Protocol of the Session on June 28, 2011

Nun hat sich Herr Kollege Nacke von der CDUFraktion zu Wort gemeldet. Sie haben noch eine Restredezeit von 1:45 Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch zwei oder drei kurze Bemerkungen machen. Ich bedauere die Wortwahl ein bisschen, die hier gewählt wurde. Es war von Arroganz die Rede, und der Stil wurde kritisiert. Man kann über das Ergebnis diskutieren. Schade ist, dass nicht auf meine Argumentation eingegangen wurde.

Die kommunalen Spitzenverbände haben gesagt, kommunale Angelegenheiten sind im Wesentlichen nicht betroffen. Auch Herr Wächter sagte, die kommunale Selbstverwaltung ist nicht betroffen. Es ist ureigene Angelegenheit des Parlaments, die Wahlkreise zu organisieren. Insofern halte ich es nach wie vor für angemessen, dass wir die Briefe und die schriftlichen Stellungnahmen bzw. Resolutionen zur Kenntnis genommen, die einzelnen Bereichen, in denen ein Neuzuschnitt erfolgen musste, aber eben nicht angehört haben. Es gibt

nun einmal kein allgemeines Mandat zur Vertretung. Der Landrat hat kein Gesamtmandat, und auch der Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg hat das nicht, auch wenn er so schreibt.

Und stellen Sie bitte nicht in den Raum, hier würde etwas zurechtgeschnitzt, ohne dafür einen Beleg zu bringen. Dann machen Sie bitte eigene Vorschläge, machen Sie bessere Vorschläge, wie es sein soll. Aber dies ist vollständig unterblieben.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich einen letzten Satz zu Ihnen sagen, Frau Wegner. Wir gehen in der Tat davon aus, dass die Kommunisten in Deutschland keine Zustimmung von 5 % haben. Deshalb gehören Mitglieder Ihrer Partei nicht in dieses Parlament. Dafür ist diese Änderung.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Als letzten Punkt für heute rufe ich Tagesordnungspunkt 12 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3417 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/3757 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3782

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Ich eröffne die Beratung.

(Eine Abgeordnete niest)

- Gesundheit!

(Die Abgeordnete niest erneut)

- Noch mal Gesundheit!

(Zuruf von Hartmut Möllring [CDU])

- Doch, es ist wieder eingeführt, Herr Minister Möllring. Man darf wieder „Gesundheit“ sagen. Die andere Kollegin muss sich nicht entschuldigen. Das ist nach Knigge wieder neu geregelt.

(Beifall - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Es war auch nie bei Strafe verboten, „Gesundheit“ zu sagen!)

Herr Dr. Biester, Sie haben das Wort für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat 2010 festgestellt, dass nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen Bundesländern die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die allgemeine Verwaltung nicht so gestaltet ist, dass die hundertprozentige Unabhängigkeit, die sein Amt bedingt, so gewährleistet ist, wie es eine Richtlinie der Europäischen Union gebietet. Insofern haben wir einen durch das Gericht festgestellten europarechtswidrigen Zustand, der durch eine entsprechende Gesetzesänderung behoben werden muss. Das ist Gegenstand der heutigen Vorlage.

Wir haben viel darüber diskutiert, ob es dazu einer Änderung der Verfassung bedarf. Ich will das nicht alles wiederholen, weil die Argumentation im schriftlichen Bericht sehr sorgfältig wiedergegeben worden ist. Wir meinen, sowohl aus Rechtsgründen als auch aus politischen Gründen ist eine Än

derung der Verfassung angezeigt. Sie ist erforderlich, um die besondere Position des Landesdatenschutzbeauftragten durch die Regelung in der Verfassung so darzustellen, dass diese hinreichend deutlich wird.

Wir haben bei der Gelegenheit zusätzlich eine Änderung vorgenommen: Die Amtszeit des Datenschutzbeauftragten endet nicht mit der Amtszeit eines Beamten, sondern mit seiner Wahlzeit. Sie beträgt in der Regel acht Jahre. Wenn man einen Landesdatenschutzbeauftragten wählt, weiß man, wie alt er ist und wie lang seine Amtszeit sein wird.

Wir haben das unter sehr großem Zeitdruck behandelt, weil wir einen europarechtswidrigen Zustand haben. Ich darf mich bei allen Fraktionen des Hauses, beim GBD und bei der Landesregierung dafür bedanken, dass dies so zügig gegangen ist. Ich darf mich insbesondere dafür bedanken, dass wir mit einem einstimmigen Votum dieses Hauses zu einer Änderung der Verfassung kommen. Das ist ein versöhnlicher Abschluss des heutigen Tages. Es tut unserer Verfassung gut, wenn wir zum Ausdruck bringen, dass es in diesem Punkt ein so großes Einvernehmen gibt und dies in der Verfassung zum Ausdruck kommt. Insofern bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Ganz herzlichen Dank, Herr Dr. Biester. - Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Haase das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Darin ist vieles aus der Diskussion enthalten. Ich will den Ausführungen von Herrn Dr. Biester nicht allzu viel hinzufügen. Ich will nur noch einmal betonen, es ist trotz der großen Einigkeit, die uns gleich erwartet wichtig, die Verfassung nicht einfach zu ändern, ohne dass darüber gesprochen wird. Unser Respekt vor der Verfassung gebietet, dieses Thema in einer Diskussion zu behandeln.

