Protocol of the Session on July 1, 2008

(Christian Dürr [FDP]: Richtig!)

Neben den generell steigenden Studienbewerberzahlen bis 2011 ist in den Folgejahren der doppelte Abiturjahrgang eine große Chance für unseren Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Wir haben Schluss ge

macht mit dem Schneckentempo der Vergangenheit bei Schule und bei Hochschule. Wir wollen mehr Tempo für eine sichere Zukunft unserer Absolventen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich möchte mich auf drei Punkte der Antwort der Landesregierung beziehen.

Erstens. Die Zahlen beweisen eindeutig die erfolgreiche Arbeit von FDP und CDU. So stiegen die Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2007/2008 um 9 %. Diese Steigerung lag weit über dem Bundesschnitt, wie der Minister gerade schon gesagt hat. Damit haben wir übrigens auch die Zahlen von Rheinland-Pfalz weit übertroffen, das bekanntlich keine Studiengebühren erhebt. Offensichtlich verfahren die Studierenden nach dem Motto: Was nichts kostet, ist auch nichts wert.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zweitens. Der populistisch vorgetragene kausale Zusammenhang zwischen dem Wanderungssaldo und unseren Studienbeiträgen wurde hier eindeutig widerlegt. Die gewachsenen Strukturen in Niedersachsen, auch zu den benachbarten Stadtstaaten Bremen und Hamburg, bedingen diesen Saldo. Deshalb betrachtet der Wissenschaftsrat die norddeutschen Bundesländer übrigens auch als Einheit.

Drittens. Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen - knapp 9 % zusätzliche Studienkapazitäten bei Mathematik und Naturwissenschaften, gut 7 % mehr bei den Ingenieurwissenschaften. Schon heute fehlen annähernd 100 000 Ingenieure in Deutschland. Hier will die FDP-Fraktion weitere Anreize setzen, z. B. über Stipendienmodelle; denn obwohl die Kapazitäten gesteigert wurden, liegt die Auslastung leider immer noch bei 86 %. Schon in den Kindertagesstätten und den Schulen müssen Kinder für Technik und Naturwissenschaften begeistert werden.

Wir lassen uns das Land nicht schlechtreden. Die FDP arbeitet weiter daran, dass der Hochschulstandort und Forschungsstandort Niedersachsen weiterhin so gut dasteht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Besprechung der Großen Anfrage liegen mir nicht vor. Beschlüsse zur Sache werden in der

Besprechung nach § 45 Abs. 5 Satz 3 unserer Geschäftsordnung nicht gefasst. Ich stelle fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.

Meine Damen und Herren, jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/290

Nach unserer Tagesordnung ist vorgesehen, zu diesem Beratungsgegenstand die erste Beratung durchzuführen. Die Fraktionen sind übereingekommen, die zweite Beratung unmittelbar anzuschließen, um das mit der Änderung der Geschäftsordnung verfolgte Ziel, für jedes Mitglied der Integrationskommission ein stellvertretendes Mitglied zu benennen, möglichst schnell umsetzen zu können.

Dazu gebe ich folgenden Hinweis: Nach § 29 in Verbindung mit § 100 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung eines Antrags zur Änderung der Geschäftsordnung frühestens am zweiten Tag nach dem Schluss der ersten. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtags widersprechen.

Ich werde daher nach Abschluss der ersten Beratung fragen, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung unmittelbar anschließend durchzuführen. Nach den mir bekannten Absprachen gehe ich allerdings davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird.

Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall; es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bevor wir nun zur zweiten Beratung kommen, frage ich zunächst, ob ein Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung eine Ausschussüberweisung beantragt. - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist.

Daher kommen wir, wie angekündigt, zu der Frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, nun unmittelbar die zweite Beratung durchzuführen. - Wie ich sehe, ist auch das nicht der Fall.

Dann treten wir jetzt in die zweite Beratung ein.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht.

Wir kommen zur Einzelberatung über die im Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in der Drucksache 16/290 beantragte Neufassung des § 18 b der Geschäftsordnung.

Ich komme zur Abstimmung und bitte diejenigen, die dem Antrag zustimmen wollen, sich zu erheben.

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Bei der Geschäftsordnung?)

- Ich mache das, was man mir aufschreibt, Herr Althusmann.

(Heiterkeit - Ursula Helmhold [GRÜ- NE]: Bewegung tut auch gut!)

Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? - Keine. Dann ist das so beschlossen. - Vielen Dank.

Nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 11:

Zweite Beratung: Sofortiger Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/168 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/253 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs 16/309

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration lautet auf Ablehnung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Frau Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute Abend beim letzten Tagesordnungspunkt, über den wir eine Debatte führen, über unseren Antrag „Sofortiger Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka“. Ich betone an dieser Stelle, dass wir über die im Ausschuss mitberatene Eingabe des Niedersächsischen Flüchtlingsrates zum selben Sachverhalt hier mit abstimmen werden.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das hat sich erledigt!)

Letztendlich konnten wir feststellen, dass es hier genauso wie in der letzten Legislaturperiode weitergeht. In dieser Legislaturperiode haben die erste Beratung und auch die Ausschussberatung gezeigt, dass Sie die restriktive Flüchtlingspolitik in Niedersachsen fortsetzen. Ihr Abstimmungsverhalten im Ausschuss hat deutlich gemacht, dass Sie hier falsche Signale setzen. Ihre Argumente, mit denen Sie den Antrag unserer Fraktion ablehnen, waren auch überhaupt nicht stichhaltig.

(Editha Lorberg [CDU]: Ihre Argumen- te waren nicht stichhaltig!)

- Auch aufgrund dieses Zwischenrufs von Frau Lorberg möchte ich noch einmal betonen, dass es nicht auf die Quantität ankommt. Es geht nicht um einen Flüchtling, zwei Flüchtlinge oder drei Flüchtlinge.

(Jörg Bode [FDP]: Es gibt nicht einen einzigen Fall! - Zuruf von der CDU: Definitiv gibt es keine!)

Jeder Mensch, der in unser Land flüchtet, hat das Recht auf Schutzgewährung auch in diesem Bundesland.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Interessant ist aber auch, dass Sie sich an dieser Stelle - das betone ich auch noch einmal - der Empfehlung Ihres Unionskollegen Bundesinnenminister Schäuble verweigern, einen Abschiebestopp aufgrund der krisenhaften Entwicklung in Sri Lanka zu erlassen.

(Jörg Bode [FDP]: Auch das ist nicht richtig! Er hat eine andere Empfeh- lung gegeben!)

Ein Abschiebestopp wird durch einen Bundesminister nicht einfach so erlassen. Er gründet auf dem dramatischen Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Ein Abschiebestopp kann im Übrigen auch neben dem abgestuften System der Asylanerkennung stattfinden, also neben dem gesamten Verfahren, das das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchführt.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass in der Ausländerkommission der letzten Legislaturperiode alle Vertreterinnen und Vertreter der Migrantenorganisationen insgesamt unseren Antrag unterstützt haben. Ich denke, dass

auch die jetzige Integrationskommission unseren Antrag unterstützen würde.

(Editha Lorberg [CDU]: Das würde ich nicht so stehen lassen! - Hans- Christian Biallas [CDU]: Da sitzen jetzt neue Mitglieder drin, die nicht alles mitmachen!)

Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, im Einzelfall könnte man eventuell, falls notwendig, noch einmal überlegen, wie man dann hier die Abschiebung praktiziere. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass das Willkür ist.