Protocol of the Session on April 14, 2011

ärtig 34 Palliativ

. Raphael - in Ostercappeln) und unter

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Unterstützung und Beratung der Landesregieragen der weiteren Entwicklung der g,

- Unterstützung beim neuer Initiativen im

- Mitw ierten amb Leistung nkassen auf Landese

- Anla

haup von schw befasst

Dies gen name

Zu 1: Niedersa sterholz-S Anspruch (siehe m Anhang des Stenografischen Berich ufgeführt,. Dabei sin der bis zu Landesmi örderung a

Zu 2: t auf eine g und -patie an der Palliativversorgung und Hospizarbeit beteiligten Le igen die Rückmeldunge e die Erken en Fachtagungen.

tung der an der Basisversorgung beteiligten Leistungserbringer sowie zur Koordination der an der Basis- und der Spezialversorgung beteiligten Leistungserbringer,

- eine wohnortnahe ambulante Versorgung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärztinnen und Fachärzte mit besonderer palliativmedizinischer Qualifikation, durch Pflegedienste, die durch fest angestellte Pflegefachkräfte mit Weiterbildung in Palliative Care eine entsprechende 24-stündige Bereitschaft gewährleisten oder durch ambulante Palliativdienste,

- eine wohnortnahe

- eine stationäre Begleitung und Betreuung in Hospizen,

- eine stationäre Versorgung in Krankenhäusern, die über eine geeignete palliativmedizinische Infrastruktur verfügen.

Das vorgenannte Gutachten sowie das Rahmenkonzept der Landesregierung sind im Internet abrufbar unter www.ms.nieder achsen.de (Pfad: The- men-Gesundheit-Palliativversorgung-Weiterent- wicklung).

Seit Mitte 2006 gewährt das Land Zuwendungen für den landesweit flächendeckenden Aufbau von Palliativstützpunkten. Gefördert werden zuwendungsfähige Personal-, Sach- und sonstige Verwaltungsausgaben für die Koordination und Kooperation der an dem jeweiligen Palliativstützpunkt beteiligten Leistungserbringer. Die Förderung kann je Palliativstützpunkt für längstens vier Jahre und bis zur Höhe von 25 000 Euro im ersten, 15 000 Euro im zweiten, 10 000 Euro im dritten und 5 000 Euro im vierten Jahr der Förderung gewährt werden. Ab dem fünften Jahr des Bestehens eines Palliativstützpunktes (erstmalig in 2010) kann die Aufrechterhaltung einer 24Stunden-Hotline mit bis zu 5 000 Euro jährlich gefördert werden. Mit gegenw

stützpunkten ist eine landesweite Flächendeckung nahezu erreicht.

Im Januar 2009 hat die Landesregierung mit der Errichtung der Niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung (NKBHP) unter der Leitung von Professor Dr. med. Winfried Hardinghaus (Ärztlicher Direktor der Niels-Stensen-Kliniken GmbH - Krankenhaus St Mitwirkung eines Expertengremiums eine zentrale Stelle für die Weiterentwicklung der Hospizarbeit und der Palliativversorgung geschaffen. Die NKBHP hat vor allem folgende Aufgaben:

- Bindeglied zwischen der Landesregierung sowie der Hospizarbeit und der Palliativversorgung in ihrer Gesamthe

rung in F Hospizarbeit und Palliativversorgun

Aufbau

haupt- und ehrenamtlichen Bereich der Hospizarbeit und Palliativversorgung,

irkung bei der Umsetzung der spezialis ulanten Palliativversorgung als neuer der gesetzlichen Kranke

bene,

ufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die t- oder ehrenamtlich mit der Betreuung erstkranken und sterbenden Menschen sind.

vorausgeschickt, beantworte ich die Fra ns der Landesregierung wie folgt:

Zurzeit gibt es 34 Palliativstützpunkte in chsen, von denen zwei (Uelzen und O charmbeck) keine Landesförderung in nehmen. In der nachfolgenden Übersicht Anlage i

tes) sind die 32 Palliativstützpunkte a die mit Landesmitteln gefördert werden d für jeden Palliativstützpunkt die Höhe m Jahr 2010 in Anspruch genommenen ttel sowie die Höhe einer möglichen F b dem Jahr 2011 ausgewiesen.

