Die Linke fordert weiterhin die schrittweise Schaffung von Barrierefreiheit bei Kulturdenkmalen, die für öffentliche Bildungsangebote genutzt werden.
Zum Schatzregal ist anzumerken, dass die neue Version einen großen Verwaltungsaufwand verursacht und Unsicherheiten schafft, weil unklare Rechtsbegriffe wie z. B. „hervorragender wissenschaftlicher Wert“ eingeführt werden.
Nicht hinnehmbar ist aus unserer Sicht, dass die Denkmalschutzbehörde keinen Einfluss nehmen kann, wenn das Staatliche Baumanagement oder die Klosterkammer Eingriffe in Kulturdenkmale vornehmen wollen. Die Sonderrechte für das Land gegenüber Privateigentümern sind nicht nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf führt zu einem erheblichen Mehraufwand für das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, ohne dass die Mehrheitsfraktionen irgendeine Vorsorge für die Personalentwicklung getroffen haben. Seit der Verwaltungsreform ist die Zahl der Stellen um über 30 auf heute nur noch 83 gesunken. Trotzdem muss das NLD immer mehr Aufgaben erfüllen. Der vorliegende Gesetzentwurf schreibt diese Entwicklung fort. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob die Mehrheitsfraktionen bei den Haushaltsberatungen einen Stellenaufwuchs vornehmen werden.
Auch mit Blick auf die Kommunen gilt, dass es gesteigerte Anforderungen an sie gibt. Aus unserer Sicht sollte im kommenden Jahr evaluiert werden, wie sich der Status quo des Denkmalschutzes vor allem in den unteren Denkmalschutzbehörden darstellt und welche Auswirkungen die neue Rechtslage insgesamt im Bereich des Denkmalschutzes mit sich gebracht hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben sich CDU und FDP wahrlich kein Denkmal gesetzt. Wir werden deshalb diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich bin mir in der Kritik mit den Grünen oft sehr einig - allerdings nicht in Bezug auf die Alternative. Deshalb werden wir auch den grünen Gesetzentwurf ablehnen. Die Änderungsvorschläge der SPD sind - bis auf einen Punkt - allesamt sehr gut. Deswegen werden wir letztlich dem Änderungsantrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Debatte über Denkmalschutz ist immer kontrovers, sehr kontrovers. Darum hat mich die Verbandsanhörung überhaupt nicht überrascht, sondern ich habe das erwartet. Denn man hat im Denkmalschutz ganz unterschiedliche Interessen. Deshalb muss man versuchen, eine Ausgewogenheit herzustellen. Da gibt es zum einen das gesamtgesellschaftliche Interesse, dass die Denkmale erhalten bleiben sollen. Weiter gibt es die privaten Eigentümer, die in diesen Denkmalen wohnen und arbeiten und sie nutzen wollen. Ferner gibt es die Architekten, die natürlich auch ganz spezielle Interessen mit dem Denkmalschutz verbinden. Und so weiter, und so fort. Deshalb ist ein intensiver Diskussionsprozess von vornherein eingeplant gewesen.
Es wurde hier Herr von Klencke vom Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer so nett zitiert. Dazu sage ich gerne noch etwas. Sie hätten aber auch zitieren können, was das deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz zu Ihrem Entwurf geschrieben hat. Es lehnte ihn nämlich ab. Ich würde sagen, es gibt ganz konträre Interessenlagen. An einem Beispiel will ich deutlich machen, wie breit das Spektrum, was Zustimmung und Ablehnung angeht, allein hier im Parlament ist.
In Niedersachsen galt bis jetzt für Denkmale das deklaratorische Prinzip. Das heißt, die Behörde entschied, ob etwas ein Denkmal ist. Der Eigentümer hatte dann unter Umständen Schwierigkeiten, wenn er baulich etwas verändern wollte. Wir haben gesagt, dass das deklaratorische Prinzip bleibt, haben aber eingeführt, dass sich der Denkmaleigentümer vom Gericht bestätigen lassen kann, ob er eine ordentliche Begründung hat. Oder das Gericht sagt: Es ist doch kein Denkmal. - Das wird nicht erst dann der Fall sein, wenn er etwas verändern oder bauen will.
Frau Polat sagte hier noch vor zehn Minuten, es sei sehr schön, dass wir im Gesetz diese Anregung - feststellender Verwaltungsakt - von Ihnen übernommen haben. Ich habe Sie doch richtig verstanden? - Dazu muss ich sagen: Es gibt in Deutschland ein Bundesland, wo das so ist, nämlich Brandenburg. Das war mein Gesetz, bevor Sie Ihren Vorschlag eingereicht haben. Ich würde also nicht so ganz akzeptieren, dass das abgeschrieben ist. Dann haben Sie nachgesetzt und gesagt: Aber Sie haben das nicht richtig gemacht und kei
ne Stichtagsregelung vorgesehen. - Das war Ihr Einwand hier. Im Brandenburger Gesetz steht auch keine Stichtagsregelung. Warum? - Wir haben hier gesagt: Das wird ab jetzt so gemacht. - Und Sie erwarten, dass das ohne Stichtagsregelung für alle 80 000 Denkmale gilt.
Wenn man das so macht, ist der Kollaps der Landesbehörde vorprogrammiert. Dass Ihnen dieser Fehler unterlaufen ist, liegt daran, dass es in Brandenburg vorher konstitutiv und nicht deklaratorisch war. Also brauchte man da keinen Stichtag. Das zeigt wieder, wie vorsichtig man sein muss und dass man gucken muss: Passt ein Gesetz auf die jeweilige Situation in einem Land?
Umgekehrt wird diese Bestimmung - dass man sich vor der Eintragung äußern kann, dass man etwas dagegen unternehmen kann und dass man es überprüfen lassen kann -, die eindeutig bürgerfreundlicher ist, von der SPD völlig abgelehnt. Das sind also ganz konträre Punkte, und man muss im Gesetz eine ausgewogene Situation schaffen.
Es wird hier immer die These „Das ist keine Stärkung des Denkmalschutzes“ vorgetragen. Was heißt denn das, Frau Behrens? Heißt Denkmalschutz Stärkung einer Behörde? - Für mich nicht. Vielmehr heißt das, dass sowohl die Belange der Behörde als auch die des Eigentümers beachtet werden. Wenn der Denkmalschutz akzeptiert wird und der Eigentümer mit seinem Denkmal unterstützt wird, macht er etwas dafür. Dann nutzt uns das insgesamt mehr.
Allgemein von einer Stärkung des Denkmalschutzes zu sprechen, ist für mich eine Plattitüde. Wenn man genau hinguckt, glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz die Belange des Denkmalschutzes und die Akzeptanz erhöhen.
Ein Kritikpunkt kommt immer wieder auf: Es wird vom Zweiklassenrecht im Denkmalschutz gesprochen und gesagt, dass wir Ausnahmen für die Klosterkammer und das Staatliche Baumanagement machen. Das sind aber keine Ausnahmen in dem Sinne, dass das Gesetz nicht gilt. Dieses Gesetz gilt für alle, natürlich auch für die Klosterkammer und das Staatliche Baumanagement. Wenn Sie solche Ausnahmen ablehnen und sagen „Das darf überhaupt nicht sein, es muss in jedem Fall extra eine untere Schutzbehörde dafür zu
ständig sein“, dann, Herr Perli - hören Sie bitte zu! -, sage ich Ihnen Folgendes: In Berlin sind Sie nun schon lange an der Regierung - für mich zu lange, aber es ist so. Dort machen Sie Ausnahmen. Es gibt da Ausnahmebereiche.
Frau Polat, in Richtung Grüne sage ich: In Sachsen-Anhalt war Heidrun Heidecke vier Jahre Ministerin. Da steht das so im Gesetz. Es ist also nichts Originäres, von dem man sagen kann, dass es das nur in Niedersachsen gibt, sondern diese Möglichkeit gibt es auch woanders. Und wir haben an dieser Stelle sogar die oberste Behörde, das Landesamt, noch gestärkt.
Zum Schatzregal: Man wird generell ein großes Maß an Politikverdrossenheit haben, wenn man wie folgt an eine Angelegenheit herangeht: Man legt einen Referentenentwurf oder eine Kabinettsvorlage vor. Dann wird eine Anhörung gemacht. Aber eigentlich ist klar, was am Ende herauskommt. - Das haben wir hier nicht so gemacht, sondern wir sind auf Einwendungen eingegangen. Und es gibt Veränderungen, die im Sinne der Diskussion über die niedersächsischen Belange vernünftig sind.
Nein, ich möchte jetzt gerne zu Ende reden. - Es wird, wenn man eine Veränderung erreicht hat, gesagt: Das ist Lobbyismus. - Es gibt aber unterschiedliche Teile der Bevölkerung. Ich habe mit den Grundbesitzern diskutiert. Natürlich haben auch die ganz klare Interessen. Auch Haus und Grund hat - das ist klar - wieder andere Interessen. Es ist Aufgabe der Politik, das abzuwägen. Aber man muss auf diese Argumente eingehen und sich damit beschäftigen.
Für mich wird in Zukunft ganz wichtig sein, etwas, was schon im Gesetz steht, praktikabel zu machen, nämlich die Frage der Zumutbarkeit.