Herr Dr. Biester hat betont, es waren intensive und schnelle Beratungen. Es ist uns bis zuletzt nicht gelungen, trotz allen Sachverstands in den Fraktionen, den GBD endgültig davon zu überzeugen, dass wir eine Verfassungsänderung wollen. Andere Länder sind den Weg des GBD gegangen und haben sich für die einfachgesetzliche Regelung entschieden.

Diese Verfassungsänderung ist nicht aus eigenem Antrieb gekommen. Es liegt ein EuGH-Urteil vor, das uns zum Handeln zwang. Das Entscheidende ist in der Tat, dass es uns gelungen ist, in Niedersachsen dem Landesbeauftragten die Stellung zu geben, die ihm nach europäischem Recht zukommt, nämlich unabhängig von Hierarchien in einem Ministerium zu sein. Man kann nicht bei jedem Innenminister sicher sein, dass er die Unabhängigkeit wahren wird.

(Björn Thümler [CDU]: Bei diesem schon!)

Eine Sache möchte ich zum Schluss hinzufügen. Auch das spielt eine Rolle, wenn es hier zu dieser großen Einigkeit kommt. Wir waren uns, meine ich, darüber einig, dass die Absenkung der Besoldung des Landesbeauftragten für Verfassungsschutz im Jahr 2005 hinterfragt werden muss und dass in nächster Zeit die Stellung des - jetzt - Verfassungsorgans „Landesbeauftragter für Verfassungsschutz“ angemessen erhöht werden muss.

Wir hoffen auf ein einstimmiges Votum. Wir hoffen auf all die Worte, die in den Diskussionen gesprochen worden sind. Ansonsten wünsche ich einen schönen Abend.

(Beifall bei der SPD)

Noch nicht ganz. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Briese. Bitte schön!

Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. - Dieses Gesetz ging zwar sehr schnell, aber man hätte das auch schon sehr viel früher haben können. Ich finde, es steckt ein gewisses Grundprinzip dahinter, welche Dinge bei der Landesregierung etwas länger dauern und welche sehr schnell gehen. Man hat zumindest den Eindruck, dass manche Sachen - wie die Änderung von Polizeigesetzen - ganz schnell vonstatten gehen, während andere Sachen - wie die Stärkung des Datenschutzes - etwas länger dauern. Und dass Sie, Herr Schünemann, ein wirklich überzeugter Datenschützer werden, das möchte ich noch erleben dürfen. Ich glaube, da beißen Sie sich lieber selber auf die Zunge; das fürchte ich jedenfalls.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sie sammeln ja selber ganz gerne oder rastern oder filmen. Dass aus Ihnen in dieser Legislaturperiode oder später noch ein überzeugter Daten

schützer wird - ich will ja nicht bestreiten, dass das noch einmal der Fall sein könnte, aber da fehlt mir doch etwas der Glaube.

Sie haben es gesagt, Herr Haase: Europa musste erst noch ordentlich Druck machen. Wir hätten dieses EuGH-Urteil nicht wirklich gebraucht. Herr Kollege Biester, Sie wissen das. Wir haben diese ganze Debatte nämlich schon einmal geführt, als Herr Schünemann - ich glaube, das war schon in der letzten Legislaturperiode, noch unter dem Kollegen Lennartz - den Datenschutz erst mal ein Stück weit entmachten wollte. Insbesondere den nicht öffentlichen Bereich hat er erst einmal ins Innenministerium verlagert und den Datenschutz damals sehr, sehr verärgert und ein Stück weit auch entmachtet. Schon damals haben wir die Diskussion geführt, dass das mit Sicherheit europarechtswidrig ist. Davon hat sich Herr Schünemann aber überhaupt nicht beeindrucken lassen, sondern er hat das erst mal in sein Haus geholt. Dann brauchten wir das entsprechende EuGHUrteil.

Wir freuen uns trotzdem darüber, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden und Einigkeit besteht, dass wir also den Datenschutz in die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit entlassen. Das ist ein guter Schritt, das ist ein richtiger Schritt.

(Glocke der Präsidentin)

Aber trotzdem sind mit dem Gesetz natürlich noch nicht alle Probleme gelöst. Wir haben zwar einen völlig unabhängigen Datenschutz, und das ist auch gut und richtig. Aber wir brauchen natürlich auch einen effektiven Datenschutz. Ich will die Datenschutzskandale der Vergangenheit überhaupt nicht aufzählen. Aber Datenschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt im 21. Jahrhundert ein Megathema. In letzter Zeit gab es die Probleme bei Sony, wo Kundendatensätze geknackt und einfach verramscht worden sind. Bei Apple wurden illegal Bewegungsprofile aufgezeichnet. Wir hatten auch die Debatte über Google.