Protocol of the Session on May 27, 2011

27 Lüneburg Celle Neustadt 24,43

28 Lüneburg Cuxhaven Lehfeld 22,80

29 Lüneburg Lüneburg Kaltenmoor 42,64

30 Lüneburg Osterholz-Scharmbeck Mozartstraße/Drosselstraße 27,35

31 Lüneburg Stade Altländer Viertel 26,77

32 Lüneburg Winsen (Luhe) Albert-Schweitzer-Straße 2,58

33 Weser-Ems Belm Powe 18,00

34 Weser-Ems Delmenhorst Wollepark 23,14

35 Weser-Ems Emden Barenburg 78,00

36 Weser-Ems Leer Oststadt 110,00

37 Weser-Ems Nordenham Einswarden 62,00

38 Weser-Ems Oldenburg Kennedy-Viertel 36,90

39 Weser-Ems Oldenburg Kreyenbrück Nord 89,00

40 Weser-Ems Osnabrück Rosenplatz 67,80

41 Weser-Ems Quakenbrück Neustadt 15,00

42 Weser-Ems Wilhelmshaven Südstadt 77,80

Die Fördermittel dieses Programms wurden insbesondere für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Gebieten eingesetzt, die aufgrund der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind.

Seit Bestehen des Städtebauförderungsprogramms des Bundes und der Länder sind in Nie-

dersachsen einschließlich des Programmjahres 2011 insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Euro (Bundes- und Landesmittel) für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in mehr als 330 Fördergebieten zur Verfügung gestellt worden. Mit den Fördermitteln konnten die Beseitigung städtebaulicher Missstände und eine nachhaltige strukturelle Entwicklung und Erneuerung der niedersächsischen Städte und Gemeinden erreicht werden.

Die Städtebauförderung hat sich dabei insbesondere auch als erfolgreiches Instrument zur Bewältigung des demografischen Wandels, für den dringend erforderlichen Stadtumbau und für die Sicherung der sozialen Stabilität in den Städten erwiesen. Soweit die in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommenen Gesamtmaßnahmen bereits abgeschlossen sind, konnten die von den geförderten Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit definierten Sanierungs- bzw. Erneuerungsziele weitgehend realisiert werden.

Insgesamt stehen für die Städtebauförderung im Jahr 2011 aus Bundes- und Landesmitteln rund 59,7 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittelverteilung in den unterschiedlichen Programmen wurde am 18. März 2011 in einer Presseinformation bekannt gegeben (http://www.ms.niedersach- sen.de/live/live.php?navigation_id=4972&article_i d=95040&_psmand=17). Die für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ vorgesehenen Mittel stehen voraussichtlich Ende August zur Verfügung.

Das durch die Städtebauförderungsmaßnahmen angestoßene Investitionsvolumen beträgt nach aktuellen Untersuchungen mehr als das Achtfache der Fördermittel durch Bund und Land. Die Städtebauförderungsmittel sind damit auch ein Motor für die Baukonjunktur mit erheblichen positiven Wirkungen auf Wachstum und Beschäftigung. Von den öffentlichen und privaten Investitionen, die durch die Förderung ermöglicht werden, profitiert insbesondere auch die regionale, häufig mittelständische Bauwirtschaft.

Zu 3: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreibt vor, dass die Finanzhilfen des Bundes zur Städtebauförderung befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen sind (Artikel 104 b Abs. 2 Satz 2 GG). Damit besteht eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundes zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Städtebauförderungsprogramme.

Eine Zwischenevaluierung des Programms „Soziale Stadt“ auf Bundesebene ist bereits 2003 bis 2004 erfolgt (http://www.sozialestadt.de/ver- oeffentlichungen/evaluationsberichte/). Das MS hat im Jahr 2007 ebenfalls eine Zwischenevaluation des Programms auf Landesebene durchgeführt, die auf der Grundlage einer Befragung der geförderten Kommunen erfolgte. Gegenwärtig erfolgt die Evaluierung des Programms „Stadtum

bau West“ auf Bundesebene. Eine Evaluierung des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ auf Bundesebene ist ebenfalls noch für dieses Jahr vorgesehen.

Zur Entwicklung einheitlicher Evaluierungsstandards hat der Bund ein entsprechendes Forschungsprojekt durchführen und ein Evaluierungskonzept erarbeiten lassen. Hierzu ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, in der das Land Niedersachsen durch einen Referenten des MS vertreten ist.

Die Evaluierung und Weiterentwicklung der Städtebauförderungsprogramme erfolgt durch den Bund. Das Evaluierungskonzept soll als Geschäftsgrundlage für künftige Programmevaluierungen dienen, die Arbeitsteilung zwischen den Beteiligten (Bund, Begleitforschung, Länder und Kommunen) klären sowie den Aufwand für Umsetzung, Begleitung und Forschung effizienter und effektiver werden lassen.

Nähere Einzelheiten zu der beabsichtigten Vorgehensweise im Rahmen künftiger Evaluierungen sind dem „Programmübergreifenden Evaluierungskonzept für die Städtebauförderung von Bund und Ländern“ vom 3. November 2010 zu entnehmen (http://www.bbsr.bund.de/cln_032/nn_22414/BBS R/DE/Stadtentwicklung/Staedtebaufoerderung/In- vestitionspakt/ReFoProjekte/Programmevaluie- rung/Endbericht,templateId=raw,property=publica- tionFile.pdf/Endbericht.pdf).

