Die über 1 000 Leistungsbeschreibungen im niedersächsischen Bürger- und Unternehmensservice werden pro Quartal ca. 1 Million Mal aufgerufen - mit steigender Tendenz. Auch die hierzu gehörende Bereitstellung von elektronischen Formularen wird immer häufiger genutzt. Bürgerinnen und Bürgern werden so viele Behördengänge erspart. Kommunen und Landesbehörden benötigen weniger Personal für mündliche Auskünfte und für die dezentrale Bereitstellung von Informationen im Internet oder in Informationsbroschüren.
Auch die elektronische Weiterleitung von Daten zwischen den Verwaltungen hat inzwischen zu vielen Effizienzsteigerungen geführt. Dies gilt u. a. für das elektronische Rückmeldeverfahren im Einwohnermeldewesen, die Onlineerhebung von Sta
tistikdaten bei den Kommunen oder - ganz aktuell - die elektronische Weiterleitung von Gewerbemeldungen. Allein beim letztgenannten Verfahren ist Niedersachsen dabei, den bisherigen papierbezogenen Versand von ca. 1,5 Millionen Gewerbemeldungen auf einen elektronischen Versand umzustellen, mit entsprechenden Einsparungen von Papier-, Porto- und Personalkosten.
Zum Schuljahr 1998/1999 hat die damals von der SPD geführte Landesregierung verpflichtende Arbeitszeitkonten für die Lehrkräfte an den niedersächsischen Schulen eingeführt, um die damals noch deutlich steigenden Schülerzahlen bewältigen zu können, ohne dafür zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen. Vollbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte wurden verpflichtet, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, längstens jedoch für zehn Schuljahre unentgeltlich ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche zu erteilen. Diese Mehrarbeit endet an den berufsbildenden Schulen zum Schuljahr 2012/2013.
In der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist festgelegt, dass die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden nach einer zehn Jahre umfassenden Ansparphase vom Beginn des darauf folgenden Schuljahres an in einem der Ansparphase entsprechendem Zeitraum ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich beginnt in den berufsbildenden Schulen mit dem Schuljahresbeginn 2013/2014.
1. Wie viele Lehrer-Ist-Stunden entfallen jeweils in den Schuljahren 2012/2013 bis 2020/2021 an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen a) durch das Ende der Ansparphase des Arbeitszeitkontos, b) durch den Beginn der Ausgleichsphase des Arbeitszeitkontos und c) in der Summe von a) und b) (bitte jeweils auch umrechnen in volle Lehrerstellen)?
2. Wie viele zusätzliche Stellen will die Landesregierung schaffen und welche weiteren Maßnahmen will sie ergreifen, um das durch das Ende der Ansparphase und den Beginn der Ausgleichsphase des Arbeitszeitkontos an den berufsbildenden Schulen entstehende Defizit an Lehrer-Ist-Stunden auszugleichen?
Niedersachsen aus, und wie wird sie sich in den kommenden Jahren durch das Auslaufen des Arbeitszeitkontos entwickeln?
Die SPD-Vorgängerregierung hat 1998 beschlossen, auf wachsende Schülerzahlen nicht durch eine vermehrte Neueinstellung von Lehrkräften zu reagieren, sondern die Unterrichtsversorgung durch die Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrerinnen und Lehrer sicherzustellen.
Im Bereich der berufsbildenden Schulen dauert die Ansparphase im verpflichtenden Arbeitszeitkonto gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) noch bis zum Schuljahr 2012/2013. Die Ausgleichsphase setzt mit dem Schuljahr 2013/2014 ein.
Beim Beschluss zur Einführung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos 1998 wurde die tatsächlich eingetretene Schülerzahlentwicklung nicht vorausgesehen. Der demografisch bedingte Rückgang der Schülerzahlen sollte im berufsbildenden Bereich im Verlauf der Ausgleichsphase einen solchen Umfang erreicht haben, sodass im Saldo voraussichtlich keine Verluste in der Unterrichtsversorgung auftreten würden. Veränderungen der Verteilung der Schülerzahlen auf den Teilzeitbereich und auf den Vollzeitbereich mit den damit verbundenen veränderten Stundenansätzen konnten seinerzeit noch nicht vorhergesehen werden. War das Verhältnis von Vollzeit zu Teilzeit in den 90er-Jahren ca. 33 % zu ca. 66 %, liegt es jetzt bei ca. 40 % zu ca. 60 %. Der gestiegene Anteil der Vollzeitschüler ist zum Teil auf eine höhere Zahl von Schülerinnen und Schülern im beruflichen Gymnasium zurückzuführen.
