Wir haben ein sehr breites Angebot an Beratungslehrkräften: 1 546 Beratungslehrkräfte mit 4 962 Stunden an 1 184 allgemeinbildenden Schulen mit
über 100 Schülerinnen und Schüler auch an den berufsbildenden Schulen. - Wir haben ein Budget für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Höhe von 1,1 Millionen Euro mit 50 000 Stunden insbesondere für Schulen mit einem hohen Anteil im Bereich Lernprobleme oder soziale Benachteiligung. Wir haben Sozialpädagogen als pädagogische Mitarbeiter an den Förderschulen oder an den Förderschulzweigen - auch mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Allein 1 138 Stunden werden dort eingesetzt. Wir haben eine sonderpädagogische Grundversorgung mit immerhin 10 890 Förderschulstunden in 5 800 Klassen. Wir haben mobile Dienste. Wir haben 225 Sozialpädagogen in Ganztagsschulen. Wir haben die sozialpädagogischen Fachkräfte seit 2005 an allen berufsbildenden Schulen mit BVJ. Darüber hinaus wurde an den berufsbildenden Schulen zusätzliches entsprechendes Personal eingestellt. Die Landesschulbehörde wird zukünftig einen eigenen Schwerpunkt im Bereich der Schulpsychologie anbieten. Das Dezernat 5 wurde eigens daraufhin eingerichtet. Dort wird die Stellenzahl im Bereich der Schulpsychologie von 63 bestehenden Vollzeiteinheiten zum 1. Januar 2011 auf etwa 80 Vollzeiteinheiten in den nächsten Jahren ausgebaut. Damit liegen wir im Prinzip im Mittel der Bundesländer.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Forderungen gehen zum Teil am derzeitigen Zustand in Niedersachsen vorbei. Entwicklungen wurden nicht zur Kenntnis genommen. Es wird auch nicht zur Kenntnis genommen, dass für den Bereich der Jugendhilfe zum großen Teil die Kommunen verantwortlich sind.
- Ich bitte jetzt herzlich darum, dass sich die Kolleginnen und Kollegen auf den Plätzen 50, 51 und 52 ein bisschen zurückhalten. Es ist außergewöhnlich laut. Das stört. - Ich kann auch Namen nennen, verehrte Frau Körtner!
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/3422 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Abschließende Beratung: Verkehrstechnik, zeitgemäße Dienstleistungen und Verkehrssicherheit verbessern! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3389 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/3696
Wir treten in die Beratung ein. Zunächst hat sich Herr Kollege Will von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. - Sie haben jetzt das Wort. Bitte!
- Herr Will, ich möchte Sie jetzt noch nicht sprechen lassen. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte dringend um etwas mehr Aufmerksamkeit. - Bitte schön, Herr Will!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Das Thema Qualität und Sicherheit im ÖPNV war in letzter Zeit wiederholt auf der Tagesordnung. Es gewinnt im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung und der demografischen Entwicklung weiter an Bedeutung. Längere Schulwege - auch im Zuge der neuen Schulstrukturreform - ergeben auch längere Beförderungszeiten. Im ländlichen Raum stellen die Schülerverkehre bis zu 70 % des ÖPNV dar und sind unverzichtbar für die Sicherung der Mobilität. Häufig sind die Schülerverkehre dabei in den allgemeinen ÖPNV integriert. Es kommt in dieser Sache also besonders auf Verkehrssicherheit und Qualität der Beförderungsmittel an. Nur so können wir erfolgreich für den Umstieg vom Pkw auf den Bus werben.
Was stellen wir stattdessen fest? 2005 ist das Omnibusförderprogramm des Landes Niedersachsen eingestellt worden. Der Busfahrzeugpark ist deutlich älter geworden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und die privaten Verkehrsun
ternehmen haben wiederholt auf dieses Problem hingewiesen. Fahrkomfort und Verkehrssicherheit leiden. Wie will man eigentlich erfolgreich für den Umstieg werben, wenn noch massenweise Busse mit Euro-4-Norm unterwegs sind, statt Euro-6Norm zu nutzen? Bereits nach zehn Jahren Laufzeit haben die Busse über eine Million Kilometer geleistet. Busse, die seit 10, 15 oder 20 Jahren im Betrieb sind, unterliegen anderen Abgasnormen und verbrauchen mehr als heutige Fahrzeuge. Außerdem dürfte unter ihnen z. B. kaum ein gasbetriebener Bus zu finden sein.
Je länger die Busse fahren, desto größer wird der Investitionsstau. Um die Fahrzeuge in Bezug auf Nutzerfreundlichkeit und Verkehrssicherheit auf den heutigen Stand und umweltschonende Antriebe verstärkt zum Einsatz zu bringen, ist ein neuer Anreiz zur Busbeschaffung sinnvoll und dringend geboten.
Deshalb halten wir ein neues Beschaffungsprogramm für sinnvoll. Es unterstützt die Planungssicherheit und die Investitionskraft der Verkehrsunternehmen. Ein solches Programm muss allerdings eine gewisse Kontinuität haben. Es mal durchzuführen und dann wieder abzuschaffen, schafft keine Investitionssicherheit.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Regierungsfraktionen verschanzen sich hinter dem sogenannten Beihilferecht der EU. Andere Bundesländer, wie Bayern oder Baden-Württemberg, sind beihilferechtlich mutiger und führen die Fahrzeugförderung fort oder haben sie sogar erst neu eingeführt. Sie hätten also die Chance gehabt, das Förderprogramm beihilferechtlich konform zu machen, indem sie klarere Förderkriterien festschreiben. Genau das wollten Sie nicht. Sie haben das Programm 2005 rein aus finanziellen Gründen eingestellt. Ich kann mich an die Verhandlungen erinnern. In der Hoffnung, von anderen Kürzungen verschont zu bleiben, haben die Verkehrsunternehmen das hingenommen. Trotzdem war und bleibt es falsch.
