Protocol of the Session on July 1, 2008

Sie wissen ganz genau, dass wir in der letzten Zeit, in den Jahren 2007 und 2008, keine Abschiebung nach Sri Lanka hatten. Herr Bachmann, auch Sie wissen das. Es ist wirklich ganz traurig, dass Sie sich diesen Argumenten immer wieder verschließen und es einfach nicht annehmen und erkennen wollen. Das hat die Beratung im Ausschuss deutlich gezeigt. Herr Briese hat da wirklich die ganze Zeit das bekannte Haar in der Suppe gesucht, hat herumgeeiert und konnte nachher keine Argumente mehr finden, um diesen Antrag aufrechtzuerhalten.

Ich meine, dass der Änderungsantrag der Linken hier im Detail überhaupt nicht vorgestellt werden sollte; denn diese Ergänzung, die Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, entbehrt jeder Grundlage und kann sich hier natürlich überhaupt nicht wiederfinden.

(Lachen bei der LINKEN)

- Da können Sie ruhig lachen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: So viel zu Ihrem Demokratieverständnis!)

- Damit ist es bei Ihnen auch nicht so weit her, möchte ich einmal sagen.

Liebe Frau Polat, Sie haben erst kürzlich gesagt, dass Sie diesen Antrag präventiv sehen. Da muss ich Ihnen sagen: Bevor Sie präventive Maßnahmen ins Auge fassen, hat das Innenministerium bereits alles geordnet und im Sinne der Flüchtlinge aus Sri Lanka, die eventuell dorthin zurück möchten, reagiert,

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Dem- nächst wird Herr Schünemann noch für seine Humanität ausgezeichnet!)

und zwar in einer Art und Weise, die den Flüchtlingen gerecht wird und nicht - so wie bei Ihnen - nur von ideologischen Positionen ausgeht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, nächster Redner ist Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE. Bitte!

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Der war doch auch nicht im Ausschuss!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Situation in Sri Lanka wirklich schlimm ist, haben Sie, Frau Kollegin, eben eingeräumt. Insofern brauche ich darauf nicht weiter einzugehen, weil das anscheinend unstrittig ist, obwohl ich nach den Ausführungen des Kollegen von der FDP einen anderen Eindruck hatte.

(Jörg Bode [FDP]: Ich habe gesagt: In einigen Bereichen so, in einigen an- ders!)

Ich denke jedenfalls, wir können davon ausgehen. Die Frage ist jetzt, welchen Schutz diese Menschen bekommen sollen. Da kann man zwei Möglichkeiten vorsehen. Man kann sie auf das allgemeine Asylverfahren verweisen. Dann entscheiden das Bundesamt und gegebenenfalls das Verwaltungsgericht; das Verfahren kennen Sie. Allerdings gibt es nach dem Aufenthaltsgesetz auch die Möglichkeit - in einem abgestuften System -, denjenigen, bei denen man der Meinung ist, dass der gleiche Fall vorliegt, einen gewissen Schutz zu gewähren. Dieser Schutz ist in der Tat abgestuft. Gegenwärtig erhalten diejenigen, die keine Anerkennung über das Bundesamt bekommen haben, bestenfalls eine Duldung nach § 60 a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Sie werden deshalb nicht abgeschoben. Das ist ja Ihr Argument.

(Editha Lorberg [CDU]: Es gibt aber niemanden! - Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist sozusagen eine fiktive Duldung für jemanden, den es gar nicht gibt!)

Wenn Sie dem Antrag der Fraktion der Grünen folgen würden, dann hätte die betroffene Gruppe immerhin eine Sicherheit für sechs Monate, aber noch kein Aufenthaltsrecht.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Für wen denn?)

Vor diesem Hintergrund ist unser Antrag weitergehend. Denn er knüpft an § 23 des Aufenthaltsgesetzes an, in dem es heißt, dass eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für bestimmte Ausländergruppen ist dies möglich. Die Eingangsvoraussetzungen in § 23 und § 60 a Abs. 1 sind die gleichen. In beiden Paragrafen heißt es nämlich, dass dies „aus humanitären Gründen“ möglich ist.

Ich denke, von dieser Möglichkeit sollte man mit Blick auf die Situation in Sri Lanka auch Gebrauch machen.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Die auf Ablehnung des Antrags lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag. Daher lasse ich zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses und, falls diese abgelehnt wird, dann über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 309 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag gestellt mit dem Ziel, die in die Beratung einbezogene Eingabe 215 der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 215 für erledigt erklären will, den bitte ich nun um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist wieder mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren, den Tagesordnungspunkt 12 haben wir auf morgen verschoben.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Domäne Schickelsheim, Landkreis Helmstedt; Veräußerung des Gesamtbetriebs - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/245 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/256

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Zustimmung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich sehe keine Wortmeldung.

Damit kommen wir zu Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr wieder. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 19.08 Uhr.