Protocol of the Session on September 13, 2011

Um diese Kernfrage drückt sich diese Landesregierung herum. Auch deshalb werden Sie 2013 gescheitert sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt noch zwei Wortmeldungen vor. Zunächst erteile ich Herrn Kollegen Grascha von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Haushaltsentwurf ist das klare Bekenntnis von Schwarz-Gelb zur Schuldenbremse in Niedersachsen. FDP und CDU nehmen damit klaren Kurs auf die schwarze Null, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von der SPD: Welche: die erste oder die zweite?)

Mit diesem Haushalt fällt die Kreditfinanzierungsquote nach 2008 auf ein historisch niedriges Niveau in der Landesgeschichte. Seit 1946 war der Anteil der Nettokreditaufnahme an den Landesausgaben nur im Jahr 2008 geringer. Darauf können CDU und FDP in diesem Land stolz sein, und das sind wir auch, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir wollen den Weg in Richtung Schuldenbremse beschreiten. Es ist gut - wir begrüßen das -, dass auch die SPD erklärt hat, Interesse daran zu haben, diesen Weg mitzugehen.

Es darf aber bei dieser Debatte um die Schuldenbremse nicht zu Ablenkungsmanövern kommen. Seit einigen Monaten spekulieren Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, über Nachteile für unsere Kommunen bei der Schuldenbremse. Diese Spekulationen werden aber durch ihre Wiederholungen nicht substanzreicher. Der kommunale Finanzausgleich ist völlig unabhängig von der Höhe der Schulden des Landes und richtet sich einzig und allein nach der Einnahmesituation des Landes. Die Kommunen werden jedes Jahr in Höhe der Verbundquote an den Einnahmen des Landes fair beteiligt. Dies ist uns auch vom Staatsgerichtshof bestätigt worden.

Es gibt also gar keinen Grund, warum ein Verschuldungsverbot daran etwas ändern sollte, mei

ne Damen und Herren. Uns zu unterstellen, wir benachteiligen die Kommunen, ist schlicht absurd.

(Beifall bei der FDP)

Schließlich haben sich gerade diese beiden Fraktionen in der vergangenen Legislaturperiode dafür stark gemacht, dass wir ein Konnexitätsprinzip in Niedersachsen haben. Wir stehen für ein faires Miteinander von Land und Kommunen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Manches - das muss ich ganz ehrlich sagen - wundert mich sowieso an den haushaltspolitischen Vorstellungen der SPD. Lieber Kollege Schostok, ich würde aus diesem Brief jetzt nicht zitieren, wenn Sie ihn in einer Presseinformation nicht selbst veröffentlicht hätten, aber deswegen kann man es ja an der Stelle tun.

In Ihrem Brief zu den Gesprächen über die Schuldenbremse schreiben Sie, man solle Vorsorge treffen für unkalkulierbare Risiken. Aber es liegt doch in der Natur der Sache, dass man für etwas, was unkalkulierbar ist, keine Vorsorge treffen kann. Diese widersprüchlichen Forderungen lenken vom eigentlichen Kernziel ab und verlängern die Verhandlungen zum Nachteil des Landes, meine Damen und Herren.

Aber - auch das ist wichtig zu erwähnen - die SPD hat sich bisher noch nie als richtig solider Haushälter hervorgetan, und dafür gibt es eine gute Beschreibung des ehemaligen Bundespräsidenten und ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, nämlich Johannes Rau. Er hat es in einer Plenardebatte im Nordrhein-Westfälischen Landtag folgendermaßen auf den Punkt gebracht:

„Wir haben einen Haushalt der Konsolidierung, der die Konsolidierung nicht bringt.“

Liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, so eine Haltung können wir uns in der heutigen Lage nicht mehr erlauben; denn wir brauchen Vertrauen der Menschen, wir brauchen Vertrauen der Märkte. Mit CDU und FDP haben wir diese Klarheit, und wir bringen dieses Land auf den Konsolidierungskurs zurück, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Nun komme ich zu Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung. Der Entwurf der Landesregierung für den Doppelhaushalt führt noch einmal

eindrucksvoll vor, warum wir so dringend eine neue Schuldenbremse in der Verfassung haben müssen. Die Einhaltung der alten Schuldenbremse zwingt uns dazu, jetzt für das Land rechnerisch nachteilige Schritte vorzunehmen. So müssen die Zahlungen an die Kommunen, die eigentlich erst im März nächsten Jahres geleistet werden müssen, bereits dieses Jahr getätigt werden - zum Liquiditätsnachteil des Landes. Das zeigt sehr deutlich, welch absurde Situation sich durch die alte Schuldenbremse ergeben hat.

Man muss es an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Die alte Schuldenbremse ist nicht nur fehlerhaft, sondern sie war in der Vergangenheit auch wirkungslos und hat dazu geführt, dass in unserem Land Schuldenberge aufgetürmt werden. Deswegen arbeiten wir jetzt mit Hochbetrieb an einer besseren Lösung. Wenn die Opposition in den letzten Wochen also diesen Artikel 71 wie eine Monstranz vor sich herträgt, dann ist das schon ziemlich verwunderlich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Man kann fast den Eindruck gewinnen, als wenn die gesamte Oppositionskurve zur Fankurve der 71-er geworden ist, meine Damen und Herren.

Die rot-grüne Opposition, die die Einhaltung einer offensichtlich wirkungslosen Regel als einen großen Erfolg feiert, hat einen denkbar bescheidenen Anspruch an ihre politische Arbeit. Wir, SchwarzGelb, meine Damen und Herren, haben den Gestaltungswillen, und das ist gut für Niedersachsen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Und nun zu den Grünen! Die Grünen kritisieren - Herr Klein hat das glücklicherweise nicht mehr erwähnt -, dass wir eine Ausgabensteigerung von 5,1 % von 2011 gegenüber 2012 haben. Einmal abgesehen davon, dass die Zahl 5,1 % mittlerweile falsch ist, handelt es sich hierbei zum großen Teil um Ausgaben, die ein durchlaufender Posten sind: kommunaler Finanzausgleich, Bildungs- und Teilhabepaket, Quotales System, BAföG. Das ist per Definition erst einmal außerhalb der Reichweite des Landes, und deswegen müssen diese Ausgaben entsprechend getätigt werden, meine Damen und Herren.

Und wenn Ausgaben nicht gekürzt werden können, wo sollten wir denn Ihrer Meinung nach kürzen? - Bei den Polizisten? Bei den Lehrern? Bei der Wissenschaft? Sollen wir beim Straßenbau oder beim Krankenhausbau kürzen? - Wer die Ausgaben

kritisiert, der muss auch ganz genau konkret sagen, wo gekürzt werden soll.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von der SPD: Bei den Steuer- geschenken!)

Ich komme zum Schluss und möchte drei Punkte festhalten: Wir, CDU und FDP, reduzieren die Nettokreditaufnahme. Wir nutzen jeden Spielraum, um die Nettokreditaufnahme zu reduzieren und gleichzeitig in sinnvolle Aufgaben wie Wissenschaft, Forschung, Bildung und Infrastruktur zu investieren. Wir sind auf dem Weg zum ausgeglichenen Haushalt.

Sie, liebe Opposition, stehen bisher nur am Wegesrand, meckern und versuchen, uns mit Ihrer falschen Route abzulenken.

(Christian Dürr [FDP]: So ist es!)

Kommen Sie mit! Nutzen Sie unser Navigationssystem! Bei uns ist die Schuldenbremse Werkseinstellung.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte!

(Reinhold Hilbers [CDU]: Da bin ich ja mal gespannt, ob er wieder zur NORD/LB spricht!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Grascha, wie Sie das Vorziehen der FAGAuszahlung von 2012 auf 2011 der alten Schuldenbremse, wie Sie sie nennen, dem geltenden Artikel 71 also, in die Schuhe schieben können, das ist, finde ich, schon ein bisschen grotesk.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das hat nun wirklich überhaupt nichts miteinander zu tun. Ja, genau so haben Sie es formuliert: Weil die Schuldenbremse da ist und weil wir darauf bestehen, dass in Niedersachsen die Verfassung eingehalten wird, müssen wir zu solchen Haushaltstricks greifen. - Das haben Sie gesagt, und das finde ich in der Tat etwas eigenartig.

Aber gemeldet hatte ich mich, weil Sie schon wieder darzustellen versucht haben, dass die kommunale Finanzsituation überhaupt nichts mit der Schuldenbremse zu tun hätte. Das ist doch schlicht und einfach falsch. Sie wissen genau, dass in unserer Verfassung steht und durch den Staatsgerichtshof bestätigt worden ist, dass in diesem Land Verteilungssymmetrie das Verteilungskonzept zwischen Land und Kommunen ist. Das heißt nichts anderes als: Land und Kommunen geht es immer gleich schlecht oder gleich gut.

Und wenn es dann dem Land einmal schlecht geht, weil es die Schuldenbremse einhalten muss, dann ist es doch ganz natürlich, dass sich das auch auf die Kommunen niederschlägt.

(Christian Grascha [FDP}: Wer sagt das denn?)

Da gibt es also doch einen eindeutigen Zusammenhang. Und wenn es so wäre, dass es diesen Zusammenhang nicht gäbe, dann frage ich Sie: Warum melden sich denn jetzt die kommunalen Spitzenverbände und fordern ein, beteiligt zu werden, und fordern ein, dass ihnen in der Verfassung bestätigt wird, dass sie eine finanzielle Mindestausstattung bekommen und eben nicht die Verteilungssymmetrie?

Schauen Sie sich die Tatsachen doch mal an! Dann kommen Sie vielleicht auch mal auf die Idee, nach Lösungen zu suchen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Reinhold Hilbers [CDU]: Das war jetzt finanzpolitisch völlig daneben!)

Herr Grascha, Sie haben die Gelegenheit zur Erwiderung. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe das Beispiel der Zahlungen an die Kommunen erwähnt, um deutlich zu machen, wie wirkungslos die Schuldenbremse, die wir zurzeit in der Niedersächsischen Verfassung verankert haben, ist. Deswegen besteht Grund genug, endlich zu handeln und darüber zu sprechen und die Schuldenbremse zu ändern.