Unser Antrag hebt gerade Zielsetzungen hervor, die aufgrund der aktuellen energiepolitischen Debatte noch an Bedeutung gewinnen: Stilllegung älterer Fahrzeuge, Umbau der Busflotten mit modernen und verbrauchsschonenden Antrieben, geringere Emissionen und vor allen Dingen mehr Komfort und mehr Verkehrssicherheit.
An die Regierungsfraktionen und die Landesregierung gerichtet sage ich noch einmal: Verstecken Sie sich nicht länger hinter dem angeblich veränderten Rechtsrahmen, sondern setzen Sie wieder ein Busbeschaffungsprogramm ein. Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Er zeigt den richtigen Weg. Wenn wir den ÖPNV in der Fläche weiterentwickeln wollen, können wir das nur tun, indem wir die Busunternehmen und die Verkehrsunternehmen begleiten und unterstützen. Dafür ist unser Antrag wichtig. Stimmen Sie ihm zu!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Flächenland Niedersachsen benötigt mehr Mobilität für alle und nicht nur für diejenigen, die sich das vom Geldbeutel her leisten können.
Nur wer mobil ist, kann am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Der Ausbau eines funktionsfähigen und bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehrs muss daher erstrangige Bedeutung in der Landespolitik erhalten. Allerdings kann die Linke der Landesregierung nicht den Vorwurf ersparen, dass sie die Verkehrsinfrastruktur auf vielen Gebieten stark vernachlässigt. Ich nenne stichpunktartig einige der Versäumnisse:
Nahezu 90 % der Landesstraßen sind beschädigt. Die Hälfte davon weist mittlere und starke Schäden auf.
Nach Feststellungen des Landesrechnungshofs befinden sich zwei Drittel der Straßenbrücken des Landes in keinem guten Zustand. Der Landesrechnungshof - ansonsten bekannt für Forderungen nach einem sparsamen Mittelansatz - verlangt von der Landesregierung sogar eine Verdoppelung des jährlichen Haushaltsansatzes für die Straßenbrückensanierung. Wir werden das morgen früh im Rahmen unserer Dringlichen Anfrage weiter und ausführlich beraten können.
Ähnlich ist die Lage bei den Bussen. In unverantwortlicher Weise hat die Landesregierung ab dem Jahr 2006 das Busförderungsprogramm eingestellt
und dadurch vor allem die Schülerbeförderung spürbar erschwert. Das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und schadet zugleich der Umwelt. Die Landesregierung hat jetzt die Chance - beginnend mit dem Haushalt 2012 -, die Weichen für eine Wiederauflage des Busförderungsprogramms zu stellen. Die Haushaltsklausur am kommenden Montag und Dienstag bietet dafür eine gute Chance.
Meine Damen und Herren, wir stimmen dem SPDAntrag zu und lehnen folgerichtig die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Wir halten allerdings eine Verdoppelung des vorgeschlagenen Mittelansatzes von 15 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro jährlich - wie in früheren Förderprogrammen - für dringend geboten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tatsache, dass die Beförderung durch den Bus sehr umweltverträglich ist, kann ich nur beipflichten. Der Bus ist im Bereich des ÖPNV sogar das ökologischste Beförderungsmittel - vorausgesetzt, er ist nicht zu gering besetzt. Dass wir dieses Beförderungsmittel gleichwohl nicht in dem Maße finanziell unterstützen, wie es in dem Antrag der SPD-Fraktion gefordert wird, liegt nicht daran, dass wir das nicht wollen, sondern daran, dass wir das aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben nicht mehr dürfen. Aber das ignorieren Sie einfach.
Das EU-Beihilferecht hat die Förderung, die wir bis 2005 gewährt haben, als Betriebshilfe eingestuft und nicht mehr zugelassen. Das BMVBS konnte uns auch nach einer weiteren Überprüfung - auch damals, unter SPD-Führung, schon nicht - keine besseren Vorschläge unterbreiten. Das müssen Sie akzeptieren.
Hinzu kommt, dass sich die 40-prozentigen Zuschüsse in 2005 auch aus Regionalisierungsmitteln zusammengesetzt haben. Sie alle kennen das Koch/Steinbrück-Papier mit der Kürzung in 2004 um 4 %, in 2005 um 8 % und in 2006 um 12 %.
Trotzdem hat das Land, obwohl es sich 2003 eine Schuldenreduzierung zum Ziel gesetzt hatte, die fehlenden Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist über mehrere Jahre verteilt worden. Aber das können wir nicht fortlaufend leisten; das schaffen wir nicht.
Weitere Möglichkeiten einer EU-beihilferechtskonformen Förderung ergaben sich in der Anreizförderung der Verkehrsunternehmen bislang nicht. Tatsächlich würde eine ÖPNV-Omnibusförderung wohl nur durch Aufgabenträger möglich sein. Aber in diesem Bereich wollen wir im Prinzip nicht in diesem Umfang fördern; denn das würde auch von den Betrieben nicht akzeptiert. So würden sie zu „Lohnkutschern“ degradiert, und das wollen sie nicht. Sie wollen das Ganze schon in den Betrieben umsetzen, aber das geht eben noch nicht. Das heißt: Auch wenn wir es wollen, können wir es nicht umsetzen. Wir wissen schlicht und einfach nicht, wie.
Im Moment befinden wir uns in einem rechtlich problematischen Raum. Wir müssen versuchen, diese Situation zu klären. Aber das ist im Moment noch nicht möglich.