Protocol of the Session on May 26, 2011

Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch den Wortbeitrag der Kollegin Twesten ist hier der Eindruck entstanden, dass es das Ziel der Petition ist, einen bestimmten, konkreten Abschiebefall zu verhindern. Das ist nicht richtig. Die Intention der Petition ist es, einen generellen Abschiebestopp in den Kosovo und nach Serbien zu verhängen.

Da das gefordert worden ist, kann ich mich nur dem Kollegen Krumfuß anschließen und empfehlen, bei dieser Petition auf „Sach- und Rechtslage“ zu entscheiden.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Zu dieser Petition gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

Ich rufe die nächsten Petitionen auf. Von der Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Reichwaldt zu den Petitionen 1146/04/16, 1273/04/16 und 1977/04/16 zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In allen drei Petitionen, zu denen ich Stellung nehme, geht es um die Ungleichbehandlung bei der Erstattung von Kosten der Schülerbeförderung im Sek-IIBereich.

Wenn Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch der Klasse 9 des Gymnasiums auf ein Fachgymnasium wechseln, werden auf dem Fachgymnasium die Fahrtkosten in Klasse 10 im Gegensatz zum Gymnasium nicht mehr übernommen. Letztlich ist das auch eine Folge der G-8-Reform. Über deren Sinn und Unsinn haben wir schon ausreichend diskutiert.

(Zuruf von der CDU: Was?)

Fachgymnasien gehören zu den berufsbildenden Schulen, für die keine Pflicht der Kostenübernahme der Schülerbeförderung durch den Schulträger besteht. Ähnliches gilt für Fachschulen. Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz können Hauptschüler das erste Jahr eine Fachschule besuchen und bekommen die Transportkosten erstat

tet. Realschüler müssen bezahlen, weil laut Gesetz nur Schüler ohne Realschulabschluss kostenfrei fahren können.

Auch die Stellungnahmen des Kultusministeriums zu den Petitionen zeigen, dass die Ungleichbehandlung und damit der gesetzliche Regelungsbedarf gesehen werden.

Ich könnte es mir einfach machen und empfehlen, unserem Gesetzentwurf zur grundsätzlichen Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung ab Klasse 10 durch das Land zuzustimmen. Damit wäre auch dieses Problem gelöst. Die Chancen dazu haben Sie noch im Verfahren.

Völlig unverständlich ist mir in dem Zusammenhang allerdings die Empfehlung des Kultusausschusses, die Petitionen mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden, weil eben unser Antrag noch im Verfahren ist. Soll ich davon ausgehen bzw. hoffen, dass Sie planen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Nein!)

Als ersten Schritt halte ich es für sinnvoll, diese Petitionen zur Erwägung an die Landesregierung zu überweisen.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. - Zur selben Petition spricht Frau Kollegin Seeler von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Reichwaldt hat eigentlich alles gesagt. Auch wir sind der Meinung, dass diese Petitionen nicht einfach mit „Sach- und Rechtslage“ beschieden werden können.

Selbst das Ministerium hat vier verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und gesagt, dass die jetzt getroffene Entscheidung die am wenigsten schlechte Lösung, aber nicht die beste Lösung ist.

Deshalb meinen auch wir, dass diese Petitionen der Landesregierung zur Erwägung überwiesen werden sollten, damit das Ministerium genügend Anlass und Zeit hat, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Danke schön. - Auch Herr Kollege Försterling von der FDP-Fraktion möchte zu diesen Petitionen sprechen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landesweit werden für die Schülerbeförderung in Niedersachsen derzeit jährlich 261 Millionen Euro ausgegeben. Momentan gibt es drei verschiedene Problemlagen, die auch in den Petitionen angesprochen worden sind.

Das eine ist die Frage der Berufsfachschulen, nämlich dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ohne Realschulabschluss Fahrtkosten erstattet bekommen und Schüler mit Abschluss keine Fahrtkosten erstattet bekommen, weil sie schon über einen entsprechenden Abschluss verfügen.

Das ist nach der Abschaffung des Berufsgrundbildungsjahres entstanden, weil es dafür jetzt entsprechende Berufseinstiegsklassen gibt, deren Schüler in die Schülerbeförderung einbezogen worden sind, und Berufsfachschulen, die entsprechend differenziert in die Schülerbeförderung einbezogen worden sind, übrigens durch die schulgesetzlichen Maßnahmen dieses Hauses.