Da die Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen außerdem noch nicht ganz so schnell zurückgehen wie Lehrerstunden zu Beginn der Ausgleichsphase, gilt es, landesweit die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, auch wenn die Messzahl Unterrichtsversorgung ansonsten nicht mehr die Relevanz als Beurteilungs- oder Steuerungskriterium an den berufsbildenden Schulen wie an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen hat.
Zu 1: Im berufsbildenden Bereich gab es eine gestaffelte Ansparphase mit zunächst einer Mehrarbeitsstunde ab dem Schuljahr 2002/2003 bis zum
Schuljahr 2005/2006. Ab dem Schuljahr 2006/2007 bis längsten zum Schuljahr 2012/2013 werden zwei Mehrarbeitsstunden angespart.
Durch das Ende der Ansparphase entfallen im Schuljahr 2012/2013 die Unterrichtsstunden, die von den Lehrkräften im Schuljahr 2011/2012 für das verpflichtende Arbeitszeitkonto erteilt werden, abzüglich der Arbeitszeitkontostunden von Lehrkräften, die noch keine zehn Jahre in das verpflichtende Arbeitszeitkonto angespart und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Schuljahr 2013/2014 entfallen die Unterrichtsstunden, die von den Lehrkräften im Schuljahr 2012/2013, dem letzten Schuljahr der Ansparphase, für das verpflichtende Arbeitszeitkonto erteilt werden. In den folgenden Schuljahren entfallen keine weiteren Unterrichtsstunden durch das Ende der Ansparphase.
Die Ausgleichsphase ist entsprechend § 5 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) zu gestalten. Um die Wünsche der Lehrkräfte zu den verschiedene Varianten für den Ausgleich des verpflichtenden Arbeitszeitkontos zu ermitteln, hat das Kultusministerium knapp zwei Jahre vor dem Beginn der Ausgleichsphase an den berufsbildenden Schulen eine Abfrage gestartet, die mit der Erhebung zur Schulstatistik an den berufsbildenden Schulen zum Stichtag 15. November 2011 durchgeführt wird.
Mithilfe einer Modellrechnung geht das Kultusministerium gegenwärtig davon aus, dass durch die Regelungen des verpflichtenden Arbeitszeitkontos im Schuljahr 2012/2013 durch das Ende der Ansparphase rund 4 000 Stunden entfallen, was etwa 150 Stellen entspricht.
Mit der Statistik im Bereich der berufsbildenden Schulen zum Stichtag 15. November 2011 gibt es eine neue und aktuelle Erhebung zur Anspar- und Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos, sodass diese Fragen für die kommenden Schuljahre erst nach der Auswertung im Frühjahr 2012 auf der neuen Datengrundlage beantwortet werden können. Die Ergebnisse der Statistikerhebung werden den Schulbehörden und den Schulen eine bessere Steuerung für die Ausgleichsphase ermöglichen.
Zu 2: Die Landesregierung hat Vorsorge getroffen und im Entwurf des Haushaltsplans 2012/13 für den Ausgleich des verpflichtenden Arbeitszeitkontos ab 3. September 2012 zusätzlich 150 Stellen für die berufsbildenden Schulen vorgesehen.
Zu 3: Der Stichtag für die Erhebung der Schuldaten für die Schulstatistik ist für den Bereich der berufsbildenden Schulen aufgrund möglicher Änderungen bei den Schülerzahlen und den dann entsprechend einzurichtenden Klassen der verschiedenen Schulformen der berufsbildenden Schulen seit Jahren der 15. November. Daher stehen zurzeit noch keine Daten zur derzeitigen Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen zu Verfügung. Im Schuljahr 2010/11 lag die Unterrichtsversorgung bei 93,8 % (Theorie: 91,6 %, Fachpraxis: 102,1 %). Sie liegt damit 1,8 % höher als im Schuljahr 2003/04. Die weitere Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen soll mit der Erhebung der Ausgleichsphase im verpflichtenden Arbeitszeitkonto zum Stichtag 15. November 2011 festgestellt werden. Siehe Antwort zu 1.
Stand des Konversionsmanagements in Niedersachsen - Wie bereitet sich das Land auf die für Ende Oktober 2011 angekündigten Standortentscheidungen des Bundesverteidigungsministers vor?