Die Arbeit der Palliativstützpunkte triff roße Akzeptanz bei Palliativpatientinnen nten und ihren Angehörigen sowie den

istungserbringern. Dies ze

n aus den Palliativstützpunkten sowi ntnisse von gemeinsam

Die A ntlich dazu n und sterbend s zu ihrem Tod einen Aufen öglichen rmeiden. Damit leisten die Palliativsstützpunkte aus

tinnen und Patienten als eine Sicherheit in Krisen

das Sozialge

der nieder

dieses Mustervertrages wurden bis jetzt auf örtli

er Leistungen zur Pflege.

nenminister Uwe Schünemann unterbreitete Vorschlag in der Gesetzesberatung durchgesetzt. Des Weiteren können auch die Eltern rechtigten Jugendlichen eine Aufentnehmigung erhalten, sofern sie ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten und ihre Ausreise nich erhindert haben.

rbeit der Palliativstützpunkte trägt wese bei, zunehmend mehr schwerstkranke en Menschen bi

thalt in ihrer vertrauten Umgebung zu erm und Krankenhauseinweisungen zu ve

Sicht der Landesregierung einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Palliativversorgung in Niedersachsen.

Für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist es wichtig zu wissen, welche Angebote in ihrer Umgebung vor allem in der ambulanten Palliativversorgung und Hospizarbeit vorhanden sind und im Bedarfsfall kurzfristig in Anspruch genommen werden können. Hierzu leisten die Palliativstützpunkte mit ihren Hotlines und ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Internetauftritte, Pressemitteilungen, Infor- mationsveranstaltungen) einen wesentlichen Beitrag. Die 24-stündige Erreichbarkeit von Palliativpflegediensten und Palliativmedizinerinnen und -medizinern innerhalb eines Palliativstützpunktes wird besonders von den Angehörigen der Patien

situationen bewertet.

Neben der Behandlung und Betreuung von Palliativpatientinnen und -patienten durch die an den Palliativstützpunkten beteiligten Leistungserbringer bildet die Beratung und Unterstützung von Hausärztinnen und Hausärzten einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der Palliativstützpunkte.

Zu 3: Mit der Aufnahme der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in setzbuch V - Gesetzliche Krankenversicherung - im Jahr 2007 wurden die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der häuslichen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen. In Niedersachsen wurde hierzu seitens der Leistungserbringer und der Krankenkassen ein Mustervertrag ausgehandelt, der die unterschiedlichen Strukturen sächsischen Palliativstützpunkte in angemessener Weise berücksichtigen kann. Auf der Grundlage

cher Ebene bereits ca. 30 Versorgungs- und Vergütungsverträge über die Erbringung von SAPV geschlossen. Soweit derartige Verträge noch nicht abgeschlossen wurden, erfolgt eine Vergütung weiterhin durch die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Leistungen zur Krankenbehandlung, im Bereich der Pflegeversicherung im Rahmen d

Gegenstand der Landesförderung von Palliativstützpunkten ist die Vernetzung und Kooperation der an ihnen beteiligten Leistungserbringer. Die Vergütung der Versorgung in den Bereichen Palliativpflege, Palliativmedizin und Hospizarbeit erfolgt aufgrund der dafür maßgeblichen Regelungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; diese Vergütung ist nicht Gegenstand der Landesförderung.

Nach Ablauf der vierjährigen Förderung zur Errichtung der Palliativstützpunkte fördert die Landesregierung die Aufrechterhaltung der Hotlines mit jährlich bis zu 5 000 Euro, um insbesondere die innerhalb der Palliativstützpunkte entstandenen Strukturen der Vernetzung und Kooperation aufrechtzuerhalten.