Zu 2: Die Förderprogramme zur sozialen Wohnraumförderung und damit auch zur energetischen Wohnraumsanierung wurden in vollem Umfang ausgeschöpft und werden weiterhin kontinuierlich nachgefragt. Aus Sicht der Landesregierung bestätigt dies einen deutlichen Bedarf in diesem Bereich. Im Rahmen der Konzertierten Aktion „Bauen und Wohnen“ wurde in einem am 18. Mai 2011 beschlossenen Papier zur Weiterentwicklung der Wohnraumförderung in Niedersachsen ausdrücklich auf die Notwendigkeit energetischer Investitionen im Wohnungsbestand hingewiesen und insbesondere das niedersächsische Energieeffizienzdarlehen begrüßt. Die bewährten Förderprogramme sollen daher auch in den kommenden Jahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel fortgeführt werden. Um für die Finanzierung der Wohnraumförderung eine langfristige Planungsperspektive zu schaffen, wurde mit dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz 2010 ein Wohnraumförderfonds eingerichtet, in den die Kompensationsmittel des Bundes in Höhe von jährlich 39,9 Millionen Euro - zunächst bis zum Jahr 2013 - und die Rückflüsse aus den Förderdarlehen einfließen. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass der Bund den Ländern auch nach dem Jahr 2013 weiterhin Kompensationsmittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung zur Verfügung stellt.
Zu 3: Der Bau- und Wohnungssektor enthält große Potenziale zur Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Dies gilt insbesondere für die Energieeinsparung bei Wohngebäuden, da rund ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet wird. Eine Erhöhung der Energieeffizienz bei Gebäuden kommt nicht nur dem Klimaschutz zugute, sondern trägt auch zur Verringerung der Wohnnebenkosten bei und schafft außerdem wirtschaftliches Wachstum
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 44 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)
Verbindliches Einladewesen in Niedersachsen - Verweigert die Landesregierung eine aussagekräftige Evaluation?
Das zum 1. April 2010 eingeführte verbindliche Einladewesen (NFrüherkUG) soll einen wesentlichen Beitrag zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung bringen und durch die Erhöhung der Teilnahme an kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen die Kindergesundheit fördern. In der Antwort der Landesregierung auf eine kürzlich gestellte Kleine Anfrage des Abgeordneten Roland Riese (Az.II/721-936) finden sich allerdings weder konkrete Zahlen zu der Entwicklung der Besuchsquoten vor und nach der Einführung des verbindlichen Einladewesens noch zu den tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdungen. Berichte aus einzelnen Kommunen lassen vermuten, dass das Mittel der verbindlichen Einladungen nicht zielführend ist. So wurde im Landkreis Lüneburg bisher bei keinem einzigen Hausbesuch aufgrund der Nichtteilnahme an einer U-Untersuchung eine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
Um die Effekte des verbindlichen Einladewesens beurteilen zu können, ist es unerlässlich, auch konkrete Daten über die Teilnahme an U-Untersuchungen aus den Jahren vor dem verbindlichen Einladewesen bereitzustellen. Einen Erfolg lediglich anhand von Daten aus dem Zeitraum des Programms abzuleiten, erscheint Experten unzureichend - besonders wenn hier die bundesweit verfügbaren Zahlen aus den zurückliegenden Jahren (KiGGS- Studie, zitiert in Drs. 15/3710, Seite 47 f.) im Durchschnitt schon wesentlich höhere Teilnahmequoten belegen, als dies in Niedersachsen selbst nach Einführung des Einladewesens erreicht wurde.
1. In wie vielen Fällen der bisher 19 357 gemeldeten Nichtteilnahmen an der UUntersuchung wurde nach der Überprüfung durch die örtlichen Jugendhilfeträger eine Kindeswohlgefährdung tatsächlich festgestellt?
2. Wie war die Entwicklung der Teilnahme an den U-Untersuchungen in den Jahren vor der Einführung des verbindlichen Einladewesens, und gibt es analog zu der KiGGS-Studie vergleichbar aufgeschlüsselte Ergebnisse (Veror- tung, Migrationshintergrund, Schichtzugehö- rigkeit etc.)?
3. Wenn die in Punkt 1 und/oder 2 angeforderten Daten nicht vorliegen, wie will die Landesregierung die bis 1. Dezember 2014 geplante ausführliche Evaluation sachgerecht ausführen, die auch eine tatsächliche Verbesserung des Kinderschutzes widerspiegeln kann?
Mit dem Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen trat zum 1. April 2010 auch das Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern (NFrüherkUG) in Kraft. In besonderem Fokus stand und steht hierbei die Förderung der Kindergesundheit. Durch die Erhöhung der Teilnahmequote an den U-Untersuchungen (U5 bis U8 = im Alter von 6 Monaten bis 48 Monaten) soll die frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und anderem Behandlungsbedarf bei möglichst allen Kindern gewährleistet werden. Darüber hinaus soll durch die Information der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ein Beitrag zur Verbesserung des Kinderschutzes geleistet werden.
Von Beginn an wurde eine Statistik entwickelt, die die Entwicklung der Quote der bestätigten Teilnahmen darstellt. Derzeit sind die Fristen der Untersuchungen abgelaufen, zu denen in den Monaten April bis Juli 2010 eingeladen wurde. Die Quote der bestätigten Teilnahmen lag in diesen ersten vier Monaten jeweils zwischen 85 % und 86 %. Die Landesregierung wird die Auswirkungen des Gesetzes bis zum 1. Dezember 2014 überprüfen.
Zu 1: Um die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nicht über Gebühr zu belasten, wurde beim Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen bewusst auf eine Berichtspflicht der Kommunen verzichtet. Gleichwohl ist dem MS bekannt, dass die Jugendämter im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2011
eine Statistik zur Evaluation der Meldungen über eine Nichtteilnahme führen. Insofern ist davon auszugehen, dass bereits zu diesem frühen Zeitpunkt - noch weit vor dem im Gesetz vorgesehenen Überprüfungszeitpunkt - die Jugendämter entsprechende Daten erheben und dem Land vorlegen werden.
Zu 2: Die Teilnahmequoten an den U-Untersuchungen wurden vor der Einführung des verbindlichen Einladewesens nicht zeitnah erfasst. Es kann jedoch hilfsweise auf die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erhobenen und vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) zusammengeführten Daten und Auswertungen der Schuleingangsuntersuchungen zurückgegriffen werden. Dort wird rückwirkend unter Einbeziehung des mitzubringenden Dokumentationsheftes erfasst, an welchen U-Untersuchungen die Kinder teilgenommen haben, die zur Schuleingangsuntersuchung (SEU) vorgestellt werden. Bei der Auswertung der Schuleingangsuntersuchungen der Jahre 2007 bis 2009 konnten dabei die folgenden Quoten bestätigter Teilnahmen ermittelt werden.
Die Auswertungen wurden auch nach bestimmten Merkmalen (Geschlecht, Migrationshintergrund) durchgeführt. Das NLGA plant, die Auswertungen zur Inanspruchnahme der U1 bis U9 regelmäßig zu veröffentlichen.
Zu 3: Die Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes wird hinsichtlich der Förderung der Kindergesundheit im Wesentlichen die Entwicklung der Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen umfassen. Hierzu wurde bereits eine entsprechende Statistik entwickelt. Die Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes hinsichtlich der Verbesserung des Kinderschutzes wird in Kooperation mit den Kommunen und auf der Grundlage der bereits erfolgten Vorarbeiten auf geeignetem Weg vorbereitet und realisiert.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 45 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)
Wie dem Weser-Kurier vom 26. April 2011 zu entnehmen war, hat Landwirtschaftsminister Gerd Lindemann (CDU) das Ziel, bleihaltige Jagdmunition schnell verbieten zu lassen. „Das gebietet allein der Tierschutz“, sagte Lindemann, der für Jagdrecht in der Landesregierung zuständig ist. So verendeten immer wieder Greifvögel an Bleivergiftung, nachdem sie von Kadavern gefressen hätten.
1. Welche Tierschutz- und Umweltprobleme bereitet das Schießen mit Blei aus Sicht des Ministeriums, und welche Untersuchungen oder Studien liegen dazu vor?
2. Wann wird der Minister das „schnelle“ Verbot der Bleimunition z. B. in den Landesforsten umsetzen?
3. Mit welchen konkreten Initiativen - insbesondere bei der Jagdausbildung oder Jagdscheinprüfung - will der Minister seine Ankündigung zum „schnellen“ Verbot bleihaltiger Jagdgeschosse durchsetzen?
Nach einem kurzen Interview hat der WeserKurier am 26. April 2011 in der Regionalpresse einen Artikel mit der Überschrift „Bleimunition bedroht Greifvögel“ veröffentlicht. Danach fordere Agrarminister Gert Lindemann, bleihaltige Jagdmunition schnell verbieten zu lassen.
Naturschützer fordern seit Längerem ein Verbot bleihaltiger Jagdgeschosse, da sie z. B. bleihaltige Munitionsreste als Todesursache in Seeadlern ermittelt haben.
Für Bleischrot gibt es in Niedersachsen bereits seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) im Jahr 2001 nach § 24 Abs. 1 NJagdG das Verbot, die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben.
In der Diskussion steht aktuell die Verwendung bleihaltiger Büchsengeschosse. Hierzu liegen zwar bereits Untersuchungsergebnisse vor, jedoch sind noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen.
Zu 1: Aus Untersuchungen des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin ist bekannt, dass die Reste von bleihaltiger Munition von Jagdbüchsen auf dem Weg über Aufbrüche von Schalenwild von Seeadlern aufgenommen werden können. 70 von 309 untersuchten toten Seeadlern starben an Bleivergiftung. Die daraus resultierende Forderung nach einem schnellen Verbot für die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd ist differenziert zu betrachten. Bisher ist u. a. die Wirkungsweise alternativer Geschosse hinsichtlich ihrer tötenden Wirkung noch nicht hinreichend erforscht.
Die Verwendung bleifreier Büchsenmunition wirft nach wie vor ungeklärte Fragen auf, ob diese Geschosse tierschutzgerecht töten, die nötige Schusspräzision haben und ob die Alternativmaterialien wie Kupfer und Zink gegebenenfalls ebenfalls toxisch für Greifvögel oder gar für den Menschen wirken. Diese und andere Fragen werden zurzeit in einem Großversuch geklärt, an dem das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, die Fachhochschule Eberswalde, Fachbereich Forstwirtschaft, und die Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DE- VA) beteiligt sind. Außerdem kam es in der Vergangenheit zu tödlichen Jagdunfällen durch abgelenkte nicht bleihaltige Geschosse. Deshalb wurde vom BMELV das Forschungsvorhaben „Abprallverhalten von Jagdmunition“ initiiert, wozu am 15. Februar 2011 der Schlussbericht bekannt gegeben wurde. Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse, ebenfalls im Auftrag der BLE, werden zum 31. März 2012 erwartet.