Derzeit hat die Bundeswehr in Niedersachsen noch 46 Standorte mit rund 53 000 Dienstposten. Im Zuge der Bundeswehrreform hat Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière angekündigt, Ende Oktober 2011 die Standortentscheidungen zu veröffentlichen. Das wird auch Auswirkungen auf das Land Niedersachsen haben. Um negative Auswirkungen beispielsweise hinsichtlich des Verlustes von Arbeitsplätzen zu vermeiden, ist frühzeitiges Konversionsmanagement für die betroffenen Standorte von großem Vorteil.
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit nach Bekanntgabe der Standortentscheidungen ein effektives Konversionsmanagement funktioniert?
2. In welcher Höhe sind dafür finanzielle Mittel des Landes von der Landesregierung für welche Maßnahmen eingeplant?
3. Welche Position vertritt die Landesregierung bezüglich der Errichtung eines Konversionsfonds auf Bundesebene, und in welcher Form wird die Landesregierung diesbezüglich initiativ?
Die Bundeswehr mit ihren 46 Standorten und rund 51 500 militärischen und zivilen Dienstposten ist in Niedersachsen willkommen. Niedersachsen steht an der Seite der hier stationierten Soldaten und zivilen Mitarbeiter, die einen wichtigen, teils mit großen Gefahren verbundenen Dienst für die Bundesrepublik Deutschland und den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger leisten.
Niedersachsen ist Heimat für die Bundeswehr, und die Landesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass dies auch so bleibt.
Die Landesregierung erkennt die sicherheitspolitische Notwendigkeit der Bundeswehrreform an. Niedersachsen sieht sich zusätzlich mit dem angekündigten Abzug der britischen Streitkräfte (ca. 11 000 Soldaten und Angehörige) aus vier niedersächsischen Standorten (Celle, Bad Fallingbostel, Bergen-Hohne und Hameln) bis zum Jahr 2020 konfrontiert.
Zu 1: Mit Kabinettsbeschluss vom 11. Januar 2011 hat die Landesregierung einen interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) zum Abzug der britischen Streitkräfte eingerichtet. Der IMAK besteht unter Federführung des MI aus Vertretern von MS, ML, MU, MW, MF, den betroffenen Standortkommunen und -landkreisen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und den britischen Streitkräften. Der IMAK hat die Aufgabe, die betroffenen Kommunen durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Ebenen (Kommunen, Landesverwaltung und Bundesverwaltung) zu unterstützen und insbesondere Fördermöglichkeiten für die betroffenen Standortkommunen zu prüfen. Seit Einrichtung des Arbeitskreises wurden in mehreren Sitzungen Bedarfe und Möglichkeiten auch mit den betroffenen Kommunen erörtert.
Die Landesregierung beabsichtigt, den Aufgabenbereich des IMAK nach Bekanntgabe der Standortentscheidungen des Bundesministers der Verteidigung Ende Oktober 2011 um diesen Bereich und die dann absehbar betroffenen niedersächsischen Kommunen zu erweitern.
Zu 2: Finanzielle Mittel des Landes werden für von der Schließung von Bundeswehrstandorten betroffene Kommunen im Rahmen der bestehenden Förderprogramme bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen im konkreten Fall eingesetzt. Beispielhaft sei hier auf folgende Fördermöglichkeiten verwiesen:
- Projekt interkommunaler und kreisgrenzenübergreifender Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen Heidekreis und Celle; für dieses Projekt werden Fördermittel aus dem Regionalisierungsfond in Aussicht gestellt
- Teilprogramm „Stadtumbau West“ des BundLänder-Programms zur Städtebauförderung für Konversionsflächen
Zu 3: Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat am 9. Juni 2011 unter Beteiligung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten die Bundesregierung gebeten, für aufgegebene Bundeswehrstandorte - insbesondere in strukturschwachen Regionen - Konversionsmaßnahmen des Bundes zu veranlassen und ein Konversionsprogramm aufzulegen. Zudem wurde der Bund gebeten, zur Erleichterung des Strukturwandels eine verbilligte Abgabe der zu Verteidigungszwecken nicht mehr benötigten Liegenschaften an die jeweiligen Kommunen zu ermöglichen und sich an der Sanierung etwaiger Altlasten zu beteiligen.
Das europäische Jahr des Freiwilligendienstes - Wie sind die Erfahrungen der Landesregierung mit der im Jahre 2007 eingeführten Ehrenamtskarte?