In unserem Denkmalschutzgesetz stand schon - und steht jetzt auch weiterhin drin -, dass, wenn es bei einem Baudenkmal vonseiten der unteren Schutzbehörde Auflagen gibt, diese von Privaten nur erfüllt werden müssen, wenn sie zumutbar sind - sonst nicht. Die Praxis sieht aber anders aus.
Deswegen ist hier nicht etwas am Gesetz zu ändern, sondern es geht um untergesetzliche Regelungen, die dieses im Sinne der Denkmale für die unteren Schutzbehörden und die Eigentümer einfacher machen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass das, was wir vorgelegt haben - Sie können gerne das, was wir getan haben, mit den Denkmalschutzgesetzen in den anderen Bundesländern vergleichen -, die Grundregeln des Denkmalschutzes, wie sie in Niedersachsen seit vielen Jahren bestehen, nicht völlig umstülpt. Das würde nicht im Interesse der Beteiligten sein. Vielmehr wird das Gesetz da, wo es Schwächen hatte, verändert. Es ist eindeutig bürgerfreundlicher, und es ist ein sehr modernes Gesetz.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung erhält Frau Kollegin Behrens von der SPD-Fraktion eine zusätzliche Redezeit von zwei Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber Frau Ministerin Wanka, ich möchte Folgendes deutlich machen: Der Anspruch, den Denkmalschutz zu verbessern und auszubauen - das soll dieses Gesetz ihrer Meinung nach ja auch leisten -, wird nicht erfüllt. Das ist keine Aussage, die nur die SPD trifft, sondern das ist unisono Meinung der Experten in der Anhörung gewesen. Das Landesamt für Denkmalpflege, das Nationalkomitee, der Verband der Landesdenkmalpfleger und der Niedersächsische Heimatbund, sie alle sagen Ihnen, dass Sie mit diesem Gesetz den Denkmalschutz schwächen.
Alle weisen vor allem auf eine Baustelle hin: Wenn Sie, was wir gar nicht abstreiten wollen, die Eigentümer von Denkmalen, die mit dem Schutz eine Aufgabe haben, die schwer genug ist, stärken wollen, müssen Sie ihnen doch auch Leute an die Hand geben, die ihnen Unterstützung geben, Möglichkeiten aufzeigen und helfen, mit dem Denkmalschutz umzugehen. Das kann nur das Landesamt für Denkmalpflege bzw. die kommunalen unteren Denkmalschutzbehörden. Die sind aber allesamt mit Experten bzw. Fachkräften schlecht ausgestattet. Wenn es doch keine Fachkräfte gibt, die die
Eigentümer beraten können, wie soll denn dann Ihr toller Denkmalschutz in die Fläche getragen und in der Praxis umgesetzt werden? - Das findet nicht statt. Deswegen ist der Denkmalschutz geschwächt. Die Novelle ist ein Placebo, und sie wird Ihren Ansprüchen, die Sie selbst noch Anfang dieses Jahres geäußert haben, nicht gerecht.
Ein letzter Satz zum Thema Klosterkammer und Staatliches Baumanagement: Natürlich müssen sich auch diese beiden Einrichtungen an das Denkmalschutzgesetz halten. Sie haben aber Ausnahmeregelungen formuliert. Alle Experten - nicht die SPD - haben gesagt: In beiden Einrichtungen - beim Staatlichen Baumanagement und auch bei der Klosterkammer - gibt es keine Experten der Bodendenkmalpflege oder der Baudenkmalpflege. Wie sollen die also ihre Denkmalschutzverpflichtungen erfüllen? - Die können sie nicht erfüllen, und deswegen muss dieser Paragraph herausgenommen werden. Die beiden müssen sich wie alle Eigentümer und auch alle anderen dem normalen Verfahren stellen. Es ist unsachgemäß, die beiden hier auszunehmen.
Die Behauptung, dass wir keine Experten hätten, die beraten könnten und Beratung wahrnähmen, weise ich eindringlich zurück.
- Ja, „nicht genügend“ ist sehr relativ. Das kann man immer sagen, auch dann, wenn man eine Verdoppelung vornimmt.
Wir haben Experten, und wir haben für die Bereiche, bei denen es Schwächen gibt, im Gesetz etwas vereinbart, nämlich für den großen immer wieder zu Diskussionen anregenden Bereich der archäologischen Denkmale, der Bodendenkmale, also der Ausgrabungen, die sich bei irgendwelchen Baumaßnahmen ergeben. Es gibt untere Schutzbehörden, die keine ausgewiesenen Archäologen haben. Wir haben im Gesetz festgelegt, dass in
solchen Fällen die Fachkompetenz des Landesamtes gilt und in Anspruch genommen werden muss. Das heißt: Die fachliche Qualität - - -