Protocol of the Session on September 15, 2011

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der SPD hat mich gestern in einer Pressemitteilung aufgefordert, meine Äußerung in der Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom gleichen Tag richtigzustellen.

Dazu möchte ich Folgendes sagen: Die Aussage, dass die SPD im Falle einer Regierungsübernahme die IdeenExpo nicht organisieren und veranstalten lassen wolle, ist nicht zutreffend. Hierfür entschuldige ich mich bei dem Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Herrn Schostok. - Er ist leider nicht hier.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Trotzdem möchte ich Herrn Schostok etwas mit auf den Weg geben. Zwar ist er nicht da, aber ihr könnt es ihm ja ausrichten.

Erstens. Ich nehme ihm sehr wohl ab, dass er der IdeenExpo gegenüber sehr positiv eingestellt ist. Aber die Reden der Sprecherin der SPD-Fraktion oder der anderen Sprecher der Oppositionsfraktionen waren so negativ, dass man schon Zweifel haben kann, dass die Fraktionen hinter der IdeenExpo stehen.

Zweitens. Auch wenn ich nicht glaube, dass irgendwann in den nächsten Jahren einmal ein SPD-Ministerpräsident die IdeenExpo eröffnet, wollte ich Herrn Schostok mit auf den Weg geben, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass Ministerpräsident David McAllister ihm immer eine persönliche Einladung zukommen lässt.

(Johanne Modder [SPD]: Herr Klare, es wird nur schlimmer! Was soll das?)

Als Letztes möchte ich ihm sagen, dass ich ihm bei der Entscheidungsfindung der SPD-Fraktion alles Gute wünsche und dass ich mich ohne Wenn und Aber für ihn einsetzen werde.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort hatte Herr Klare nach § 77 unserer Geschäftsordnung.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 27:

37. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/3910 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3989 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3990 neu - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3992 neu

Wir kommen zunächst zur Behandlung der unstrittigen Eingaben.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 37. Eingabenübersicht in der Drs. 16/3910 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenenthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall.

(Ina Korter [GRÜNE]: Wir sind doch gar nicht beschlussfähig!)

- Frau Korter hat in einem Zwischenruf eingewandt, wir seien angeblich nicht beschlussfähig. Dazu möchte ich darauf verweisen, dass heute Morgen zu Beginn unserer 114. Sitzung Herr Landtagspräsident Dinkla die Beschlussfähigkeit für den gesamten Tag festgestellt hat. Dagegen hatte niemand Einwände erhoben. Das kann insofern nachgelesen werden.

Das Ergebnis der Abstimmung ist festgestellt worden.

Damit kommen wir zur Behandlung der strittigen Eingaben. Zunächst liegt mir eine Wortmeldung

zur Eingabe 02359/04/16(01) vor, betrifft Einrichtung einer IGS in der Samtgemeinde Harpstedt. Dazu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD vor.

Für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Brammer zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rede, wie gesagt, zur Petition 02359. Petentin ist die Elterninitiative für eine Integrierte Gesamtschule in der Samtgemeinde Harpstedt. Sie begehrt mit ihrer Petition vom Mai 2011, dass die Ablehnung der Integrierten Gesamtschule in der Samtgemeinde Harpstedt durch das Kultusministerium zurückgenommen wird.

Zur Sache: Im Januar 2010 hatte der Landkreis Oldenburg die Errichtung einer vierzügigen IGS in der Samtgemeinde Harpstedt beantragt. Ausschlaggebend für diesen Antrag war die Tatsache, dass die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung seit Beginn des Jahres 2010 außer Kraft gesetzt war. Eine Folgeverordnung, die Verordnung für die Schulorganisation, wurde unter der Ministerin Heister-Neumann zwar auf den Weg gebracht, beide sind dann aber irgendwo auf der Strecke geblieben. Damit war die Zügigkeit von Gesamtschulen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht verbindlich über Verordnungen geregelt. Der Antrag des Landkreises Oldenburg wurde dann im April 2010 abgelehnt.

Gegen diesen Bescheid klagt der Landkreis Oldenburg vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg. Außerdem läuft seit dem 8. August ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die jetzt endlich gültige Verordnung für Schulorganisation. Der Landkreis Oldenburg ist dieser Klage des Landkreises Northeim beigetreten. Ziel ist, zu klären, inwieweit diese Verordnung, die u. a. die Zügigkeit von Integrierten Gesamtschulen regelt, rechtlich haltbar ist; denn Oberschulen und Gesamtschulen sind zwar nicht inhaltlich, aber von ihrer Struktur her vergleichbar.

Der Landkreis Oldenburg, meine Damen und Herren, hat diese Klagen übrigens auch mit den Stimmen der CDU beschlossen. Die CDU im Landkreis Oldenburg steht - das muss man hier auch einmal erwähnen - für die Einrichtung weiterer Gesamtschulen. Fragen Sie einmal den örtlichen Kreisvor

sitzenden, Ihren Kollegen Focke! - Ist er überhaupt da? - Nein.

Mit der FDP sieht das allerdings anders aus. Aber ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie ist bildungspolitisch noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.

(Jens Nacke [CDU]: Schwere Atta- cke!)

Meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, wir wollen Ihnen doch nur helfen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie verlören dieses Verfahren - welche Blamage! Sie wissen, dass ein Gericht in einem Normenkontrollverfahren auch über das Begehren des Antragsstellers hinausgehen kann. Nichts wäre peinlicher, als wenn das OVG nicht nur die Verordnung, sondern auch gleich das Schulgesetz kassieren würde. Wollen Sie das diesem Minister eigentlich zumuten, der wahrlich schon genügend Probleme hat und dem Sie dieses Gesetz aufgedrückt haben?

(Zuruf von der CDU)

- Nein, er hat das seinerzeit nicht eingebracht. Daran müssen Sie sich erinnern. Vielmehr waren es die Fraktionen von CDU und FDP, die es direkt in den Ausschuss eingebracht haben.

Das Ministerium hat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, zunächst die gerichtliche Auseinandersetzung abzuwarten. Als Berichterstatter sehe ich das anders, weil ich der Meinung bin, dass die Verabschiedung dieses Gesetzes erst zu diesem Verfahren geführt hat. Der Landtag kann dieses Verfahren beenden, indem er den Wünschen der Petentin folgt und die Landesregierung auffordert, die Verordnung zu ändern.

Wer den Antrag auf Normenkontrollklage genau liest, wird feststellen, dass es sich eigentlich um einen langen Katalog von Fragen zu Ungereimtheiten handelt, der jetzt von der Landesregierung aufgeklärt werden muss. Auf einen Großteil dieser Ungereimtheiten hat übrigens der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bereits während der Beratungen zu diesem Schulgesetz hingewiesen. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, haben sich über diese Fragen hinweggesetzt und trotz der Mahnungen des GBD eine juristische Auseinandersetzung billigend in Kauf genommen.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist aber ein sehr harter Vorwurf!)

Ja, Sie haben das provoziert - das ist ein harter Vorwurf -, ganz nach dem Motto „Augen zu und durch“. Der Kollege Försterling hat hier im Plenum

sogar die Auffassung vertreten, wenn eine Klage erfolgreich sein und damit die Landesregierung unterliegen sollte, könnte man ja immer noch die Errichtung Integrierter Gesamtschulen verbieten.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, im Landkreis Oldenburg sind Eltern und Politik richtig verärgert über das, was Sie mit Schulpolitik vor Ort treiben. Auf der einen Seite lassen Sie eine Gesamtschule unter fadenscheinigen Begründungen nicht zu, obwohl der Minister seinerzeit Ausnahmeregelungen versprochen hat. Auf der anderen Seite genehmigt der Minister in der Gemeinde Hude eine Oberschule, obwohl die Landesschulbehörde vorher massive Bedenken bezüglich der Zulässigkeit angemeldet hat. Das wurde dann irgendwie hingerechnet. Mehr Willkür gibt es nicht.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Ich stelle fest: Der Landkreis Oldenburg ist ein Paradebeispiel dafür, wie Sie in der Bildungspolitik die ländlichen Räume systematisch abhängen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Geben Sie uns mehr Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort, und wir organisieren Ihnen dort eine vorbildliche Bildungslandschaft. Vor Ort ist übrigens auch die CDU mit im Boot. Da sind wir, der Kollege Focke und ich, uns einig. Ich bin gespannt, wie er sich bei der Abstimmung verhält.

Als Berichterstatter bleibe ich bei meiner Empfehlung, diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Brammer! - Zu derselben Petition spricht Frau Kollegin Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur selben Petition, IGS Harpstedt. Allerdings handelt es sich nicht um eine Petition, sondern um ungefähr 300 Petitionen. Sie sind dem Landtagspräsidenten von der Initiative persönlich übergeben worden.

Die Petenten fordern die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Harpstedt und begründen das damit, dass sich dort vor Kurzem 74,4 % der Eltern für die Genehmigung einer IGS ausgesprochen haben. Sie fordern weiterhin, dass die Landesregierung den Elternwillen nach Einrichtung einer IGS endlich ernst nimmt und diese IGS genehmigt. Sie wollen, dass die Ungleichbehandlung von Integrierten Gesamtschulen und Oberschulen aufgehoben wird, weil sie sie für rechtswidrig halten. Sie fordern, dass ihre Kinder das gleiche Recht haben, eine Gesamtschule zu besuchen, wie die Kinder in großen Städten. Sie wollen, dass der ländliche Raum nicht weiter benachteiligt wird. In allen Punkten kann ich ihnen nur recht geben.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Die Landesschulbehörde hat am 4. April dieses Jahres den Antrag abgelehnt. Begründung - das muss man sich einmal anhören -: Die geforderte Fünfzügigkeit sei nicht für die gesamten zehn Jahre gewährleistet. - Dazu muss man wissen, dass die Fünfzügigkeit für die ersten fünf Jahre nachgewiesen ist. Für das 6. Jahr fehlt ein Kind, für das 7. Jahr - diese Kinder sind ja heute noch sehr klein - fehlen 7 Kinder, im 8. Jahr 8 Kinder, im 9. Jahr 9 Kinder und im 10. Jahr 13 Kinder. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Dort, wo eine IGS startet und gut arbeitet, ist der Zulauf enorm, und sie müssen schon nach wenigen Jahren Kinder abweisen. Das zeigt jeder Standort in Niedersachsen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Björn Försterling [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!)

- Herr Försterling, Sie können ja noch antworten. - Diese Willkür, die von den Eltern zu Recht kritisiert wird, ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Das ist eine rechtswidrige, willkürliche Ungleichbehandlung von Schulformen.