweltgesetzen am Beispiel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) “, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Schomerus, Kooperationspartner: KG Ludwig Melosch Vertriebs GmbH, Uelzen, Zajons Logistik, Melbeck; GFA (Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH), Bardowick, Fuller Industrieklebstoffe, Lüneburg, CLAGE GmbH, Lüneburg; Bauck GmbH, Lüchow-Dannenberg, Voelkel GmbH, Höhbeck, WERKHAUS Design + Produktion GmbH, Bad Bodenteich, Barbara &

Siegfried Kenner GbR, Göhrde, Claudius Peters Group GmbH, Lüchow-Dannenberg

- „SEM-A2: SEM Account Aggregation - ein Verfahren zur Optimierung der Suchmaschinenwerbung in KMU“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Funk, Kooperationspartner: web-netz GmbH, Lüneburg, Marktplatz Lüneburger Heide Internet GmbH, Lüneburg, bitbox GmbH & Co. KG, Lüneburg

- „Einfach gute Pflege finden“, wissenschaftliche Leitung Herr Professor Paulus, Kooperationspartner: DPR Deutscher Pflegering GmbH, Lüneburg, Altenheim der Posener evangelischen Kirche e. V., Lüneburg, Seniorenzentrum Alte Stadtgärtnerei, Lüneburg, Senioren Residenz Lüneburg, Lüneburg, Cornal GmbH, Lüneburg

Für das Vorhaben „Entwicklung von Verfahren zur Quantifizierung und Bewertung von NSO-Heterocyclen in Umweltproben“ von Herrn Professor Ruck ist der vorzeitige Maßnahmebeginn ausgesprochen worden. Das Vorhaben wird nach Erfüllung von inhaltlichen und formalen Auflagen bewilligt.

Ein Projektantrag wurde aufgrund der negativen Einschätzung der Gutachter durch die Entscheiderrunde von MWK und NBank abgelehnt.

Zu 2: Nach Auskunft des zentralen Projektmanagements des Innovations-Inkubators wurde allein in den vergangen 12 Monaten in über 100 Gesprächen und Veranstaltungen Kontakt zu Multiplikatoren und potenziellen Kooperationspartnern aufgenommen. Darunter fallen 35 Gespräche mit Land- und Kreisräten, Bürgermeistern, Stadtdirektoren und Wirtschaftsförderern. Hinzu kommen zahlreiche Gespräche mit Kammern (z. B. IHK, HWK), Verbänden, Arbeitsagenturen und weiteren Akteuren der Wirtschaftsförderung (z. B. Metro- polregion Hamburg, Süderelbe AG). Über diese Aktivitäten hinaus gibt es aber vonseiten der regionalen Körperschaften das Bedürfnis, den Austausch mit dem Großprojekt noch weiter zu verstärken. Die Landkreise Rotenburg (Wümme) sowie Osterholz-Scharmbeck haben sich in dieser Angelegenheit auch schriftlich an das MWK gewandt. Die Landkreise, die Regierungsvertretung Lüneburg, das zentrale Projektmanagement des Großprojekts und das MWK stehen dazu derzeit in engem Austausch. Ziel der Gespräche ist es, die Maßnahmen des Großprojekts und die Förderinstrumente der regionalen Körperschaften besser aufeinander abzustimmen, um Synergieeffekte

zugunsten der regionalen Entwicklung zu schaffen.

Zu 3: Die Förderempfehlung über die Kompetenztandemanträge erfolgt nach einem wissenschaftlichen Antragsverfahren. Antragsberechtigt sind die Professorinnen und Professoren der Leuphana Universität Lüneburg. Einer vom Land eingesetzten Strukturkommission kommt dabei die Aufgabe zu, die inhaltliche Begutachtung der Kompetenztandemanträge anhand definierter - wissenschaftlicher wie regional-wirtschaftlicher - Erfolgskriterien durchzuführen und Förderempfehlungen auszusprechen. Die zuwendungsrechtliche Prüfung erfolgt durch die NBank, die auch die Zuwendungsbescheide ausstellt. Dieses Verfahren wurde im Großprojektantrag festgeschrieben und von der EU-Kommission gebilligt.

Fünf Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur wurden als Mitglieder der Strukturkommission vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur benannt. Diese sind:

- Professor Dr. Dieter Imboden, Präsident des Nationalen Forschungsrates des Schweizerischen Nationalfonds, ETH Zürich

- Sir Peter Jonas, ehemaliger Intendant der Bayerischen Staatsoper München

- Professor Dr. Jürgen Kluge, Vorstandsvorsitzender der Franz Haniel & Cie. GmbH

- Professor Dr. Manfred Prenzel, Gründungsdekan der School of Education, TU München

- Dr. Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit

Das Land wird in der Strukturkommission durch Staatssekretär Dr. Josef Lange vertreten.

Die Entscheidung über die Auswahl der Projekte der TM 1.3 erfolgt auf der Grundlage externer wissenschaftlicher Fachgutachten. Das Verfahren ist damit genauso aufgebaut, wie es bei vergleichbaren Projekten der MWK-Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovationen und wissensbasierter Gesellschaft durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Berufsakademien vorgesehen ist. Der Ablauf der Projektförderung wurde im Übrigen in einem sogenannten Prüfpfad festgeschrieben und der EU-Kommission über das MW als Verwaltungsbehörde mitgeteilt.

Anlage 18

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 20 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Hat Kultusminister Dr. Bernd Althusmann das Parlament belogen?

Im Jahr 2007 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das Kultusministerium darauf hingewiesen, dass die gängige Praxis mit der Beschäftigung von Honorarkräften im Ganztagsangebot der Schulen rechtswidrig sei und stattdessen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen werden müssten. Nach Darstellung von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann bemühte sich das Kultusministerium danach um eine Klärung mit der DRV, die die Rechtswidrigkeit in Einzelfällen festgestellt, aber keine grundsätzliche Aussage getroffen habe.

So übersandte das MK Unterlagen, die von der DRV erbeten wurden, am 7. August 2008 an die DRV und wartete auf eine Reaktion ihrerseits. Nach Aussagen des Ministers gab es eine solche Reaktion nicht, weswegen die grundsätzliche Praxis der Honorarverträge nicht geändert wurde (siehe Darstellung des MK in der Drs. 16/3885).

In der Sendung „Panorama“, ausgestrahlt in der ARD am 29. September 2011, stellt ein Vertreter der DRV die Situation vollkommen anders dar. So habe sich die DRV mit dem Ministerium Anfang 2007 „intensiv darüber ausgetauscht“. Die DRV habe erläutert, wann ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen werden müsse und wann ein Werkvertrag geschlossen werden könne. Der DRV-Vertreter fügte wörtlich an: „Das Ministerium hat uns daraufhin Anfang 2008 zurückgemeldet, dass man diese Regeln verstanden hat und dass man sie auch anwenden kann.“ Diese Aussage steht im Widerspruch zu der eingangs zitierten Darstellung von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann.