Protocol of the Session on May 27, 2011

Die Verwendung bleifreier Büchsenmunition wirft nach wie vor ungeklärte Fragen auf, ob diese Geschosse tierschutzgerecht töten, die nötige Schusspräzision haben und ob die Alternativmaterialien wie Kupfer und Zink gegebenenfalls ebenfalls toxisch für Greifvögel oder gar für den Menschen wirken. Diese und andere Fragen werden zurzeit in einem Großversuch geklärt, an dem das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, die Fachhochschule Eberswalde, Fachbereich Forstwirtschaft, und die Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DE- VA) beteiligt sind. Außerdem kam es in der Vergangenheit zu tödlichen Jagdunfällen durch abgelenkte nicht bleihaltige Geschosse. Deshalb wurde vom BMELV das Forschungsvorhaben „Abprallverhalten von Jagdmunition“ initiiert, wozu am 15. Februar 2011 der Schlussbericht bekannt gegeben wurde. Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse, ebenfalls im Auftrag der BLE, werden zum 31. März 2012 erwartet.

Zu 2: Vor einer abschließenden Meinungsbildung und allgemein gültigen Regelungen soll das Ergebnis der laufenden Untersuchungen abgewartet werden. Die Untersuchungen sind schnell voranzubringen, damit der Bund ein allgemein geltendes Verbot bleihaltiger Munition anstreben kann.

Zu 3: Zur Vermeidung von Vergiftungen von Greifvögeln durch bleihaltige Munition wird seitens des Landwirtschaftsministers empfohlen, Aufbrüche von Wild entweder zu vergraben oder in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt (z. B. nach Drück- jagden mit größeren Strecken) zu entsorgen. Konkrete Initiativen sollen nach Vorliegen abschließender Ergebnisse der laufenden Untersuchungen und allgemein gültigen Erkenntnissen gestartet werden.

Anlage 43

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 46 der Abg. Christa Reichwaldt und Kreszentia Flauger (LINKE)

Teilnahme Carsten Maschmeyers an einem Essen im Gästehaus der Landesregierung im Mai 1999

Das Fernsehmagazin „Panorama“ hat im April dieses Jahres in Fernsehen und Internet ein auf den 27. Mai 1999 datiertes Schreiben von Carsten Maschmeyer an den damaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski veröffentlicht. In diesem Schreiben bedankt sich Carsten Maschmeyer für eine Einladung des Ministerpräsidenten zu einem Abend im Gästehaus der Landesregierung. Maschmeyer beschreibt den verbrachten Abend als angenehm und äußert konkrete Details zum Verlauf des Abends.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat der damalige Ministerpräsident Gerhard Glogowski einen ausgewählten Personenkreis, zu dem auch Carsten Maschmeyer gehörte, am 14. Mai 1999 zu einem Abendessen ins Gästehaus der Landesregierung eingeladen, und hat Herr Maschmeyer an dem Abendessen teilgenommen?

2. Aus welchem Grund wurde die Einladung an Herrn Maschmeyer ausgesprochen?

3. Besteht ein Zusammenhang zwischen der Einladung an Herrn Maschmeyer und drei Großanzeigen mit Werbung für den Kanzlerkandidaten Gerhard Schröder, die nach dem 13. Juli 1998 in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes 1998 in der Welt, der FAZ und der Welt am Sonntag erschienen sind?

Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja, es hat ein Essen im Gästehaus der Landesregierung am 14. Mai 1999 mit dem damaligen Ministerpräsidenten Glogowski gegeben, an dem u. a. auch Herr Maschmeyer teilgenommen hat.

Zu 2 und 3: Einladungen dieser Art enthalten in der Regel keine Angabe von Gründen. Die Landesregierung geht davon aus, dass dies auch seinerzeit so gehandhabt wurde. Hinreichend aussagekräftige Unterlagen, anhand derer ein Grund belastbar genannt werden kann, liegen wegen der langen Zeitspanne überwiegend nicht mehr vor, auch nicht das konkrete Einladungsschreiben. Für das Bestehen eines Zusammenhangs der abgefragten Art mit dem Essen im Gästehaus am 14. Mai 1999 sprechen aktuell gemachte Angaben der für die Ausrichtung jenes

Abends seinerzeit federführenden Mitarbeiterin der Staatskanzlei. Danach war das Essen in Absprache mit dem damaligen Chef der Staatskanzlei Schneider und dem damaligen Ministerpräsidenten Glogowski ein „Dankeschön-Abendessen“ für die „Unterstützer und Mitstreiter der Wählerinitiative“ aus Handwerk und Mittelstand, die Gerhard Schröder unterstützt hatte, u. a. mit der genannten Anzeigenserie, die Herr Maschmeyer finanziert habe. Inhaltlich sei es im Gespräch des Kreises an dem Abend dann aber ausschließlich um die künftige Mittelstandspolitik der Landesregierung und das damalige ganzheitliche Mittelstandskonzept gegangen.

Anlage 44

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 47 der Abg. Kreszentia Flauger (LINKE)

Hat Carsten Maschmeyer 1999 Einfluss auf die Positionierung der Niedersächsischen Landesregierung zum Thema Scheinselbstständigkeit genommen?

Nach einem vom Fernsehmagazin „Panorama“ veröffentlichten, auf den 27. Mai 1999 datierten Brief von Carsten Maschmeyer an den damaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski bedankt sich Maschmeyer für eine Einladung zu einem angenehmen Abend im Gästehaus der Landesregierung. Er führt in diesem Brief aus, dass es Tischgespräche zum Thema Scheinselbstständigkeit gegeben habe. Sodann äußerte Maschmeyer drei Empfehlungen bzw. „Änderungsnotwendigkeiten“:

1. „Ich weiß, dass sich derzeit Hunderttausende Handelsvertreter unterschiedlichster Branchen in einer Interessengemeinschaft harmonisieren und solidarisieren und um gegen die derzeitigen geplanten Durchführungsbestimmungen zum Gesetz ‚Scheinselbstständigkeit’ anzugehen. Um diese Brisanz und den zeitlichen Druck zu verringern, würde es sich empfehlen, die derzeitig geplante Erklärungsfrist vom 30. Juni 1999 um einige Monate zu verlängern.“

2. „Nebenberuflichen Handelsvertretern darf nicht zugemutet werden, dass sie ihre Nebentätigkeit und die daraus wechselnden Einkünfte ihrem Hauptarbeitgeber melden, der die aufgesplitteten Rentenversicherungsbeiträge dann abführen soll.“

3. „Anfänger, die den Einstieg in eine Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter ausprobieren, sollte eine ausreichende Frist eingeräumt werden, bevor diese in die Rentenversicherung einzahlen müssen.“ (Grammatikfehler aus dem Original übernommen)

Im Anschluss an die Benennung dieser Punkte teilt Maschmeyer in seinem Brief dem damaligen Ministerpräsidenten mit, dieser könne „mit dazu beitragen, dass in der Regierung erkannt wird, dass es sich insgesamt um eine unzumutbare Situation für mehrere Millionen Menschen handelt.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden die von Maschmeyer genannten Empfehlungen bzw. „Änderungsnotwendigkeiten“ in der damaligen Landesregierung debattiert?

2. Inwieweit haben die schriftlichen Äußerungen Maschmeyers gegenüber dem damaligen Ministerpräsidenten Glogowski die Meinungsbildung der damaligen Landesregierung beeinflusst?

3. Welche der drei von Maschmeyer genannten Empfehlungen bzw. „Änderungsnotwendigkeiten“ wurden in der Folge politisch umgesetzt?

Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen der Bundesratsbefassung zum Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit vom 20. Dezember 1999 (BGBl. I Nr. 1 vom 10. Januar 2000, S. 2), das von den Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden war, war die damalige Landesregierung mit den darin vorgesehenen Rechtsänderungen befasst. Zwei dieser Rechtsänderungen entsprachen dem Vorbringen von Herrn Maschmeyer. Im Übrigen hat die heutige Landesregierung keine Erkenntnisse über Debatten der damaligen Landesregierung zu den von Herrn Maschmeyer genannten Empfehlungen.

Zu 2: Die heutige Landesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, ob die schriftlichen Äußerungen von Herrn Maschmeyer gegenüber dem damaligen Ministerpräsidenten Glogowski die Meinungsbildung der damaligen Landesregierung beeinflusst haben.

Zu 3: Durch das vorgenannte Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit wurde den Punkten „Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten von der Rentenversicherungspflicht“ sowie „Verlängerung der antragsgebundenen Befreiungsfrist“ Rechnung getragen. Es ist davon auszugehen, dass die von Herrn Maschmeyer angesprochenen Forderungen auch von den anderen Unternehmen der Branche vor allem gegenüber der damaligen Bundesregierung erhoben worden sind.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 48 der Abg. Marianne König (LINKE)

Grünlandumbruch in Niedersachsen

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 25 in der 104. Plenarsitzung am 14. April 2011 wurde erläutert, dass in Niedersachsen eine schleichende Verringerung von Dauergrünland stattfindet.

Bezogen auf die prämienberechtigten Flächen, stehen 735 793 ha im Jahre 2006 710 324 ha im Jahre 2010 gegenüber. Weiterhin wird in der Antwort dargestellt, dass Niedersachsen im Rahmen des vorgeschalteten Genehmigungsverfahrens dafür sorgt, dass bereits ab einer Überschreitung der 5-%-Grenze eine Genehmigung grundsätzlich nur unter der Bedingung erteilt wird, dass anstelle der umgebrochenen Fläche eine gleich große Fläche neu als Dauergrünland angelegt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie definiert Niedersachsen Dauergrünland, und ab wann wird Grünland als Dauergrünland bezeichnet?

2. Welche Gründe werden angeführt, warum ein Grünlandumbruch erfolgen muss, und was wird auf diesen umgebrochenen Flächen in der Folge angebaut?

3. In welchen Regionen gibt es am meisten Umbrüche von Dauergrünland?

Die in der Anfrage vorangestellte Aussage, in Niedersachsen finde eine schleichende Verringerung von Dauergrünland statt, wurde in der Antwort, auf die sich die Anfrage bezieht, nicht getroffen. Es wurde in der Antwort festgestellt, dass im Rahmen der Gewährung von EU-Agrarbeihilfen erhobenen Daten keine abschließende Erfassung des gesamten Grünlandes oder Dauergrünlandes in Niedersachsen erfolgt. Daraus folgt, dass eine Verringerung der hierzu erfassten Zahlen keine Aussage darüber zulässt, wie viel Dauergrünland insgesamt verschwindet oder ob z. B. für Dauergrünland in Niedersachsen lediglich weniger EUAgrarbeihilfen beantragt werden. In der Antwort wurden einige denkbare Beispiele genannt:

„Dazu gehören z. B. Flächen, deren Bewirtschafter keine EU-Agrarbeihilfen mehr beantragen, oder Flächen, die durch Infrastrukturprojekte oder Bauvorhaben der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Auch die Verwendung von Grünland

für Aufforstungsflächen entzieht diese der Statistik. Umgekehrt ist es aber auch denkbar, dass Dauergrünland außerhalb der Statistik existiert, nur eben nicht im Rahmen von EUAgrarbeihilfen berücksichtigt wird.“

Der Genehmigungsvorbehalt für den Umbruch von Dauergrünland gilt seit dem 22. Oktober 2009 für Empfänger von EU-Agrarbeihilfen. Die oben genannten Beispiele unterliegen demzufolge nicht dem Genehmigungsvorbehalt, und insofern können schleichende Verluste im Rahmen des EUrechtlich verbindlich vorgegebenen statistischen Systems nicht verhindert werden. Ein genehmigter Umbruch kann in Niedersachsen auf der beschriebenen Datengrundlage keinen Verlust von Dauergrünland bewirken, da eine gleich große Ersatzfläche neu angelegt werden muss. Er beeinflusst den Flächensaldo im Ergebnis also nicht.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Definition für Dauergrünland gilt EU-weit im Rahmen der Gewährung von EU-Agrarbeihilfen. Nach Artikel 2 Buchst. c) der Verordnung (EG) 1120/2009 wird „Dauergrünland“ wie folgt definiert:

„Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs waren, ausgenommen Flächen im Rahmen von Stilllegungsregelungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 des Rates, gemäß den Artikeln 22, 23 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates und gemäß Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates; zu diesem Zweck sind ‚Gras oder andere Grünfutterpflanzen’ alle Grünpflanzen, die herkömmlicherweise in natürlichem Grünland anzutreffen oder normalerweise Teil von Saatgutmischungen für Grünland oder Wiesen in dem Mitgliedstaat sind (unabhängig da- von, ob die Flächen als Viehweiden genutzt werden).“

Die Definition für Grünland nach demselben Artikel, Buchst. d), lautet: