Zu 3: Die Entwurfsfassung des Gutachtens wurde am 10. Februar 2011 und die Endfassung am 21. April 2011vorgelegt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 12 der Abg. Frauke Heiligenstadt (SPD)
In zwei Clusterausschreibungen wurden von der Landesregierung in Kooperation mit dem Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen und den Kommunen Regionen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur ausgewählt. Die Deutsche Telekom gewann die Ausschreibung des Breitbandclusters Südniedersachsen. Im Rahmen der Ausschreibung wurden konkret die Orte genannt, bei denen eine Verbesserung der DSL-Infrastruktur durch die Deutsche Telekom vorgenommen werden soll. Dazu wurden nach Zuschlag der ersten Clusterausschreibung für einzelne der unten stehenden Orte sogar schon Realisierungszeiträume benannt.
Nun teilt die Deutsche Telekom nach erteiltem Auftrag und Zuschlag mit, dass einzelne Orte wieder aus der Ausschreibung herausgenommen werden und nicht mehr mit dem notwendigen Breitband versorgt werden sollen.
Für den Landkreis Northeim bedeutet das nach einer Mitteilung der Deutschen Telekom, dass die Orte Wiershausen (Gemeinde Kale- feld), Imbshausen (Stadt Northeim), Espol (Stadt Hardegsen) , Blankenhagen und Oldenrode (Stadt Moringen), Fürstenhagen (Stadt Uslar) und Ellierode (Stadt Bad Gandersheim) nicht mehr mit Breitband versorgt werden sollen.
Der Landkreis Northeim ist jedoch mit nicht unerheblichen Mitteln an der Ausschreibung des Landes beteiligt. Aus Sicht der Landkreise ist offen, ob sich die Deutsche Telekom vertragskonform verhält, weil die Landesregierung eine bisher für die Landkreise nicht nachvollziehbare und hinsichtlich der Vertragsinhalte und des Vertragsumfanges intransparente Ausschreibung vorgenommen hat.
1. Was unternimmt die Landesregierung, damit die betroffenen Orte im Landkreis Northeim nun doch - wie gemeldet - in die Breitbandstrukturplanung der Deutschen Telekom aufgenommen werden und der dortige Breitbandausbau realisiert wird?
2. Inwieweit liegen der Landesregierung weitere Abweichungen der Strukturplanungen von den weiteren Ausschreibungsclustern vor und, wenn ja, für welche Orte in Niedersachsen?
3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die an der Mitfinanzierung beteiligten Landkreise von Änderungen in Bezug auf die Ausschreibungen rechtzeitig erfahren bzw. die betroffenen Landkreise in Veränderungen der Planungen mit einbezogen werden?
Das Projekt „Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Cluster Südniedersachsen“ wurde und wird wie folgt durchgeführt:
Durch eine landesweite Erhebung wurden die „weißen“ Flecken, d. h. die Gebiete mit einer unzureichenden Breitbanderschließung, ermittelt. In der Folge wurde die Förderung des Anschlusses dieser „weißen“ Flecken mit Breitbandinternet europaweit ausgeschrieben. Den Landkreisen wurde angeboten, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich mindestens zwei „weiße“ Flecken ausgebaut werden, wenn sie sich verpflichten, 12,5 % der Förderung zu übernehmen, wobei der maximale Zuschuss je Landkreis auf 200 000 Euro begrenzt wurde. Ein „weißer Fleck“ gilt als erschlossen, wenn mindestens 65 % der Endkundenstandorte erreichbar sind.
Ausgeschrieben wurde die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, also der Betrag, der fehlt, damit Unternehmen von sich aus „weiße“ Flecken erschließen1. Dasjenige Unternehmen erhielt den Zuschlag, welches die meisten Endkundenanschlüsse garantieren konnte. Die Technologie (Satellit, Funk, Kabel) spielt dabei keine Rolle. Die Notifizierung der EU-Kommission schreibt strenge Technologieneutralität vor. Die Technologie muss belegbar Mindestkriterien erfüllen.
Die Gewinner der Ausschreibung erschließen die Clusterregionen auf eigenes Risiko und eigene Rechnung, wobei eine Förderung gewährt wird, die höchstens 50 % der Investitionen beträgt und die Wirtschaftlichkeitslücke sowie einen festgelegten Förderhöchstbetrag nicht übersteigt.
Ziel dieses Modells ist, dass Unternehmen nur dort ausbauen, wo sie betriebswirtschaftlich langfristig einen Zugang sicherstellen können. Es handelt sich nicht um Baumaßnahmen des Landes, der Landkreise oder der Kommunen. Es sind Baumaßnahmen der Unternehmen, in eigener Zuständigkeit und auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Sie haben sich verpflichtet, eine bestimmte
1 Die Wirtschaftlichkeitslücke definiert sich als Differenz aus den gesamten förderfähigen Investitionen für die Maßnahme und den zu erwartenden Einnahmen in einem Zeitraum von acht Jahren. Der Zeitraum von acht Jahren wird begründet durch die mittlere gesetzliche Abschreibungsdauer aller förderfähigen Infrastrukturanteile sowie die Berücksichtigung einer realistischen Vorhersage der Marktentwicklung und einen entsprechend strategischen Innovationszyklus im Bereich von Kommunikationsnetzen und zugehörigen Infrastrukturen.
Anzahl von Endkundenanschlüssen in vorher benannten „weißen Flecken“ mit mindestens 2 MBit/s zu erreichen und die geförderten Baumaßnahmen bis Ende 2011 abzuschließen. Dafür wird die Wirtschaftlichkeitslücke zu 100 % durch Bund, Land und Kommunen gefördert, aber höchstens zu 50 % der Investitionskosten. Solange diese Bedingungen eingehalten werden, gibt es zuwendungsrechtlich keine Eingriffsmöglichkeiten.
Der auf den jeweiligen Landkreis entfallende kommunale Anteil an der Zuwendung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke beträgt 12, 5 %. Sollte sich im Zuge der Realisierung die konkrete Höhe des Betrages der Wirtschaftlichkeitslücke verändern, wird auch die konkrete Höhe der kommunalen Anteils korrigiert werden, wobei die politisch gewollte Begrenzung auf 200 000 Euro pro Landkreis aufrechterhalten werden wird.
Auf dieser Grundlage haben die Bieter, die das Verfahren für sich entscheiden konnten, einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsbescheid erhalten, mit Bedingungen aus der Ausschreibung und dem Verhandlungsverfahren, insbesondere der Anzahl an zu erreichenden Endkundenanschlüsse. Es kommt darauf an, dass die zugesagte Gesamtzahl an Anschlussmöglichkeiten in den ausgewählten „weißen“ Flecken erreicht wird. In den Zuwendungsbescheiden, auch in dem Bescheid an die Deutsche Telekom AG für den Cluster Südniedersachsen, wurde nicht festgelegt, welche Haushalte, Straßenzüge oder Ortsteile etc. innerhalb eines „weißen“ Fleckes angeschlossen werden sollen. Entscheidend ist, dass die zugesagte Gesamtzahl der Anschlussmöglichkeiten erreicht wird. Damit haben die ausbauenden Unternehmen das notwendige Maß an Flexibilität erhalten. Allerdings dürfen gravierende Abweichungen, wie z. B. der Austausch von „weißen Flecken“ oder die Unterschreitung von 65 % Ausbauverpflichtung in einem „weißen Fleck“, nur in zwingenden und nachgewiesenen Fällen und nur in Abstimmung mit den Land und dem Landkreis erfolgen.
Das Verfahren ist den beteiligten Landkreisen ausführlich dargestellt worden. Daher kann von einem intransparenten Verfahren, wie in der Anfrage fälschlicherweise unterstellt, nicht die Rede sein. Vielmehr wurde hier gerade ein öffentliches und damit transparentes Verfahren unter Wettbewerbsbedingungen in Verbindung mit dem bewährten Instrument der Zuwendung gewählt, um eine dauerhafte Erschießung der infrage kom
Auf die technische und organisatorische Umsetzung haben weder das Land noch die Landkreise Einfluss. Das Ausbaucontrolling durch das MW unter Beteiligung der NBank erfolgt; dabei werden die zugesagten Ausbauverpflichtungen neben der formalen Verwendungsnachweisprüfung in den Punkten Anzahl der Anschlüsse und Technologiekriterien überprüft.
Zu 1: Das Wirtschaftsministerium hat die Deutsche Telekom AG als Zuwendungsnehmer gebeten, im Zuge ihrer Umsetzungsplanung die Möglichkeiten der Anschließung der in der Anfrage genannten Orte im Landkreis Northeim zu überprüfen. Weitere Möglichkeiten der direkten Einflussnahme hat die Landesregierung nicht. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Zu 2: Im Zuge der Konkretisierung der der Zuwendungsvergabe zugrunde liegenden Simulationsrechnungen und Projektionen und der Umsetzung in konkrete Ausbauplanungen kommt es nicht nur im Ausbaubereich der Deutschen Telekom in Einzelfällen dazu, dass aus technischen wie aus wirtschaftlichen Gründen von der in ersten Überlegungen des Zuwendungsnehmers - hier der Deutschen Telekom AG - vorgesehenen Einbeziehung einzelner Ortschaften abgesehen werden muss. Dies ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass gelegentlich vor Ort bereits konkrete Erwartungen geweckt worden sind, bedauerlich. Wie vorstehend dargestellt, liegt aber der Ausbau vor Ort in der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Verantwortung der genanten Unternehmen als Zuwendungsnehmer.
Zu 3: Die Realisierung der mit den Zuwendungen geförderten Maßnahmen ist einer baubegleitenden Verwendungsnachweisprüfung durch das MW unterworfen. Die Information der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften ist Angelegenheit des Zuwendungsnehmers als Bauherrn. Insbesondere im Cluster Südniedersachsen werden die beteiligten Landkreise durch einen Newsletterservice der Deutschen Telekom AG über den Breibandausbau im Rahmen des Konjunkturprogramms II laufend informiert. Zudem wurde eine Informationshotline für die Städte und Gemeinden dieses Gebietes eingerichtet.
Zusätzlicher Einstellungstermin an den Studienseminaren für die Lehramtsausbildung auf Kosten der Ausbildungsqualität?
Spätestens seit 2010 ist bekannt, dass es zum Schuljahr 2012/2013 zur Sicherung der Unterrichtsversorgung einen hohen Einstellungsbedarf in den Schuldienst geben wird. Zusätzlich zu dem üblichen Ersatzbedarf für ausscheidende Lehrkräfte wird es notwendig sein, einen Mehrbedarf zu decken, der durch das Auslaufen der Lehrerarbeitszeitkonten verursacht ist. Durch das Ende der Ansparzeit bzw. den Beginn der Ausgleichszeit vieler Lehrkräfte im Rahmen des Arbeitszeitkontos wird zum Schuljahr 2012/2013 ein Defizit im Umfang von ca. 1 470 Stellen entstehen.
Am 23. März 2011 hat Kultusminister Althusmann sehr kurzfristig per Erlass angeordnet, dass an den Studienseminaren für die Lehramtsausbildung ein zusätzlicher vorgezogener Einstellungstermin zum 1. Mai 2011 einzurichten ist. Dies sei für die Unterrichtsversorgung nötig. Dieser kurzfristig angesetzte zusätzliche Einstellungstermin ist aufseiten der Studienseminare auf heftige Kritik gestoßen, weil er organisatorisch kaum umsetzbar sei. Zudem werden erhebliche Einbußen bei der Ausbildungsqualität befürchtet.
Die zum 1. Mai 2011 eingestellten Referendarinnen und Referendare werden nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn am 1. August 2012 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, es sei denn, dass sie sich im vorgezogenen Einstellungsverfahren zum 1. August 2012 bereits vor ihrer Prüfung um Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst bewerben. Dann stünden sie zwar den Schulen noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung, würden aber bereits zum Stichtag in der Statistik zur Unterrichtsversorgung mitgerechnet. Aus Fachkreisen wird deshalb kritisiert, der überstürzt vorgezogene Einstellungstermin sei vor allem ein Manöver, um im Landtagswahlkampf mit ca. 500 frühzeitig eingerechneten Stellen gute statistische Werten zur Unterrichtsversorgung vorweisen zu können.
1. Aus welchen Gründen wurden die Referendarinnen und Referendare, die zum Schuljahr 2012/2013 zur Sicherung der Unterrichtsversorgung benötigt werden, nicht bereits zum 1. Februar 2011 in den Vorbereitungsdienst eingestellt, und warum wurde der vorgezogene Einstellungstermin 1. Mai 2011 so kurzfristig erst am 23. März 2011 beschlossen und angeordnet?
2. Ist geplant, die Referendarinnen und Referendare, die zum 1. Mai 2011 in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden sollen, bereits ab dem 1. August 2012 als reguläre Lehrkräfte in den Schulen einzusetzen, oder sollen bzw. müssen sie sich im vorgezogenen Bewerbungsverfahren bereits zum 1. August 2012 noch vor ihren Prüfungen bewerben und werden dann bei der Errechnung der Unterrichtsversorgung voll eingerechnet?
3. Welches zusätzliche Personal wird die Landesregierung den Studienseminaren und den Ausbildungsschulen zur Verfügung stellen bzw. hat sie seit dem 23. März 2011 den Ausbildungsseminaren zur Verfügung gestellt, um den zusätzlichen Einstellungstermin ohne Qualitätsverlust in der Ausbildung bewältigen zu können?
Ziel der Landesregierung ist, die Unterrichtsversorgung nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Beispiele sind der Verzicht auf die Einsparung von jährlich 400 Stellen trotz rückläufiger Schülerzahlen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und der große Erfolg des Maßnahmebündels zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011.
Die Zahl der Stellen im Vorbereitungsdienst wurde kontinuierlich von 4 240 im Jahr 2004 auf 6 050 im Jahr 2011 erhöht. Die Wartezeiten von Bewerberinnen und Bewerbern um Einstellung in den Vorbereitungsdienst konnten so deutlich verringert werden und tendieren in fast allen Lehrämtern (Ausnahme: Gymnasien) gegen null.
Des Weiteren sind zum 1. Februar 2009 fünf neue Außenstellen von Studienseminaren des gymnasialen Lehramtes gegründet worden, damit insbesondere der ländliche Raum in der Lehrerausbildung gestärkt wird.