Protocol of the Session on April 14, 2011

Die Möglichkeit, Verwaltungsleitungen oder -assistenzen für Schulleitungsaufgaben einzustellen, die zuvor von der Schulbehörde erledigt worden wa

ren, sowie diese stellenmäßig abzusichern, war ein weiterer Bestandteil dieser Entschließung.

Inzwischen werden immer mehr Probleme im Transferprozess deutlich, ohne dass sich nach dem Eindruck vieler berufsbildender Schulen die Landesregierung dieser Problematik auch nur annähernd mit dem erforderlichen Engagement und der nötigen Unterstützung widmet oder die Vorgaben aus der Landtagsentschließung vollständig umsetzt.

Die berufsbildenden Schulen sollen ihr eigenes Personalbudget für 2011 bewirtschaften, aber die Landesregierung hat den Schulen die Mittelzuweisungen und den Stellenplan bisher nicht verbindlich mitgeteilt. Erst Mitte Mai sei damit zu rechnen, heißt es aus dem Ministerium.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Echte Chaostruppe!)

Zudem sollen die Stellenpläne für die Schulen jeweils auf dem Stand von 2010 eingefroren werden.

Für die neuen regionalen Kompetenzzentren ergibt sich daraus nach Darstellung von Schulleitungen eine Reihe von Problemen:

Ohne belastbare Aussage zu den Mittelzusagen und dem Stellenplan sowie mit einem auf Vorjahresniveau eingefrorenem Budget sind sie kaum bzw. nur eingeschränkt handlungsfähig.

Die dringend benötigten Verwaltungsassistenzen müssen zusätzlich aus dem Stellenbudget finanziert werden, ohne dass die Landesregierung dafür Mittel bereitstellen will. Das geht zulasten der Unterrichtsversorgung.

Dringend benötigte Referendare, die ihre Ausbildung gerade beenden, können wegen des fehlenden Stellenplans trotz Mangelfach und guter Noten nicht eingestellt werden und wandern in andere Bundesländer ab.

Lehrkräfte, die aus dem Erziehungsurlaub zurückkehren, müssen 2011 wieder auf Stellen, ohne dass dafür 2010 Vorsorge getroffen wurde. Dies schränkt die Handlungsspielräume im eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budget mancherorts extrem ein.

Durch Altersteilzeit besonders „belastete“ Schulen benötigen dringend einen Ausgleich, da sie sonst ihre Handlungsfähigkeit völlig einbüßen.

Noch immer ist auch ungeklärt, wie die unverzichtbaren Systemadministratoren an den Schulen

weiter finanziert werden sollen. Die Schulen befürchten, schlimmstenfalls kein Zentralabitur mehr abnehmen zu können. Es gibt berufsbildende Schulen mit 300 Rechnern. Die Administrierung der pädagogischen und der Verwaltungsnetze ist nicht mehr nebenbei durch Lehrkräfte leistbar.

Vor dem Hintergrund der genannten Probleme an den berufsbildenden Schulen fragen wir die Landesregierung:

Erstens. Wann bekommen die berufsbildenden Schulen die endgültigen Stellenpläne und Mittelzuweisungen, und warum haben sie sie bisher nicht erhalten?

Zweitens. Wie sollen die berufsbildenden Schulen die in der Landtagsentschließung explizit benannten dringend benötigten Verwaltungsfachkräfte bezahlen, ohne dass die Unterrichtsversorgung darunter leidet, wenn das Land keine zusätzlichen Mittel für diese Aufgabe bereitstellt?

Drittens. Wie sollen die neuen regionalen Kompetenzzentren die zusätzlichen Aufgaben - eigenständige Personal- und Mittelbewirtschaftung durch Verwaltungsfachkraft, Entwicklung bedarfsgerechter Bildungsangebote, immer weitergehende Kooperation mit den allgemeinbildenden Schulen mit erheblichem Stundenkontingent aus den berufsbildenden Schulen - erbringen, wenn ihnen gleichzeitig die Mittel durch Einfrieren der Stellenpläne auf Vorjahresniveau beschnitten werden und eine belastbare Mittelzusage mit Stellenplan noch immer nicht vorliegt?

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt Herr Kultusminister Althusmann. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat habe ich Stiefkinder, denen es ausgesprochen gut geht. Gemessen an deren Standard müsste es natürlich auch den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen ausgesprochen gut gehen.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Tut es aber nicht!)

Das nur als Vorbemerkung.

Ich finde die Wahl des Begriffes „Stiefkinder“ völlig unpassend, weil damit immer suggeriert und unter

stellt wird, dass es Stiefkindern grundsätzlich schlecht gehe.

(Beifall bei der CDU)

Die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen werden seit Beginn dieses Jahres zu regionalen Kompetenzzentren weiterentwickelt. Dieses Projekt wird bundesweit beachtet. Bei der Übertragung eines immerhin fünfjährigen Modellversuchs nur fünf Monate nach dem Beginn der Übertragung zu behaupten, dass dies alles sofort ohne Probleme funktionieren könne, kann nicht ernsthaft erwartet werden.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Deshalb haben wir uns einen Übergangszeitraum von zwei Jahren vorgenommen, um diesen Modellversuch von fünf Jahren auf alle berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu übertragen. Ich will deutlich sagen, dass ich persönlich hoffe, dass wir alle trotz dieser Dringlichen Anfrage in dem Ziel einig bleiben, dass eine Übertragung dieses Modellversuchs auf die berufsbildenden Schulen nicht gefährdet werden darf und dass eine solche Gefährdung letztendlich von niemandem gewollt ist.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mit der Landtagsentschließung vom 18. Februar 2011 unter der Überschrift „Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu regionalen Kompetenzzentren“ und mit der Verabschiedung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 12. November hat der Landtag dafür mit breiter Mehrheit die notwendigen Weichen gestellt. Mir ist die hohe Bedeutung der berufsbildenden Schulen in der niedersächsischen Bildungslandschaft sehr wohl bewusst. Ca. 80 % der Jugendlichen - der jungen Erwachsenen im Besonderen - eines Jahrgangs besuchen die Schulformen des berufsbildenden Schulwesens. Innerhalb des BBS-Systems bildet die Berufsschule an sich als Teil der dualen Ausbildung mit einem Anteil von 60,5 % die stärkste Säule.

Die Weiterentwicklung zu regionalen Kompetenzzentren wird die bisher schon starke Stellung unserer berufsbildenden Schulen weiter untermauern und festigen. Als Zentren der beruflichen Qualifikation insbesondere für die Erstausbildung sind sie ein bedeutender Standortfaktor im Rahmen der regionalen Wirtschaftsentwicklung.

Der Schulversuch ProReKo an 19 Schulen und nunmehr sein Transfer auf die übrigen 115 berufs

bildenden Schulen sucht hinsichtlich des Umfangs und der Komplexität des gesamten Vorhabens seinesgleichen in ganz Deutschland. Der Umbauprozess der berufsbildenden Schulen ist deshalb nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen seit Ende des vergangenen Jahres vom Kultusministerium strategisch und inhaltlich intensiv vorbereitet und auch begleitet worden.

Die Schulen werden dabei sehr eng durch vielfältige Maßnahmen unterstützt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang einige Punkte, die auch für die weitere Entwicklung und auch die Bewertung der Anfrage wichtig sind:

Mit Erlass vom 8. Dezember 2010 zur Beschäftigung von Verwaltungspersonal für Personal- und Mittelbewirtschaftung an den berufsbildenden Schulen wurden Sie umfangreich darüber informiert, wie die Personalbewirtschaftung und auch die Frage der Verwaltungskräfte in einem gestuften Verfahren letztendlich zu bewerkstelligen ist. In den Dienstbesprechungen im Dezember 2010 an den seinerzeitigen Standorten der Landesschulbehörde gab es nur ein einziges Thema: Transfer der ProReKo-Ergebnisse auf die berufsbildenden Schulen.

In dieser Dienstbesprechung wurde insbesondere Folgendes behandelt: Änderung des Schulgesetzes, Konsequenzen für die Umsetzung an der BBS, Verwaltungspersonal für Personal- und Mittelbewirtschaftung - also die Erläuterung dieses Erlasses, der zugegebenermaßen komplex und zum Teil auch kompliziert ist -, Unterstützung durch Anrechungsstunden und deren Verteilung für den ProReKo-Transfer, Erläuterung - d. h. auch Gegenüberstellung - von Beispielen dafür, wie viele Anrechnungsstunden welche Schulform für welche Lehrkräfteanzahl erhält, Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2011 für das neue Verwaltungspersonal, vorübergehende Duldungsregelung für die Finanzierung der DV-Administratoren, der Systemadministratoren, aus Landesmitteln bis zum Ende des Schuljahres, die Frage der Stellen- und Mittelbewirtschaftung und die Frage, wie u. a. nach der vorläufigen Haushaltsführung seit 1. Januar 2011 mit Personalplänen, Kassenanschlägen, Stellenbewirtschaftungsgrundsätzen, Ausschreibungen, Einstellungen und Stellenausgleich umzugehen ist.

Mit dem Erlass vom 21. Dezember wurde die Gewährung von Anrechnungsstunden im Jahr 2011 zur Entlastung der berufsbildenden Schulen im Rahmen des Transfers ebenfalls erläutert. Gestaf

felt nach der Größe der Schule und der Anzahl der Lehrkräfte können die berufsbildenden Schulen Anrechnungsstunden wie folgt vergeben: bis 50 Lehrkräfte 3 Stunden, von 51 bis 100 Lehrkräften 8 Stunden, von 101 bis 150 Lehrkräften 11 Stunden und ab 151 Lehrkräften 14 Stunden.

Der Erlass zur Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 vom 26. Januar führt aus, dass die im Haushaltsplan 2011 ausgewiesenen Mittel zur Finanzierung der von der Landesschulbehörde vorgelegten Personalpläne ausreichen, zum Jahresbeginn nur eine vorläufige Haushaltsführung gemäß Artikel 66 zulässig ist, Ersatzeinstellungen sehr wohl ab 1. Mai durchgeführt werden können und Planungen für die Einstellungen zum 1. August 2011 zu veranlassen sind.

Es hat mehrfache Abstimmungen der Personalpläne der berufsbildenden Schulen als Vorbereitung für die eigenverantwortliche Stellenbewirtschaftung gegeben. Darüber hinaus ist eine regionale Informationsveranstaltung mit jeweils zwei Vertretern aller berufsbildenden Schulen in der Zeit vom 7. bis 11. Februar 2011 zum Thema „Eigenverantwortliche Stellen- und Mittelbewirtschaftung und Haushaltsführung im Jahr 2011“ durchgeführt worden. Schwerpunkte waren auch hier wieder Fragen der Personalpläne, die Erläuterung des Haushaltsführungserlasses, die Grundsätze zur Stellen- und Mittelbewirtschaftung, Stellenausgleichsverfahren, Personalplanungsinstrumente und die Zusammenstellung eines Fragenkatalogs. Ich mag den Begriff zwar nicht, aber er ist so gewählt worden: FAQ, Frequently Asked Questions. - Es geht hier also um einen Katalog häufig gestellter Fragen zur Budgetierung an den berufsbildenden Schulen

(Zuruf von Frauke Heiligenstadt [SPD])

- Frau Heiligenstadt, Sie können alle diese Fragen komplett im Internet nachlesen.

(Reinhold Coenen [CDU]: Aber auf Plattdeutsch!)

- Nicht auf Plattdeutsch.

Darüber hinaus gab es Informationsveranstaltungen für den Schul- und Hauptbezirkspersonalrat am 29. März 2011 und für die Gleichstellungsbeauftragten am 12. April. Dort wurde die gesamte Themenpalette des Transfers besprochen. Schwerpunkte waren im Kern aber immer wieder die Fragen zur Stellen- und Mittelbewirtschaftung.

Ich denke, hiermit deutlich gemacht zu haben, dass das Kultusministerium wie auch die Landes

schulbehörde hier sehr eng und auch strukturiert versucht haben, gerade die Anfangsphase des Transferprozesses zu begleiten sowie die wichtigen Akteure umfangreich zu informieren und in die Lage zu versetzen, die mit dem Reformprozess verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.

Außerdem habe ich gestern veranlasst, dass eine Hotline und ein Beratungsteam, eine Arbeitsgruppe, zur Beratung und Unterstützung der berufsbildenden Schulen insbesondere zu Fragen der Budgetierung eingerichtet werden. Diese Hotline ist direkt im Kultusministerium geschaltet, sodass alle Fragen von den berufsbildenden Schulen, die zu Recht gestellt werden, noch einmal mit den Schulleitern bzw. den dort für die Budgets Verantwortlichen besprochen werden können. Das Beratungsteam wird in die Schulen fahren und vor Ort über alle einzelnen Budgetmittelbewirtschaftungsprobleme informieren, um den Schulen sofort eine weitere Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)