Die Mitwirkung der Länder im Rahmen der Weiterentwicklung der Städtebauförderungsprogramme erfolgt insbesondere im Rahmen der Erarbeitung von gemeinsamen Programmstrategien des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Auch den künftigen gemeinsamen Evaluierungsprozessen wird in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommen. Möglichkeiten zur Vertretung der Interessen der Länder und Kommunen bestehen insbesondere auch im Rahmen der Sitzungen der Gremien der Bauministerkonferenz und der jährlich stattfindenden Bund-Länder-Besprechungen zur Vorbereitung des Abschlusses der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung.

Anlage 52

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 55 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Was verbirgt sich hinter der „Aktion Tierwohl“?

Ein Projekt der Georg-August-Universität Göttingen beschreibt die Aussichten für die Einführung eines Tierschutzlabels. Demnach wird empfohlen, ein am Markt konkurrenzfähiges Label auf nationaler und europäischer Ebene einzuführen. Für Fleisch- und Wurstwaren, die von Tieren aus Tierhaltungen mit erhöhten Tierschutzstandards stammen, wird ein Marktanteil von 20 % prognostiziert. Umfragen haben gezeigt, dass Konsumenten bereit wären, ein Mehr an Tierschutz zu honorieren. Die westfälische Firma Westfleisch stellt bereits jetzt die Einführung des Labels „Aktion Tierwohl“ vor. Derartig gekennzeichnete Produkte sollen das Wohlergehen der Tiere bezeugen, das nach Angaben der Firma „deutlich“ über den gesetzlichen Standards liegen und anhand eines festen Kriterienkatalogs überprüfbar sein soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Punkten gehen die Anforderungen der „Aktion Tierwohl“ deutlich über das heutige gesetzliche Maß hinaus, und welche Standards bzw. Maßnahmen müssen Landwirte für die Teilnahme am Programm erfüllen?

2. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe nehmen derzeit am Programm teil, und wie viele Tiere werden dadurch erfasst?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Kriterien der „Aktion Tierwohl“, und kann die Aktion ein Vorbild für ein nationales Tierschutzlabel darstellen?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Folgende Anforderungen gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus:

- keine Kastration männlicher Ferkel für die Mast,

- bei Tiertransporten kurze Wege von ca. 80 km im Umkreis sowie eine Transportdauer von unter drei Stunden,

- der Schlachtprozess wird durch eine automatische Entblutekontrolle und Kameraanlage überwacht, sodass Fehlbetäubungen sowie andere Abweichungen einen sofortigen Bandstopp auslösen.

Positiv sind folgende Anforderungen zu bewerten: Die Ergebnisse der „amtlichen Fleischuntersuchung“ bzw. visuellen Fleischbeschau werden hinsichtlich der Informationen ausgewertet, die Erkenntnisse zum Gesundheitszustand und zu den Haltungsbedingungen geben.

Zu 2: Das Programm „Aktion Tierwohl“ wurde vom Schlachtunternehmen Westfleisch im Winter gestartet. Nach Auskunft des Unternehmens erfüllen ca. 250 Schweinehalter, die bisher schon Lieferanten des Unternehmens sind, mit zurzeit rund 250 000 Schweinen (vom Ferkel bis zum schlachtreifen Mastschwein) die Anforderungen. Es ist geplant, im Laufe des Monats Juli die ersten Produkte Verbrauchern über den Lebensmitteleinzelhandel anzubieten. Der Umfang hängt jedoch von der Aufnahmebereitschaft des Handels ab.

Zu 3: Unter Leitung von Herrn Prof. Spiller, Lehrstuhl „Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte“ an der Universität Göttingen, und Herrn Prof. Theuvsen, Lehrstuhl „Betriebswirtschaftslehre des Agribusiness“, wird zurzeit von einer Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern (Tierethologen, Agrarökonomen), Unternehmen der Ernährungswirtschaft und Lebensmitteleinzelhandels sowie dem Deutschen Tierschutzbund ein Konzeptvorschlag für ein freiwilliges Tierschutzlabel erarbeitet. Am 30. Juni dieses Jahres sollen die ersten Entwürfe für eine Systemkonzeption und der Standards für Mastschweine und Masthähnchen allen Interessierten vorgestellt werden. Der Standard wird offen für alle interessieren Unternehmen sein, die die Produktionsanforderungen einhalten und sich einer neutralen Zertifizierung unterziehen werden. Es liegt dann am Unternehmen Westfleisch, ob es sich diesem Tierschutzlabel anschließt oder sein eigenes Modell weiterbetreibt.

Anlage 53

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 56 des Abg. Hans-Werner Schwarz (FDP)

Frauenfußball in Niedersachsen

Die Weltmeisterschaft im Frauenfußball findet in diesem Jahr in Deutschland und Niedersachsen statt. Dies unterstreicht die gewachsene Bedeutung des Frauenfußballs. Viele Menschen in Niedersachsen freuen sich auf das „Sommermärchen 2011“.