Protocol of the Session on April 14, 2011

onsgemeinschaften, wie etwa der Yeziden, ver

Zu 3: Es ist e sisch desregierung, die Integration von zu

s K s cksichtnahme. Basis des Zusammenlebens in Deutschland ist das

D en. Es steht für

nter Federführung des für Niedersächsischen inisteriums für Soziales, Frauen, Familie, Ge

d Integration werden folgende Maßnahmen durchgeführ

gen zur Rolle der Religionen i hmerinne in verschiedenen Religio. Multiplik 2007 erstm ngen und 2009 wurd Seelsorg ttungen/ lzugsanstalte r 2011 auf das Thema Jugend

- Nac von Zuw men gege t und Extr ranz (Ric vom 3. M Maßnahme ördert, die integrationsfeindlichen Tend extremen t entgege e der freih , insbeso

- Am nnover eine Tagung zum in muslimisch geprägte on d tellt, die ntisemitis ismus gibt e für präventive Maß

- Unte Federführung des MS erarbeitet eine länd der Integ Rassism s unter Zugewander

Einfluss gewinnt. Diese Ideologie zielt auf die Errichtung eines theokratischen Staatswesens ab. Die salafistische Interpretation des islamischen Rechtssystems, der Scharia, läuft im Kern auf eine Religionsapartheid hinaus. Sie sieht für Juden wie Christen lediglich einen minderen Rechtsstatus und für Polytheisten (z. B. Hindus) und Atheisten unter Umständen sogar die Hinrichtung vor.

Salafistische Netzwerke, die auch in Deutschland zunehmend aktiv sind, verbreiten ihre ideologisch abgeleiteten Feindbilder vor allem über das Internet. Davon kann eine radikalisierende Wirkung ausgehen, die zu religiös-kulturellen Überlegenheitsgefühle gegen Andersgläubige führt. Die in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Jihadisten, deren Ideologie eben dieser Salafismus ist, sind neben der Tötung Tausender Schiiten auch für die Ermordung zahlreicher Christen und Angehöriger weiterer Religi

antwortlich.

in zentrales Anliegen der Niedersächen Lan

gewanderten Menschen zu fördern und zu verbesern. Grundlage für erfolgreiche Integration ist eine ultur der gegenseitigen Anerkennung und Wertchätzung, der Toleranz und Rü

Grundgesetz. Es sichert die Rechte aller in eutschland lebenden Mensch

Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Gewaltenteilung. Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit aller hier lebenden Menschen.

In Niedersachsen gibt es eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratiefestigkeit, gegen Rassismus und für Toleranz, die sich an Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch an die Mehrheitsgesellschaft richten.

Die Landesregierung steht seit 2007 in einem Dialog mit allen Religions- und Glaubensgemeinschaften, bei dem die Rolle der Religionen im Integrationsprozess im Fokus steht.

U M

sundheit un

t:

- In der Evangelischen Akademie in Loccum fanden am 18. September 2007, 19. März 2009 und 29. März 2011 Tagun

m Integrationsprozess statt. Den Teilne n und Teilnehmer, die

nsgemeinschaften eine Sprecher- bzw atorenfunktion wahrnehmen, bot sich als die Möglichkeit, Gedanken, Erfahru Erwartungen auszutauschen. Im Jahr en die Schwerpunkte auf die Themen e und Pflege in Krankenhäusern, Besta Friedhöfe sowie Seelsorge in Justizvol n und im Jah

arbeit/Jugendverbandsarbeit gelegt.

h der Richtlinie über die Gewährung endungen zur Förderung von Maßnah n Diskriminierung, Fremdenfeindlichkei emismus und für Demokratie und Tole htlinie Demokratie und Toleranz) ärz 2009, Nds. MBl. Seite 312, werden n gef

enzen, fremdenfeindlichen und rechts Einstellungen in unserer Gesellschaf ntreten und/oder positiv für die Wert eitlichen demokratischen Grundordnung ndere bei Jugendlichen, werben.

4. März 2010 hat in Ha

Thema „Antisemitismus

n Milieus“ stattgefunden. Zur Dokumentatiieser Tagung wurde eine Broschüre ers wertvolle Hinweise zum Umgang mit A mus, Fremdenfeindlichkeit und Extrem und einige gute Beispiel

nahmen vorstellt.

r der

eroffene Arbeitsgruppe auf Beschluss rationsministerkonferenz zum Thema „ us und Antisemitismu

ten“ Handlungsoptionen zur Prävention gegen „Rassismus und Antisemitismus unter Zugewanderten“.

Im schulischen Kontext kann das Verhältnis zum Islam als eine Schlüsselfunktion bei der Integration muslimischer Schülerinnen und Schüler gesehen werden. Die Niedersächsische Landesregierung sah und sieht es als ihre Verpflichtung an, das grundgesetzlich verbriefte Recht auf konfessionellen Religionsunterricht allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, nicht nur christlichen, jüdischen, orthodoxen oder alevitischen Schülerin

nen und Schülern, sondern auch muslimischen Schülerinnen und Schülern. Mit dem Schulversuch islamischer Religionsunterricht und der geplanten Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach für nahezu 49 000 muslimische Schülerinnen und Schüler wird daher das Recht auf religiöse Bildung anerkannt

Seit dem 1. August 2003 wird islamischer Religionsunterricht im Rahmen eines Schulversuchs an mittlerweile 42 Grundschulschulstandorten angeboten. Im laufenden Schuljahr 2010/2011 sind über 2 000 Schülerinne schen Religionsunterri

n und Schüler zum islamicht angemeldet. Der Schul

estellt mit den Schülerin

jekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung

20. Dezember 2010, chsen im Ge

tion in den Justizvollzugsanstalten zu verbes

3. Folgen weitere Bundesländer dem Beispiel Niedersachsens in Bezug auf die Vermeidung atzfreiheitsstrafen?

Das Projekt „Geldv statt Vollstreckung

rstmals im Juli 2004 waltschaft Celle ruar 2005 das Projektkonzept des Diako therischen iedersächs d um Zustim ebeten n Er

versuch islamischer Religionsunterricht wurde bisher jedes Jahr zeitlich verlängert und auf weitere Standorte ausgeweitet, sodass der Versuch derzeit die Zeitspanne vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2014 umfasst. Der Unterricht im Umfang von zwei Wochenstunden wird in deutscher Sprache von Lehrkräften islamischen Glaubens erteilt.

Der Schulversuch verfolgt das Ziel, den Schülerinnen und Schülern islamischen Glaubens ein Religionsunterrichtsangebot zu machen, das den verfassungsmäßigen und schulgesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Er soll

- einen Beitrag zur Integration leisten und damit gesellschaftlich parallelen Strukturen entgegenwirken,

- den Schülerinnen und Schülern Wissen und Kenntnisse über ihre eigene und über andere Religionen vermitteln und sie zu einer mündigen Glaubensentscheidung befähigen,

- sie in der Unterrichtssprache Deutsch „sprachfähig“ in ihrer Religion machen.