Das andere Problem ist, dass ein Schüler, der nach der 9. Klasse des Gymnasiums in die 11. Klasse eines beruflichen Gymnasiums wechselt, keine Fahrtkostenerstattung mehr bekommt. Wenn er aber gleichzeitig die Einführungsphase in der 10. Klasse eines Gymnasiums gemacht hätte, hätte er Fahrtkostenerstattung bekommen.

In diesem Fall gäbe es eine einfache Lösung, indem man sagte, er soll künftig in der 11. Klasse des beruflichen Gymnasiums eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten bekommen. Das würde aber zu einer neuen Ungerechtigkeit führen, weil der Schüler, der die 11. Klasse des beruflichen Gymnasiums besucht und vorher einen erweiterten Sekundarabschluss I an einer Realschule gemacht hat, keine Schülerbeförderungskostenübernahme bekommen würde. Mit dieser Lösung würde also eine neue Ungerechtigkeit geschaffen werden.

Das dritte Problem, das derzeit besteht, ist, dass sich bedürftige Schülerinnen und Schüler ihre Fahrtkosten für den Schulbesuch im Sekundarbereich II früher über das Schüler-BAföG erstatten lassen konnten, sich hier aber die Rechtsgrundla

ge geändert hat. Da bestand Handlungsbedarf. Das ist mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gelöst worden.

Das heißt, man muss eine komplizierte Regelung treffen.

Wir haben in der Tat gerade einen Gesetzentwurf der Linksfraktion in den Beratungen. Das Ziel war eigentlich, diese Eingaben mit dem Gesetzentwurf zu beraten. Aufgrund der langen Verfahrensdauer - die Entscheidung ist auf Bitten der Linksfraktion immer wieder geschoben worden - haben wir gesagt: Wir müssen den Petenten jetzt eine Meldung geben, wie der Sachstand ist. Da geht eben nur „Sach- und Rechtslage“, weil in diesem Land nicht die Landeregierung, sondern der Landtag Gesetze beschließt, was ich für eine sinnvolle und richtige Regelung halte. Deswegen ist es falsch, die Eingaben an die Landesregierung zu überweisen. Vielmehr müssen wir als Parlament auf der Grundlage des Gesetzentwurfes und der sehr ausführlichen Stellungnahme des Ministeriums dazu eine Entscheidung treffen, welche Lösung wir am Ende anstreben.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Die Lan- desregierung könnte auch einen Ge- setzentwurf vorlegen!)

Aber ich sage ganz ehrlich: Die Lösung, die die Linken anstreben, nämlich dass alle Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II eine volle Fahrtkostenerstattung bekommen, würde den Landeshaushalt mit zusätzlich 75 Millionen Euro belasten, und das wird nur sehr schwer darstellbar sein.

Hier haben wir keine andere Möglichkeit, als die Einsender der Eingaben über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen zu den strittigen Eingaben liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden - Sie kennen das -, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Ich rufe die Eingabe 1517/09/16 (01) auf. Sie betrifft das Verbot des Umbruchs von Feuchtgrünland, hier: Beeinträchtigungen auf einer Grünlandfläche in der Gemeinde Wardenburg im Landkreis Oldenburg.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er lautet „Material“. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest: Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde zugestimmt.

Ich rufe die Eingabe 1797/11/16 (01) auf. Sie betrifft die Baugenehmigung für eine Putenaufzuchtanlage der Harm Heide GbR in Walsrode-Krelingen.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er lautet „Erwägung“. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Änderungsantrag abgelehnt wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Ich rufe die Eingabe 1700/02/16 (01) auf. Da geht es um das Bleiberecht für Roma-Flüchtlinge.

Hierzu gibt es - Sie haben es eben gehört - gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE. Diese lauten jeweils „Berücksichtigung“. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier stelle ich fest: Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab, die „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Ich rufe die Eingabe 1887/07/16 (01) auf. Hier geht es um eine geplante Hähnchenmastanlage in Bad Iburg.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser lautet „Berücksichtigung“. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass dem Änderungsantrag nicht gefolgt wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Material“ und im Übrigen „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.

Wir kommen zu den Eingaben 1146/04/16 (01) und 1273/04/16 (01). Hier geht es um die Schülerbeförderung nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes.